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DGAP-News: Schnigge Wertpapierhandelsbank SE / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Schnigge Wertpapierhandelsbank SE: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 20.07.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-06-09 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE Frankfurt am Main ISIN
DE000A0EKK20 / WKN A0EKK2
ISIN DE000A2DAPJ7 / WKN A2DAPJ Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am
20. Juli 2017, 10.30 Uhr im
Ernst-Schneider-Saal, Ernst-Schneider-Platz 1 (IHK), 40212
Düsseldorf
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Gesellschaft zum 31.12.2016 nebst Lagebericht der
Geschäftsführenden Direktoren, des Berichts des
Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie
des erläuternden Berichts der Geschäftsführenden
Direktoren zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB*
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten
Unterlagen können von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Internetadresse
www.schnigge.de
unter der Rubrik 'Investor Relations' und dort
unter 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Die
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am
20. Juli 2017 zugänglich sein und mündlich
erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung
der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung
vorgesehen. Der Verwaltungsrat hat den von den
Geschäftsführenden Direktoren aufgestellten
Jahresabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG
festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen
nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über
die Feststellung und Billigung des
Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen
nicht vor. Über die Verwendung des
Bilanzverlustes ist kein Beschluss zu fassen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands der SCHNIGGE
Wertpapierhandelsbank AG für den Zeitraum 01.01.
bis 16.05.2016 im Geschäftsjahr 2016*
Die Umwandlung der Rechtsform der Gesellschaft
von der AG in die SE erfolgte mit Wirkung zum 17.
Mai 2016. Bis zum 16. Mai 2016 firmierte die
Gesellschaft als SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank
AG. Den bis zum 16. Mai 2016 als Vorstand der
SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG tätigen
Mitgliedern des Vorstands der Herren Florian
Weber und Martin Liedtke soll für diesen Zeitraum
Entlastung erteilt werden.
Der Verwaltungsrat schlägt daher vor zu
beschließen, den im Geschäftsjahr 2016
amtierenden Mitgliedern des Vorstands der im
Geschäftsjahr 2016 noch bis zum 16. Mai 2016 als
SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG firmierenden
Gesellschaft für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis
16. Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu
erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats der SCHNIGGE
Wertpapierhandelsbank AG für den Zeitraum 01.01.
bis 16.05.2016 im Geschäftsjahr 2016*
Die Umwandlung der Rechtsform der Gesellschaft
von der AG in die SE erfolgte mit Wirkung zum 17.
Mai 2016. Bis zum 16. Mai 2016 firmierte die
Gesellschaft als SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank
AG. Den bis zum 16. Mai 2016 als Aufsichtsrat der
SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG tätigen
Mitgliedern des Aufsichtsrats der Herren Günther
Peter Skrzypek, Dr. Siegfried Jaschinski und Dr.
Jürgen Frodermann soll für diesen Zeitraum
Entlastung erteilt werden.
Der Verwaltungsrat schlägt daher vor zu
beschließen, den im Geschäftsjahr 2016
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der im
Geschäftsjahr 2016 noch bis zum 16. Mai 2016 als
SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG firmierenden
Gesellschaft für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis
16. Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Geschäftsführenden Direktoren der SCHNIGGE
Wertpapierhandelsbank SE für den Zeitraum 17.05.
bis 31.12.2016 im Geschäftsjahr 2016*
Die Umwandlung der Rechtsform der Gesellschaft
von der AG in die SE erfolgte mit Wirkung zum 17.
Mai 2016 und firmiert seit diesem Datum als
SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE. Den ab dem 17.
Mai 2016 als Geschäftsführende Direktoren der
SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE tätigen
Geschäftsführenden Direktoren soll für diesen
Zeitraum Entlastung erteilt werden.
