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Dow Jones News
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DGAP-CMS: AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: AURELIUS Equity Opportunities SE & 
Co. KGaA / Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten 
Verordnung (EU) 2016/1052 
AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA: Veröffentlichung einer 
Kapitalmarktinformation 
 
2017-07-18 / 14:30 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch 
DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 
2016/1052 
 
München/Grünwald, 18. Juli 2017 - Der Vorstand der AURELIUS Management SE 
('Vorstand') als persönlich haftender Gesellschafterin der AURELIUS Equity 
Opportunities SE & Co. KGaA (ISIN DE000A0JK2A8) ('Gesellschaft') hat 
beschlossen, ein weiteres Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu 50 Mio. 
EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) aufzulegen ('Aktienrückkaufprogramm 2017/ 
IV'). 
 
Das Aktienrückkaufprogramm 2017/IV folgt der Ermächtigung der 
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. Juni 2017, wonach eigene Aktien 
der Gesellschaft zum Zwecke der Einziehung und zur Bedienung von 
Erwerbsrechten oder Erwerbspflichten auf Aktien aus 
Wandelschuldverschreibungen erworben werden können. Im Rahmen des 
Aktienrückkaufprogramms 2017/IV sollen im Zeitraum vom 24. Juli 2017 bis zum 
23. Juli 2018 insgesamt bis zu 1.100.000 eigene Aktien der Gesellschaft 
zurückgekauft werden. Als größtmöglichen Gesamtkaufpreis für den Erwerb 
der Aktien der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) hat der Vorstand den 
Betrag von 50 Mio. EUR zugewiesen. 
 
Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des 
Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und 
Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten 
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016. 
 
Entsprechend der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. 
Juni 2017 darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am 
Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der 
Gesellschaft im Xetra-Handel nicht um mehr als 10 Prozent über- oder 
unterschreiten. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2017/IV dürfen zudem 
nach Art. 3 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 
2016 Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten 
unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem 
des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der 
Kauf stattfindet, liegt. 
 
Der Aktienrückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch 
ein Kreditinstitut erfolgen, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine 
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien 
entsprechend Artikel 4 Abs. 2b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 
vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. 
Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des 
Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der 
Gesellschaft unter anderem auch dazu verpflichtet, die Handelsbedingungen 
gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 
und die in dem Aktienrückkaufprogramm 2017/IV enthaltenen Vorgaben 
einzuhalten. 
 
Das Aktienrückkaufprogramm 2017/IV kann, soweit erforderlich und rechtlich 
zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wiederaufgenommen werden. 
 
Die erworbenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung der 
Gesellschaft zugelassenen Zwecken verwendet werden. 
 
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2017/IV 
zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 
Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. 
März 2016 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages 
nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben 
werden. 
 
Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der 
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen 
Geschäfte auf ihrer Website (www.aureliusinvest.de) im Bereich 'Investor 
Relations' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem 
Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich 
bleiben. 
 
2017-07-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA 
             Ludwig-Ganghofer-Straße 6 
             82031 Grünwald 
             Deutschland 
Internet:    www.aureliusinvest.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
593535 2017-07-18 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 18, 2017 08:30 ET (12:30 GMT)

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© 2017 Dow Jones News
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