Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die von Aktionären gegen die von der Hauptversammlung beschlossene Aufteilung der Metro Group erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen dem Vollzug der Spaltung nicht entgegenstehen. Foto © Metro Group Diese erachtet der Senat als offensichtlich unbegründet. In Bezug auf die ebenfalls erhobenen...Den vollständigen Artikel lesen ...