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DGAP-News: Albis Leasing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
20.07.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-06-07 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
ALBIS Leasing AG Hamburg ISIN DE0006569403 // WKN 656 940
Einberufung der
35. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere
Aktionäre zu der am Donnerstag, den 20. Juli 2017, 10.00 Uhr im
Novotel Hamburg Alster
Lübecker Straße 3
22087 Hamburg stattfindenden 35. ordentlichen Hauptversammlung
ein.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der ALBIS Leasing AG, des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts der ALBIS
Leasing AG und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des
Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss bereits gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer
Beschlussfassung bedarf es daher zu diesem
Punkt der Tagesordnung nicht.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss der ALBIS
Leasing AG zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.263.062,18 wie
folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende EUR
von EUR 0,04 je für das 674.400,00
Geschäftsjahr 2016
dividendenberechtigter
Stückaktie:
Vortrag auf neue Rechnung: EUR
588.662,18
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016 Entlastung zu erteilen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem
satzungsgemäß die Leitung der
Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine
Einzelentlastung durchführen zu lassen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem
satzungsgemäß die Leitung der
Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine
Gesamtentlastung durchführen zu lassen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
a) Die optegra Treuhand GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg,
wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017 bestellt.
b) Für den Fall, dass sich der Vorstand für
eine prüferische Durchsicht von
Halbjahresabschluss und -lagebericht
entscheidet, wird die optegra Treuhand
GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg,
zudem zum Prüfer für eine prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts gemäß §§
37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG bis zur
nächsten ordentlichen Hauptversammlung
bestellt.
6. *Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln und Änderungen von §
5 Abs. 1 sowie Abs. 4 Satz 1 der Satzung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie
folgt zu beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird
nach den Vorschriften des Aktiengesetzes
über die Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln (§§ 207ff. AktG) von
EUR 16.860.000,00 um EUR 1.686.000,00 auf
EUR 18.546.000,00 durch Umwandlung eines
Teilbetrags von EUR 1.686.000,00 der
unter Gewinnrücklagen ausgewiesenen
anderen Gewinnrücklagen erhöht. Der
Kapitalerhöhung wird der vom Vorstand
aufgestellte und vom Aufsichtsrat
gebilligte und damit festgestellte
Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2016 zugrunde gelegt. Dieser ist
mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
der Gesellschaft, der
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
versehen. Die Kapitalerhöhung wird
durchgeführt durch Ausgabe von 1.686.000
neuen auf den Inhaber lautenden
Stückaktien, die an die Aktionäre der
Gesellschaft im Verhältnis von 10: 1
ausgegeben werden. Die neuen Aktien sind
vom Beginn des Geschäftsjahres 2017 an
gewinnbezugsberechtigt. Der Vorstand wird
ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten
der Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln festzulegen.
b) § 5 Abs. 1 und 4 Satz 1 der Satzung
werden in Anpassung an die zu lit. a)
beschlossene Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln und in Anpassung an
die damit einhergehende automatische
Erhöhung des bedingten Kapitals wie folgt
geändert:
'(1) Das Grundkapital der Gesellschaft
beträgt EUR 18.546.000,00 (in
Worten: Euro achtzehn Millionen
fünfhundertsechsundvierzigtausend).
Das Grundkapital ist eingeteilt in
18.546.000 auf den Inhaber lautende
Stückaktien.'
'(4) Das Grundkapital ist um bis zu EUR
8.415.000,00 durch Ausgabe von bis
zu 8.415.000 neuen auf den Inhaber
lautenden Stückaktien bedingt
erhöht (Bedingtes Kapital 2016).'
7. *Beschlussfassung über die Änderung von §
9 Abs. 1 der Satzung zur Erweiterung des
Aufsichtsrats und sonstiger Satzungsänderungen
mit Bezug zum Aufsichtsrat, insbesondere auch
zur Aufsichtsratsvergütung*
Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung besteht der
Aufsichtsrat gegenwärtig aus drei Mitgliedern.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Aufsichtsrat um vorerst ein Mitglied zu
erweitern, damit jederzeit eine
Beschlussfähigkeit sichergestellt ist. Ferner
soll die Aufsichtsratsvergütung für den
Aufsichtsratsvorsitzenden in Anerkennung seiner
Mehrbelastung auf das Zweieinhalbfache der
Vergütung der übrigen Aufsichtsratsmitglieder
erhöht werden, eine verkürzte Niederlegung von
Aufsichtsratsmandaten ermöglicht und Fragen der
Geschäftsordnung geregelt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Die Anzahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats wird auf vier erhöht und zu
diesem Zweck § 9 Abs. 1 der Satzung wie
folgt neu gefasst:
'(1) _Der Aufsichtsrat besteht aus vier
Mitgliedern_.'
b) § 9 wird in Abs. 3 und 4 wie folgt neu
gefasst:
'(3) _Die Mitglieder des Aufsichtsrats
können ihr Amt durch eine an den
Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder
an den Vorstand zu richtende
schriftliche Erklärung unter
Einhaltung einer einmonatigen Frist
zum Ablauf eines Kalendermonats
niederlegen. Der
Aufsichtsratsvorsitzende kann von
der Einhaltung dieser
Niederlegungsfrist Befreiung
erteilen._'
'(4) _Scheidet ein Mitglied des
Aufsichtsrats vor Ablauf seiner
Amtszeit aus, ohne dass ein
Ersatzmitglied an seine Stelle
tritt, so ist in der nächsten
Hauptversammlung eine Nachwahl für
den Rest der Amtszeit des
Ausgeschiedenen vorzunehmen, wenn
die Hauptversammlung nicht eine
längere Amtszeit festlegt._'
c) § 9 Abs. 5 Satz 2 wird wie folgt neu
gefasst:
'_Der Vorsitzende erhält das
Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter
das Eineinhalbfache_.'
d) § 9 Abs. 5 2. Abs. wird zu § 9 Abs. 6.
e) § 9 wird um folgenden Abs. 7 ergänzt:
'(7) _Beschlüsse des Aufsichtsrats
werden mit der einfachen Mehrheit
der abgegebenen Stimmen gefasst.
Stimmenthaltungen werden nicht
mitgezählt. Bei der Wahl des
Vorsitzenden, stellvertretenden
Vorsitzenden oder von
Ausschussmitgliedern ist in einem
dritten Wahlgang die relative
Mehrheit der abgegebenen Stimmen
ausreichend, bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los._'
f) § 9 wird um folgenden Abs. 8 ergänzt:
'(8) _Der Aufsichtsrat gibt sich im
Rahmen der gesetzlichen und der
durch diese Satzung aufgestellten
Bestimmungen eine
Geschäftsordnung._'
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem
satzungsgemäß die Leitung der
Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, über
lit. a) und e) sowie lit. d) und f) jeweils
zusammen und über lit. b) und c) jeweils
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June 07, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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