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Dow Jones News
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DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK -3-

DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2017 in Mercatorhalle (kleiner Saal), City Palais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 18.07.2017 in Mercatorhalle (kleiner Saal), City Palais, 
Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-06-02 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT Duisburg ISIN 
DE0006131204 
WKN 613120 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu unserer 
 
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
 
am Dienstag, *18. Juli 2017,* 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) 
in der Mercatorhalle (kleiner Saal), CityPalais, 
Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg, ein. 
 
*Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft 
   und des gebilligten Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2016 sowie des zu einem Bericht 
   zusammengefassten Lageberichts für die IFA 
   Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und den 
   Konzern, mit dem erläuternden Bericht des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. (4) 
   HGB und § 315 Abs. (4) HGB sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Die 
   Hauptversammlung hat zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu 
   fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.558.925,50 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
    Ausschüttung einer Dividende von EURO 0,13 
 
    je für das Geschäftsjahr 2016 
    dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 
    2.558.925,50 
 
   Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt 
   der Beschlussfassung von Vorstand und 
   Aufsichtsrat über diesen Beschlussvorschlag und 
   der Einberufung vorhandenen 115.750 eigenen 
   Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. 
   Sollte sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien (bei 
   Einberufung: 19.684.250 Aktien) bis zur 
   Hauptversammlung erhöhen, wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung 
   von EUR 0,13 je dividendenberechtigter 
   Stückaktie ein entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Risikoprüfungsausschusses - vor, 
   die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, 
   zum Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar für 
 
   a) das Geschäftsjahr 2017 sowie 
   b) die prüferische Durchsicht des verkürzten 
      Abschlusses und Zwischenlageberichts 
      gemäß §§ 37w Abs. (5), 37y Nr. 2 
      WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung 
      für den Fall, dass sich der Vorstand für 
      eine prüferische Durchsicht des im 
      Halbjahresfinanzberichts enthaltenen 
      verkürzten Abschlusses und 
      Zwischenlageberichts entscheidet. 
 
   Dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats liegt ein 
   Auswahlverfahren gemäß Art. 16 Abs. 3 der 
   Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
   über spezifische Anforderungen an die 
   Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse zugrunde. Der 
   Risikoprüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat 
   nach Durchführung des Auswahlverfahrens die 
   folgenden Prüfungsgesellschaften - mit 
   Präferenz in der Reihenfolge ihrer Nennung - 
   für die Erteilung des Prüfungsmandats 
   empfohlen: 
 
   - Ernst & Young GmbH 
     Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
     Düsseldorf 
   - PricewaterhouseCoopers, Essen 
   - BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
     Essen 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 
   der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit 
   §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und 4 
   Drittelbeteiligungsgesetz aus neun (9) 
   Mitgliedern zusammen, von denen sechs (6) als 
   Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch 
   die Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Die Amtszeit der in der Hauptversammlung vom 
   21. Juli 2016 zu TOP 6 gewählten 
   Aufsichtsratsmitglieder, also die Herren 
   Santiago de Armas Fariña, Dr. Hans Vieregge, 
   Francisco López Sánchez, Roberto López Sánchez, 
   Antonio Rodríguez Pérez und Agustin Manrique de 
   Lara y Benítez de Lugo endet mit Ablauf der 
   Hauptversammlung am 18. Juli 2017. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
   beschließt, die folgenden Personen als 
   Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
   * *Santiago de Armas Fariña*, Las Palmas de 
     Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, 
     Rechtsanwalt und Steuerberater als Partner 
     der Kanzlei S. de Armas y Asociados, S.L., 
     Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, 
     Spanien, 
   * *Dr. Hans Vieregge*, Hannover, 
     Deutschland, ehemaliges Vorstandsmitglied 
     Nord/LB Norddeutsche Landesbank 
     Girozentrale, 
   * *Francisco López Sánchez*, Las Palmas de 
     Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, 
     Geschäftsführer der Meloneras Golf S.L. in 
     Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, 
     Spanien, 
   * *Inés Arnaldos*, Las Palmas de Gran 
     Canaria, Gran Canaria, Spanien, spanische 
     Rechtsanwältin (abogada) der 
     Rechtsabteilung der Lopesan Hotels 
     Management, S.L.U., 
   * *Antonio Rodríguez Pérez*, Las Palmas de 
     Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, 
     Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L., 
     in Las Palmas de Gran Canaria, Gran 
     Canaria, Spanien, 
   * *Agustín Manrique de Lara y Benítez de 
     Lugo*, Telde, Gran Canaria, Spanien, 
     Präsident des Verbandes 'Confederación 
     Canaria de Empresarios' (kanarischer 
     Unternehmerverband) und Geschäftsführer 
     der Quesoventura S.L., Telde, Gran 
     Canaria, Spanien. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, 
   gleichzeitig für den Fall, dass eines der 
   vorstehend vorgeschlagenen und von der 
   Hauptversammlung gewählten 
   Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer 
   Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, 
 