Der Verwaltungsrat schlägt vor zu
beschließen, den im Geschäftsjahr 2016
amtierenden Geschäftsführenden Direktoren der
SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE für den
Zeitraum 17. Mai 2016 bis 31. Dezember 2016 im
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Verwaltungsrats der SCHNIGGE
Wertpapierhandelsbank SE für den Zeitraum 17.05.
bis 31.12.2016 im Geschäftsjahr 2016*
Die Umwandlung der Rechtsform der Gesellschaft
von der AG in die SE erfolgte mit Wirkung zum 17.
Mai 2016 und firmiert seit diesem Datum als
SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE. Den ab dem 17.
Mai 2016 als Mitglieder des Verwaltungsrats der
SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE tätigen
Mitgliedern des Verwaltungsrats soll für diesen
Zeitraum Entlastung erteilt werden.
Der Verwaltungsrat schlägt vor zu
beschließen, den im Geschäftsjahr 2016
amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der
SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE für den
Zeitraum 17. Mai 2016 bis 31. Dezember 2016 im
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017*
Der Verwaltungsrat schlägt vor zu
beschließen, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu
bestellen.
7. *Beschlussfassung über die Neuschaffung eines
Genehmigten Kapitals 2017 sowie die
entsprechenden Satzungsänderungen*
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juni
2014 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 23.
Juni 2019 das Grundkapital der Gesellschaft mit
Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrfach
um bis zu insgesamt EUR 1.400.892,00 durch
Ausgabe von bis zu 1.400.892 neuen Stückaktien
gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2014). Von dieser
Ermächtigung haben Geschäftsführende Direktoren
und Verwaltungsrat Gebrauch gemacht. Das
Grundkapital der Gesellschaft ist auf EUR
4.202.677 erhöht worden. Die Eintragung im
Handelsregister erfolgte am 20.03.2017.
Geschäftsführende Direktoren und Verwaltungsrat
schlagen daher vor, das Genehmigte Kapital im
Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen neu zu
fassen. Dazu schlagen Geschäftsführende
Direktoren und Verwaltungsrat vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, bis zum
19. Juli 2022 das Grundkapital der
Gesellschaft einmal oder mehrfach um bis zu
insgesamt EUR 2.101.338 durch Ausgabe von
bis zu 2.101.338 neuen Stückaktien gegen
Bar oder Sacheinlagen zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2017). Den Aktionären
ist das Bezugsrecht einzuräumen. Der
Verwaltungsrat wird jedoch ermächtigt, das
Bezugsrecht der Aktionäre
auszuschließen. Ein
Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur in
folgenden Fällen zulässig:
* bei Kapitalerhöhungen gegen
Sacheinlagen, insbesondere im
Zusammenhang mit dem Erwerb von
Unternehmen, Unternehmensteilen,
Beteiligungen oder Wirtschaftsgütern;
* soweit es erforderlich ist, um den
Inhabern von
Wandelschuldverschreibungen oder
Optionsrechten ein Bezugsrecht in dem
Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach
Ausübung des Wandlungsrechts bzw.
Optionsrechts bzw. nach Erfüllung
ihrer Wandlungspflicht als Aktionär
zustehen würde;
* für Spitzenbeträge;
* wenn die Aktien zu einem Ausgabebetrag
ausgegeben werden, der den Börsenpreis
nicht wesentlich unterschreitet, und
der Nennwert der Kapitalerhöhung
insgesamt 10% des Grundkapitals nicht
überschreitet. Auf diese Begrenzung
sind Aktien anzurechnen, die aufgrund
anderer Ermächtigungen in
unmittelbarer oder entsprechender
Anwendung von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG
unter Bezugsrechtsausschluss
veräußert oder ausgegeben wurden.
Über die weiteren Einzelheiten der
Kapitalerhöhung, den weiteren Inhalt der
Aktienrechte und die Bedingungen der
Aktienausgabe entscheidet der Verwaltungsrat. Der
Verwaltungsrat wird ermächtigt, die Fassung der
Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung
des Genehmigten Kapitals 2022 oder nach Ablauf
der Ermächtigungsfrist anzupassen.
§ 4 Absatz 7 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'(7) Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bis zum
19. Juli 2022 das Grundkapital der
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