DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2017 in Mercatorhalle (kleiner Saal), City Palais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 18.07.2017 in Mercatorhalle (kleiner Saal), City Palais,
Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-06-02 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT Duisburg ISIN
DE0006131204
WKN 613120
Wir laden unsere Aktionäre zu unserer
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
am Dienstag, *18. Juli 2017,* 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr)
in der Mercatorhalle (kleiner Saal), CityPalais,
Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg, ein.
*Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
und des gebilligten Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2016 sowie des zu einem Bericht
zusammengefassten Lageberichts für die IFA
Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und den
Konzern, mit dem erläuternden Bericht des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. (4)
HGB und § 315 Abs. (4) HGB sowie des Berichts
des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; damit ist der
Jahresabschluss festgestellt. Die
Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu
fassen.
2. *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.558.925,50 wie
folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EURO 0,13
je für das Geschäftsjahr 2016
dividendenberechtigter Stückaktie: EUR
2.558.925,50
Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt
der Beschlussfassung von Vorstand und
Aufsichtsrat über diesen Beschlussvorschlag und
der Einberufung vorhandenen 115.750 eigenen
Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind.
Sollte sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien (bei
Einberufung: 19.684.250 Aktien) bis zur
Hauptversammlung erhöhen, wird der
Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung
von EUR 0,13 je dividendenberechtigter
Stückaktie ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung des Risikoprüfungsausschusses - vor,
die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
zum Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar für
a) das Geschäftsjahr 2017 sowie
b) die prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und Zwischenlageberichts
gemäß §§ 37w Abs. (5), 37y Nr. 2
WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung
für den Fall, dass sich der Vorstand für
eine prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzberichts enthaltenen
verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts entscheidet.
Dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats liegt ein
Auswahlverfahren gemäß Art. 16 Abs. 3 der
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse zugrunde. Der
Risikoprüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat
nach Durchführung des Auswahlverfahrens die
folgenden Prüfungsgesellschaften - mit
Präferenz in der Reihenfolge ihrer Nennung -
für die Erteilung des Prüfungsmandats
empfohlen:
- Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf
- PricewaterhouseCoopers, Essen
- BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Essen
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1
der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit
§§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und 4
Drittelbeteiligungsgesetz aus neun (9)
Mitgliedern zusammen, von denen sechs (6) als
Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch
die Hauptversammlung gewählt werden.
Die Amtszeit der in der Hauptversammlung vom
21. Juli 2016 zu TOP 6 gewählten
Aufsichtsratsmitglieder, also die Herren
Santiago de Armas Fariña, Dr. Hans Vieregge,
Francisco López Sánchez, Roberto López Sánchez,
Antonio Rodríguez Pérez und Agustin Manrique de
Lara y Benítez de Lugo endet mit Ablauf der
Hauptversammlung am 18. Juli 2017.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur
Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
beschließt, die folgenden Personen als
Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen:
* *Santiago de Armas Fariña*, Las Palmas de
Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien,
Rechtsanwalt und Steuerberater als Partner
der Kanzlei S. de Armas y Asociados, S.L.,
Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria,
Spanien,
* *Dr. Hans Vieregge*, Hannover,
Deutschland, ehemaliges Vorstandsmitglied
Nord/LB Norddeutsche Landesbank
Girozentrale,
* *Francisco López Sánchez*, Las Palmas de
Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien,
Geschäftsführer der Meloneras Golf S.L. in
Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria,
Spanien,
* *Inés Arnaldos*, Las Palmas de Gran
Canaria, Gran Canaria, Spanien, spanische
Rechtsanwältin (abogada) der
Rechtsabteilung der Lopesan Hotels
Management, S.L.U.,
* *Antonio Rodríguez Pérez*, Las Palmas de
Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien,
Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L.,
in Las Palmas de Gran Canaria, Gran
Canaria, Spanien,
* *Agustín Manrique de Lara y Benítez de
Lugo*, Telde, Gran Canaria, Spanien,
Präsident des Verbandes 'Confederación
Canaria de Empresarios' (kanarischer
Unternehmerverband) und Geschäftsführer
der Quesoventura S.L., Telde, Gran
Canaria, Spanien.
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor,
gleichzeitig für den Fall, dass eines der
vorstehend vorgeschlagenen und von der
Hauptversammlung gewählten
Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer
Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet,
*Roberto López Sánchez*, San Bartolomé de
Tirajana, Gran Canaria, Spanien,
Geschäftsführer der Creativ Hotel
Buenaventura S.A.U. in San Bartolomé de
Tirajana, Gran Canaria, Spanien,
als Ersatzmitglied zu wählen.
Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten
sind dieser Tagesordnung in der Anlage 1
beigefügt und sind auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
www.ifahotels.com
unter der Rubrik '_Über uns/Unternehmen
IFA/Aktienrechtliche
Informationen/Hauptversammlung_' zugänglich.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der
Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu
lassen.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten
vergewissert, dass sie jeweils den zu
erwartenden Zeitaufwand auch weiterhin
aufbringen können (Ziff. 5.4.1 5. Abs. des
Deutschen Corporate Governance Kodex).
*Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird Folgendes
mitgeteilt:* Im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat,
Herrn Santiago de Armas Fariña als Kandidat für
den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
*Die Voraussetzungen des § 100 Abs. (5) AktG*,
die Unabhängigkeit und der Sachverstand auf den
Gebieten der Rechnungslegung oder
Abschlussprüfung, werden durch Herrn Dr. Hans
Vieregge und Herrn Agustín Manrique de Lara y
Benítez de Lugo erfüllt.
*Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex werden die
persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen
eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den
Organen der Gesellschaft und einem wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie
folgt offengelegt:*
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht
keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in einer
nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex offenzulegenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehung zur IFA Hotel &
Touristik Aktiengesellschaft oder ihren
Organen.
Ferner stehen nach Einschätzung des
Aufsichtsrats von den vorgeschlagenen
Kandidaten Herr *Dr. Hans Vieregge* und Herr
*Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo*
nicht in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex offenzulegenden
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 02, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK -2-
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu
einem wesentlich an der IFA Hotel & Touristik
Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär.
Die folgenden vorgeschlagenen Kandidaten stehen
nach Einschätzung des Aufsichtsrats in einer
nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex offenzulegenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehung zu der wesentlich
an der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
beteiligten Aktionärin Lopesan Touristik S.A.
oder zu deren beherrschenden Gesellschaftern:
*Santiago de Armas Fariña* ist Mitglied der dem
Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen
Kontrollgremien der Mehrheitsaktionärin Lopesan
Touristik S.A. und der die Gesellschaft
beherrschenden mittelbaren Gesellschafterin
Hijos de Francisco López Sánchez S.A. Zudem
erbringt die De Armas y Asociados S.L., deren
Partner Herr Santiago de Armas ist,
regelmäßig Beratungsdienstleistungen
gegenüber der IFA Canarias, S.L., einer
Tochtergesellschaft der Gesellschaft.
*Francisco López Sánchez* ist Mitglied der dem
Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen
Kontrollgremien der Mehrheitsaktionärin Lopesan
Touristik S.A. und der die Gesellschaft
beherrschenden mittelbaren Gesellschafterin
Hijos de Francisco López Sánchez S.A. Ferner
ist er ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters
der mittelbaren beherrschenden Gesellschafterin
Invertur Helsan S.L., Herrn Eustasio López.
*Inés Arnaldos* ist als spanische
Rechtsanwältin (abogada) und der
Rechtsabteilung bei der Lopesan Hotels
Management, S.L.U. angestellt.
*Antonio Rodríguez Pérez* ist bei der Lorcar
Asesores S.L. als Geschäftsführer angestellt,
deren beherrschende Gesellschafterin die Hijos
de Francisco López Sánchez S.A. ist, deren
Tochtergesellschaft die Mehrheitsaktionärin
Lopesan Touristik S.A. ist. Zudem ist er
Mitglied eines dem Aufsichtsrat vergleichbaren
ausländischen Kontrollgremiums der Lopesan
Touristik S.A. und erhält gelegentlich
Dienstleistungsaufträge von der Interhotelera
Española, S.A. und der Lopesan Asfaltos y
Construcciones, S.A., die ebenfalls mit der
Lopesan Touristik S.A. verbunden sind.
*Roberto López Sánchez* ist Mitglied der dem
Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen
Kontrollgremien der Mehrheitsaktionärin Lopesan
Touristik S.A., und der die Gesellschaft
beherrschenden mittelbaren Gesellschafterin
Hijos de Francisco López Sánchez S.A. sowie
Geschäftsführer der Creativ Hotel Buenaventura
S.A.U., einer Tochtergesellschaft der Lopesan
Touristik S.A. Ferner ist er ein Sohn des
Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren
beherrschenden Gesellschafterin Invertur Helsan
S.L., Herrn Eustasio López.
