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DGAP-News: Albis Leasing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.07.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-06-07 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ALBIS Leasing AG Hamburg ISIN DE0006569403 // WKN 656 940 Einberufung der 35. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 20. Juli 2017, 10.00 Uhr im Novotel Hamburg Alster Lübecker Straße 3 22087 Hamburg stattfindenden 35. ordentlichen Hauptversammlung ein. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ALBIS Leasing AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der ALBIS Leasing AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer Beschlussfassung bedarf es daher zu diesem Punkt der Tagesordnung nicht. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.263.062,18 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende EUR von EUR 0,04 je für das 674.400,00 Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigter Stückaktie: Vortrag auf neue Rechnung: EUR 588.662,18 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine Einzelentlastung durchführen zu lassen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine Gesamtentlastung durchführen zu lassen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Die optegra Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 bestellt. b) Für den Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht von Halbjahresabschluss und -lagebericht entscheidet, wird die optegra Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zudem zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt. 6. *Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Änderungen von § 5 Abs. 1 sowie Abs. 4 Satz 1 der Satzung* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207ff. AktG) von EUR 16.860.000,00 um EUR 1.686.000,00 auf EUR 18.546.000,00 durch Umwandlung eines Teilbetrags von EUR 1.686.000,00 der unter Gewinnrücklagen ausgewiesenen anderen Gewinnrücklagen erhöht. Der Kapitalerhöhung wird der vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat gebilligte und damit festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 zugrunde gelegt. Dieser ist mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, versehen. Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt durch Ausgabe von 1.686.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die an die Aktionäre der Gesellschaft im Verhältnis von 10: 1 ausgegeben werden. Die neuen Aktien sind vom Beginn des Geschäftsjahres 2017 an gewinnbezugsberechtigt. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln festzulegen. b) § 5 Abs. 1 und 4 Satz 1 der Satzung werden in Anpassung an die zu lit. a) beschlossene Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und in Anpassung an die damit einhergehende automatische Erhöhung des bedingten Kapitals wie folgt geändert: '(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 18.546.000,00 (in Worten: Euro achtzehn Millionen fünfhundertsechsundvierzigtausend). Das Grundkapital ist eingeteilt in 18.546.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.' '(4) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 8.415.000,00 durch Ausgabe von bis zu 8.415.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016).' 7. *Beschlussfassung über die Änderung von § 9 Abs. 1 der Satzung zur Erweiterung des Aufsichtsrats und sonstiger Satzungsänderungen mit Bezug zum Aufsichtsrat, insbesondere auch zur Aufsichtsratsvergütung* Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat gegenwärtig aus drei Mitgliedern. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat um vorerst ein Mitglied zu erweitern, damit jederzeit eine Beschlussfähigkeit sichergestellt ist. Ferner soll die Aufsichtsratsvergütung für den Aufsichtsratsvorsitzenden in Anerkennung seiner Mehrbelastung auf das Zweieinhalbfache der Vergütung der übrigen Aufsichtsratsmitglieder erhöht werden, eine verkürzte Niederlegung von Aufsichtsratsmandaten ermöglicht und Fragen der Geschäftsordnung geregelt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wird auf vier erhöht und zu diesem Zweck § 9 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu gefasst: '(1) _Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern_.' b) § 9 wird in Abs. 3 und 4 wie folgt neu gefasst: '(3) _Die Mitglieder des Aufsichtsrats können ihr Amt durch eine an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder an den Vorstand zu richtende schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Ablauf eines Kalendermonats niederlegen. Der Aufsichtsratsvorsitzende kann von der Einhaltung dieser Niederlegungsfrist Befreiung erteilen._' '(4) _Scheidet ein Mitglied des Aufsichtsrats vor Ablauf seiner Amtszeit aus, ohne dass ein Ersatzmitglied an seine Stelle tritt, so ist in der nächsten Hauptversammlung eine Nachwahl für den Rest der Amtszeit des Ausgeschiedenen vorzunehmen, wenn die Hauptversammlung nicht eine längere Amtszeit festlegt._' c) § 9 Abs. 5 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst: '_Der Vorsitzende erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache_.' d) § 9 Abs. 5 2. Abs. wird zu § 9 Abs. 6. e) § 9 wird um folgenden Abs. 7 ergänzt: '(7) _Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei der Wahl des Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden oder von Ausschussmitgliedern ist in einem dritten Wahlgang die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichend, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los._' f) § 9 wird um folgenden Abs. 8 ergänzt: '(8) _Der Aufsichtsrat gibt sich im Rahmen der gesetzlichen und der durch diese Satzung aufgestellten Bestimmungen eine Geschäftsordnung._' Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, über lit. a) und e) sowie lit. d) und f) jeweils zusammen und über lit. b) und c) jeweils
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June 07, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)