DJ DGAP-HV: Biotest Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.08.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Biotest Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Biotest Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 30.08.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-07-20 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Biotest Aktiengesellschaft Dreieich - ISIN
DE0005227201, DE0005227235 -
- WKN 522720, 522723 - Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2017
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch,
dem 30. August 2017, 10:30 Uhr, in der Alten Oper
Frankfurt, Opernplatz, Mozart Saal, 60313 Frankfurt am
Main, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Biotest AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des
Lageberichts für die Biotest AG und den
Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB*
Die genannten Unterlagen können im Internet
unter
www.biotest.com
eingesehen werden und werden in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die
Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss
zu fassen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe
von EUR 12.824.630,59 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 1.385.000,82
Dividende von EUR 0,07 je
dividendenberechtigter
Vorzugsaktie auf
19.785.726 Stück
Vorzugsaktien ohne
Stimmrecht
Ausschüttung einer EUR 989.286,30
Dividende von EUR 0,05 je
dividendenberechtigter
Stammaktie auf
19.785.726 Stück
Stammaktien
Ausschüttung insgesamt EUR 2.374.287,12
Gewinnvortrag auf neue EUR 10.450.343,47
Rechnung
Bilanzgewinn EUR 12.824.630,59
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in
der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist
der Anspruch auf die Dividende am dritten auf
den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 4. September
2017, fällig. Die Dividende wird am 4.
September 2017 ausgezahlt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Eschborn/Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu
wählen.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat und Wahl von einem
Ersatzmitglied*
Der Aufsichtsrat besteht gem. §§ 96 Absatz 1
4. Alternative, 101 AktG, § 1 Absatz 1 Ziffer
1, § 4 Absatz 1 Drittelbeteiligungsgesetz und
§ 9 Absatz 1 der Satzung aus insgesamt sechs
Mitgliedern, von denen vier von den Aktionären
und zwei von den Arbeitnehmern gewählt werden.
Mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung
am 30. August 2017 endet die Amtszeit der
durch die Hauptversammlung gewählten
Aufsichtsratsmitglieder.
Die OGEL GmbH hat erklärt, dass sie auf die
Ausübung ihres Entsendungsrechts gem. § 9 (a)
Absatz 1 der Satzung bis auf weiteres
verzichtet. Aufgrund des Verzichts der OGEL
GmbH sind daher vier neue
Aufsichtsratsmitglieder von der
Hauptversammlung zu wählen. Außerdem soll
für ein neu zu wählendes Aufsichtsratsmitglied
ein Ersatzmitglied gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende
Personen für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr
2021 beschließen wird, als
Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre in den
Aufsichtsrat zu wählen:
* *Herrn Rolf Hoffmann*, Weggis/Schweiz,
Lehrbeauftragter der University of North
Carolina Kenan-Flagler Business School,
Chapel Hill/Vereinigte Staaten von Amerika
* *Frau Dr. Cathrin Schleussner*,
Neu-Isenburg, Geschäftsführerin der OGEL
GmbH, Frankfurt am Main
* *Frau Christine Kreidl*, Regensburg,
Wirtschaftsprüferin, Steuerberater,
selbstständig
* *Herrn Kurt Hardt*, Biberach, Mitglied des
Vorstands der Kreissparkasse Biberach
Der Aufsichtsrat schlägt außerdem vor,
Herrn Tan Yang zum Ersatzmitglied für den
vorgenannten Vertreter der Aktionäre, Herrn
Kurt Hardt, zu wählen:
* *Herrn Tan Yang*, Hongkong/Volksrepublik
China, Geschäftsführer der Creat Capital
Company Limited, Hongkong/Volksrepublik
China
Von den vorgeschlagenen Kandidaten für den
Aufsichtsrat qualifiziert sich unter anderem
Frau Christine Kreidl aufgrund ihres
beruflichen Hintergrunds als Finanzexpertin i.
S. d. § 100 Absatz 5 AktG. Es ist
beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in
Übereinstimmung mit dem Deutschen
Corporate Governance Kodex im Wege der
Einzelwahl durchzuführen. Dem Votum des
Aufsichtsrats folgend beabsichtigt Herr Rolf
Hoffmann, für den Aufsichtsratsvorsitz zu
kandidieren.
