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DGAP-News: NorCom Information Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
NorCom Information Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 14.07.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-06-06 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
NorCom Information Technology AG München ISIN
DE000A12UP37
WKN A12UP3 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung ein, die am 14. Juli 2017
um 12.00 Uhr, in den Räumen der Bayerische Börse AG
am Karolinenplatz 6 in 80333 München
stattfindet.
Tagesordnung der Hauptversammlung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2016 der NorCom Information
Technology AG, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des
zusammengefassten Lageberichts für die
Gesellschaft und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2016 (einschließlich der
Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB für
das Geschäftsjahr 2016) sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Eine Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den
gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen,
weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der
Jahresabschluss damit festgestellt ist. Für
die übrigen Unterlagen, die unter diesem
Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das
Gesetz generell lediglich die Information der
Aktionäre durch die Möglichkeit zur
Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch
die Hauptversammlung vor.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
RSM Verhülsdonk GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
Steuerberatungsgesellschaft,
Georg-Glock-Str. 4,
D-40474 Düsseldorf,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
5. *Beschlussfassung über die Änderung des
von der Hauptversammlung vom 18. Juni 2014
unter TOP 8 beschlossenen
Aktienoptionsprogramms sowie Änderung
eines bedingten Kapitals mit entsprechender
Satzungsänderung*
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18.
Juni 2014 hat ein Aktienoptionsprogramm mit
der Möglichkeit der Begebung von bis zu
100.000 Bezugsrechten auf bis zu 100.000
Aktien der Gesellschaft beschlossen
('Aktienoptionsprogramm 2014').
Optionsberechtigt waren der Vorstand der
Gesellschaft, die Geschäftsführer der mit der
Gesellschaft im Sinn von §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmen und Arbeitnehmer der
Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im
Sinn von §§ 15 ff. AktG verbundenen
Unternehmen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Kreis der Optionsberechtigten nur in zwei
Gruppen nämlich den Vorstand einerseits und
die Mitarbeiter der Gesellschaft und der mit
der Gesellschaft im Sinn von §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmen andererseits
einzuteilen und deswegen folgende Beschlüsse
zu fassen:
_TOP 8 Ziffern b) bb) und cc) des
Hauptversammlungsbeschlusses vom 18. Juni 2014
lauten wie folgt_
_b) bb) Optionsberechtigte_
_Der Kreis der Optionsberechtigten umfasst
die_
- _Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft
(nachfolgend auch '_ _Vorstand_ _'
genannt) und_
- _Mitarbeiter der Gesellschaft und der mit
der Gesellschaft im Sinn von §§ 15 ff.
AktG verbundenen Unternehmen (nachfolgend
'_ _Mitarbeiter_ _' genannt)_
_(Vorstand und Mitarbeiter werden nachfolgend
auch '_ _Optionsberechtigte_ _' genannt)._
_Die Bestimmung der Auswahlkriterien sowie die
Auswahl der Mitarbeiter, denen Optionsrechte
gewährt werden sollen, obliegt dem Vorstand
mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Die
Bestimmung der Auswahlkriterien sowie die
Auswahl der Mitglieder des Vorstands, denen
Optionsrechte gewährt werden sollen, obliegt
dem Aufsichtsrat der Gesellschaft._
_b) cc) Begebung_
_An Optionsberechtigte können einmalig oder
mehrmalig bis zum Ende des Kalenderjahres 2019
bis zu einer Anzahl (A) von insgesamt 100.000
Stück Optionsrechte ausgegeben werden, die
sich wie folgt errechnet:_
_A = Gesamtmenge - (gewährte Optionsrechte) +
(erloschene Optionsrechte)._
_Die zu begebenden Optionsrechte werden wie
folgt verteilt:_
_Vorstand:_ _20.000 Stück Optionsrechte_
_Mitarbeiter:_ _80.000 Stück Optionsrechte_
Optionen können nur innerhalb von 10
Börsenhandelstagen an der Frankfurter
Wertpapierbörse jeweils nach der Bekanntgabe
der Jahres- und Halbjahresergebnisse der
Gesellschaft ausgegeben werden. Ausgabetag ist
bei der Gewährung der Optionen an den Vorstand
der Tag, an dem der Aufsichtsrat der
Gesellschaft über die Gewährung
beschließt, und im Übrigen der Tag,
an dem der Vorstand der Gesellschaft über die
Gewährung beschließt.
