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Dow Jones News
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DGAP-HV: Biotest Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: Biotest Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.08.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Biotest Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Biotest Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 30.08.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-07-20 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Biotest Aktiengesellschaft Dreieich - ISIN 
DE0005227201, DE0005227235 - 
- WKN 522720, 522723 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2017 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 
dem 30. August 2017, 10:30 Uhr, in der Alten Oper 
Frankfurt, Opernplatz, Mozart Saal, 60313 Frankfurt am 
Main, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Biotest AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des 
   Lageberichts für die Biotest AG und den 
   Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB* 
 
   Die genannten Unterlagen können im Internet 
   unter 
 
   www.biotest.com 
 
   eingesehen werden und werden in der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die 
   Hauptversammlung hat zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss 
   zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe 
   von EUR 12.824.630,59 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         EUR 1.385.000,82 
   Dividende von EUR 0,07 je 
   dividendenberechtigter 
   Vorzugsaktie auf 
   19.785.726 Stück 
   Vorzugsaktien ohne 
   Stimmrecht 
   Ausschüttung einer         EUR 989.286,30 
   Dividende von EUR 0,05 je 
   dividendenberechtigter 
   Stammaktie auf 
   19.785.726 Stück 
   Stammaktien 
   Ausschüttung insgesamt     EUR 2.374.287,12 
   Gewinnvortrag auf neue     EUR 10.450.343,47 
   Rechnung 
   Bilanzgewinn               EUR 12.824.630,59 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in 
   der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist 
   der Anspruch auf die Dividende am dritten auf 
   den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 4. September 
   2017, fällig. Die Dividende wird am 4. 
   September 2017 ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Eschborn/Frankfurt am Main, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu 
   wählen. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat und Wahl von einem 
   Ersatzmitglied* 
 
   Der Aufsichtsrat besteht gem. §§ 96 Absatz 1 
   4. Alternative, 101 AktG, § 1 Absatz 1 Ziffer 
   1, § 4 Absatz 1 Drittelbeteiligungsgesetz und 
   § 9 Absatz 1 der Satzung aus insgesamt sechs 
   Mitgliedern, von denen vier von den Aktionären 
   und zwei von den Arbeitnehmern gewählt werden. 
 
   Mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung 
   am 30. August 2017 endet die Amtszeit der 
   durch die Hauptversammlung gewählten 
   Aufsichtsratsmitglieder. 
 
   Die OGEL GmbH hat erklärt, dass sie auf die 
   Ausübung ihres Entsendungsrechts gem. § 9 (a) 
   Absatz 1 der Satzung bis auf weiteres 
   verzichtet. Aufgrund des Verzichts der OGEL 
   GmbH sind daher vier neue 
   Aufsichtsratsmitglieder von der 
   Hauptversammlung zu wählen. Außerdem soll 
   für ein neu zu wählendes Aufsichtsratsmitglied 
   ein Ersatzmitglied gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende 
   Personen für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 
   2021 beschließen wird, als 
   Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre in den 
   Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   * *Herrn Rolf Hoffmann*, Weggis/Schweiz, 
     Lehrbeauftragter der University of North 
     Carolina Kenan-Flagler Business School, 
     Chapel Hill/Vereinigte Staaten von Amerika 
   * *Frau Dr. Cathrin Schleussner*, 
     Neu-Isenburg, Geschäftsführerin der OGEL 
     GmbH, Frankfurt am Main 
   * *Frau Christine Kreidl*, Regensburg, 
     Wirtschaftsprüferin, Steuerberater, 
     selbstständig 
   * *Herrn Kurt Hardt*, Biberach, Mitglied des 
     Vorstands der Kreissparkasse Biberach 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt außerdem vor, 
   Herrn Tan Yang zum Ersatzmitglied für den 
   vorgenannten Vertreter der Aktionäre, Herrn 
   Kurt Hardt, zu wählen: 
 
   * *Herrn Tan Yang*, Hongkong/Volksrepublik 
     China, Geschäftsführer der Creat Capital 
     Company Limited, Hongkong/Volksrepublik 
     China 
 
   Von den vorgeschlagenen Kandidaten für den 
   Aufsichtsrat qualifiziert sich unter anderem 
   Frau Christine Kreidl aufgrund ihres 
   beruflichen Hintergrunds als Finanzexpertin i. 
   S. d. § 100 Absatz 5 AktG. Es ist 
   beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in 
   Übereinstimmung mit dem Deutschen 
   Corporate Governance Kodex im Wege der 
   Einzelwahl durchzuführen. Dem Votum des 
   Aufsichtsrats folgend beabsichtigt Herr Rolf 
   Hoffmann, für den Aufsichtsratsvorsitz zu 
   kandidieren. 
 