    *Roberto López Sánchez*, San Bartolomé de 
    Tirajana, Gran Canaria, Spanien, 
    Geschäftsführer der Creativ Hotel 
    Buenaventura S.A.U. in San Bartolomé de 
    Tirajana, Gran Canaria, Spanien, 
 
   als Ersatzmitglied zu wählen. 
 
   Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten 
   sind dieser Tagesordnung in der Anlage 1 
   beigefügt und sind auch auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   www.ifahotels.com 
 
   unter der Rubrik '_Über uns/Unternehmen 
   IFA/Aktienrechtliche 
   Informationen/Hauptversammlung_' zugänglich. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu 
   lassen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten 
   vergewissert, dass sie jeweils den zu 
   erwartenden Zeitaufwand auch weiterhin 
   aufbringen können (Ziff. 5.4.1 5. Abs. des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex). 
 
   *Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird Folgendes 
   mitgeteilt:* Im Falle seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat, 
   Herrn Santiago de Armas Fariña als Kandidat für 
   den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. 
 
   *Die Voraussetzungen des § 100 Abs. (5) AktG*, 
   die Unabhängigkeit und der Sachverstand auf den 
   Gebieten der Rechnungslegung oder 
   Abschlussprüfung, werden durch Herrn Dr. Hans 
   Vieregge und Herrn Agustín Manrique de Lara y 
   Benítez de Lugo erfüllt. 
 
   *Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex werden die 
   persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen 
   eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den 
   Organen der Gesellschaft und einem wesentlich 
   an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie 
   folgt offengelegt:* 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht 
   keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in einer 
   nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex offenzulegenden persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehung zur IFA Hotel & 
   Touristik Aktiengesellschaft oder ihren 
   Organen. 
 
   Ferner stehen nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats von den vorgeschlagenen 
   Kandidaten Herr *Dr. Hans Vieregge* und Herr 
   *Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo* 
   nicht in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex offenzulegenden 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 02, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK -2-

persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu 
   einem wesentlich an der IFA Hotel & Touristik 
   Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
   Die folgenden vorgeschlagenen Kandidaten stehen 
   nach Einschätzung des Aufsichtsrats in einer 
   nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex offenzulegenden persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehung zu der wesentlich 
   an der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft 
   beteiligten Aktionärin Lopesan Touristik S.A. 
   oder zu deren beherrschenden Gesellschaftern: 
 
   *Santiago de Armas Fariña* ist Mitglied der dem 
   Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen 
   Kontrollgremien der Mehrheitsaktionärin Lopesan 
   Touristik S.A. und der die Gesellschaft 
   beherrschenden mittelbaren Gesellschafterin 
   Hijos de Francisco López Sánchez S.A. Zudem 
   erbringt die De Armas y Asociados S.L., deren 
   Partner Herr Santiago de Armas ist, 
   regelmäßig Beratungsdienstleistungen 
   gegenüber der IFA Canarias, S.L., einer 
   Tochtergesellschaft der Gesellschaft. 
 
   *Francisco López Sánchez* ist Mitglied der dem 
   Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen 
   Kontrollgremien der Mehrheitsaktionärin Lopesan 
   Touristik S.A. und der die Gesellschaft 
   beherrschenden mittelbaren Gesellschafterin 
   Hijos de Francisco López Sánchez S.A. Ferner 
   ist er ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters 
   der mittelbaren beherrschenden Gesellschafterin 
   Invertur Helsan S.L., Herrn Eustasio López. 
 
