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Dow Jones News
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DGAP-HV: NorCom Information Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: NorCom Information Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
NorCom Information Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 14.07.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-06-06 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
NorCom Information Technology AG München ISIN 
DE000A12UP37 
WKN A12UP3 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung ein, die am 14. Juli 2017 
um 12.00 Uhr, in den Räumen der Bayerische Börse AG 
am Karolinenplatz 6 in 80333 München 
stattfindet. 
 
Tagesordnung der Hauptversammlung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 31. Dezember 2016 der NorCom Information 
   Technology AG, des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   Gesellschaft und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2016 (einschließlich der 
   Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben 
   nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB für 
   das Geschäftsjahr 2016) sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den 
   gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, 
   weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der 
   Jahresabschluss damit festgestellt ist. Für 
   die übrigen Unterlagen, die unter diesem 
   Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das 
   Gesetz generell lediglich die Information der 
   Aktionäre durch die Möglichkeit zur 
   Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch 
   die Hauptversammlung vor. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
   RSM Verhülsdonk GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | 
   Steuerberatungsgesellschaft, 
   Georg-Glock-Str. 4, 
   D-40474 Düsseldorf, 
 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
5. *Beschlussfassung über die Änderung des 
   von der Hauptversammlung vom 18. Juni 2014 
   unter TOP 8 beschlossenen 
   Aktienoptionsprogramms sowie Änderung 
   eines bedingten Kapitals mit entsprechender 
   Satzungsänderung* 
 
   Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. 
   Juni 2014 hat ein Aktienoptionsprogramm mit 
   der Möglichkeit der Begebung von bis zu 
   100.000 Bezugsrechten auf bis zu 100.000 
   Aktien der Gesellschaft beschlossen 
   ('Aktienoptionsprogramm 2014'). 
   Optionsberechtigt waren der Vorstand der 
   Gesellschaft, die Geschäftsführer der mit der 
   Gesellschaft im Sinn von §§ 15 ff. AktG 
   verbundenen Unternehmen und Arbeitnehmer der 
   Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im 
   Sinn von §§ 15 ff. AktG verbundenen 
   Unternehmen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Kreis der Optionsberechtigten nur in zwei 
   Gruppen nämlich den Vorstand einerseits und 
   die Mitarbeiter der Gesellschaft und der mit 
   der Gesellschaft im Sinn von §§ 15 ff. AktG 
   verbundenen Unternehmen andererseits 
   einzuteilen und deswegen folgende Beschlüsse 
   zu fassen: 
 
   _TOP 8 Ziffern b) bb) und cc) des 
   Hauptversammlungsbeschlusses vom 18. Juni 2014 
   lauten wie folgt_ 
 
   _b) bb) Optionsberechtigte_ 
 
   _Der Kreis der Optionsberechtigten umfasst 
   die_ 
 
   - _Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft 
     (nachfolgend auch '_ _Vorstand_ _' 
     genannt) und_ 
   - _Mitarbeiter der Gesellschaft und der mit 
     der Gesellschaft im Sinn von §§ 15 ff. 
     AktG verbundenen Unternehmen (nachfolgend 
     '_ _Mitarbeiter_ _' genannt)_ 
 
   _(Vorstand und Mitarbeiter werden nachfolgend 
   auch '_ _Optionsberechtigte_ _' genannt)._ 
 
   _Die Bestimmung der Auswahlkriterien sowie die 
   Auswahl der Mitarbeiter, denen Optionsrechte 
   gewährt werden sollen, obliegt dem Vorstand 
   mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Die 
   Bestimmung der Auswahlkriterien sowie die 
   Auswahl der Mitglieder des Vorstands, denen 
   Optionsrechte gewährt werden sollen, obliegt 
   dem Aufsichtsrat der Gesellschaft._ 
 
   _b) cc) Begebung_ 
 
   _An Optionsberechtigte können einmalig oder 
   mehrmalig bis zum Ende des Kalenderjahres 2019 
   bis zu einer Anzahl (A) von insgesamt 100.000 
   Stück Optionsrechte ausgegeben werden, die 
   sich wie folgt errechnet:_ 
 
   _A = Gesamtmenge - (gewährte Optionsrechte) + 
   (erloschene Optionsrechte)._ 
 
   _Die zu begebenden Optionsrechte werden wie 
   folgt verteilt:_ 
 
   _Vorstand:_    _20.000 Stück Optionsrechte_ 
   _Mitarbeiter:_ _80.000 Stück Optionsrechte_ 
 
   Optionen können nur innerhalb von 10 
   Börsenhandelstagen an der Frankfurter 
   Wertpapierbörse jeweils nach der Bekanntgabe 
   der Jahres- und Halbjahresergebnisse der 
   Gesellschaft ausgegeben werden. Ausgabetag ist 
   bei der Gewährung der Optionen an den Vorstand 
   der Tag, an dem der Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft über die Gewährung 
   beschließt, und im Übrigen der Tag, 
   an dem der Vorstand der Gesellschaft über die 
   Gewährung beschließt. 
 
