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DGAP-News: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2017 in Berlin mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-05-26 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main WKN A1X 3X3
ISIN DE 000 A1X 3X3 3 Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung 2017
der WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft,
Frankfurt am Main
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu
der am *Dienstag, den 4. Juli 2017, um 11 Uhr (MESZ)*,
im Ludwig-Erhard-Haus, Fasanenstraße 85, 10623
Berlin, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung*
eingeladen.
Tagesordnung Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten und mit uneingeschränktem
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen
Jahresabschlusses der WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 mit dem
zusammengefassten Lagebericht der WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2016 (einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach
§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen
können im Internet unter
http://www.wcm.de/hauptversammlung2017
eingesehen werden. Sie werden ferner in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. Auch
werden sie den Aktionären auf Anfrage zugesandt.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 gemäß
§ 172 AktG gebilligt. Die unter diesem
Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind daher der
Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer
Beschlussfassung bedarf.
Tagesordnungspunkt 2 Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 19.708.442,18 mit einem
Teilbetrag von EUR 13.196.455,20 zur Ausschüttung einer
Dividende für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR
0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden
und den Restbetrag von EUR 6.511.986,98 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien, so
dass alle Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt
sind.
Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die
Verwendung des Bilanzgewinns ändern, werden Vorstand
und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen angepassten
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten.
Dieser wird jedoch unverändert eine Ausschüttung von
EUR 0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie bei
entsprechend angepasstem Vortrag auf neue Rechnung
vorsehen.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab dem 1.
Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die
Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag, das heißt, am Freitag, dem
7. Juli 2017, fällig.
Tagesordnungspunkt 3
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu
erteilen.
Tagesordnungspunkt 4
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu
erteilen.
Tagesordnungspunkt 5 Beschlussfassung über die Nachwahl
eines Aufsichtsratsmitglieds
Herr Thomas Hechtfischer, Bochum, Deutschland, ist mit
Wirkung zum 30. November 2016 aus dem Aufsichtsrat der
Gesellschaft ausgeschieden. Es soll daher die Nachwahl
eines Aufsichtsratsmitglieds erfolgen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß
§§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung
mit § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs
Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung
gewählt werden.
Die Wahl von Herrn Thomas Hechtfischer zum
Aufsichtsratsmitglied durch die Hauptversammlung am 29.
Januar 2013 erfolgte gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung
der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
beschließt. Gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung
erfolgt die Wahl eines Nachfolgers für den Rest der
Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds,
soweit die Hauptversammlung nichts anderes bestimmt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Schede LL.M.
(Georgetown), wohnhaft in Berlin, Deutschland,
für die WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft mit Sitz in
Frankfurt am Main, Deutschland, mit Wirkung ab
Beendigung der Hauptversammlung am 4. Juli 2017
für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen
Mitglieds Herrn Thomas Hechtfischer, somit bis
zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2017
beschließt, als Mitglied in den
Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
*Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:*
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten: keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen: keine
Angaben gemäß Nummer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex:
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen
dem vorgeschlagenen Kandidaten und der WCM
Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft, ihren
Organen oder einem wesentlich an ihr beteiligten
Aktionär keine maßgebenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen im Sinne von Nummer 5.4.1
Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Weitere Informationen zu dem vorgeschlagenen Kandidaten
sowie seinen Lebenslauf sind über die Internetseite
http://www.wcm.de/hauptversammlung2017
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme ausliegen.
Tagesordnungspunkt 6
*Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers, Bestellung des Prüfers für die
prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und
eine etwaige prüferischer Durchsicht weiterer
unterjähriger Finanzberichte*
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 der
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei
Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur
Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission im
Anschluss an ein Auswahlverfahren dem Aufsichtsrat eine
begründete Empfehlung für die Bestellung der Deloitte
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder der KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als
Prüfungsgesellschaft vorgelegt. Entsprechend der dabei
dem Aufsichtsrat mitgeteilten Präferenz des
Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, zu
beschließen:
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2017 und zudem zum Abschlussprüfer
für die prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts 2017 sowie für eine etwaige
prüferische Durchsicht weiterer unterjähriger
Finanzberichte im Geschäftsjahr 2017 und im
Geschäftsjahr 2018 bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung bestellt.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft
anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf
den 13. Juni 2017, 0:00 Uhr (MESZ)
('Nachweiszeitpunkt'), beziehen. Die Anmeldung zur
Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des
27. Juni 2017, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend
genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
zugehen:
WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (89) 21027-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes bedarf der Textform (§
126 b BGB) und muss in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweiszeitpunkt. Mit dem Nachweiszeitpunkt geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
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May 26, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
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