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DGAP-HV: Schnigge Wertpapierhandelsbank SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.07.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Schnigge Wertpapierhandelsbank SE / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Schnigge Wertpapierhandelsbank SE: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 20.07.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-06-09 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE Frankfurt am Main ISIN 
DE000A0EKK20 / WKN A0EKK2 
 
ISIN DE000A2DAPJ7 / WKN A2DAPJ Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
20. Juli 2017, 10.30 Uhr im 
Ernst-Schneider-Saal, Ernst-Schneider-Platz 1 (IHK), 40212 
Düsseldorf 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   Gesellschaft zum 31.12.2016 nebst Lagebericht der 
   Geschäftsführenden Direktoren, des Berichts des 
   Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie 
   des erläuternden Berichts der Geschäftsführenden 
   Direktoren zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB* 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten 
   Unterlagen können von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
   www.schnigge.de 
 
   unter der Rubrik 'Investor Relations' und dort 
   unter 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Die 
   Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 
   20. Juli 2017 zugänglich sein und mündlich 
   erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung 
   vorgesehen. Der Verwaltungsrat hat den von den 
   Geschäftsführenden Direktoren aufgestellten 
   Jahresabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. 
   Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG 
   festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen 
   nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über 
   die Feststellung und Billigung des 
   Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen 
   nicht vor. Über die Verwendung des 
   Bilanzverlustes ist kein Beschluss zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands der SCHNIGGE 
   Wertpapierhandelsbank AG für den Zeitraum 01.01. 
   bis 16.05.2016 im Geschäftsjahr 2016* 
 
   Die Umwandlung der Rechtsform der Gesellschaft 
   von der AG in die SE erfolgte mit Wirkung zum 17. 
   Mai 2016. Bis zum 16. Mai 2016 firmierte die 
   Gesellschaft als SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank 
   AG. Den bis zum 16. Mai 2016 als Vorstand der 
   SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG tätigen 
   Mitgliedern des Vorstands der Herren Florian 
   Weber und Martin Liedtke soll für diesen Zeitraum 
   Entlastung erteilt werden. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt daher vor zu 
   beschließen, den im Geschäftsjahr 2016 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands der im 
   Geschäftsjahr 2016 noch bis zum 16. Mai 2016 als 
   SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG firmierenden 
   Gesellschaft für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis 
   16. Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der SCHNIGGE 
   Wertpapierhandelsbank AG für den Zeitraum 01.01. 
   bis 16.05.2016 im Geschäftsjahr 2016* 
 
   Die Umwandlung der Rechtsform der Gesellschaft 
   von der AG in die SE erfolgte mit Wirkung zum 17. 
   Mai 2016. Bis zum 16. Mai 2016 firmierte die 
   Gesellschaft als SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank 
   AG. Den bis zum 16. Mai 2016 als Aufsichtsrat der 
   SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG tätigen 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats der Herren Günther 
   Peter Skrzypek, Dr. Siegfried Jaschinski und Dr. 
   Jürgen Frodermann soll für diesen Zeitraum 
   Entlastung erteilt werden. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt daher vor zu 
   beschließen, den im Geschäftsjahr 2016 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der im 
   Geschäftsjahr 2016 noch bis zum 16. Mai 2016 als 
   SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG firmierenden 
   Gesellschaft für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis 
   16. Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Geschäftsführenden Direktoren der SCHNIGGE 
   Wertpapierhandelsbank SE für den Zeitraum 17.05. 
   bis 31.12.2016 im Geschäftsjahr 2016* 
 
   Die Umwandlung der Rechtsform der Gesellschaft 
   von der AG in die SE erfolgte mit Wirkung zum 17. 
   Mai 2016 und firmiert seit diesem Datum als 
   SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE. Den ab dem 17. 
   Mai 2016 als Geschäftsführende Direktoren der 
   SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE tätigen 
   Geschäftsführenden Direktoren soll für diesen 
   Zeitraum Entlastung erteilt werden. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor zu 
   beschließen, den im Geschäftsjahr 2016 
   amtierenden Geschäftsführenden Direktoren der 
   SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE für den 
   Zeitraum 17. Mai 2016 bis 31. Dezember 2016 im 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Verwaltungsrats der SCHNIGGE 
   Wertpapierhandelsbank SE für den Zeitraum 17.05. 
   bis 31.12.2016 im Geschäftsjahr 2016* 
 
