Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 18.07.2017 in Mercatorhalle (kleiner Saal), City Palais,
Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-06-02 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT Duisburg ISIN
DE0006131204
WKN 613120
Wir laden unsere Aktionäre zu unserer
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
am Dienstag, *18. Juli 2017,* 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr)
in der Mercatorhalle (kleiner Saal), CityPalais,
Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg, ein.
*Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
und des gebilligten Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2016 sowie des zu einem Bericht
zusammengefassten Lageberichts für die IFA
Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und den
Konzern, mit dem erläuternden Bericht des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. (4)
HGB und § 315 Abs. (4) HGB sowie des Berichts
des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; damit ist der
Jahresabschluss festgestellt. Die
Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu
fassen.
2. *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.558.925,50 wie
folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EURO 0,13
je für das Geschäftsjahr 2016
dividendenberechtigter Stückaktie: EUR
2.558.925,50
Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt
der Beschlussfassung von Vorstand und
Aufsichtsrat über diesen Beschlussvorschlag und
der Einberufung vorhandenen 115.750 eigenen
Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind.
Sollte sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien (bei
Einberufung: 19.684.250 Aktien) bis zur
Hauptversammlung erhöhen, wird der
Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung
von EUR 0,13 je dividendenberechtigter
Stückaktie ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung des Risikoprüfungsausschusses - vor,
die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
zum Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar für
a) das Geschäftsjahr 2017 sowie
b) die prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und Zwischenlageberichts
gemäß §§ 37w Abs. (5), 37y Nr. 2
WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung
für den Fall, dass sich der Vorstand für
eine prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzberichts enthaltenen
verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts entscheidet.
Dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats liegt ein
Auswahlverfahren gemäß Art. 16 Abs. 3 der
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse zugrunde. Der
Risikoprüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat
nach Durchführung des Auswahlverfahrens die
folgenden Prüfungsgesellschaften - mit
Präferenz in der Reihenfolge ihrer Nennung -
für die Erteilung des Prüfungsmandats
empfohlen:
- Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf
- PricewaterhouseCoopers, Essen
- BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Essen
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1
der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit
§§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und 4
Drittelbeteiligungsgesetz aus neun (9)
Mitgliedern zusammen, von denen sechs (6) als
Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch
die Hauptversammlung gewählt werden.
Die Amtszeit der in der Hauptversammlung vom
21. Juli 2016 zu TOP 6 gewählten
Aufsichtsratsmitglieder, also die Herren
Santiago de Armas Fariña, Dr. Hans Vieregge,
Francisco López Sánchez, Roberto López Sánchez,
Antonio Rodríguez Pérez und Agustin Manrique de
Lara y Benítez de Lugo endet mit Ablauf der
Hauptversammlung am 18. Juli 2017.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur
Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
beschließt, die folgenden Personen als
Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen:
* *Santiago de Armas Fariña*, Las Palmas de
Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien,
Rechtsanwalt und Steuerberater als Partner
der Kanzlei S. de Armas y Asociados, S.L.,
Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria,
Spanien,
* *Dr. Hans Vieregge*, Hannover,
Deutschland, ehemaliges Vorstandsmitglied
Nord/LB Norddeutsche Landesbank
Girozentrale,
* *Francisco López Sánchez*, Las Palmas de
Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien,
Geschäftsführer der Meloneras Golf S.L. in
Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria,
Spanien,
* *Inés Arnaldos*, Las Palmas de Gran
Canaria, Gran Canaria, Spanien, spanische
Rechtsanwältin (abogada) der
Rechtsabteilung der Lopesan Hotels
Management, S.L.U.,
* *Antonio Rodríguez Pérez*, Las Palmas de
Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien,
Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L.,
in Las Palmas de Gran Canaria, Gran
Canaria, Spanien,
* *Agustín Manrique de Lara y Benítez de
Lugo*, Telde, Gran Canaria, Spanien,
Präsident des Verbandes 'Confederación
Canaria de Empresarios' (kanarischer
Unternehmerverband) und Geschäftsführer
der Quesoventura S.L., Telde, Gran
Canaria, Spanien.
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor,
gleichzeitig für den Fall, dass eines der
vorstehend vorgeschlagenen und von der
Hauptversammlung gewählten
Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer
Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet,
*Roberto López Sánchez*, San Bartolomé de
Tirajana, Gran Canaria, Spanien,
Geschäftsführer der Creativ Hotel
Buenaventura S.A.U. in San Bartolomé de
Tirajana, Gran Canaria, Spanien,
als Ersatzmitglied zu wählen.
Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten
sind dieser Tagesordnung in der Anlage 1
beigefügt und sind auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
www.ifahotels.com
unter der Rubrik '_Über uns/Unternehmen
IFA/Aktienrechtliche
Informationen/Hauptversammlung_' zugänglich.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der
Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu
lassen.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten
vergewissert, dass sie jeweils den zu
erwartenden Zeitaufwand auch weiterhin
aufbringen können (Ziff. 5.4.1 5. Abs. des
Deutschen Corporate Governance Kodex).
*Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird Folgendes
mitgeteilt:* Im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat,
Herrn Santiago de Armas Fariña als Kandidat für
den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
*Die Voraussetzungen des § 100 Abs. (5) AktG*,
die Unabhängigkeit und der Sachverstand auf den
Gebieten der Rechnungslegung oder
Abschlussprüfung, werden durch Herrn Dr. Hans
Vieregge und Herrn Agustín Manrique de Lara y
Benítez de Lugo erfüllt.
*Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex werden die
persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen
eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den
Organen der Gesellschaft und einem wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie
folgt offengelegt:*
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht
keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in einer
nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex offenzulegenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehung zur IFA Hotel &
Touristik Aktiengesellschaft oder ihren
Organen.
Ferner stehen nach Einschätzung des
Aufsichtsrats von den vorgeschlagenen
Kandidaten Herr *Dr. Hans Vieregge* und Herr
*Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo*
nicht in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex offenzulegenden
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 02, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
© 2017 Dow Jones News
