Bern - Die Rechtskommission des Nationalrates will die Möglichkeiten zur Anfechtung von Anfangsmietzinsen einschränken: Wohnungsmangel soll als Grund nicht mehr reichen.
Die Kommission hat eine parlamentarische Initiative von Hauseigentümerverbandspräsident und Nationalrat Hans Egloff (SVP/ZH) mit 18 zu 6 Stimmen angenommen, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten.
Damit reagierte sie auf ein Urteil des Bundesgerichts. Dieses hatte vergangenes Jahr entschieden, dass der Mieter bei Wohnungsmangel den Anfangsmietzins unabhängig von einer persönlichen Zwangslage anfechten kann. Die Rechtskommission ist mit Egloff der Ansicht, dass mit diesem Urteil die Hürden für die Anfechtung des Anfangsmitzinses zu tief sind.
Dadurch werde der im Vertragsrecht geltende Grundsatz von Treu und Glauben infrage gestellt, hält die Kommission fest. Sie will deshalb im Gesetz festschreiben, dass die Mieter für die Anfechtung des Anfangsmietzinses eine Zwangslage nachweisen müssen. Der Mieter oder die Mieterin müsste also beweisen, dass er oder sie kein anderes ...
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