   Die Umwandlung der Rechtsform der Gesellschaft 
   von der AG in die SE erfolgte mit Wirkung zum 17. 
   Mai 2016 und firmiert seit diesem Datum als 
   SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE. Den ab dem 17. 
   Mai 2016 als Mitglieder des Verwaltungsrats der 
   SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE tätigen 
   Mitgliedern des Verwaltungsrats soll für diesen 
   Zeitraum Entlastung erteilt werden. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor zu 
   beschließen, den im Geschäftsjahr 2016 
   amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der 
   SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE für den 
   Zeitraum 17. Mai 2016 bis 31. Dezember 2016 im 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor zu 
   beschließen, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu 
   bestellen. 
7. *Beschlussfassung über die Neuschaffung eines 
   Genehmigten Kapitals 2017 sowie die 
   entsprechenden Satzungsänderungen* 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juni 
   2014 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 23. 
   Juni 2019 das Grundkapital der Gesellschaft mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrfach 
   um bis zu insgesamt EUR 1.400.892,00 durch 
   Ausgabe von bis zu 1.400.892 neuen Stückaktien 
   gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen 
   (Genehmigtes Kapital 2014). Von dieser 
   Ermächtigung haben Geschäftsführende Direktoren 
   und Verwaltungsrat Gebrauch gemacht. Das 
   Grundkapital der Gesellschaft ist auf EUR 
   4.202.677 erhöht worden. Die Eintragung im 
   Handelsregister erfolgte am 20.03.2017. 
   Geschäftsführende Direktoren und Verwaltungsrat 
   schlagen daher vor, das Genehmigte Kapital im 
   Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen neu zu 
   fassen. Dazu schlagen Geschäftsführende 
   Direktoren und Verwaltungsrat vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
    Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, bis zum 
    19. Juli 2022 das Grundkapital der 
    Gesellschaft einmal oder mehrfach um bis zu 
    insgesamt EUR 2.101.338 durch Ausgabe von 
    bis zu 2.101.338 neuen Stückaktien gegen 
    Bar oder Sacheinlagen zu erhöhen 
    (Genehmigtes Kapital 2017). Den Aktionären 
    ist das Bezugsrecht einzuräumen. Der 
    Verwaltungsrat wird jedoch ermächtigt, das 
    Bezugsrecht der Aktionäre 
    auszuschließen. Ein 
    Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur in 
    folgenden Fällen zulässig: 
 
    * bei Kapitalerhöhungen gegen 
      Sacheinlagen, insbesondere im 
      Zusammenhang mit dem Erwerb von 
      Unternehmen, Unternehmensteilen, 
      Beteiligungen oder Wirtschaftsgütern; 
    * soweit es erforderlich ist, um den 
      Inhabern von 
      Wandelschuldverschreibungen oder 
      Optionsrechten ein Bezugsrecht in dem 
      Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach 
      Ausübung des Wandlungsrechts bzw. 
      Optionsrechts bzw. nach Erfüllung 
      ihrer Wandlungspflicht als Aktionär 
      zustehen würde; 
    * für Spitzenbeträge; 
    * wenn die Aktien zu einem Ausgabebetrag 
      ausgegeben werden, der den Börsenpreis 
      nicht wesentlich unterschreitet, und 
      der Nennwert der Kapitalerhöhung 
      insgesamt 10% des Grundkapitals nicht 
      überschreitet. Auf diese Begrenzung 
      sind Aktien anzurechnen, die aufgrund 
      anderer Ermächtigungen in 
      unmittelbarer oder entsprechender 
      Anwendung von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG 
      unter Bezugsrechtsausschluss 
      veräußert oder ausgegeben wurden. 
 
   Über die weiteren Einzelheiten der 
   Kapitalerhöhung, den weiteren Inhalt der 
   Aktienrechte und die Bedingungen der 
   Aktienausgabe entscheidet der Verwaltungsrat. Der 
   Verwaltungsrat wird ermächtigt, die Fassung der 
   Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung 
   des Genehmigten Kapitals 2022 oder nach Ablauf 
   der Ermächtigungsfrist anzupassen. 
 
   § 4 Absatz 7 der Satzung wird wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   '(7) Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bis zum 
        19. Juli 2022 das Grundkapital der 

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June 09, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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