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Dow Jones News
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DGAP-HV: Weng Fine Art AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.08.2017 in Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Weng Fine Art AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Weng Fine Art AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
31.08.2017 in Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-07-11 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Weng Fine Art AG Krefeld ISIN: DE0005181606 EINLADUNG 
ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung 
der Weng Fine Art AG ein, die am 
 
*Donnerstag, den 31. August 2017 ab 14.00 Uhr* 
*in den Räumen der Industrie- und Handelskammer zu 
Düsseldorf,* 
*Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf,* 
 
stattfindet und, falls erforderlich, am Freitag, den 1. 
September 2017, ab 10:00 Uhr dort fortgesetzt wird. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
TOP 1 *Vorlage des festgestellten 
      Jahresabschlusses und des gebilligten 
      Konzernabschlusses sowie des Berichts des 
      Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
      Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
      aufgestellten Jahresabschluss und den 
      Konzernabschluss gebilligt und den 
      Jahresabschluss damit festgestellt. Somit 
      entfällt eine Feststellung durch die 
      Hauptversammlung. 
 
      Der festgestellte Jahresabschluss, der 
      gebilligte Konzernabschluss und der 
      Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das 
      Geschäftsjahr 2016, stehen auf der 
      Internetseite der Gesellschaft 
      (www.wengfineart.com) unter dem Menüpunkt 
      'Investor Relations: Hauptversammlung' zur 
      Verfügung und werden in der 
      Hauptversammlung ausliegen. 
TOP 2 *Beschlussfassung über die Verwendung des 
      Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016* 
 
      Der Bilanzgewinn für das zum 31.12.2016 
      beendete Geschäftsjahr beträgt *EUR 
      262.954,89*. 
 
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
      beschließen, den Bilanzgewinn in 
      voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
      Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
      Hauptversammlung hält die Gesellschaft 
      Stück 225.000 eigene Aktien, die nicht 
      dividendenberechtigt sind. 
TOP 3 *Beschlussfassung über die Entlastung des 
      Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      dem im Geschäftsjahr amtierenden Vorstand 
      Entlastung für diesen Zeitraum zu 
      erteilen. 
TOP 4 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
      Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
      Geschäftsjahr 2016* 
 
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden 
      Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung 
      für diesen Zeitraum zu erteilen. 
TOP 5 *Beschlussfassung über die Vergütung der 
      Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
      Geschäftsjahr 2016* 
 
      Gemäß § 15 der Satzung der 
      Gesellschaft wird die Vergütung des 
      Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene 
      Geschäftsjahr durch Beschluss der 
      Hauptversammlung festgesetzt. 
 
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher 
      vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die 
      Aufsichtsratsmitglieder erhalten für das 
      am 31.12.2016 beendete Geschäftsjahr 
      folgende Vergütung: Der 
      Aufsichtsratsvorsitzende erhält *EUR 
      8.000,00*; der stellvertretende 
      Aufsichtsratsvorsitzende erhält *EUR 
      7.000,00*; das dritte 
      Aufsichtsratsmitglied erhält *EUR 
      5.000,00*. 
TOP 6 *Beschlussfassung über die Wahl des 
      Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
      2017* 
 
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die *Dr. 
      Brandenburg Wirtschaftsberatungs-GmbH*, 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
      Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in 
      Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das am 
      1.1.2017 begonnene Geschäftsjahr zu 
      wählen. 
 
*WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG* 
 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im 
   Zeitpunkt der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung EUR 2.750.000 und ist 
   eingeteilt in 2.750.000 auf den Namen 
   lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt 
   in der Hauptversammlung grundsätzlich eine 
   Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt 
   der Einberufung dieser Hauptversammlung 
   225.000 eigene Aktien, aus denen ihr kein 
   Stimmrecht zusteht. Die Gesamtzahl der 
   teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 
   beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung somit 2.525.000. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
   Die Gesellschaft hat Namensaktien. Nach § 67 
   Abs. 2 Satz 1 AktG gilt im Verhältnis zur 
   Gesellschaft als Aktionär nur, wer als 
   solcher im Aktienregister eingetragen ist. 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind deshalb 
   diejenigen Aktionäre berechtigt, die im 
   Aktienregister eingetragen und rechtzeitig 
   angemeldet sind. 
 