Zu Ziffer 5.4.1 Absatz 5 bis 7 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass
zwischen Frau Dr. Cathrin Schleussner als
Geschäftsführerin der OGEL GmbH und der OGEL
GmbH, die wesentlich als Aktionärin an der
Biotest AG beteiligt ist, eine geschäftliche
Beziehung besteht. Nach Einschätzung des
Aufsichtsrats bestehen darüber hinaus weder
zwischen Frau Dr. Cathrin Schleussner noch den
übrigen vorgeschlagenen Kandidaten und der
Biotest AG, deren Konzernunternehmen, den
Organen der Biotest AG oder einem wesentlich
an der Biotest AG beteiligten Aktionär
persönliche oder geschäftliche Beziehungen,
die ein objektiv urteilender Aktionär für
seine Wahlentscheidung als maßgebend
ansehen würde.
Angaben gem. § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG zu
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften
in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
*Herr Rolf Hoffmann:*
1. Mitgliedschaften in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:
Mitglied des Aufsichtsrats der STADA
Arzneimittel AG, Bad Vilbel
2. Mitgliedschaften in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Mitglied des Verwaltungsrats (_Board of
Directors_) der Trigemina Inc., San
Francisco/Vereinigte Staaten von Amerika
Beobachter (_Board Observer_) im
Aufsichtsrat der Genmab A/S,
Kopenhagen/Dänemark
*Frau Dr. Cathrin Schleussner:*
1. Mitgliedschaften in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:
Keine
2. Mitgliedschaften in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Mitglied des Aufsichtsrats der
Bürgerhospital und Clementine
Kinderhospital gGmbH, Frankfurt/Main
*Frau Christine Kreidl:*
1. Mitgliedschaften in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:
Mitglied des Aufsichtsrats
(stellvertretende
Aufsichtsratsvorsitzende, Financial
Expert) der Singulus Technologies AG,
Kahl am Main
2. Mitgliedschaften in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Keine
*Herr Kurt Hardt:*
1. Mitgliedschaften in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:
Keine
2. Mitgliedschaften in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Keine
*Herr Tan Yang:*
1. Mitgliedschaften in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:
Mitglied des Aufsichtsrats der Tiancheng
(Germany) Pharmaceutical Holdings AG,
München
2. Mitgliedschaften in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Mitglied des Verwaltungsrats (_Board of
Directors_) (Vorsitzender) der Creat
Resources Holdings Limited,
Burnie/Australien
Mitglied des Verwaltungsrats (_Board of
Directors_) der Tiancheng International
Investment Limited,
Hongkong/Volksrepublik China
Beobachter (_Board Observer_) im
Aufsichtsrat der Bio Products Laboratory
Ltd., Elstree/Großbritannien
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 20, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Biotest Aktiengesellschaft: -2-
Ausführliche Lebensläufe der Kandidaten sind
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
der Adresse
www.biotest.com
über die Seite 'Investor
Relations/Hauptversammlung 2017' einsehbar.
7. *Beschlussfassung über die Schaffung eines
neuen genehmigten Kapitals und entsprechende
Ergänzung der Satzung*
Um der Biotest AG bei künftigen Finanzierungs-
und Kapitalmaßnahmen Flexibilität zu
gewähren, soll ein neues genehmigtes Kapital
geschaffen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor
zu beschließen:
Es wird ein neues genehmigtes Kapital
geschaffen.
(a) § 4 der Satzung wird um folgenden Absatz
(5) wie folgt ergänzt:
'Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29.
August 2022 das Grundkapital der
Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu
5.247.816 neuen auf den Inhaber
lautenden Stammaktien und/oder Ausgabe
von bis zu 5.247.816 neuen auf den
Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne
Stimmrecht gegen Bareinlagen, einmalig
oder mehrmals, um bis zu EUR
10.495.632,00 zu erhöhen (genehmigtes
Kapital). Die Ermächtigung umfasst die
Befugnis, weitere Vorzugsaktien
auszugeben, die den früher ausgegebenen
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der
Verteilung des Gewinns oder des
Gesellschaftsvermögens gleichstehen. Die
Aktionäre haben ein Bezugsrecht. Das
Bezugsrecht kann dabei auch ganz oder
teilweise als mittelbares Bezugsrecht im
Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG
ausgestaltet werden.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die
weiteren Einzelheiten der Durchführung
von Kapitalerhöhungen aus genehmigtem
Kapital festzulegen.'
(b) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die
Satzung nach vollständiger oder
teilweiser Durchführung der Erhöhung des
Grundkapitals aus genehmigtem Kapital
entsprechend dem Umfang der
Kapitalerhöhung anzupassen.
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts - soweit ein solches besteht - sind
nach § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich bei der Gesellschaft anmelden und einen von
ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen
Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf
den 9. August 2017, 0:00 Uhr ('Nachweisstichtag'),
beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Biotest AG
spätestens bis zum Ablauf des 23. August 2017, 24:00
Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
Biotest AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
Abteilung 4035 H
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Fax: +49-711-12 77 92 64
E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.
h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für
die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem
depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche
Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen
Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das
depotführende Institut vorgenommen.
Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Inhaber von
Stammaktien berechtigt. Den Vorzugsaktionären steht
nach § 21 Abs. 2 der Satzung kein Stimmrecht zu.
*Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten,
ausüben lassen. Zusätzlich bieten wir unseren
Aktionären die Stimmrechtsvertretung durch von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter an. Auch im Fall der
Stimmrechtsvertretung sind die oben dargestellten
Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts zu
beachten.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8
AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung
des Stimmrechts bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b
BGB) zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3
AktG ebenfalls der Textform (§ 126b BGB).
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Ein Formular, das für die Erteilung einer
Stimmrechtsvollmacht verwendet werden kann, erhalten
die Aktionäre mit der Eintrittskarte und steht auf der
Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
www.biotest.com
über die Seite 'Investor Relations/Hauptversammlung
2017' zum Download zur Verfügung.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
vorgelegt werden oder im Vorfeld der Hauptversammlung
der Gesellschaft an folgende Adresse übermittelt
werden:
Biotest AG
Investor Relations
Landsteinerstraße 5
63303 Dreieich
Telefax: +49-6103-80 13 47
oder per E-Mail an: HV2017@biotest.com
Am Tag der Hauptversammlung selbst steht zur
Entgegennahme des Nachweises der Bevollmächtigung ab
9:30 Uhr bis kurz vor Beginn der Abstimmungen lediglich
die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in
der Alten Oper Frankfurt, Opernplatz, Mozart Saal,
60313 Frankfurt am Main, zur Verfügung.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen und anderen ihnen nach § 135
Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellten Institutionen oder Personen können
Besonderheiten gelten. Wir bitten die Aktionäre, sich
in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht
abzustimmen.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung
bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen
Erleichterung gebeten, das auf der Eintrittskarte
abgedruckte Formular zur Erteilung der Vollmacht und
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter vollständig
ausgefüllt an die Adresse der
Biotest AG
c/o ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25
86937 Scheuring
Fax: +49-8195-99 89 664
E-Mail: biotest2017@itteb.de
bis zum Montag, dem 28. August 2017, 24:00 Uhr, dort
eingehend zu übersenden.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sie
können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen
ausüben. Ohne Weisungen werden sich die
Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten bzw. nicht an
der Abstimmung teilnehmen.
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs.
2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG*
*Tagesordnungsergänzungsverlangen (§ 122 Abs. 2 AktG)*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals (das sind EUR 1.978.572,60) oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000 (dies entspricht
500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie
mindestens seit 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den
Antrag halten.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung,
also bis zum 30. Juli 2017, 24:00 Uhr, unter folgender
Adresse zugehen:
Biotest AG
Vorstand
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 20, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
Landsteinerstraße 5
63303 Dreieich
*Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1 und 127
AktG)*
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
sowie Wahlvorschläge zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds oder des Abschlussprüfers
übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung
versehen sein.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind
ausschließlich an die nachstehende Adresse zu
richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Biotest AG
Investor Relations
Landsteinerstraße 5
63303 Dreieich
Telefax: +49-6103-80 13 47
oder per E-Mail an: HV2017@biotest.com
Innerhalb der gesetzlichen Frist, d. h. bis zum 15.
August 2017, 24:00 Uhr, eingehende, den gesetzlichen
Anforderungen entsprechende Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Adresse
www.biotest.com
über die Seite 'Investor Relations/Hauptversammlung
2017' zugänglich gemacht.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter der genannten Internetseite
veröffentlicht.
*Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG)*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines
Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist und kein
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die
Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
*Weitergehende Erläuterungen*
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131
Abs. 1 AktG befinden sich auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Adresse
www.biotest.com
über die Seite 'Investor Relations/Hauptversammlung
2017'.
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft*
Den Aktionären werden die Informationen gemäß §
124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter
der Adresse
www.biotest.com
über die Seite 'Investor Relations/Hauptversammlung
2017' zugänglich gemacht.
*Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (§ 30b
Abs. 1 Nr. 1 WpHG)*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung EUR 39.571.452,00.
Es ist eingeteilt in insgesamt 39.571.452 auf den
Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00, davon
19.785.726 Stammaktien mit ebenso vielen Stimmrechten
sowie 19.785.726 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.
Dreieich, im Juli 2017
*Biotest Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2017-07-20 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Biotest Aktiengesellschaft
Landsteinerstr. 5
63303 Dreieich
Deutschland
E-Mail: HV2017@biotest.com
Internet: http://www.biotest.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
594403 2017-07-20
(END) Dow Jones Newswires
July 20, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
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