   *Inés Arnaldos* ist als spanische 
   Rechtsanwältin (abogada) und der 
   Rechtsabteilung bei der Lopesan Hotels 
   Management, S.L.U. angestellt. 
 
   *Antonio Rodríguez Pérez* ist bei der Lorcar 
   Asesores S.L. als Geschäftsführer angestellt, 
   deren beherrschende Gesellschafterin die Hijos 
   de Francisco López Sánchez S.A. ist, deren 
   Tochtergesellschaft die Mehrheitsaktionärin 
   Lopesan Touristik S.A. ist. Zudem ist er 
   Mitglied eines dem Aufsichtsrat vergleichbaren 
   ausländischen Kontrollgremiums der Lopesan 
   Touristik S.A. und erhält gelegentlich 
   Dienstleistungsaufträge von der Interhotelera 
   Española, S.A. und der Lopesan Asfaltos y 
   Construcciones, S.A., die ebenfalls mit der 
   Lopesan Touristik S.A. verbunden sind. 
 
   *Roberto López Sánchez* ist Mitglied der dem 
   Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen 
   Kontrollgremien der Mehrheitsaktionärin Lopesan 
   Touristik S.A., und der die Gesellschaft 
   beherrschenden mittelbaren Gesellschafterin 
   Hijos de Francisco López Sánchez S.A. sowie 
   Geschäftsführer der Creativ Hotel Buenaventura 
   S.A.U., einer Tochtergesellschaft der Lopesan 
   Touristik S.A. Ferner ist er ein Sohn des 
   Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren 
   beherrschenden Gesellschafterin Invertur Helsan 
   S.L., Herrn Eustasio López. 
 
   *Gemäß § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG werden 
   folgende Angaben gemacht:* 
 
   *Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran 
   Canaria, Gran Canaria, Spanien* 
 
   Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   * S. de Armas y Asociados, S.L. 
   * Lexa, S.A. 
   * Altamarena, S.A. 
   * Bitumex, S.A.U. 
   * Casticar, S.A. 
   * Cook-Event Canarias, S.A. 
   * Creativ Hotel Buenaventura, S.A. 
   * Dehesa de Jandía, S.A. 
   * Explotaciones Jandía, S.A. 
   * Hijos de Francisco López Sánchez, S.A. 
   * Interhotelera Española, S.A. 
   * Jandía Dunas, S.A. 
   * Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U. 
   * Lopesan Touristik, S.A. 
   * Lorcar Asesores, S.L. 
   * Maspalomas Resort, S.L. 
   * Megahotel Faro, S.L. 
   * Meloneras Golf, S.L. 
   * Oasis Beach Maspalomas, S.L. 
   * Promociones Faro, S.A. 
   * Promociones Taidía, S.A.U. 
   * Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, 
     S.L.U. 
   * Punta del Sol, S.A. 
   * Santa Águeda Sun Golf, S.L. 
   * Varadero Center, S.L.U. 
 
   *Dr. Hans Vieregge, Hannover* 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten: 
 
   * Emsland Stärke GmbH, Emlichheim 
   * Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, 
     Flensburg 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien: 
 
   * CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co. 
     KG 'Conti Basel', München 
   * CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG 
     'Conti Equator', München 
   * CONTI 148. Schiffahrts GmbH & Co. KG, 
     'Conti Greenland', München 
   * Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein 
 
