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DGAP-News: NorCom Information Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung NorCom Information Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-06-06 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. NorCom Information Technology AG München ISIN DE000A12UP37 WKN A12UP3 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am 14. Juli 2017 um 12.00 Uhr, in den Räumen der Bayerische Börse AG am Karolinenplatz 6 in 80333 München stattfindet. Tagesordnung der Hauptversammlung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 der NorCom Information Technology AG, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016 (einschließlich der Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM Verhülsdonk GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Steuerberatungsgesellschaft, Georg-Glock-Str. 4, D-40474 Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 5. *Beschlussfassung über die Änderung des von der Hauptversammlung vom 18. Juni 2014 unter TOP 8 beschlossenen Aktienoptionsprogramms sowie Änderung eines bedingten Kapitals mit entsprechender Satzungsänderung* Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Juni 2014 hat ein Aktienoptionsprogramm mit der Möglichkeit der Begebung von bis zu 100.000 Bezugsrechten auf bis zu 100.000 Aktien der Gesellschaft beschlossen ('Aktienoptionsprogramm 2014'). Optionsberechtigt waren der Vorstand der Gesellschaft, die Geschäftsführer der mit der Gesellschaft im Sinn von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen und Arbeitnehmer der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im Sinn von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Kreis der Optionsberechtigten nur in zwei Gruppen nämlich den Vorstand einerseits und die Mitarbeiter der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im Sinn von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen andererseits einzuteilen und deswegen folgende Beschlüsse zu fassen: _TOP 8 Ziffern b) bb) und cc) des Hauptversammlungsbeschlusses vom 18. Juni 2014 lauten wie folgt_ _b) bb) Optionsberechtigte_ _Der Kreis der Optionsberechtigten umfasst die_ - _Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft (nachfolgend auch '_ _Vorstand_ _' genannt) und_ - _Mitarbeiter der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im Sinn von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (nachfolgend '_ _Mitarbeiter_ _' genannt)_ _(Vorstand und Mitarbeiter werden nachfolgend auch '_ _Optionsberechtigte_ _' genannt)._ _Die Bestimmung der Auswahlkriterien sowie die Auswahl der Mitarbeiter, denen Optionsrechte gewährt werden sollen, obliegt dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Bestimmung der Auswahlkriterien sowie die Auswahl der Mitglieder des Vorstands, denen Optionsrechte gewährt werden sollen, obliegt dem Aufsichtsrat der Gesellschaft._ _b) cc) Begebung_ _An Optionsberechtigte können einmalig oder mehrmalig bis zum Ende des Kalenderjahres 2019 bis zu einer Anzahl (A) von insgesamt 100.000 Stück Optionsrechte ausgegeben werden, die sich wie folgt errechnet:_ _A = Gesamtmenge - (gewährte Optionsrechte) + (erloschene Optionsrechte)._ _Die zu begebenden Optionsrechte werden wie folgt verteilt:_ _Vorstand:_ _20.000 Stück Optionsrechte_ _Mitarbeiter:_ _80.000 Stück Optionsrechte_ Optionen können nur innerhalb von 10 Börsenhandelstagen an der Frankfurter Wertpapierbörse jeweils nach der Bekanntgabe der Jahres- und Halbjahresergebnisse der Gesellschaft ausgegeben werden. Ausgabetag ist bei der Gewährung der Optionen an den Vorstand der Tag, an dem der Aufsichtsrat der Gesellschaft über die Gewährung beschließt, und im Übrigen der Tag, an dem der Vorstand der Gesellschaft über die Gewährung beschließt. _d) Satz 2 (Schaffung eines bedingten Kapitals) lautet wie folgt:_ _Das Bedingte Kapital I dient ausschließlich der Sicherung von bis zu 100.000 Bezugsrechten, die nach Maßgabe der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 18. Juni 2014 und vom 14. Juli 2017 an Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der Gesellschaft und von mit der Gesellschaft im Sinn von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ausgegeben wurden._ _§ 5 Abs. 6 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:_ _'Das Bedingte Kapital I dient ausschließlich der Sicherung von bis zu 100.000 Bezugsrechten, die nach Maßgabe der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 18. Juni 2014 und vom 14. Juli 2017 an Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der Gesellschaft und von mit der Gesellschaft im Sinn von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ausgegeben wurden.'_ 6. *Beschlussfassung über die Änderung des von der Hauptversammlung vom 30. Juli 2015 unter TOP 5 beschlossenen Aktienoptionsprogramms sowie Änderung eines bedingten Kapitals mit entsprechender Satzungsänderung* Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Juli 2015 hat ein Aktienoptionsprogramm mit der Möglichkeit der Begebung von bis zu 112.500 Bezugsrechten auf bis zu 112.500 Aktien der Gesellschaft beschlossen ('Aktienoptionsprogramm 2015'). Optionsberechtigt waren der Vorstand der Gesellschaft und die Geschäftsführer der mit der Gesellschaft im Sinn von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Kreis der Optionsberechtigten zu ändern und deswegen folgende Beschlüsse zu fassen: _TOP 5 Ziffern a) bb) und cc) des Hauptversammlungsbeschlusses vom 30. Juli 2015 lauten wie folgt:_ _a) bb) Optionsberechtigte_ _Der Kreis der Optionsberechtigten umfasst die_ - _Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft (nachfolgend auch '_ _Vorstand_ _' genannt) und_ - _Mitarbeiter der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im Sinn von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (nachfolgend '_ _Mitarbeiter_ _' genannt)_ _(Vorstand und Mitarbeiter werden nachfolgend auch '_ _Optionsberechtigte_ _' genannt)._ _Die Bestimmung der Auswahlkriterien sowie die Auswahl der Mitarbeiter, denen Optionsrechte gewährt werden sollen, obliegt dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Bestimmung der Auswahlkriterien sowie die Auswahl der Mitglieder des Vorstands, denen Optionsrechte gewährt werden sollen, obliegt dem Aufsichtsrat der Gesellschaft._ _a) cc) Begebung_ _An Optionsberechtigte können einmalig oder mehrmalig bis zum 31. Mai 2020 bis zu einer Anzahl (A) von insgesamt 112.500 Stück Optionsrechte ausgegeben werden, die sich wie folgt errechnet:_ _A = Gesamtmenge - (gewährte Optionsrechte) + (erloschene Optionsrechte)._ _Die zu begebenden Optionsrechte werden wie folgt verteilt:_ _Vorstand:_ _110.000 Stück Optionsrechte_ _Mitarbeiter:_ _2.500 Stück Optionsrechte_ Optionen können nur innerhalb von 10 Börsenhandelstagen an der Frankfurter Wertpapierbörse jeweils nach der Bekanntgabe der Jahres- und Halbjahresergebnisse der Gesellschaft ausgegeben werden. Ausgabetag ist bei der Gewährung der Optionen an den Vorstand der Tag, an dem der Aufsichtsrat der Gesellschaft über die Gewährung beschließt, und im Übrigen der Tag,
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June 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)