*Gemäß § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG werden
folgende Angaben gemacht:*
*Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran
Canaria, Gran Canaria, Spanien*
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
* S. de Armas y Asociados, S.L.
* Lexa, S.A.
* Altamarena, S.A.
* Bitumex, S.A.U.
* Casticar, S.A.
* Cook-Event Canarias, S.A.
* Creativ Hotel Buenaventura, S.A.
* Dehesa de Jandía, S.A.
* Explotaciones Jandía, S.A.
* Hijos de Francisco López Sánchez, S.A.
* Interhotelera Española, S.A.
* Jandía Dunas, S.A.
* Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U.
* Lopesan Touristik, S.A.
* Lorcar Asesores, S.L.
* Maspalomas Resort, S.L.
* Megahotel Faro, S.L.
* Meloneras Golf, S.L.
* Oasis Beach Maspalomas, S.L.
* Promociones Faro, S.A.
* Promociones Taidía, S.A.U.
* Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias,
S.L.U.
* Punta del Sol, S.A.
* Santa Águeda Sun Golf, S.L.
* Varadero Center, S.L.U.
*Dr. Hans Vieregge, Hannover*
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
* Emsland Stärke GmbH, Emlichheim
* Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG,
Flensburg
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien:
* CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co.
KG 'Conti Basel', München
* CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG
'Conti Equator', München
* CONTI 148. Schiffahrts GmbH & Co. KG,
'Conti Greenland', München
* Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein
*Francisco López Sánchez, Las Palmas de Gran
Canaria, Gran Canaria, Spanien*
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
* Agrícola Tabaibal, S.A.U.
* Altamarena, S.A.
* Bitumex, S.A.U.
* Brickell Reach Tower 3801 LLC
* Casticar, S.A.
* Cook-Event Canarias, S.A.
* Costa Canaria de Veneguera, S.A.
* Creativ Hotel Buenaventura, S.A.
* Dehesa de Jandía, S.A.
* Explotaciones Jandía, S.A.
* Expo Meloneras, S.A.
* Hijos de Francisco López Sánchez, S.A.
* Interhotelera Española, S.A.
* Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U.
* Lopesan Hotels Management, S.L.U.
* Lopesan Management S.L.U.
* Lopesan Satocan Investment, S.L.
* Lopesan Touristik, S.A.
* Lorcar Asesores, S.L.
* Maspalomas Golf, S.A.
* Maspalomas Resort, S.L.
* Megahotel Faro, S.L.
* Meloneras Golf, S.L.
* N.F.L.S., S.L.U.
* Oasis Beach Maspalomas, S.L.
* Promociones Faro, S.A.
* Promociones Taidía, S.A.U.
* Santa Águeda Sun Golf, S.L.
* Varadero Center, S.L.U.
*Inés Arnaldos, Las Palmas de Gran Canaria,
Gran Canaria, Spanien*
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten, keine Mitgliedschaft in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien.
*Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran
Canaria, Gran Canaria, Spanien*
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
* Aguas de Meloneras, A.I.E.
* Bahía Meloneras, S.C.P.
* Bitumex, S.A.U.
* Casticar, S.A.
* Expo Meloneras, S.A.
* Jandía Beach Center, S.A.
* Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U.
* Lopesan Touristik, S.A.
* Lorcar Asesores, S.L.
* Novedad Digital, S.L.
* Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias,
S.L.U.
*Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo,
Telde, Gran Canaria, Spanien*
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
* Quesoventura, S.L.
* Inversiones La Lucera, S.L.
* Fundación Canaria Patronos V.P.
* Autoridad Portuaria de Las Palmas
* Explotaciones La Calderona, S.L.
*Roberto López Sánchez*
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
* Hijos de Francisco López Sánchez, S.A.
* Jandía Dunas, S.A.
* Maspalomas Golf, S.A.
* Rolopsan, S.L.U.
*Unterlagen*
Folgende Unterlagen sind von der Einberufung der
Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft
www.ifahotels.com
unter der Rubrik '_Über uns/Unternehmen
IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung_'
zugänglich und liegen in den Räumen der Gesellschaft in
Duisburg aus:
* die Einberufung mit der Tagesordnung der
Hauptversammlung;
* der Jahresabschluss der IFA Hotel & Touristik
Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2016;
* der zu einem Bericht zusammengefasste
Lagebericht und Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2016 nebst dem erläuternden
Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §
289 Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB, und
* der Bericht des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2016.
