Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Decheng Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Decheng Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 25.08.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2017-07-17 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Decheng Technology AG Köln - ISIN DE000A1YDDM9 -
- WKN A1YDDM - Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Freitag,
den 25. August 2017, um 11.00 Uhr*, im Darmstädter Hof,
Hotel & Restaurant, An der Walkmühle 1, 60437 Frankfurt
am Main - Nieder Eschbach, stattfindenden *ordentlichen
Hauptversammlung* ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Decheng Technology AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, der
Lageberichte der Decheng Technology AG und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2016, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB*
Der geprüfte Jahresabschluss und der geprüfte
Konzernabschluss wurden durch den Aufsichtsrat
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Ein Beschluss der
Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist
somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
'Der im festgestellten 280.338,00 EUR
Jahresabschluss der Decheng
Technology AG zum 31.
Dezember 2016
ausgewiesene Bilanzgewinn in
Höhe von
wird wie folgt verwandt:
Einstellung in andere 0 EUR
Gewinnrücklagen
Aktionäre mit einer
Aktienzahl von 28.659.066 207.079,10 EUR
Aktien haben auf ihren
Anspruch auf
Gewinnausschüttung für das
Geschäftsjahr 2016
verzichtet. Auf die danach
verbleibenden
2.070.791 Aktien soll eine
Dividende von 0,10 EUR
ausgeschüttet werden, mithin
insgesamt
Gewinnvortrag 73.258,90 EUR'
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Berlin zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.
6. *Neuwahl der von der Hauptversammlung zu
wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats*
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats
endet mit Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung am 25. August 2017.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung in
Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1, 101 AktG aus
drei von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende
Beschlüsse zu fassen:
a. Herr Jürgen Schrollinger, selbstständiger
Unternehmensberater, wohnhaft in
Steindorf, wird zum Mitglied des
Aufsichtsrats gewählt.
b. Herr TEO Cern Yong, Direktor bei TEO
Capital Partners, wohnhaft in Kuala
Lumpur, Malaysia, wird zum Mitglied des
Aufsichtsrats gewählt.
c. Herr ZHU Haibin, Rentner, wohnhaft in
Quanzhou, China, wird zum Mitglied des
Aufsichtsrats gewählt.
Die Amtszeit des neu gewählten Aufsichtsrats
beginnt mit dem Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft am 25.
August 2017 und endet mit Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.
Herr Jürgen Schrollinger hat seine
Bereitschaft signalisiert, im Falle seiner
Wahl, das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden
erneut zu übernehmen.
Herr TEO Cern Yong verfügt über die
Qualifikation als sachkundiges Mitglied des
Aufsichtsrats im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.
Herr Jürgen Schrollinger ist im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung dieser
Hauptversammlung Mitglied in folgenden
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
deutscher Unternehmen:
* OZOP Medical AG, München - Mitglied des
Aufsichtsrates.
Er ist nicht Mitglied in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Herr TEO Cern Yong und Herr ZHU Haibin sind
weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten deutscher Unternehmen noch
Mitglied in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien.
Lebensläufe der drei vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten sind ab dem Zeitpunkt
der Einberufung im Internet unter
https://de.dechengtechnology.com/ im Bereich
'Investor Relations', 'Hauptversammlung',
zugänglich.
* * *
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
*Unterlagen*
Der Inhalt dieser Einberufung, eine Erläuterung zum
Tagesordnungspunkt 1, die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, die in
Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen und der
Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des
Bilanzgewinns sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung im
Internet unter https://de.dechengtechnology.com/ im
Bereich 'Investor Relations', 'Hauptversammlung',
zugänglich. Die genannten Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung ausliegen.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung*
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR
30.729.857,00 ist im Zeitpunkt der Einberufung
eingeteilt in 30.729.857 auf den Inhaber lautende
Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
der Stimmrechte setzen voraus, dass sich die Aktionäre
bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in
deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der
Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens am
Freitag, 18. August 2017, 24.00 Uhr, unter der Adresse
Decheng Technology AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax: +49 (0) 89 / 21 027 289
oder per E-Mail unter:
inhaberaktien@linkmarketservices.de
zugehen. Neben der Anmeldung ist ein
Berechtigungsnachweis der Aktionäre zur Teilnahme und
zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Als
Berechtigungsnachweis ist ein in Textform (§ 126b BGB)
erstellter besonderer Nachweis des depotführenden
Instituts über den Anteilsbesitz erforderlich. Der
Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache
verfasst sein und sich auf den Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung ('Nachweisstichtag' oder 'Record
Date'), also Freitag, den 4. August 2017, 00.00 Uhr,
beziehen. Dieser Nachweis muss der Gesellschaft bis
spätestens Freitag, 18. August 2017, 24.00 Uhr, unter
der zuvor genannten Adresse, bzw. per Telefax oder
E-Mail zugehen.
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)*
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat,
Aktionär zu sein. Die Berechtigung zur Teilnahme und
der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.
h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt.
*Verfahren der Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder
eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in
diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 17, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
© 2017 Dow Jones News
