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DGAP-News: United Labels Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
United Labels Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 22.08.2017 in Münster mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-07-12 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
United Labels Aktiengesellschaft Münster WKN 548956,
ISIN DE0005489561 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2017
Der Vorstand der *UNITED*LABELS Aktiengesellschaft lädt
hiermit die Aktionäre der Gesellschaft zu der
am Dienstag, den 22. August 2017, um 11.00 Uhr,
im GOP Varieté Münster, Bahnhofstraße 20-22, 48143
Münster, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
ein, und zwar mit folgender
_TAGESORDNUNG_
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2016, des Lageberichts der
Gesellschaft und des Konzernlageberichts zum
31. Dezember 2016, des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Eine Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. §
175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht
lediglich vor, dass der Vorstand die
Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des
festgestellten Jahresabschlusses und des
Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen
auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts einzuberufen hat.
Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1
AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung
u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht,
sowie bei einem Mutterunternehmen auch den
Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und
den Bericht des Aufsichtsrats und - bei
börsennotierten Gesellschaften - einen
erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch
(HGB) hierüber zugänglich zu machen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Roever
Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg,
Niederlassung Köln, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2017 zu wählen.
5. *Beschlussfassung über die Billigung des
Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder*
§ 120 Absatz 4 AktG sieht die Möglichkeit
vor, dass die Hauptversammlung über die
Billigung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder beschließt. Das
bestehende System zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder der UNITEDLABELS
Aktiengesellschaft ist ausführlich im
Vergütungsbericht dargestellt, der im
Konzernlagebericht des Geschäftsberichts 2016
(auf den Seiten 29 und 30) veröffentlicht
ist.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das
im Vergütungsbericht (Geschäftsbericht 2016)
dargestellte System zur Vergütung des
Vorstands der UNITEDLABELS Aktiengesellschaft
zu billigen.
6. *Beschlussfassung über eine Änderung von
§ 3 Abs. 1 der Satzung (Bekanntmachungen)*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Zur Anpassung an die geltende Fassung des §
25 Satz 1 AktG wird in § 3 Abs. 1 der Satzung
das Wort 'elektronischen' gestrichen, so dass
§ 3 Abs. 1 der Satzung danach wie folgt
lautet:
'(1) _Bekanntmachungen der Gesellschaft
erfolgen durch Veröffentlichung im
Bundesanzeiger.'_
_TEILNAHMEBEDINGUNGEN_
1. *Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nach § 13 Abs. 1
und 2 der Satzung nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor Ablauf der gesetzlich
bestimmten Frist, also bis zum Ablauf des 15.
August 2017 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft
unter der folgenden Adresse, Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse anmelden:
*UNITED*LABELS Aktiengesellschaft
c/o Landesbank Hessen-Thüringen
Girozentrale
Deutsche WertpapierService Bank AG
- DSHAV -
Landsberger Straße 187
80687 München
Deutschland
Fax: +49 (0)69 509 911 10
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts ist durch einen in Textform (§ 126b
BGB) erstellten besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
nachzuweisen. Dieser besondere Nachweis des
Anteilsbesitzes kann in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen, hat sich auf den
gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vor der
Hauptversammlung zu beziehen, d. h. auf den
Beginn des 1. August 2017 (0.00 Uhr)
('*Nachweisstichtag*'), und muss der
Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse vor Ablauf der
gesetzlich bestimmten Frist vor der
Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf
des 15. August 2017 (24.00 Uhr), zugehen.
Für die Anmeldung sollten Aktionäre die ihnen
über ihr depotführendes Kreditinstitut
zugesandten Formulare zur
Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr
depotführendes Kreditinstitut zurücksenden. Das
depotführende Kreditinstitut wird daraufhin die
Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung
des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes
bei der oben genannten zentralen Anmeldestelle
vornehmen, welche die Anmeldung und den
besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes an die
Gesellschaft weiterleiten wird.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang
des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen)
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich, d. h. Veräußerungen von
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme
und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe
von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa
zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber
noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt,
ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der
Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für
eine eventuelle Dividendenberechtigung.
2. *Verfahren für die Stimmabgabe bei
Stimmrechtsvertretung*
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende
Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall
einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte
Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der
Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Sofern die Vollmacht nicht einer von § 135 AktG
erfassten Person oder Institution erteilt wird,
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b
BGB).
Sofern die Vollmacht einer von § 135 AktG
erfassten Person oder Institution erteilt werden
soll, weisen wir darauf hin, dass in diesen
Fällen die zu bevollmächtigende Person oder
Institution möglicherweise eine besondere Form
der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß §
135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten
muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in
diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über
die Form der Vollmacht abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann
der Nachweis der Bevollmächtigung der
Gesellschaft an folgende Adresse, Fax-Nummer
oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:
*UNITED*LABELS Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
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