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DGAP-HV: Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.07.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Albis Leasing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
20.07.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-06-07 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
ALBIS Leasing AG Hamburg ISIN DE0006569403 // WKN 656 940 
Einberufung der 
35. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere 
Aktionäre zu der am Donnerstag, den 20. Juli 2017, 10.00 Uhr im 
Novotel Hamburg Alster 
Lübecker Straße 3 
22087 Hamburg stattfindenden 35. ordentlichen Hauptversammlung 
ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der ALBIS Leasing AG, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts der ALBIS 
   Leasing AG und des Konzerns für das 
   Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer 
   Beschlussfassung bedarf es daher zu diesem 
   Punkt der Tagesordnung nicht. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss der ALBIS 
   Leasing AG zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.263.062,18 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende    EUR 
   von EUR 0,04 je für das         674.400,00 
   Geschäftsjahr 2016 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie: 
   Vortrag auf neue Rechnung:      EUR 
                                   588.662,18 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016 Entlastung zu erteilen. 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem 
   satzungsgemäß die Leitung der 
   Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine 
   Einzelentlastung durchführen zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem 
   satzungsgemäß die Leitung der 
   Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine 
   Gesamtentlastung durchführen zu lassen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   a) Die optegra Treuhand GmbH, 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, 
      wird zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2017 bestellt. 
   b) Für den Fall, dass sich der Vorstand für 
      eine prüferische Durchsicht von 
      Halbjahresabschluss und -lagebericht 
      entscheidet, wird die optegra Treuhand 
      GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, 
      zudem zum Prüfer für eine prüferische 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts gemäß §§ 
      37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG bis zur 
      nächsten ordentlichen Hauptversammlung 
      bestellt. 
6. *Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus 
   Gesellschaftsmitteln und Änderungen von § 
   5 Abs. 1 sowie Abs. 4 Satz 1 der Satzung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird 
      nach den Vorschriften des Aktiengesetzes 
      über die Kapitalerhöhung aus 
      Gesellschaftsmitteln (§§ 207ff. AktG) von 
      EUR 16.860.000,00 um EUR 1.686.000,00 auf 
      EUR 18.546.000,00 durch Umwandlung eines 
      Teilbetrags von EUR 1.686.000,00 der 
      unter Gewinnrücklagen ausgewiesenen 
      anderen Gewinnrücklagen erhöht. Der 
      Kapitalerhöhung wird der vom Vorstand 
      aufgestellte und vom Aufsichtsrat 
      gebilligte und damit festgestellte 
      Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. 
      Dezember 2016 zugrunde gelegt. Dieser ist 
      mit einem uneingeschränkten 
      Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 
      der Gesellschaft, der 
      PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
      versehen. Die Kapitalerhöhung wird 
      durchgeführt durch Ausgabe von 1.686.000 
      neuen auf den Inhaber lautenden 
      Stückaktien, die an die Aktionäre der 
      Gesellschaft im Verhältnis von 10: 1 
      ausgegeben werden. Die neuen Aktien sind 
      vom Beginn des Geschäftsjahres 2017 an 
      gewinnbezugsberechtigt. Der Vorstand wird 
      ermächtigt, mit Zustimmung des 
      Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten 
      der Kapitalerhöhung aus 
      Gesellschaftsmitteln festzulegen. 
   b) § 5 Abs. 1 und 4 Satz 1 der Satzung 
      werden in Anpassung an die zu lit. a) 
      beschlossene Kapitalerhöhung aus 
      Gesellschaftsmitteln und in Anpassung an 
      die damit einhergehende automatische 
      Erhöhung des bedingten Kapitals wie folgt 
      geändert: 
 