   Zu Ziffer 5.4.1 Absatz 5 bis 7 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass 
   zwischen Frau Dr. Cathrin Schleussner als 
   Geschäftsführerin der OGEL GmbH und der OGEL 
   GmbH, die wesentlich als Aktionärin an der 
   Biotest AG beteiligt ist, eine geschäftliche 
   Beziehung besteht. Nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats bestehen darüber hinaus weder 
   zwischen Frau Dr. Cathrin Schleussner noch den 
   übrigen vorgeschlagenen Kandidaten und der 
   Biotest AG, deren Konzernunternehmen, den 
   Organen der Biotest AG oder einem wesentlich 
   an der Biotest AG beteiligten Aktionär 
   persönliche oder geschäftliche Beziehungen, 
   die ein objektiv urteilender Aktionär für 
   seine Wahlentscheidung als maßgebend 
   ansehen würde. 
 
   Angaben gem. § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG zu 
   Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften 
   in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   *Herr Rolf Hoffmann:* 
 
   1. Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten: 
 
      Mitglied des Aufsichtsrats der STADA 
      Arzneimittel AG, Bad Vilbel 
   2. Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      Mitglied des Verwaltungsrats (_Board of 
      Directors_) der Trigemina Inc., San 
      Francisco/Vereinigte Staaten von Amerika 
 
      Beobachter (_Board Observer_) im 
      Aufsichtsrat der Genmab A/S, 
      Kopenhagen/Dänemark 
 
   *Frau Dr. Cathrin Schleussner:* 
 
   1. Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten: 
 
      Keine 
   2. Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      Mitglied des Aufsichtsrats der 
      Bürgerhospital und Clementine 
      Kinderhospital gGmbH, Frankfurt/Main 
 
   *Frau Christine Kreidl:* 
 
   1. Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten: 
 
      Mitglied des Aufsichtsrats 
      (stellvertretende 
      Aufsichtsratsvorsitzende, Financial 
      Expert) der Singulus Technologies AG, 
      Kahl am Main 
   2. Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      Keine 
 
   *Herr Kurt Hardt:* 
 
   1. Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten: 
 
      Keine 
   2. Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      Keine 
 
   *Herr Tan Yang:* 
 
   1. Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten: 
 
      Mitglied des Aufsichtsrats der Tiancheng 
      (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, 
      München 
   2. Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      Mitglied des Verwaltungsrats (_Board of 
      Directors_) (Vorsitzender) der Creat 
      Resources Holdings Limited, 
      Burnie/Australien 
 
      Mitglied des Verwaltungsrats (_Board of 
      Directors_) der Tiancheng International 
      Investment Limited, 
      Hongkong/Volksrepublik China 
 
      Beobachter (_Board Observer_) im 
      Aufsichtsrat der Bio Products Laboratory 
      Ltd., Elstree/Großbritannien 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 20, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Biotest Aktiengesellschaft: -2-

Ausführliche Lebensläufe der Kandidaten sind 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   der Adresse 
 
   www.biotest.com 
 
   über die Seite 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung 2017' einsehbar. 
7. *Beschlussfassung über die Schaffung eines 
   neuen genehmigten Kapitals und entsprechende 
   Ergänzung der Satzung* 
 
   Um der Biotest AG bei künftigen Finanzierungs- 
   und Kapitalmaßnahmen Flexibilität zu 
   gewähren, soll ein neues genehmigtes Kapital 
   geschaffen werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor 
   zu beschließen: 
 
   Es wird ein neues genehmigtes Kapital 
   geschaffen. 
 
   (a) § 4 der Satzung wird um folgenden Absatz 
       (5) wie folgt ergänzt: 
 
       'Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. 
       August 2022 das Grundkapital der 
       Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 
       5.247.816 neuen auf den Inhaber 
       lautenden Stammaktien und/oder Ausgabe 
       von bis zu 5.247.816 neuen auf den 
       Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne 
       Stimmrecht gegen Bareinlagen, einmalig 
       oder mehrmals, um bis zu EUR 
       10.495.632,00 zu erhöhen (genehmigtes 
       Kapital). Die Ermächtigung umfasst die 
       Befugnis, weitere Vorzugsaktien 
       auszugeben, die den früher ausgegebenen 
       Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der 
       Verteilung des Gewinns oder des 
       Gesellschaftsvermögens gleichstehen. Die 
       Aktionäre haben ein Bezugsrecht. Das 
       Bezugsrecht kann dabei auch ganz oder 
       teilweise als mittelbares Bezugsrecht im 
       Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG 
       ausgestaltet werden. 
 
       Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die 
       weiteren Einzelheiten der Durchführung 
       von Kapitalerhöhungen aus genehmigtem 
       Kapital festzulegen.' 
   (b) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die 
       Satzung nach vollständiger oder 
       teilweiser Durchführung der Erhöhung des 
       Grundkapitals aus genehmigtem Kapital 
       entsprechend dem Umfang der 
       Kapitalerhöhung anzupassen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts - soweit ein solches besteht - sind 
nach § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich bei der Gesellschaft anmelden und einen von 
ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen 
Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf 
den 9. August 2017, 0:00 Uhr ('Nachweisstichtag'), 
beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Biotest AG 
spätestens bis zum Ablauf des 23. August 2017, 24:00 
Uhr, unter folgender Adresse zugehen: 
 
Biotest AG 
c/o Landesbank Baden-Württemberg 
Abteilung 4035 H 
Am Hauptbahnhof 2 
70173 Stuttgart 
Fax: +49-711-12 77 92 64 
E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in 
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich 
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. 
h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag 
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für 
die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem 
depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche 
Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen 
Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das 
depotführende Institut vorgenommen. 
 
Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Inhaber von 
Stammaktien berechtigt. Den Vorzugsaktionären steht 
nach § 21 Abs. 2 der Satzung kein Stimmrecht zu. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, 
ausüben lassen. Zusätzlich bieten wir unseren 
Aktionären die Stimmrechtsvertretung durch von der 
Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter an. Auch im Fall der 
Stimmrechtsvertretung sind die oben dargestellten 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts zu 
beachten. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 
AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung 
des Stimmrechts bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht 
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b 
BGB) zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 
AktG ebenfalls der Textform (§ 126b BGB). 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer 
Stimmrechtsvollmacht verwendet werden kann, erhalten 
die Aktionäre mit der Eintrittskarte und steht auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse 
 
www.biotest.com 
 
über die Seite 'Investor Relations/Hauptversammlung 
2017' zum Download zur Verfügung. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag 
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
vorgelegt werden oder im Vorfeld der Hauptversammlung 
der Gesellschaft an folgende Adresse übermittelt 
werden: 
 
 Biotest AG 
 Investor Relations 
 Landsteinerstraße 5 
 63303 Dreieich 
 Telefax: +49-6103-80 13 47 
 oder per E-Mail an: HV2017@biotest.com 
 
Am Tag der Hauptversammlung selbst steht zur 
Entgegennahme des Nachweises der Bevollmächtigung ab 
9:30 Uhr bis kurz vor Beginn der Abstimmungen lediglich 
die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in 
der Alten Oper Frankfurt, Opernplatz, Mozart Saal, 
60313 Frankfurt am Main, zur Verfügung. 
 
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen und anderen ihnen nach § 135 
Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellten Institutionen oder Personen können 
Besonderheiten gelten. Wir bitten die Aktionäre, sich 
in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem zu 
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung 
bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen 
Erleichterung gebeten, das auf der Eintrittskarte 
abgedruckte Formular zur Erteilung der Vollmacht und 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter vollständig 
ausgefüllt an die Adresse der 
 
 Biotest AG 
 c/o ITTEB GmbH & Co. KG 
 Vogelanger 25 
 86937 Scheuring 
 Fax: +49-8195-99 89 664 
 E-Mail: biotest2017@itteb.de 
 
bis zum Montag, dem 28. August 2017, 24:00 Uhr, dort 
eingehend zu übersenden. 
 
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sie 
können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen 
ausüben. Ohne Weisungen werden sich die 
Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten bzw. nicht an 
der Abstimmung teilnehmen. 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 
2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG* 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen (§ 122 Abs. 2 AktG)* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals (das sind EUR 1.978.572,60) oder den 
anteiligen Betrag von EUR 500.000 (dies entspricht 
500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten. 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie 
mindestens seit 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten. 
 
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, 
also bis zum 30. Juli 2017, 24:00 Uhr, unter folgender 
Adresse zugehen: 
 
Biotest AG 
Vorstand 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 20, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

Landsteinerstraße 5 
63303 Dreieich 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1 und 127 
AktG)* 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft 
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
sowie Wahlvorschläge zur Wahl eines 
Aufsichtsratsmitglieds oder des Abschlussprüfers 
übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung 
versehen sein. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind 
ausschließlich an die nachstehende Adresse zu 
richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und 
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
 Biotest AG 
 Investor Relations 
 Landsteinerstraße 5 
 63303 Dreieich 
 Telefax: +49-6103-80 13 47 
 oder per E-Mail an: HV2017@biotest.com 
 
Innerhalb der gesetzlichen Frist, d. h. bis zum 15. 
August 2017, 24:00 Uhr, eingehende, den gesetzlichen 
Anforderungen entsprechende Gegenanträge und 
Wahlvorschläge werden auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter der Adresse 
 
www.biotest.com 
 
über die Seite 'Investor Relations/Hauptversammlung 
2017' zugänglich gemacht. 
 
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden 
ebenfalls unter der genannten Internetseite 
veröffentlicht. 
 
*Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG)* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die 
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die 
Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf 
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf 
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen. 
 
*Weitergehende Erläuterungen* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 
Abs. 1 AktG befinden sich auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter der Adresse 
 
www.biotest.com 
 
über die Seite 'Investor Relations/Hauptversammlung 
2017'. 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft* 
 
Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 
124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
der Adresse 
 
www.biotest.com 
 
über die Seite 'Investor Relations/Hauptversammlung 
2017' zugänglich gemacht. 
 
*Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (§ 30b 
Abs. 1 Nr. 1 WpHG)* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung EUR 39.571.452,00. 
Es ist eingeteilt in insgesamt 39.571.452 auf den 
Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen 
Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00, davon 
19.785.726 Stammaktien mit ebenso vielen Stimmrechten 
sowie 19.785.726 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. 
 
Dreieich, im Juli 2017 
 
*Biotest Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-07-20 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Biotest Aktiengesellschaft 
             Landsteinerstr. 5 
             63303 Dreieich 
             Deutschland 
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594403 2017-07-20 
 
 

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July 20, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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