   *Francisco López Sánchez, Las Palmas de Gran 
   Canaria, Gran Canaria, Spanien* 
 
   Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   * Agrícola Tabaibal, S.A.U. 
   * Altamarena, S.A. 
   * Bitumex, S.A.U. 
   * Brickell Reach Tower 3801 LLC 
   * Casticar, S.A. 
   * Cook-Event Canarias, S.A. 
   * Costa Canaria de Veneguera, S.A. 
   * Creativ Hotel Buenaventura, S.A. 
   * Dehesa de Jandía, S.A. 
   * Explotaciones Jandía, S.A. 
   * Expo Meloneras, S.A. 
   * Hijos de Francisco López Sánchez, S.A. 
   * Interhotelera Española, S.A. 
   * Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U. 
   * Lopesan Hotels Management, S.L.U. 
   * Lopesan Management S.L.U. 
   * Lopesan Satocan Investment, S.L. 
   * Lopesan Touristik, S.A. 
   * Lorcar Asesores, S.L. 
   * Maspalomas Golf, S.A. 
   * Maspalomas Resort, S.L. 
   * Megahotel Faro, S.L. 
   * Meloneras Golf, S.L. 
   * N.F.L.S., S.L.U. 
   * Oasis Beach Maspalomas, S.L. 
   * Promociones Faro, S.A. 
   * Promociones Taidía, S.A.U. 
   * Santa Águeda Sun Golf, S.L. 
   * Varadero Center, S.L.U. 
 
   *Inés Arnaldos, Las Palmas de Gran Canaria, 
   Gran Canaria, Spanien* 
 
   Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten, keine Mitgliedschaft in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien. 
 
   *Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran 
   Canaria, Gran Canaria, Spanien* 
 
   Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   * Aguas de Meloneras, A.I.E. 
   * Bahía Meloneras, S.C.P. 
   * Bitumex, S.A.U. 
   * Casticar, S.A. 
   * Expo Meloneras, S.A. 
   * Jandía Beach Center, S.A. 
   * Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U. 
   * Lopesan Touristik, S.A. 
   * Lorcar Asesores, S.L. 
   * Novedad Digital, S.L. 
   * Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, 
     S.L.U. 
 
   *Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo, 
   Telde, Gran Canaria, Spanien* 
 
   Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   * Quesoventura, S.L. 
   * Inversiones La Lucera, S.L. 
   * Fundación Canaria Patronos V.P. 
   * Autoridad Portuaria de Las Palmas 
   * Explotaciones La Calderona, S.L. 
 
   *Roberto López Sánchez* 
 
   Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   * Hijos de Francisco López Sánchez, S.A. 
   * Jandía Dunas, S.A. 
   * Maspalomas Golf, S.A. 
   * Rolopsan, S.L.U. 
 
*Unterlagen* 
 
Folgende Unterlagen sind von der Einberufung der 
Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft 
 
www.ifahotels.com 
 
unter der Rubrik '_Über uns/Unternehmen 
IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung_' 
zugänglich und liegen in den Räumen der Gesellschaft in 
Duisburg aus: 
 
* die Einberufung mit der Tagesordnung der 
  Hauptversammlung; 
* der Jahresabschluss der IFA Hotel & Touristik 
  Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss 
  für das Geschäftsjahr 2016; 
* der zu einem Bericht zusammengefasste 
  Lagebericht und Konzernlagebericht für das 
  Geschäftsjahr 2016 nebst dem erläuternden 
  Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 
  289 Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB, und 
* der Bericht des Aufsichtsrats über das 
  Geschäftsjahr 2016. 
 
Ferner sind vom Tag der Einberufung an folgende weitere 
Unterlagen auf der Internetseite zugänglich: 
 
* der Inhalt der Einberufung, die die 
  Erläuterung zu TOP 1 enthält, zu dem kein 
  Beschluss gefasst werden soll; 
* die Angaben über die Gesamtzahl der Aktien und 
  der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, 
  (vgl. auch nachfolgend Angaben nach § 30b Abs. 
  (1) Nr. 1 WpHG); 
* die Formulare, die bei Stimmabgabe durch 
  Vertretung zu verwenden sind; 
* die Formulare, die bei der Stimmabgabe durch 
  Briefwahl zu verwenden sind; 
* ein etwaiges nach Einberufung der Versammlung 
  bei der Gesellschaft eingegangenes Verlangen 
  von Aktionären im Sinne von § 122 Abs. (2) 
  AktG (unverzüglich nach Zugang); sowie 
* die Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl 
  zum Aufsichtsrat (TOP 6). 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung 
nachweisen. Die Anmeldung in deutscher oder englischer Sprache 
und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft 
unter der im Anschluss genannten Adresse mindestens sechs Tage 
vor der Versammlung, d.?h. bis zum 11. Juli 2017, 24:00 Uhr 
(MESZ) zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des 
Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen. 
 