_d) Satz 2 (Schaffung eines bedingten
Kapitals) lautet wie folgt:_
_Das Bedingte Kapital I dient
ausschließlich der Sicherung von bis zu
100.000 Bezugsrechten, die nach Maßgabe
der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom
18. Juni 2014 und vom 14. Juli 2017 an
Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der
Gesellschaft und von mit der Gesellschaft im
Sinn von §§ 15 ff. AktG verbundenen
Unternehmen ausgegeben wurden._
_§ 5 Abs. 6 Satz 2 der Satzung der
Gesellschaft wird wie folgt geändert:_
_'Das Bedingte Kapital I dient
ausschließlich der Sicherung von bis zu
100.000 Bezugsrechten, die nach Maßgabe
der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom
18. Juni 2014 und vom 14. Juli 2017 an
Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der
Gesellschaft und von mit der Gesellschaft im
Sinn von §§ 15 ff. AktG verbundenen
Unternehmen ausgegeben wurden.'_
6. *Beschlussfassung über die Änderung des
von der Hauptversammlung vom 30. Juli 2015
unter TOP 5 beschlossenen
Aktienoptionsprogramms sowie Änderung
eines bedingten Kapitals mit entsprechender
Satzungsänderung*
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30.
Juli 2015 hat ein Aktienoptionsprogramm mit
der Möglichkeit der Begebung von bis zu
112.500 Bezugsrechten auf bis zu 112.500
Aktien der Gesellschaft beschlossen
('Aktienoptionsprogramm 2015').
Optionsberechtigt waren der Vorstand der
Gesellschaft und die Geschäftsführer der mit
der Gesellschaft im Sinn von §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Kreis der Optionsberechtigten zu ändern und
deswegen folgende Beschlüsse zu fassen:
_TOP 5 Ziffern a) bb) und cc) des
Hauptversammlungsbeschlusses vom 30. Juli 2015
lauten wie folgt:_
_a) bb) Optionsberechtigte_
_Der Kreis der Optionsberechtigten umfasst
die_
- _Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft
(nachfolgend auch '_ _Vorstand_ _'
genannt) und_
- _Mitarbeiter der Gesellschaft und der mit
der Gesellschaft im Sinn von §§ 15 ff.
AktG verbundenen Unternehmen (nachfolgend
'_ _Mitarbeiter_ _' genannt)_
_(Vorstand und Mitarbeiter werden nachfolgend
auch '_ _Optionsberechtigte_ _' genannt)._
_Die Bestimmung der Auswahlkriterien sowie die
Auswahl der Mitarbeiter, denen Optionsrechte
gewährt werden sollen, obliegt dem Vorstand
mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Die
Bestimmung der Auswahlkriterien sowie die
Auswahl der Mitglieder des Vorstands, denen
Optionsrechte gewährt werden sollen, obliegt
dem Aufsichtsrat der Gesellschaft._
_a) cc) Begebung_
_An Optionsberechtigte können einmalig oder
mehrmalig bis zum 31. Mai 2020 bis zu einer
Anzahl (A) von insgesamt 112.500 Stück
Optionsrechte ausgegeben werden, die sich wie
folgt errechnet:_
_A = Gesamtmenge - (gewährte Optionsrechte) +
(erloschene Optionsrechte)._
_Die zu begebenden Optionsrechte werden wie
folgt verteilt:_
_Vorstand:_ _110.000 Stück Optionsrechte_
_Mitarbeiter:_ _2.500 Stück Optionsrechte_
Optionen können nur innerhalb von 10
Börsenhandelstagen an der Frankfurter
Wertpapierbörse jeweils nach der Bekanntgabe
der Jahres- und Halbjahresergebnisse der
Gesellschaft ausgegeben werden. Ausgabetag ist
bei der Gewährung der Optionen an den Vorstand
der Tag, an dem der Aufsichtsrat der
Gesellschaft über die Gewährung
beschließt, und im Übrigen der Tag,
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June 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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