Ferner sind vom Tag der Einberufung an folgende weitere
Unterlagen auf der Internetseite zugänglich:
* der Inhalt der Einberufung, die die
Erläuterung zu TOP 1 enthält, zu dem kein
Beschluss gefasst werden soll;
* die Angaben über die Gesamtzahl der Aktien und
der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung,
(vgl. auch nachfolgend Angaben nach § 30b Abs.
(1) Nr. 1 WpHG);
* die Formulare, die bei Stimmabgabe durch
Vertretung zu verwenden sind;
* die Formulare, die bei der Stimmabgabe durch
Briefwahl zu verwenden sind;
* ein etwaiges nach Einberufung der Versammlung
bei der Gesellschaft eingegangenes Verlangen
von Aktionären im Sinne von § 122 Abs. (2)
AktG (unverzüglich nach Zugang); sowie
* die Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl
zum Aufsichtsrat (TOP 6).
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung
nachweisen. Die Anmeldung in deutscher oder englischer Sprache
und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft
unter der im Anschluss genannten Adresse mindestens sechs Tage
vor der Versammlung, d.?h. bis zum 11. Juli 2017, 24:00 Uhr
(MESZ) zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des
Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen.
*IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft*
*c/o Computershare Operations Center*
*80249 München*
*Fax: +49 (0) 89 30903-74675*
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 02, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
*E-Mail: anmeldestelle@computershare.de*
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform
erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes,
der in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen hat, muss
sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der
Hauptversammlung, d.?h. auf den 27. Juni 2017 (00:00 Uhr,
MESZ) *('Nachweisstichtag')*, beziehen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten
weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht
oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft
die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
zurückweisen.
*Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)*
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum
für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts
in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt
für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im
Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine
Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record
Date erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen, sofern sie hierzu nicht von einem
Aktionär bevollmächtigt werden. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben,
sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach
dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist
kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.
*Verfahren für die Stimmabgabe*
Das Stimmrecht kann persönlich, durch Bevollmächtigte (zum
Beispiel durch die depotführende Bank, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person), durch
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder per Briefwahl
ausgeübt werden.
a) *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform. Dies
gilt nicht bei den in § 135 AktG genannten
Bevollmächtigten, d.?h. bei der Ausübung des
Stimmrechts durch Kreditinstitute und
geschäftsmäßig Handelnde. Die Aktionäre
werden gebeten, sich in einem solchen Fall
mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig
wegen einer von ihm möglicherweise
geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht
kann auf der Internetseite der Gesellschaft
www.ifahotels.com
unter der Rubrik '_Über uns/Unternehmen
IFA/Aktienrechtliche
Informationen/Hauptversammlung_'
heruntergeladen werden. Ein Formular zur
Erteilung einer Vollmacht erhalten die
Aktionäre zudem mit der Eintrittskarte.
Der Nachweis der Bevollmächtigung oder der
Widerruf der Vollmacht, muss entweder am Tag
der Hauptversammlung durch den
Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an
folgende Adresse oder E-Mail-Adresse
erfolgen:
*IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft*
*c/o Computershare Operations Center*
*80249 München*
*Fax: +49 (0) 89 30903-74675*
*E-Mail: IFA-HV2017@computershare.de*
b) *Verfahren für die Stimmabgabe durch
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren
Aktionären die Möglichkeit der
Stimmrechtsvertretung durch von ihr benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter an.
Auch in diesen Fällen ist für eine
rechtzeitige Anmeldung Sorge zu tragen. Um
den Aktionären die Stimmrechtsvertretung
durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter zu erleichtern, erhalten
sie mit der Eintrittskarte ein Formular. Ein
entsprechendes Formular kann auch auf der
Internetseite der Gesellschaft
www.ifahotels.com
unter der Rubrik '_Über uns/Unternehmen
IFA/Aktienrechtliche
Informationen/Hauptversammlung_'
heruntergeladen werden.
Vollmachten nebst Weisungen für die
Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf oder
Änderungen der Weisungen müssen durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft
spätestens am 16. Juli 2017, 24:00 Uhr (MESZ)
an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse
erfolgen:
*IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft*
*c/o Computershare Operations Center*
*80249 München*
*Fax: +49 (0) 89 30903-74675*
*E-Mail: IFA-HV2017@computershare.de*
Im Übrigen gelten die Ausführungen zum
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten entsprechend.
c) *Verfahren für die Stimmabgabe durch
Briefwahl*
Der Vorstand hat beschlossen, eine
Stimmabgabe mittels Briefwahl vorzusehen.