 *IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft* 
 *c/o Computershare Operations Center* 
 *80249 München* 
 *Fax: +49 (0) 89 30903-74675* 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 02, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

*E-Mail: anmeldestelle@computershare.de* 
 
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform 
erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes, 
der in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen hat, muss 
sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
Hauptversammlung, d.?h. auf den 27. Juni 2017 (00:00 Uhr, 
MESZ) *('Nachweisstichtag')*, beziehen. 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten 
weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht 
oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft 
die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
zurückweisen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum 
für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts 
in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung 
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im 
Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine 
Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record 
Date erworben haben, können somit nicht an der 
Hauptversammlung teilnehmen, sofern sie hierzu nicht von einem 
Aktionär bevollmächtigt werden. Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, 
sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach 
dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine 
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist 
kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe* 
 
Das Stimmrecht kann persönlich, durch Bevollmächtigte (zum 
Beispiel durch die depotführende Bank, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person), durch 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder per Briefwahl 
ausgeübt werden. 
 
a) *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten* 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
   der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
   der Gesellschaft bedürfen der Textform. Dies 
   gilt nicht bei den in § 135 AktG genannten 
   Bevollmächtigten, d.?h. bei der Ausübung des 
   Stimmrechts durch Kreditinstitute und 
   geschäftsmäßig Handelnde. Die Aktionäre 
   werden gebeten, sich in einem solchen Fall 
   mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig 
   wegen einer von ihm möglicherweise 
   geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht 
   kann auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
   www.ifahotels.com 
 
   unter der Rubrik '_Über uns/Unternehmen 
   IFA/Aktienrechtliche 
   Informationen/Hauptversammlung_' 
   heruntergeladen werden. Ein Formular zur 
   Erteilung einer Vollmacht erhalten die 
   Aktionäre zudem mit der Eintrittskarte. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung oder der 
   Widerruf der Vollmacht, muss entweder am Tag 
   der Hauptversammlung durch den 
   Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder 
   durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an 
   folgende Adresse oder E-Mail-Adresse 
   erfolgen: 
 
    *IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft* 
    *c/o Computershare Operations Center* 
    *80249 München* 
    *Fax: +49 (0) 89 30903-74675* 
    *E-Mail: IFA-HV2017@computershare.de* 
b) *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
   Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren 
   Aktionären die Möglichkeit der 
   Stimmrechtsvertretung durch von ihr benannte 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter an. 
   Auch in diesen Fällen ist für eine 
   rechtzeitige Anmeldung Sorge zu tragen. Um 
   den Aktionären die Stimmrechtsvertretung 
   durch von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter zu erleichtern, erhalten 
   sie mit der Eintrittskarte ein Formular. Ein 
   entsprechendes Formular kann auch auf der 
   Internetseite der Gesellschaft 
 
   www.ifahotels.com 
 
   unter der Rubrik '_Über uns/Unternehmen 
   IFA/Aktienrechtliche 
   Informationen/Hauptversammlung_' 
   heruntergeladen werden. 
 
   Vollmachten nebst Weisungen für die 
   Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf oder 
   Änderungen der Weisungen müssen durch 
   Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
   spätestens am 16. Juli 2017, 24:00 Uhr (MESZ) 
   an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse 
   erfolgen: 
 
    *IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft* 
    *c/o Computershare Operations Center* 
    *80249 München* 
    *Fax: +49 (0) 89 30903-74675* 
    *E-Mail: IFA-HV2017@computershare.de* 
 
   Im Übrigen gelten die Ausführungen zum 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten entsprechend. 
c) *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Briefwahl* 
 
   Der Vorstand hat beschlossen, eine 
   Stimmabgabe mittels Briefwahl vorzusehen. 
   Deshalb kann das Stimmrecht auch, ohne an der 
   Versammlung teilzunehmen, auf diesem Wege 
   ausgeübt werden. Die Stimmabgabe mittels 
   Briefwahl sowie ihr Widerruf haben 
   schriftlich oder im Wege elektronischer 
   Kommunikation zu erfolgen. Bevollmächtigte 
   Kreditinstitute dürfen sich gem. § 135 Abs. 
   (5) Satz 3 AktG der Briefwahlmöglichkeit 
   bedienen. Auch in diesen Fällen ist für eine 
   rechtzeitige Anmeldung mit Nachweis des 
   Anteilsbesitzes Sorge zu tragen, selbst wenn 
   der Briefwähler aktienrechtlich kein 
   Teilnehmer der Hauptversammlung ist. 
 
