DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2017 in Mercatorhalle (kleiner Saal), City Palais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2017 in Mercatorhalle (kleiner Saal), City Palais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-06-02 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT Duisburg ISIN DE0006131204 WKN 613120 Wir laden unsere Aktionäre zu unserer ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG am Dienstag, *18. Juli 2017,* 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) in der Mercatorhalle (kleiner Saal), CityPalais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg, ein. *Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 sowie des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts für die IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und den Konzern, mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu fassen. 2. *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.558.925,50 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EURO 0,13 je für das Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 2.558.925,50 Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt der Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat über diesen Beschlussvorschlag und der Einberufung vorhandenen 115.750 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien (bei Einberufung: 19.684.250 Aktien) bis zur Hauptversammlung erhöhen, wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,13 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Risikoprüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar für a) das Geschäftsjahr 2017 sowie b) die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. (5), 37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet. Dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats liegt ein Auswahlverfahren gemäß Art. 16 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse zugrunde. Der Risikoprüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat nach Durchführung des Auswahlverfahrens die folgenden Prüfungsgesellschaften - mit Präferenz in der Reihenfolge ihrer Nennung - für die Erteilung des Prüfungsmandats empfohlen: - Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf - PricewaterhouseCoopers, Essen - BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und 4 Drittelbeteiligungsgesetz aus neun (9) Mitgliedern zusammen, von denen sechs (6) als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die Amtszeit der in der Hauptversammlung vom 21. Juli 2016 zu TOP 6 gewählten Aufsichtsratsmitglieder, also die Herren Santiago de Armas Fariña, Dr. Hans Vieregge, Francisco López Sánchez, Roberto López Sánchez, Antonio Rodríguez Pérez und Agustin Manrique de Lara y Benítez de Lugo endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 18. Juli 2017. Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, die folgenden Personen als Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen: * *Santiago de Armas Fariña*, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Rechtsanwalt und Steuerberater als Partner der Kanzlei S. de Armas y Asociados, S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, * *Dr. Hans Vieregge*, Hannover, Deutschland, ehemaliges Vorstandsmitglied Nord/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale, * *Francisco López Sánchez*, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Geschäftsführer der Meloneras Golf S.L. in Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, * *Inés Arnaldos*, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, spanische Rechtsanwältin (abogada) der Rechtsabteilung der Lopesan Hotels Management, S.L.U., * *Antonio Rodríguez Pérez*, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L., in Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, * *Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo*, Telde, Gran Canaria, Spanien, Präsident des Verbandes 'Confederación Canaria de Empresarios' (kanarischer Unternehmerverband) und Geschäftsführer der Quesoventura S.L., Telde, Gran Canaria, Spanien. Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, gleichzeitig für den Fall, dass eines der vorstehend vorgeschlagenen und von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, *Roberto López Sánchez*, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien, Geschäftsführer der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. in San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien, als Ersatzmitglied zu wählen. Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten sind dieser Tagesordnung in der Anlage 1 beigefügt und sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ifahotels.com unter der Rubrik '_Über uns/Unternehmen IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung_' zugänglich. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand auch weiterhin aufbringen können (Ziff. 5.4.1 5. Abs. des Deutschen Corporate Governance Kodex). *Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes mitgeteilt:* Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat, Herrn Santiago de Armas Fariña als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. *Die Voraussetzungen des § 100 Abs. (5) AktG*, die Unabhängigkeit und der Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, werden durch Herrn Dr. Hans Vieregge und Herrn Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo erfüllt. *Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt:* Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft oder ihren Organen. Ferner stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats von den vorgeschlagenen Kandidaten Herr *Dr. Hans Vieregge* und Herr *Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo* nicht in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 02, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK -2-
