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DGAP-News: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2017 in Mercatorhalle (kleiner Saal), City Palais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-06-02 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT Duisburg ISIN DE0006131204 WKN 613120 Wir laden unsere Aktionäre zu unserer ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG am Dienstag, *18. Juli 2017,* 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) in der Mercatorhalle (kleiner Saal), CityPalais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg, ein. *Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 sowie des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts für die IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und den Konzern, mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu fassen. 2. *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.558.925,50 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EURO 0,13 je für das Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 2.558.925,50 Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt der Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat über diesen Beschlussvorschlag und der Einberufung vorhandenen 115.750 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien (bei Einberufung: 19.684.250 Aktien) bis zur Hauptversammlung erhöhen, wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,13 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Risikoprüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar für a) das Geschäftsjahr 2017 sowie b) die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. (5), 37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet. Dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats liegt ein Auswahlverfahren gemäß Art. 16 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse zugrunde. Der Risikoprüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat nach Durchführung des Auswahlverfahrens die folgenden Prüfungsgesellschaften - mit Präferenz in der Reihenfolge ihrer Nennung - für die Erteilung des Prüfungsmandats empfohlen: - Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf - PricewaterhouseCoopers, Essen - BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und 4 Drittelbeteiligungsgesetz aus neun (9) Mitgliedern zusammen, von denen sechs (6) als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die Amtszeit der in der Hauptversammlung vom 21. Juli 2016 zu TOP 6 gewählten Aufsichtsratsmitglieder, also die Herren Santiago de Armas Fariña, Dr. Hans Vieregge, Francisco López Sánchez, Roberto López Sánchez, Antonio Rodríguez Pérez und Agustin Manrique de Lara y Benítez de Lugo endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 18. Juli 2017. Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, die folgenden Personen als Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen: * *Santiago de Armas Fariña*, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Rechtsanwalt und Steuerberater als Partner der Kanzlei S. de Armas y Asociados, S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, * *Dr. Hans Vieregge*, Hannover, Deutschland, ehemaliges Vorstandsmitglied Nord/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale, * *Francisco López Sánchez*, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Geschäftsführer der Meloneras Golf S.L. in Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, * *Inés Arnaldos*, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, spanische Rechtsanwältin (abogada) der Rechtsabteilung der Lopesan Hotels Management, S.L.U., * *Antonio Rodríguez Pérez*, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L., in Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, * *Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo*, Telde, Gran Canaria, Spanien, Präsident des Verbandes 'Confederación Canaria de Empresarios' (kanarischer Unternehmerverband) und Geschäftsführer der Quesoventura S.L., Telde, Gran Canaria, Spanien. Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, gleichzeitig für den Fall, dass eines der vorstehend vorgeschlagenen und von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, *Roberto López Sánchez*, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien, Geschäftsführer der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. in San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien, als Ersatzmitglied zu wählen. Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten sind dieser Tagesordnung in der Anlage 1 beigefügt und sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ifahotels.com unter der Rubrik '_Über uns/Unternehmen IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung_' zugänglich. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand auch weiterhin aufbringen können (Ziff. 5.4.1 5. Abs. des Deutschen Corporate Governance Kodex). *Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes mitgeteilt:* Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat, Herrn Santiago de Armas Fariña als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. *Die Voraussetzungen des § 100 Abs. (5) AktG*, die Unabhängigkeit und der Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, werden durch Herrn Dr. Hans Vieregge und Herrn Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo erfüllt. *Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt:* Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft oder ihren Organen. Ferner stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats von den vorgeschlagenen Kandidaten Herr *Dr. Hans Vieregge* und Herr *Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo* nicht in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden
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June 02, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)