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DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2017 in Mercatorhalle (kleiner Saal), City Palais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121

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DGAP-News: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 18.07.2017 in Mercatorhalle (kleiner Saal), City Palais, 
Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-06-02 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT Duisburg ISIN 
DE0006131204 
WKN 613120 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu unserer 
 
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
 
am Dienstag, *18. Juli 2017,* 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) 
in der Mercatorhalle (kleiner Saal), CityPalais, 
Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg, ein. 
 
*Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft 
   und des gebilligten Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2016 sowie des zu einem Bericht 
   zusammengefassten Lageberichts für die IFA 
   Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und den 
   Konzern, mit dem erläuternden Bericht des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. (4) 
   HGB und § 315 Abs. (4) HGB sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Die 
   Hauptversammlung hat zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu 
   fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.558.925,50 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
    Ausschüttung einer Dividende von EURO 0,13 
 
    je für das Geschäftsjahr 2016 
    dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 
    2.558.925,50 
 
   Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt 
   der Beschlussfassung von Vorstand und 
   Aufsichtsrat über diesen Beschlussvorschlag und 
   der Einberufung vorhandenen 115.750 eigenen 
   Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. 
   Sollte sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien (bei 
   Einberufung: 19.684.250 Aktien) bis zur 
   Hauptversammlung erhöhen, wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung 
   von EUR 0,13 je dividendenberechtigter 
   Stückaktie ein entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Risikoprüfungsausschusses - vor, 
   die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, 
   zum Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar für 
 
   a) das Geschäftsjahr 2017 sowie 
   b) die prüferische Durchsicht des verkürzten 
      Abschlusses und Zwischenlageberichts 
      gemäß §§ 37w Abs. (5), 37y Nr. 2 
      WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung 
      für den Fall, dass sich der Vorstand für 
      eine prüferische Durchsicht des im 
      Halbjahresfinanzberichts enthaltenen 
      verkürzten Abschlusses und 
      Zwischenlageberichts entscheidet. 
 
   Dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats liegt ein 
   Auswahlverfahren gemäß Art. 16 Abs. 3 der 
   Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
   über spezifische Anforderungen an die 
   Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse zugrunde. Der 
   Risikoprüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat 
   nach Durchführung des Auswahlverfahrens die 
   folgenden Prüfungsgesellschaften - mit 
   Präferenz in der Reihenfolge ihrer Nennung - 
   für die Erteilung des Prüfungsmandats 
   empfohlen: 
 
   - Ernst & Young GmbH 
     Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
     Düsseldorf 
   - PricewaterhouseCoopers, Essen 
   - BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
     Essen 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 
   der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit 
   §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und 4 
   Drittelbeteiligungsgesetz aus neun (9) 
   Mitgliedern zusammen, von denen sechs (6) als 
   Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch 
   die Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Die Amtszeit der in der Hauptversammlung vom 
   21. Juli 2016 zu TOP 6 gewählten 
   Aufsichtsratsmitglieder, also die Herren 
   Santiago de Armas Fariña, Dr. Hans Vieregge, 
   Francisco López Sánchez, Roberto López Sánchez, 
   Antonio Rodríguez Pérez und Agustin Manrique de 
   Lara y Benítez de Lugo endet mit Ablauf der 
   Hauptversammlung am 18. Juli 2017. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
   beschließt, die folgenden Personen als 
   Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
   * *Santiago de Armas Fariña*, Las Palmas de 
     Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, 
     Rechtsanwalt und Steuerberater als Partner 
     der Kanzlei S. de Armas y Asociados, S.L., 
     Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, 
     Spanien, 
   * *Dr. Hans Vieregge*, Hannover, 
     Deutschland, ehemaliges Vorstandsmitglied 
     Nord/LB Norddeutsche Landesbank 
     Girozentrale, 
   * *Francisco López Sánchez*, Las Palmas de 
     Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, 
     Geschäftsführer der Meloneras Golf S.L. in 
     Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, 
     Spanien, 
   * *Inés Arnaldos*, Las Palmas de Gran 
     Canaria, Gran Canaria, Spanien, spanische 
     Rechtsanwältin (abogada) der 
     Rechtsabteilung der Lopesan Hotels 
     Management, S.L.U., 
   * *Antonio Rodríguez Pérez*, Las Palmas de 
     Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, 
     Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L., 
     in Las Palmas de Gran Canaria, Gran 
     Canaria, Spanien, 
   * *Agustín Manrique de Lara y Benítez de 
     Lugo*, Telde, Gran Canaria, Spanien, 
     Präsident des Verbandes 'Confederación 
     Canaria de Empresarios' (kanarischer 
     Unternehmerverband) und Geschäftsführer 
     der Quesoventura S.L., Telde, Gran 
     Canaria, Spanien. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, 
   gleichzeitig für den Fall, dass eines der 
   vorstehend vorgeschlagenen und von der 
   Hauptversammlung gewählten 
   Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer 
   Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, 
 
    *Roberto López Sánchez*, San Bartolomé de 
    Tirajana, Gran Canaria, Spanien, 
    Geschäftsführer der Creativ Hotel 
    Buenaventura S.A.U. in San Bartolomé de 
    Tirajana, Gran Canaria, Spanien, 
 
   als Ersatzmitglied zu wählen. 
 
   Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten 
   sind dieser Tagesordnung in der Anlage 1 
   beigefügt und sind auch auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   www.ifahotels.com 
 
   unter der Rubrik '_Über uns/Unternehmen 
   IFA/Aktienrechtliche 
   Informationen/Hauptversammlung_' zugänglich. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu 
   lassen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten 
   vergewissert, dass sie jeweils den zu 
   erwartenden Zeitaufwand auch weiterhin 
   aufbringen können (Ziff. 5.4.1 5. Abs. des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex). 
 
   *Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird Folgendes 
   mitgeteilt:* Im Falle seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat, 
   Herrn Santiago de Armas Fariña als Kandidat für 
   den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. 
 
   *Die Voraussetzungen des § 100 Abs. (5) AktG*, 
   die Unabhängigkeit und der Sachverstand auf den 
   Gebieten der Rechnungslegung oder 
   Abschlussprüfung, werden durch Herrn Dr. Hans 
   Vieregge und Herrn Agustín Manrique de Lara y 
   Benítez de Lugo erfüllt. 
 
   *Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex werden die 
   persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen 
   eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den 
   Organen der Gesellschaft und einem wesentlich 
   an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie 
   folgt offengelegt:* 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht 
   keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in einer 
   nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex offenzulegenden persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehung zur IFA Hotel & 
   Touristik Aktiengesellschaft oder ihren 
   Organen. 
 
   Ferner stehen nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats von den vorgeschlagenen 
   Kandidaten Herr *Dr. Hans Vieregge* und Herr 
   *Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo* 
   nicht in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex offenzulegenden 

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June 02, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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