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DGAP-News: Manz AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Manz AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2017
in Filderstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2017-05-26 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Manz AG Reutlingen - ISIN DE000A0JQ5U3 - Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung 2017
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung am
Dienstag, den 4. Juli 2017, um 10:00 Uhr
ein.
*Ort:* *FILharmonie Filderstadt*
*Tübinger Straße 40*
*70794 Filderstadt*
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2016, der Lageberichte für die
Manz AG und den Konzern für das Geschäftsjahr
2016 einschließlich der Erläuterungen zu
den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz
4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2016*
Die vorgenannten Unterlagen sind nach den
gesetzlichen Bestimmungen der
Hauptversammlung zugänglich zu machen und
können auf der Internetseite der Gesellschaft
unter der Adresse
www.manz.com
im Bereich 'Investor Relations' unter dem
Link 'Hauptversammlung 2017' abgerufen
werden. Die Unterlagen können auch in den
Geschäftsräumen am Sitz der Manz AG,
Steigäckerstraße 5, 72768 Reutlingen,
eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem
Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen erteilt.
Der Vorstand wird seine Vorlagen, der
Vorsitzende des Aufsichtsrats den Bericht des
Aufsichtsrats in der Hauptversammlung
erläutern. Die Aktionäre haben in der
Hauptversammlung im Rahmen ihres
Auskunftsrechts die Gelegenheit, hierzu
Fragen zu stellen. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
der Hauptversammlung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits
gebilligt hat.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BEST AUDIT
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Reutlingen, zum Abschlussprüfer der
Gesellschaft und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
5. *Beschlussfassung über die Erweiterung des
Aufsichtsrats auf vier Mitglieder sowie die
Änderung der Satzung*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
derzeit gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 der
Satzung aus drei Mitgliedern, die durch die
Hauptversammlung gewählt werden. Im Hinblick
auf die unter Punkt 6 der Tagesordnung
vorgeschlagene Wahl von Herrn Dieter Manz in
den Aufsichtsrat soll das Gremium um einen
Sitz auf vier Mitglieder erweitert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
a) Erweiterung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
künftig aus vier von der Hauptversammlung
zu wählenden Mitgliedern.
b) Änderungen der Satzung
(1) § 8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung wird
wie folgt neu gefasst:
'Der Aufsichtsrat besteht aus vier
Mitgliedern, die durch die
Hauptversammlung gewählt werden.'
(2) § 10 Absatz 3 Satz 1 der Satzung
wird wie folgt neu gefasst:
'Der Aufsichtsrat ist
beschlussfähig, wenn alle Mitglieder
des Aufsichtsrats unter der zuletzt
bekannt gegebenen Anschrift
eingeladen wurden und mindestens
drei Aufsichtsratsmitglieder an der
Beschlussfassung teilnehmen, wobei
die schriftliche Stimmabgabe als
Teilnahme an der Beschlussfassung
gilt.'
6. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Gemäß der unter Punkt 5 der Tagesordnung
vorgeschlagenen Satzungsänderung soll der
Aufsichtsrat der Gesellschaft von bisher drei
auf vier Mitglieder erweitert werden. Es soll
daher eine Wahl eines weiteren Mitglieds in
den Aufsichtsrat durchgeführt werden.
Nach Eintragung der unter Punkt 5 der
Tagesordnung vorgeschlagenen Satzungsänderung
in das Handelsregister wird der Aufsichtsrat
der Gesellschaft gemäß § 96 Absatz 1
Alt. 6, § 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 8 Absatz
1 Satz 1 der Satzung aus vier Mitgliedern
bestehen, die durch die Hauptversammlung
gewählt werden. Gemäß § 8 Absatz 1 Satz
2 bis 4 der Satzung erfolgt die Wahl des in
der diesjährigen Hauptversammlung zu
wählenden Mitglieds längstens für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2021 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt - unter
Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für
seine Zusammensetzung benannten Ziele - vor,
Herrn Dieter Manz, Schlaitdorf,
Vorsitzender des Vorstands der Manz AG,
unter der aufschiebenden Bedingung der
Eintragung der unter Punkt 5 der Tagesordnung
dieser Hauptversammlung beschlossenen
Satzungsänderung in das Handelsregister für
eine Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in
den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Dieter Manz wird mit Ablauf des 4. Juli
2017 aus dem Vorstand der Gesellschaft
ausscheiden.
Dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats liegt ein
entsprechender Vorschlag der Aktionäre Dieter
Manz und Ulrike Manz, die zusammengerechnet
mehr als 25 % der Stimmrechte an der
Gesellschaft halten, gemäß § 100 Absatz
2 Satz 1 Nr. 4 AktG zugrunde, den sich der
Aufsichtsrat zu Eigen gemacht hat.
Der Lebenslauf von Herrn Dieter Manz ist auf
der Internetseite der Gesellschaft unter der
Adresse
www.manz.com
im Bereich 'Investor Relations' unter dem
Link 'Hauptversammlung 2017' abrufbar.
Herr Dieter Manz ist Mitglied des
Aufsichtsrats der TecInvest Holding AG,
Puchheim. Im Übrigen übt Herr Dieter
Manz keine Ämter in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
aus.
Herr Dieter Manz hält 24,66 % der
stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft und
ist damit wesentlich an der Gesellschaft
beteiligt. Nach Einschätzung des
Aufsichtsrats bestehen im Übrigen keine
für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung
maßgebenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen von Herrn Dieter
Manz zur Manz-Gruppe, den Organen der Manz AG
oder einem wesentlich an der Manz AG
beteiligten Aktionär im Sinne von Ziffer
5.4.1 Absatz 5 bis 7 des Deutschen Corporate
Governance Kodex.
Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts
_Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des
Anteilsbesitzes_
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen
Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren
Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der für die
Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle in Textform (§
126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache unter
der nachstehenden Adresse bis zum Dienstag, den 27.
Juni 2017, bis 24:00 Uhr zugehen:
Manz AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035/H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711 127-79264
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat durch einen in
Textform in deutscher oder englischer Sprache von dem
depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis
zu erfolgen, der sich auf den Beginn des 13. Juni 2017
('Nachweisstichtag') bezieht. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts richtet sich nach dem nachgewiesenen
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Veräußerungen
und Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben
gegenüber der Gesellschaft keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben
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May 26, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
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