   Ein Formular zur Ausübung des Stimmrechts 
   durch Briefwahl kann auch auf der 
   Internetseite der Gesellschaft 
 
   www.ifahotels.com 
 
   unter der Rubrik '_Über uns/Unternehmen 
   IFA/Aktienrechtliche 
   Informationen/Hauptversammlung_' 
   heruntergeladen werden. Die Aktionäre 
   erhalten ein Formular zur Ausübung des 
   Stimmrechts durch Briefwahl zudem mit der 
   Eintrittskarte. 
 
   Briefwahlstimmen, deren Widerruf oder 
   Änderung können bis zum Ablauf des 16. 
   Juli 2017, 24:00 Uhr (MESZ), entweder in 
   Textform oder auf elektronischem Weg unter 
   der folgenden Adresse abgegeben werden: 
 
    *IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft* 
    *c/o Computershare Operations Center* 
    *80249 München* 
    *Fax: +49 (0) 89 30903-74675* 
    *E-Mail.: IFA-HV2017@computershare.de* 
 
   Zur Fristwahrung ist der Eingang bei der 
   Gesellschaft entscheidend. 
 
   Auch nach Abstimmung per Briefwahl ist ein 
   Aktionär zur persönlichen Teilnahme an der 
   Versammlung berechtigt, sofern er die 
   Teilnahmebedingungen erfüllt. Die persönliche 
   Anmeldung durch den Aktionär oder seinen 
   Vertreter am Zugang zur Versammlung gilt als 
   Widerruf der Briefwahlstimmen. 
 
   Im Wege der Briefwahl kann ein Aktionär nur 
   an Abstimmungen über solche Anträge 
   teilnehmen, zu denen es mit dieser Einladung 
   oder später bekanntgemachte Vorschläge von 
   Vorstand und/oder Aufsichtsrat oder von 
   Aktionären gibt. 
d) *Rangfolge* 
 
   Wenn Briefwahlstimmen und Vollmachten nebst 
   Weisungen für die Stimmrechtsvertreter 
   eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als 
   vorrangig betrachtet. 
 
   Wenn Briefwahlstimmen oder Vollmachten nebst 
   Weisungen für die Stimmrechtsvertreter auf 
   unterschiedlichen Übermittlungswegen 
   eingehen und nicht feststellbar ist, welche 
   Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden 
   erteilte Briefwahlstimmen oder Vollmachten 
   nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter 
   in folgender Rangfolge berücksichtigt: 
   E-Mail, Telefax und zuletzt Papierform. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Recht zur Ergänzung der Tagesordnung* 
 
Gemäß § 122 Abs. (2) AktG können Aktionäre, deren Anteile 
zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
anteiligen Betrag von 500.000 Euro, das sind 192.308 
Stückaktien, erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Dieses 
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss 
der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, d.h. 
bis zum 17. Juni 2017, zugehen. Der Tag der Hauptversammlung 
und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen. Die 
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 
Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der 
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
Vorstands über den Antrag halten. 
 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Wir bitten, derartige Verlangen an 
die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten. 
 
 *IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft* 
 *Vorstand* 
 *Düsseldorfer Str. 50* 
 *47051 Duisburg* 
 
*Recht auf Gegenanträge und Wahlvorschläge* 
 
Die Aktionäre haben das Recht, Gegenanträge zu bestimmten 
Tagesordnungspunkten zu stellen. Gegenanträge von Aktionären 
gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem 
bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. (1) 
AktG sind zu begründen und müssen, damit sie mit einer evtl. 
Stellungnahme der Gesellschaft auf der Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, dieser mindestens 14 
Tage vor der Versammlung, d.?h. bis zum 3. Juli 2017, 24:00 
Uhr (MESZ), unter der im Anschluss genannten Adresse übersandt 
werden. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs 
sind dabei nicht mitzurechnen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 02, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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