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DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: AURELIUS Equity Opportunities SE &
Co. KGaA / Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052
AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA: Veröffentlichung einer
Kapitalmarktinformation
2017-07-18 / 14:30
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Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052
München/Grünwald, 18. Juli 2017 - Der Vorstand der AURELIUS Management SE
('Vorstand') als persönlich haftender Gesellschafterin der AURELIUS Equity
Opportunities SE & Co. KGaA (ISIN DE000A0JK2A8) ('Gesellschaft') hat
beschlossen, ein weiteres Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu 50 Mio.
EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) aufzulegen ('Aktienrückkaufprogramm 2017/
IV').
Das Aktienrückkaufprogramm 2017/IV folgt der Ermächtigung der
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. Juni 2017, wonach eigene Aktien
der Gesellschaft zum Zwecke der Einziehung und zur Bedienung von
Erwerbsrechten oder Erwerbspflichten auf Aktien aus
Wandelschuldverschreibungen erworben werden können. Im Rahmen des
Aktienrückkaufprogramms 2017/IV sollen im Zeitraum vom 24. Juli 2017 bis zum
23. Juli 2018 insgesamt bis zu 1.100.000 eigene Aktien der Gesellschaft
zurückgekauft werden. Als größtmöglichen Gesamtkaufpreis für den Erwerb
der Aktien der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) hat der Vorstand den
Betrag von 50 Mio. EUR zugewiesen.
Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des
Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und
Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.
Entsprechend der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21.
Juni 2017 darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am
Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der
Gesellschaft im Xetra-Handel nicht um mehr als 10 Prozent über- oder
unterschreiten. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2017/IV dürfen zudem
nach Art. 3 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März
2016 Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten
unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem
des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der
Kauf stattfindet, liegt.
Der Aktienrückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch
ein Kreditinstitut erfolgen, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien
entsprechend Artikel 4 Abs. 2b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft.
Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des
Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der
Gesellschaft unter anderem auch dazu verpflichtet, die Handelsbedingungen
gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016
und die in dem Aktienrückkaufprogramm 2017/IV enthaltenen Vorgaben
einzuhalten.
Das Aktienrückkaufprogramm 2017/IV kann, soweit erforderlich und rechtlich
zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wiederaufgenommen werden.
Die erworbenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung der
Gesellschaft zugelassenen Zwecken verwendet werden.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2017/IV
zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2
Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8.
März 2016 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages
nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben
werden.
Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen
Geschäfte auf ihrer Website (www.aureliusinvest.de) im Bereich 'Investor
Relations' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem
Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich
bleiben.
2017-07-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA
Ludwig-Ganghofer-Straße 6
82031 Grünwald
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Internet: www.aureliusinvest.de
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593535 2017-07-18
(END) Dow Jones Newswires
July 18, 2017 08:30 ET (12:30 GMT)
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