      '(1) Das Grundkapital der Gesellschaft 
           beträgt EUR 18.546.000,00 (in 
           Worten: Euro achtzehn Millionen 
           fünfhundertsechsundvierzigtausend). 
           Das Grundkapital ist eingeteilt in 
           18.546.000 auf den Inhaber lautende 
           Stückaktien.' 
      '(4) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 
           8.415.000,00 durch Ausgabe von bis 
           zu 8.415.000 neuen auf den Inhaber 
           lautenden Stückaktien bedingt 
           erhöht (Bedingtes Kapital 2016).' 
7. *Beschlussfassung über die Änderung von § 
   9 Abs. 1 der Satzung zur Erweiterung des 
   Aufsichtsrats und sonstiger Satzungsänderungen 
   mit Bezug zum Aufsichtsrat, insbesondere auch 
   zur Aufsichtsratsvergütung* 
 
   Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung besteht der 
   Aufsichtsrat gegenwärtig aus drei Mitgliedern. 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Aufsichtsrat um vorerst ein Mitglied zu 
   erweitern, damit jederzeit eine 
   Beschlussfähigkeit sichergestellt ist. Ferner 
   soll die Aufsichtsratsvergütung für den 
   Aufsichtsratsvorsitzenden in Anerkennung seiner 
   Mehrbelastung auf das Zweieinhalbfache der 
   Vergütung der übrigen Aufsichtsratsmitglieder 
   erhöht werden, eine verkürzte Niederlegung von 
   Aufsichtsratsmandaten ermöglicht und Fragen der 
   Geschäftsordnung geregelt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) Die Anzahl der Mitglieder des 
      Aufsichtsrats wird auf vier erhöht und zu 
      diesem Zweck § 9 Abs. 1 der Satzung wie 
      folgt neu gefasst: 
 
      '(1) _Der Aufsichtsrat besteht aus vier 
           Mitgliedern_.' 
   b) § 9 wird in Abs. 3 und 4 wie folgt neu 
      gefasst: 
 
      '(3) _Die Mitglieder des Aufsichtsrats 
           können ihr Amt durch eine an den 
           Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder 
           an den Vorstand zu richtende 
           schriftliche Erklärung unter 
           Einhaltung einer einmonatigen Frist 
           zum Ablauf eines Kalendermonats 
           niederlegen. Der 
           Aufsichtsratsvorsitzende kann von 
           der Einhaltung dieser 
           Niederlegungsfrist Befreiung 
           erteilen._' 
      '(4) _Scheidet ein Mitglied des 
           Aufsichtsrats vor Ablauf seiner 
           Amtszeit aus, ohne dass ein 
           Ersatzmitglied an seine Stelle 
           tritt, so ist in der nächsten 
           Hauptversammlung eine Nachwahl für 
           den Rest der Amtszeit des 
           Ausgeschiedenen vorzunehmen, wenn 
           die Hauptversammlung nicht eine 
           längere Amtszeit festlegt._' 
   c) § 9 Abs. 5 Satz 2 wird wie folgt neu 
      gefasst: 
 
       '_Der Vorsitzende erhält das 
       Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter 
       das Eineinhalbfache_.' 
   d) § 9 Abs. 5 2. Abs. wird zu § 9 Abs. 6. 
   e) § 9 wird um folgenden Abs. 7 ergänzt: 
 
      '(7) _Beschlüsse des Aufsichtsrats 
           werden mit der einfachen Mehrheit 
           der abgegebenen Stimmen gefasst. 
           Stimmenthaltungen werden nicht 
           mitgezählt. Bei der Wahl des 
           Vorsitzenden, stellvertretenden 
           Vorsitzenden oder von 
           Ausschussmitgliedern ist in einem 
           dritten Wahlgang die relative 
           Mehrheit der abgegebenen Stimmen 
           ausreichend, bei Stimmengleichheit 
           entscheidet das Los._' 
   f) § 9 wird um folgenden Abs. 8 ergänzt: 
 
      '(8) _Der Aufsichtsrat gibt sich im 
           Rahmen der gesetzlichen und der 
           durch diese Satzung aufgestellten 
           Bestimmungen eine 
           Geschäftsordnung._' 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem 
   satzungsgemäß die Leitung der 
   Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, über 
   lit. a) und e) sowie lit. d) und f) jeweils 
   zusammen und über lit. b) und c) jeweils 

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June 07, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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