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DGAP-News: Decheng Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Decheng Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.08.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-07-17 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Decheng Technology AG Köln - ISIN DE000A1YDDM9 - - WKN A1YDDM - Einladung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Freitag, den 25. August 2017, um 11.00 Uhr*, im Darmstädter Hof, Hotel & Restaurant, An der Walkmühle 1, 60437 Frankfurt am Main - Nieder Eschbach, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Decheng Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte der Decheng Technology AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB* Der geprüfte Jahresabschluss und der geprüfte Konzernabschluss wurden durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Der im festgestellten 280.338,00 EUR Jahresabschluss der Decheng Technology AG zum 31. Dezember 2016 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von wird wie folgt verwandt: Einstellung in andere 0 EUR Gewinnrücklagen Aktionäre mit einer Aktienzahl von 28.659.066 207.079,10 EUR Aktien haben auf ihren Anspruch auf Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2016 verzichtet. Auf die danach verbleibenden 2.070.791 Aktien soll eine Dividende von 0,10 EUR ausgeschüttet werden, mithin insgesamt Gewinnvortrag 73.258,90 EUR' 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. 6. *Neuwahl der von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats* Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 25. August 2017. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1, 101 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a. Herr Jürgen Schrollinger, selbstständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Steindorf, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. b. Herr TEO Cern Yong, Direktor bei TEO Capital Partners, wohnhaft in Kuala Lumpur, Malaysia, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. c. Herr ZHU Haibin, Rentner, wohnhaft in Quanzhou, China, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit des neu gewählten Aufsichtsrats beginnt mit dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 25. August 2017 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Herr Jürgen Schrollinger hat seine Bereitschaft signalisiert, im Falle seiner Wahl, das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden erneut zu übernehmen. Herr TEO Cern Yong verfügt über die Qualifikation als sachkundiges Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. Herr Jürgen Schrollinger ist im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen: * OZOP Medical AG, München - Mitglied des Aufsichtsrates. Er ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Herr TEO Cern Yong und Herr ZHU Haibin sind weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen noch Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. Lebensläufe der drei vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung im Internet unter https://de.dechengtechnology.com/ im Bereich 'Investor Relations', 'Hauptversammlung', zugänglich. * * * *Teilnahme an der Hauptversammlung* *Unterlagen* Der Inhalt dieser Einberufung, eine Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 1, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung im Internet unter https://de.dechengtechnology.com/ im Bereich 'Investor Relations', 'Hauptversammlung', zugänglich. Die genannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung* Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 30.729.857,00 ist im Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 30.729.857 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen voraus, dass sich die Aktionäre bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens am Freitag, 18. August 2017, 24.00 Uhr, unter der Adresse Decheng Technology AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München oder per Telefax: +49 (0) 89 / 21 027 289 oder per E-Mail unter: inhaberaktien@linkmarketservices.de zugehen. Neben der Anmeldung ist ein Berechtigungsnachweis der Aktionäre zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Als Berechtigungsnachweis ist ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz erforderlich. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung ('Nachweisstichtag' oder 'Record Date'), also Freitag, den 4. August 2017, 00.00 Uhr, beziehen. Dieser Nachweis muss der Gesellschaft bis spätestens Freitag, 18. August 2017, 24.00 Uhr, unter der zuvor genannten Adresse, bzw. per Telefax oder E-Mail zugehen. *Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat, Aktionär zu sein. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. *Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des
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July 17, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)