   _d) Satz 2 (Schaffung eines bedingten 
   Kapitals) lautet wie folgt:_ 
 
   _Das Bedingte Kapital I dient 
   ausschließlich der Sicherung von bis zu 
   100.000 Bezugsrechten, die nach Maßgabe 
   der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 
   18. Juni 2014 und vom 14. Juli 2017 an 
   Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der 
   Gesellschaft und von mit der Gesellschaft im 
   Sinn von §§ 15 ff. AktG verbundenen 
   Unternehmen ausgegeben wurden._ 
 
   _§ 5 Abs. 6 Satz 2 der Satzung der 
   Gesellschaft wird wie folgt geändert:_ 
 
   _'Das Bedingte Kapital I dient 
   ausschließlich der Sicherung von bis zu 
   100.000 Bezugsrechten, die nach Maßgabe 
   der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 
   18. Juni 2014 und vom 14. Juli 2017 an 
   Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der 
   Gesellschaft und von mit der Gesellschaft im 
   Sinn von §§ 15 ff. AktG verbundenen 
   Unternehmen ausgegeben wurden.'_ 
6. *Beschlussfassung über die Änderung des 
   von der Hauptversammlung vom 30. Juli 2015 
   unter TOP 5 beschlossenen 
   Aktienoptionsprogramms sowie Änderung 
   eines bedingten Kapitals mit entsprechender 
   Satzungsänderung* 
 
   Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. 
   Juli 2015 hat ein Aktienoptionsprogramm mit 
   der Möglichkeit der Begebung von bis zu 
   112.500 Bezugsrechten auf bis zu 112.500 
   Aktien der Gesellschaft beschlossen 
   ('Aktienoptionsprogramm 2015'). 
   Optionsberechtigt waren der Vorstand der 
   Gesellschaft und die Geschäftsführer der mit 
   der Gesellschaft im Sinn von §§ 15 ff. AktG 
   verbundenen Unternehmen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Kreis der Optionsberechtigten zu ändern und 
   deswegen folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   _TOP 5 Ziffern a) bb) und cc) des 
   Hauptversammlungsbeschlusses vom 30. Juli 2015 
   lauten wie folgt:_ 
 
   _a) bb) Optionsberechtigte_ 
 
   _Der Kreis der Optionsberechtigten umfasst 
   die_ 
 
   - _Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft 
     (nachfolgend auch '_ _Vorstand_ _' 
     genannt) und_ 
   - _Mitarbeiter der Gesellschaft und der mit 
     der Gesellschaft im Sinn von §§ 15 ff. 
     AktG verbundenen Unternehmen (nachfolgend 
     '_ _Mitarbeiter_ _' genannt)_ 
 
   _(Vorstand und Mitarbeiter werden nachfolgend 
   auch '_ _Optionsberechtigte_ _' genannt)._ 
 
   _Die Bestimmung der Auswahlkriterien sowie die 
   Auswahl der Mitarbeiter, denen Optionsrechte 
   gewährt werden sollen, obliegt dem Vorstand 
   mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Die 
   Bestimmung der Auswahlkriterien sowie die 
   Auswahl der Mitglieder des Vorstands, denen 
   Optionsrechte gewährt werden sollen, obliegt 
   dem Aufsichtsrat der Gesellschaft._ 
 
   _a) cc) Begebung_ 
 
   _An Optionsberechtigte können einmalig oder 
   mehrmalig bis zum 31. Mai 2020 bis zu einer 
   Anzahl (A) von insgesamt 112.500 Stück 
   Optionsrechte ausgegeben werden, die sich wie 
   folgt errechnet:_ 
   _A = Gesamtmenge - (gewährte Optionsrechte) + 
   (erloschene Optionsrechte)._ 
 
   _Die zu begebenden Optionsrechte werden wie 
   folgt verteilt:_ 
 
   _Vorstand:_    _110.000 Stück Optionsrechte_ 
   _Mitarbeiter:_ _2.500 Stück Optionsrechte_ 
 
   Optionen können nur innerhalb von 10 
   Börsenhandelstagen an der Frankfurter 
   Wertpapierbörse jeweils nach der Bekanntgabe 
   der Jahres- und Halbjahresergebnisse der 
   Gesellschaft ausgegeben werden. Ausgabetag ist 
   bei der Gewährung der Optionen an den Vorstand 
   der Tag, an dem der Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft über die Gewährung 
   beschließt, und im Übrigen der Tag, 

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June 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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