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu einem wesentlich an der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär. Die folgenden vorgeschlagenen Kandidaten stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der wesentlich an der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft beteiligten Aktionärin Lopesan Touristik S.A. oder zu deren beherrschenden Gesellschaftern: *Santiago de Armas Fariña* ist Mitglied der dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien der Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. und der die Gesellschaft beherrschenden mittelbaren Gesellschafterin Hijos de Francisco López Sánchez S.A. Zudem erbringt die De Armas y Asociados S.L., deren Partner Herr Santiago de Armas ist, regelmäßig Beratungsdienstleistungen gegenüber der IFA Canarias, S.L., einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft. *Francisco López Sánchez* ist Mitglied der dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien der Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. und der die Gesellschaft beherrschenden mittelbaren Gesellschafterin Hijos de Francisco López Sánchez S.A. Ferner ist er ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden Gesellschafterin Invertur Helsan S.L., Herrn Eustasio López. *Inés Arnaldos* ist als spanische Rechtsanwältin (abogada) und der Rechtsabteilung bei der Lopesan Hotels Management, S.L.U. angestellt. *Antonio Rodríguez Pérez* ist bei der Lorcar Asesores S.L. als Geschäftsführer angestellt, deren beherrschende Gesellschafterin die Hijos de Francisco López Sánchez S.A. ist, deren Tochtergesellschaft die Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. ist. Zudem ist er Mitglied eines dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums der Lopesan Touristik S.A. und erhält gelegentlich Dienstleistungsaufträge von der Interhotelera Española, S.A. und der Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A., die ebenfalls mit der Lopesan Touristik S.A. verbunden sind. *Roberto López Sánchez* ist Mitglied der dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien der Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A., und der die Gesellschaft beherrschenden mittelbaren Gesellschafterin Hijos de Francisco López Sánchez S.A. sowie Geschäftsführer der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., einer Tochtergesellschaft der Lopesan Touristik S.A. Ferner ist er ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden Gesellschafterin Invertur Helsan S.L., Herrn Eustasio López. *Gemäß § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG werden folgende Angaben gemacht:* *Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien* Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * S. de Armas y Asociados, S.L. * Lexa, S.A. * Altamarena, S.A. * Bitumex, S.A.U. * Casticar, S.A. * Cook-Event Canarias, S.A. * Creativ Hotel Buenaventura, S.A. * Dehesa de Jandía, S.A. * Explotaciones Jandía, S.A. * Hijos de Francisco López Sánchez, S.A. * Interhotelera Española, S.A. * Jandía Dunas, S.A. * Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U. * Lopesan Touristik, S.A. * Lorcar Asesores, S.L. * Maspalomas Resort, S.L. * Megahotel Faro, S.L. * Meloneras Golf, S.L. * Oasis Beach Maspalomas, S.L. * Promociones Faro, S.A. * Promociones Taidía, S.A.U. * Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, S.L.U. * Punta del Sol, S.A. * Santa Águeda Sun Golf, S.L. * Varadero Center, S.L.U. *Dr. Hans Vieregge, Hannover* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: * Emsland Stärke GmbH, Emlichheim * Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, Flensburg Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co. KG 'Conti Basel', München * CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG 'Conti Equator', München * CONTI 148. Schiffahrts GmbH & Co. KG, 'Conti Greenland', München * Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein *Francisco López Sánchez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien* Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * Agrícola Tabaibal, S.A.U. * Altamarena, S.A. * Bitumex, S.A.U. * Brickell Reach Tower 3801 LLC * Casticar, S.A. * Cook-Event Canarias, S.A. * Costa Canaria de Veneguera, S.A. * Creativ Hotel Buenaventura, S.A. * Dehesa de Jandía, S.A. * Explotaciones Jandía, S.A. * Expo Meloneras, S.A. * Hijos de Francisco López Sánchez, S.A. * Interhotelera Española, S.A. * Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U. * Lopesan Hotels Management, S.L.U. * Lopesan Management S.L.U. * Lopesan Satocan Investment, S.L. * Lopesan Touristik, S.A. * Lorcar Asesores, S.L. * Maspalomas Golf, S.A. * Maspalomas Resort, S.L. * Megahotel Faro, S.L. * Meloneras Golf, S.L. * N.F.L.S., S.L.U. * Oasis Beach Maspalomas, S.L. * Promociones Faro, S.A. * Promociones Taidía, S.A.U. * Santa Águeda Sun Golf, S.L. * Varadero Center, S.L.U. *Inés Arnaldos, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien* Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. *Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien* Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * Aguas de Meloneras, A.I.E. * Bahía Meloneras, S.C.P. * Bitumex, S.A.U. * Casticar, S.A. * Expo Meloneras, S.A. * Jandía Beach Center, S.A. * Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U. * Lopesan Touristik, S.A. * Lorcar Asesores, S.L. * Novedad Digital, S.L. * Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, S.L.U. *Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo, Telde, Gran Canaria, Spanien* Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * Quesoventura, S.L. * Inversiones La Lucera, S.L. * Fundación Canaria Patronos V.P. * Autoridad Portuaria de Las Palmas * Explotaciones La Calderona, S.L. *Roberto López Sánchez* Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * Hijos de Francisco López Sánchez, S.A. * Jandía Dunas, S.A. * Maspalomas Golf, S.A. * Rolopsan, S.L.U. *Unterlagen* Folgende Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der Rubrik '_Über uns/Unternehmen IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung_' zugänglich und liegen in den Räumen der Gesellschaft in Duisburg aus: * die Einberufung mit der Tagesordnung der Hauptversammlung; * der Jahresabschluss der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016; * der zu einem Bericht zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016 nebst dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB, und * der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016. Ferner sind vom Tag der Einberufung an folgende weitere Unterlagen auf der Internetseite zugänglich: * der Inhalt der Einberufung, die die Erläuterung zu TOP 1 enthält, zu dem kein Beschluss gefasst werden soll; * die Angaben über die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, (vgl. auch nachfolgend Angaben nach § 30b Abs. (1) Nr. 1 WpHG); * die Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung zu verwenden sind; * die Formulare, die bei der Stimmabgabe durch Briefwahl zu verwenden sind; * ein etwaiges nach Einberufung der Versammlung bei der Gesellschaft eingegangenes Verlangen von Aktionären im Sinne von § 122 Abs. (2) AktG (unverzüglich nach Zugang); sowie * die Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsrat (TOP 6). *Teilnahme an der Hauptversammlung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung in deutscher oder englischer Sprache und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der im Anschluss genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, d.?h. bis zum 11. Juli 2017, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen. *IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft* *c/o Computershare Operations Center* *80249 München* *Fax: +49 (0) 89 30903-74675*