Deshalb kann das Stimmrecht auch, ohne an der
Versammlung teilzunehmen, auf diesem Wege
ausgeübt werden. Die Stimmabgabe mittels
Briefwahl sowie ihr Widerruf haben
schriftlich oder im Wege elektronischer
Kommunikation zu erfolgen. Bevollmächtigte
Kreditinstitute dürfen sich gem. § 135 Abs.
(5) Satz 3 AktG der Briefwahlmöglichkeit
bedienen. Auch in diesen Fällen ist für eine
rechtzeitige Anmeldung mit Nachweis des
Anteilsbesitzes Sorge zu tragen, selbst wenn
der Briefwähler aktienrechtlich kein
Teilnehmer der Hauptversammlung ist.
Ein Formular zur Ausübung des Stimmrechts
durch Briefwahl kann auch auf der
Internetseite der Gesellschaft
www.ifahotels.com
unter der Rubrik '_Über uns/Unternehmen
IFA/Aktienrechtliche
Informationen/Hauptversammlung_'
heruntergeladen werden. Die Aktionäre
erhalten ein Formular zur Ausübung des
Stimmrechts durch Briefwahl zudem mit der
Eintrittskarte.
Briefwahlstimmen, deren Widerruf oder
Änderung können bis zum Ablauf des 16.
Juli 2017, 24:00 Uhr (MESZ), entweder in
Textform oder auf elektronischem Weg unter
der folgenden Adresse abgegeben werden:
*IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft*
*c/o Computershare Operations Center*
*80249 München*
*Fax: +49 (0) 89 30903-74675*
*E-Mail.: IFA-HV2017@computershare.de*
Zur Fristwahrung ist der Eingang bei der
Gesellschaft entscheidend.
Auch nach Abstimmung per Briefwahl ist ein
Aktionär zur persönlichen Teilnahme an der
Versammlung berechtigt, sofern er die
Teilnahmebedingungen erfüllt. Die persönliche
Anmeldung durch den Aktionär oder seinen
Vertreter am Zugang zur Versammlung gilt als
Widerruf der Briefwahlstimmen.
Im Wege der Briefwahl kann ein Aktionär nur
an Abstimmungen über solche Anträge
teilnehmen, zu denen es mit dieser Einladung
oder später bekanntgemachte Vorschläge von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat oder von
Aktionären gibt.
d) *Rangfolge*
Wenn Briefwahlstimmen und Vollmachten nebst
Weisungen für die Stimmrechtsvertreter
eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als
vorrangig betrachtet.
Wenn Briefwahlstimmen oder Vollmachten nebst
Weisungen für die Stimmrechtsvertreter auf
unterschiedlichen Übermittlungswegen
eingehen und nicht feststellbar ist, welche
Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden
erteilte Briefwahlstimmen oder Vollmachten
nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter
in folgender Rangfolge berücksichtigt:
E-Mail, Telefax und zuletzt Papierform.
*Rechte der Aktionäre*
*Recht zur Ergänzung der Tagesordnung*
Gemäß § 122 Abs. (2) AktG können Aktionäre, deren Anteile
zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000 Euro, das sind 192.308
Stückaktien, erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Dieses
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss
der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, d.h.
bis zum 17. Juni 2017, zugehen. Der Tag der Hauptversammlung
und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen. Die
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90
Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des
Vorstands über den Antrag halten.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Wir bitten, derartige Verlangen an
die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten.
*IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft*
*Vorstand*
*Düsseldorfer Str. 50*
*47051 Duisburg*
*Recht auf Gegenanträge und Wahlvorschläge*
Die Aktionäre haben das Recht, Gegenanträge zu bestimmten
Tagesordnungspunkten zu stellen. Gegenanträge von Aktionären
gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. (1)
AktG sind zu begründen und müssen, damit sie mit einer evtl.
Stellungnahme der Gesellschaft auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, dieser mindestens 14
Tage vor der Versammlung, d.?h. bis zum 3. Juli 2017, 24:00
Uhr (MESZ), unter der im Anschluss genannten Adresse übersandt
werden. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs
sind dabei nicht mitzurechnen.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 02, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
© 2017 Dow Jones News
