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DGAP-News: Manz AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Manz AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2017 in Filderstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-05-26 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Manz AG Reutlingen - ISIN DE000A0JQ5U3 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 4. Juli 2017, um 10:00 Uhr ein. *Ort:* *FILharmonie Filderstadt* *Tübinger Straße 40* *70794 Filderstadt* Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte für die Manz AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016 einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Die vorgenannten Unterlagen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen der Hauptversammlung zugänglich zu machen und können auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.manz.com im Bereich 'Investor Relations' unter dem Link 'Hauptversammlung 2017' abgerufen werden. Die Unterlagen können auch in den Geschäftsräumen am Sitz der Manz AG, Steigäckerstraße 5, 72768 Reutlingen, eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Der Vorstand wird seine Vorlagen, der Vorsitzende des Aufsichtsrats den Bericht des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben in der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, hierzu Fragen zu stellen. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Reutlingen, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 5. *Beschlussfassung über die Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder sowie die Änderung der Satzung* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die durch die Hauptversammlung gewählt werden. Im Hinblick auf die unter Punkt 6 der Tagesordnung vorgeschlagene Wahl von Herrn Dieter Manz in den Aufsichtsrat soll das Gremium um einen Sitz auf vier Mitglieder erweitert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a) Erweiterung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht künftig aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. b) Änderungen der Satzung (1) § 8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern, die durch die Hauptversammlung gewählt werden.' (2) § 10 Absatz 3 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder des Aufsichtsrats unter der zuletzt bekannt gegebenen Anschrift eingeladen wurden und mindestens drei Aufsichtsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen, wobei die schriftliche Stimmabgabe als Teilnahme an der Beschlussfassung gilt.' 6. *Wahl zum Aufsichtsrat* Gemäß der unter Punkt 5 der Tagesordnung vorgeschlagenen Satzungsänderung soll der Aufsichtsrat der Gesellschaft von bisher drei auf vier Mitglieder erweitert werden. Es soll daher eine Wahl eines weiteren Mitglieds in den Aufsichtsrat durchgeführt werden. Nach Eintragung der unter Punkt 5 der Tagesordnung vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister wird der Aufsichtsrat der Gesellschaft gemäß § 96 Absatz 1 Alt. 6, § 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung aus vier Mitgliedern bestehen, die durch die Hauptversammlung gewählt werden. Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 bis 4 der Satzung erfolgt die Wahl des in der diesjährigen Hauptversammlung zu wählenden Mitglieds längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt - unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele - vor, Herrn Dieter Manz, Schlaitdorf, Vorsitzender des Vorstands der Manz AG, unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der unter Punkt 5 der Tagesordnung dieser Hauptversammlung beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Dieter Manz wird mit Ablauf des 4. Juli 2017 aus dem Vorstand der Gesellschaft ausscheiden. Dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats liegt ein entsprechender Vorschlag der Aktionäre Dieter Manz und Ulrike Manz, die zusammengerechnet mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft halten, gemäß § 100 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 AktG zugrunde, den sich der Aufsichtsrat zu Eigen gemacht hat. Der Lebenslauf von Herrn Dieter Manz ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.manz.com im Bereich 'Investor Relations' unter dem Link 'Hauptversammlung 2017' abrufbar. Herr Dieter Manz ist Mitglied des Aufsichtsrats der TecInvest Holding AG, Puchheim. Im Übrigen übt Herr Dieter Manz keine Ämter in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus. Herr Dieter Manz hält 24,66 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft und ist damit wesentlich an der Gesellschaft beteiligt. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen im Übrigen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen von Herrn Dieter Manz zur Manz-Gruppe, den Organen der Manz AG oder einem wesentlich an der Manz AG beteiligten Aktionär im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 5 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts _Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes_ Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache unter der nachstehenden Adresse bis zum Dienstag, den 27. Juni 2017, bis 24:00 Uhr zugehen: Manz AG c/o Landesbank Baden-Württemberg 4035/H Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Telefax: +49 (0)711 127-79264 E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache von dem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis zu erfolgen, der sich auf den Beginn des 13. Juni 2017 ('Nachweisstichtag') bezieht. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts richtet sich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Veräußerungen und Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben gegenüber der Gesellschaft keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben
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May 26, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)