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DGAP-HV: Manz AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2017 in Filderstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Manz AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Manz AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2017 
in Filderstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2017-05-26 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Manz AG Reutlingen - ISIN DE000A0JQ5U3 - Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 2017 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung am 
 
Dienstag, den 4. Juli 2017, um 10:00 Uhr 
 
ein. 
 
*Ort:* *FILharmonie Filderstadt* 
       *Tübinger Straße 40* 
       *70794 Filderstadt* 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2016, der Lageberichte für die 
   Manz AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 
   2016 einschließlich der Erläuterungen zu 
   den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 
   4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind nach den 
   gesetzlichen Bestimmungen der 
   Hauptversammlung zugänglich zu machen und 
   können auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter der Adresse 
 
   www.manz.com 
 
   im Bereich 'Investor Relations' unter dem 
   Link 'Hauptversammlung 2017' abgerufen 
   werden. Die Unterlagen können auch in den 
   Geschäftsräumen am Sitz der Manz AG, 
   Steigäckerstraße 5, 72768 Reutlingen, 
   eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem 
   Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
   Abschrift dieser Unterlagen erteilt. 
 
   Der Vorstand wird seine Vorlagen, der 
   Vorsitzende des Aufsichtsrats den Bericht des 
   Aufsichtsrats in der Hauptversammlung 
   erläutern. Die Aktionäre haben in der 
   Hauptversammlung im Rahmen ihres 
   Auskunftsrechts die Gelegenheit, hierzu 
   Fragen zu stellen. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits 
   gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BEST AUDIT 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Reutlingen, zum Abschlussprüfer der 
   Gesellschaft und des Konzerns für das 
   Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
5. *Beschlussfassung über die Erweiterung des 
   Aufsichtsrats auf vier Mitglieder sowie die 
   Änderung der Satzung* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   derzeit gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 der 
   Satzung aus drei Mitgliedern, die durch die 
   Hauptversammlung gewählt werden. Im Hinblick 
   auf die unter Punkt 6 der Tagesordnung 
   vorgeschlagene Wahl von Herrn Dieter Manz in 
   den Aufsichtsrat soll das Gremium um einen 
   Sitz auf vier Mitglieder erweitert werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   a) Erweiterung des Aufsichtsrats 
 
      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
      künftig aus vier von der Hauptversammlung 
      zu wählenden Mitgliedern. 
   b) Änderungen der Satzung 
 
      (1) § 8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung wird 
          wie folgt neu gefasst: 
 
          'Der Aufsichtsrat besteht aus vier 
          Mitgliedern, die durch die 
          Hauptversammlung gewählt werden.' 
      (2) § 10 Absatz 3 Satz 1 der Satzung 
          wird wie folgt neu gefasst: 
 
          'Der Aufsichtsrat ist 
          beschlussfähig, wenn alle Mitglieder 
          des Aufsichtsrats unter der zuletzt 
          bekannt gegebenen Anschrift 
          eingeladen wurden und mindestens 
          drei Aufsichtsratsmitglieder an der 
          Beschlussfassung teilnehmen, wobei 
          die schriftliche Stimmabgabe als 
          Teilnahme an der Beschlussfassung 
          gilt.' 
6. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Gemäß der unter Punkt 5 der Tagesordnung 
   vorgeschlagenen Satzungsänderung soll der 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft von bisher drei 
   auf vier Mitglieder erweitert werden. Es soll 
   daher eine Wahl eines weiteren Mitglieds in 
   den Aufsichtsrat durchgeführt werden. 
 
   Nach Eintragung der unter Punkt 5 der 
   Tagesordnung vorgeschlagenen Satzungsänderung 
   in das Handelsregister wird der Aufsichtsrat 
   der Gesellschaft gemäß § 96 Absatz 1 
   Alt. 6, § 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 8 Absatz 
   1 Satz 1 der Satzung aus vier Mitgliedern 
   bestehen, die durch die Hauptversammlung 
   gewählt werden. Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 
   2 bis 4 der Satzung erfolgt die Wahl des in 
   der diesjährigen Hauptversammlung zu 
   wählenden Mitglieds längstens für die Zeit 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
   2021 beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - unter 
   Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für 
   seine Zusammensetzung benannten Ziele - vor, 
 
    Herrn Dieter Manz, Schlaitdorf, 
    Vorsitzender des Vorstands der Manz AG, 
 
   unter der aufschiebenden Bedingung der 
   Eintragung der unter Punkt 5 der Tagesordnung 
   dieser Hauptversammlung beschlossenen 
   Satzungsänderung in das Handelsregister für 
   eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in 
   den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Herr Dieter Manz wird mit Ablauf des 4. Juli 
   2017 aus dem Vorstand der Gesellschaft 
   ausscheiden. 
 
   Dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats liegt ein 
   entsprechender Vorschlag der Aktionäre Dieter 
   Manz und Ulrike Manz, die zusammengerechnet 
   mehr als 25 % der Stimmrechte an der 
   Gesellschaft halten, gemäß § 100 Absatz 
   2 Satz 1 Nr. 4 AktG zugrunde, den sich der 
   Aufsichtsrat zu Eigen gemacht hat. 
 
   Der Lebenslauf von Herrn Dieter Manz ist auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter der 
   Adresse 
 
   www.manz.com 
 
   im Bereich 'Investor Relations' unter dem 
   Link 'Hauptversammlung 2017' abrufbar. 
 
   Herr Dieter Manz ist Mitglied des 
   Aufsichtsrats der TecInvest Holding AG, 
   Puchheim. Im Übrigen übt Herr Dieter 
   Manz keine Ämter in anderen gesetzlich 
   zu bildenden Aufsichtsräten oder 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
   aus. 
 
   Herr Dieter Manz hält 24,66 % der 
   stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft und 
   ist damit wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligt. Nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats bestehen im Übrigen keine 
   für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
   maßgebenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen von Herrn Dieter 
   Manz zur Manz-Gruppe, den Organen der Manz AG 
   oder einem wesentlich an der Manz AG 
   beteiligten Aktionär im Sinne von Ziffer 
   5.4.1 Absatz 5 bis 7 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex. 
Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre 
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts 
 
_Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des 
Anteilsbesitzes_ 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen 
Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die sich vor der 
Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren 
Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der für die 
Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle in Textform (§ 
126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache unter 
der nachstehenden Adresse bis zum Dienstag, den 27. 
Juni 2017, bis 24:00 Uhr zugehen: 
 
 Manz AG 
 c/o Landesbank Baden-Württemberg 
 4035/H Hauptversammlungen 
 Am Hauptbahnhof 2 
 70173 Stuttgart 
 Telefax: +49 (0)711 127-79264 
 E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat durch einen in 
Textform in deutscher oder englischer Sprache von dem 
depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis 
zu erfolgen, der sich auf den Beginn des 13. Juni 2017 
('Nachweisstichtag') bezieht. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts richtet sich nach dem nachgewiesenen 
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Veräußerungen 
und Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben 
gegenüber der Gesellschaft keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben 

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May 26, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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