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 02, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
*E-Mail: anmeldestelle@computershare.de* Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes, der in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen hat, muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d.?h. auf den 27. Juni 2017 (00:00 Uhr, MESZ) *('Nachweisstichtag')*, beziehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. *Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)* Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, sofern sie hierzu nicht von einem Aktionär bevollmächtigt werden. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. *Verfahren für die Stimmabgabe* Das Stimmrecht kann persönlich, durch Bevollmächtigte (zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person), durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder per Briefwahl ausgeübt werden. a) *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Dies gilt nicht bei den in § 135 AktG genannten Bevollmächtigten, d.?h. bei der Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute und geschäftsmäßig Handelnde. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht kann auf der Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der Rubrik '_Über uns/Unternehmen IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung_' heruntergeladen werden. Ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht erhalten die Aktionäre zudem mit der Eintrittskarte. Der Nachweis der Bevollmächtigung oder der Widerruf der Vollmacht, muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse erfolgen: *IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft* *c/o Computershare Operations Center* *80249 München* *Fax: +49 (0) 89 30903-74675* *E-Mail: IFA-HV2017@computershare.de* b) *Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären die Möglichkeit der Stimmrechtsvertretung durch von ihr benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter an. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung Sorge zu tragen. Um den Aktionären die Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu erleichtern, erhalten sie mit der Eintrittskarte ein Formular. Ein entsprechendes Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der Rubrik '_Über uns/Unternehmen IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung_' heruntergeladen werden. Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf oder Änderungen der Weisungen müssen durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft spätestens am 16. Juli 2017, 24:00 Uhr (MESZ) an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse erfolgen: *IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft* *c/o Computershare Operations Center* *80249 München* *Fax: +49 (0) 89 30903-74675* *E-Mail: IFA-HV2017@computershare.de* Im Übrigen gelten die Ausführungen zum Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten entsprechend. c) *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* Der Vorstand hat beschlossen, eine Stimmabgabe mittels Briefwahl vorzusehen. Deshalb kann das Stimmrecht auch, ohne an der Versammlung teilzunehmen, auf diesem Wege ausgeübt werden. Die Stimmabgabe mittels Briefwahl sowie ihr Widerruf haben schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation zu erfolgen. Bevollmächtigte Kreditinstitute dürfen sich gem. § 135 Abs. (5) Satz 3 AktG der Briefwahlmöglichkeit bedienen. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung mit Nachweis des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen, selbst wenn der Briefwähler aktienrechtlich kein Teilnehmer der Hauptversammlung ist. Ein Formular zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der Rubrik '_Über uns/Unternehmen IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung_' heruntergeladen werden. Die Aktionäre erhalten ein Formular zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl zudem mit der Eintrittskarte. Briefwahlstimmen, deren Widerruf oder Änderung können bis zum Ablauf des 16. Juli 2017, 24:00 Uhr (MESZ), entweder in Textform oder auf elektronischem Weg unter der folgenden Adresse abgegeben werden: *IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft* *c/o Computershare Operations Center* *80249 München* *Fax: +49 (0) 89 30903-74675* *E-Mail.: IFA-HV2017@computershare.de* Zur Fristwahrung ist der Eingang bei der Gesellschaft entscheidend. Auch nach Abstimmung per Briefwahl ist ein Aktionär zur persönlichen Teilnahme an der Versammlung berechtigt, sofern er die Teilnahmebedingungen erfüllt. Die persönliche Anmeldung durch den Aktionär oder seinen Vertreter am Zugang zur Versammlung gilt als Widerruf der Briefwahlstimmen. Im Wege der Briefwahl kann ein Aktionär nur an Abstimmungen über solche Anträge teilnehmen, zu denen es mit dieser Einladung oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat oder von Aktionären gibt. d) *Rangfolge* Wenn Briefwahlstimmen und Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Wenn Briefwahlstimmen oder Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter auf unterschiedlichen Übermittlungswegen eingehen und nicht feststellbar ist, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden erteilte Briefwahlstimmen oder Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter in folgender Rangfolge berücksichtigt: E-Mail, Telefax und zuletzt Papierform. *Rechte der Aktionäre* *Recht zur Ergänzung der Tagesordnung* Gemäß § 122 Abs. (2) AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro, das sind 192.308 Stückaktien, erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Dieses Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum 17. Juni 2017, zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Wir bitten, derartige Verlangen an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten. *IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft* *Vorstand* *Düsseldorfer Str. 50* *47051 Duisburg* *Recht auf Gegenanträge und Wahlvorschläge* Die Aktionäre haben das Recht, Gegenanträge zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen. Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. (1) AktG sind zu begründen und müssen, damit sie mit einer evtl. Stellungnahme der Gesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, dieser mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d.?h. bis zum 3. Juli 2017, 24:00 Uhr (MESZ), unter der im Anschluss genannten Adresse übersandt werden. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 02, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)