   Die Anmeldung der Aktionäre zur 
   Hauptversammlung muss spätestens am 
   24.08.2017, 24:00 Uhr, in deutscher oder 
   englischer Sprache mindestens in Textform 
   (§126b BGB) unter folgender Adresse, 
   Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
   *Weng Fine Art AG* 
   Rheinpromenade 8 
   D-40789 Monheim am Rhein 
   Per Telefax: +49 (0)2173 690 8700 
   Per E-Mail: HV@wengfineart.com 
 
   Zur Erleichterung der Anmeldung wird den 
   Aktionären, die spätestens am 17.08.2017, 
   0:00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft 
   eingetragen sind, zusammen mit der 
   Hauptversammlungseinladung sowie auf 
   Verlangen ein Anmeldeformular übersandt. Nach 
   ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung 
   werden Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt bzw. am 
   Versammlungsort hinterlegt. Die 
   Eintrittskarten sind lediglich 
   organisatorische Hilfsmittel und keine 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts. 
 
   Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl 
   der einem Teilnahmeberechtigten in der 
   Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist 
   der Eintragungsstand des Aktienregisters am 
   Tag der Hauptversammlung maßgeblich. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass aus technischen 
   Gründen im Zeitraum vom Ablauf des 
   24.08.2017, 24:00 Uhr, bis zum Schluss der 
   Hauptversammlung keine Umschreibungen im 
   Aktienregister vorgenommen werden (sog. 
   Umschreibestopp). Deshalb entspricht der 
   Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag 
   der Hauptversammlung dem Stand am Ende des 
   Anmeldeschlusstages, 24.08.2017, 24:00 Uhr. 
   Der Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für 
   die Verfügung über die Aktien. Erwerber von 
   Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 
   24.08.2017, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft 
   eingehen, können allerdings Teilnahmerechte 
   und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht 
   ausüben, es sei denn, sie lassen sich 
   insoweit bevollmächtigen oder zur 
   Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen 
   bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur 
   Umschreibung noch bei dem im Aktienregister 
   eingetragenen Aktionär. 
 
   Sämtliche Erwerber von Aktien der 
   Gesellschaft, die noch nicht im 
   Aktienregister eingetragen sind, werden daher 
   gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu 
   stellen. 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Bevollmächtigte* 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen möchten, können 
   ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, wie 
   z.B. durch ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung, andere Dritte oder 
   einen von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in 
   diesem Fall ist eine fristgemäße 
   Anmeldung gemäß dem vorstehenden 
   Abschnitt erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
   sowie der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
   grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). 
 
   Kreditinstitute, 
   Finanzdienstleistungsinstitute, 
   Aktionärsvereinigungen und gleichgestellte 
   Personen 
 
   Wenn ein Kreditinstitut, ein einem 
   Kreditinstitut gemäß §§ 135 Abs. 10, 125 
   Abs. 5 AktG gleichgestelltes 
   Finanzdienstleistungsinstitut oder 
   Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder 
   eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 
   AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt 
   werden soll, gelten die gesetzlichen 
   Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Wir 
   weisen zudem darauf hin, dass in diesen 
   Fällen die zu bevollmächtigende Institution 
   oder Person möglicherweise eine besondere 
   Form der Vollmacht verlangt. Daher sollten 
   Sie sich rechtzeitig mit der Institution oder 
   Person, die sie bevollmächtigen möchten, über 
   eine mögliche Form der Vollmacht abstimmen. 
 
   Sonstige Bevollmächtigte 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
   Aktionärsvereinigung noch eine andere ihnen 
   nach §§ 135 Abs. 8 und 10, 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Person oder Institution 
   bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht in 

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