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DGAP-HV: United Labels Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.08.2017 in Münster mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: United Labels Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
United Labels Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 22.08.2017 in Münster mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-07-12 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
United Labels Aktiengesellschaft Münster WKN 548956, 
ISIN DE0005489561 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2017 
 
Der Vorstand der *UNITED*LABELS Aktiengesellschaft lädt 
hiermit die Aktionäre der Gesellschaft zu der 
 
am Dienstag, den 22. August 2017, um 11.00 Uhr, 
 
im GOP Varieté Münster, Bahnhofstraße 20-22, 48143 
Münster, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
ein, und zwar mit folgender 
 
_TAGESORDNUNG_ 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2016, des Lageberichts der 
   Gesellschaft und des Konzernlageberichts zum 
   31. Dezember 2016, des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
   Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 
   175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht 
   lediglich vor, dass der Vorstand die 
   Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des 
   festgestellten Jahresabschlusses und des 
   Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen 
   auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts einzuberufen hat. 
   Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung 
   u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, 
   sowie bei einem Mutterunternehmen auch den 
   Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und 
   den Bericht des Aufsichtsrats und - bei 
   börsennotierten Gesellschaften - einen 
   erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 
   289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch 
   (HGB) hierüber zugänglich zu machen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Roever 
   Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, 
   Niederlassung Köln, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2017 zu wählen. 
5. *Beschlussfassung über die Billigung des 
   Systems zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder* 
 
   § 120 Absatz 4 AktG sieht die Möglichkeit 
   vor, dass die Hauptversammlung über die 
   Billigung des Systems zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder beschließt. Das 
   bestehende System zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder der UNITEDLABELS 
   Aktiengesellschaft ist ausführlich im 
   Vergütungsbericht dargestellt, der im 
   Konzernlagebericht des Geschäftsberichts 2016 
   (auf den Seiten 29 und 30) veröffentlicht 
   ist. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das 
   im Vergütungsbericht (Geschäftsbericht 2016) 
   dargestellte System zur Vergütung des 
   Vorstands der UNITEDLABELS Aktiengesellschaft 
   zu billigen. 
6. *Beschlussfassung über eine Änderung von 
   § 3 Abs. 1 der Satzung (Bekanntmachungen)* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Zur Anpassung an die geltende Fassung des § 
   25 Satz 1 AktG wird in § 3 Abs. 1 der Satzung 
   das Wort 'elektronischen' gestrichen, so dass 
   § 3 Abs. 1 der Satzung danach wie folgt 
   lautet: 
 
   '(1) _Bekanntmachungen der Gesellschaft 
        erfolgen durch Veröffentlichung im 
        Bundesanzeiger.'_ 
_TEILNAHMEBEDINGUNGEN_ 
1. *Voraussetzung für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind nach § 13 Abs. 1 
   und 2 der Satzung nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich vor Ablauf der gesetzlich 
   bestimmten Frist, also bis zum Ablauf des 15. 
   August 2017 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft 
   unter der folgenden Adresse, Fax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse anmelden: 
 
    *UNITED*LABELS Aktiengesellschaft 
    c/o Landesbank Hessen-Thüringen 
    Girozentrale 
    Deutsche WertpapierService Bank AG 
    - DSHAV - 
    Landsberger Straße 187 
    80687 München 
    Deutschland 
    Fax: +49 (0)69 509 911 10 
    E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts ist durch einen in Textform (§ 126b 
   BGB) erstellten besonderen Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
   nachzuweisen. Dieser besondere Nachweis des 
   Anteilsbesitzes kann in deutscher oder 
   englischer Sprache erfolgen, hat sich auf den 
   gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vor der 
   Hauptversammlung zu beziehen, d. h. auf den 
   Beginn des 1. August 2017 (0.00 Uhr) 
   ('*Nachweisstichtag*'), und muss der 
   Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse, 
   Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse vor Ablauf der 
   gesetzlich bestimmten Frist vor der 
   Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf 
   des 15. August 2017 (24.00 Uhr), zugehen. 
 
   Für die Anmeldung sollten Aktionäre die ihnen 
   über ihr depotführendes Kreditinstitut 
   zugesandten Formulare zur 
   Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr 
   depotführendes Kreditinstitut zurücksenden. Das 
   depotführende Kreditinstitut wird daraufhin die 
   Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung 
   des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes 
   bei der oben genannten zentralen Anmeldestelle 
   vornehmen, welche die Anmeldung und den 
   besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes an die 
   Gesellschaft weiterleiten wird. 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang 
   des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
   Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
   Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
   Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich, d. h. Veräußerungen von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme 
   und auf den Umfang des Stimmrechts. 
   Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe 
   von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa 
   zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber 
   noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, 
   ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der 
   Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für 
   eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
2. *Verfahren für die Stimmabgabe bei 
   Stimmrechtsvertretung* 
 
   Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der 
   Hauptversammlung auch durch einen 
   Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende 
   Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
   Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall 
   einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte 
   Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden 
   Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der 
   Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Sofern die Vollmacht nicht einer von § 135 AktG 
   erfassten Person oder Institution erteilt wird, 
   bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr 
   Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b 
   BGB). 
 
   Sofern die Vollmacht einer von § 135 AktG 
   erfassten Person oder Institution erteilt werden 
   soll, weisen wir darauf hin, dass in diesen 
   Fällen die zu bevollmächtigende Person oder 
   Institution möglicherweise eine besondere Form 
   der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 
   135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten 
   muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in 
   diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über 
   die Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag 
   der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
   am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann 
   der Nachweis der Bevollmächtigung der 
   Gesellschaft an folgende Adresse, Fax-Nummer 
   oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
    *UNITED*LABELS Aktiengesellschaft 
    c/o Better Orange IR & HV AG 

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July 12, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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