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DGAP-HV: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.08.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 30.08.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-07-24 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft Bad Vilbel WKN 
725180 
ISIN DE0007251803 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2017 Wir laden die Aktionäre unserer 
Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung 
am 30. August 2017 um 10.00 Uhr (MESZ) im Congress 
Center Messe Frankfurt, 
Congress Ebene C2, Saal Harmonie, Ludwig-Erhard-Anlage 
1, 
60327 Frankfurt am Main, ein. 
Tagesordnung Tagesordnungspunkt 1 
 
*Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der STADA 
Arzneimittel AG und des gebilligten Konzernabschlusses 
zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts für die STADA 
Arzneimittel AG und des Konzernlageberichts, des 
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 
§ 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 HGB sowie des 
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 27. März 
2017 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss nach § 
172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher 
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht 
vorgesehen. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 
werden den Aktionären ab der Einberufung der 
Hauptversammlung im Internet unter 
 
www.stada.de/hv2017 
 
zugänglich gemacht. Ferner werden sie in der 
Hauptversammlung zur Einsicht ausgelegt und dort näher 
erläutert. 
 
Tagesordnungspunkt 2 
 
*Beschlussfassung über die Verwendung des 
Bilanzgewinns* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 
67.032.635,51 wie folgt zu verwenden: 
 
1.       Ausschüttung einer    EUR 44.825.852,88 
         Dividende von EUR 
         0,72 je 
         dividendenberechtigte 
         r Aktie 
         (bei 62.258.129 
         dividendenberechtigte 
         n Aktien) 
 
2.       Gewinnvortrag auf     EUR 22.206.782,63 
         neue Rechnung 
 
Bilanzgewinn                   EUR 67.032.635,51 
 
Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende 
und für den Gewinnvortrag sind die zum Zeitpunkt des 
Gewinnverwendungsvorschlags dividendenberechtigten 
Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft 
gehaltenen eigenen Aktien sind gemäß § 71b AktG 
nicht dividendenberechtigt. Sollte sich die Anzahl der 
dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung 
verändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend 
angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
werden. Dieser wird jedoch unverändert eine 
Ausschüttung von EUR 0,72 je dividendenberechtigter 
Aktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die 
Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsehen. 
 
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der ab 1. 
Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die 
Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
folgenden Geschäftstag, das heißt am 4. September 
2017, fällig. 
 
Tagesordnungspunkt 3 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 
Entlastung zu erteilen. 
 
Tagesordnungspunkt 4 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 
Entlastung zu erteilen. 
 
Tagesordnungspunkt 5 
 
*Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
PricewaterhouseCoopers GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
 
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung und 
Präferenz des Prüfungsausschusses. Auf Grundlage eines 
gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 
2014 über spezifische Anforderungen an die 
Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem 
Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG 
der Kommission (_Abschlussprüferverordnung_) 
durchgeführten Auswahlverfahrens hat der 
Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der 
Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die Ernst & 
Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn, 
oder die PricewaterhouseCoopers GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
Geschäftsjahr 2017 zu wählen. Dabei hat der 
Prüfungsausschuss seine Präferenz für die 
PricewaterhouseCoopers GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt. 
 
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch 
Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 
der Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt 
wurde. 
 
Tagesordnungspunkt 6 
 
*Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur 
Vergütung der Vorstandsmitglieder* 
 
Nach § 120 Absatz 4 AktG kann die Hauptversammlung - 
allerdings ohne die Begründung von Rechten und 
Pflichten - über die Billigung des Systems zur 
Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. 
Zuletzt hat die ordentliche Hauptversammlung der 
Gesellschaft das Vergütungssystem mit Beschluss am 16. 
Juni 2011 gebilligt. Der Aufsichtsrat hat in seiner 
Sitzung am 13. Dezember 2016 ein neues 
Vorstandsvergütungssystem beschlossen, das der 
Hauptversammlung in diesem Jahr zur Billigung vorgelegt 
werden soll. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder soll 
in Zukunft nach diesem neuen Vergütungssystem erfolgen. 
Dem mit Herrn Dr. Barthold Piening als 
Vorstandsmitglied abgeschlossenen Anstellungsvertrag 
liegt das neue Vergütungssystem bereits zu Grunde. Dem 
mit Herrn Engelbert Coster Tjeenk Willink sowie Herrn 
Dr. Bernhard Düttmann abgeschlossenen 
Anstellungsvertrag liegt das neue Vergütungssystem 
aufgrund der lediglich interimistisch erfolgten 
Bestellung jeweils bis zum 31. Dezember 2017 nicht 
zugrunde. 
 
Das bisherige System zur Vergütung der 
Vorstandsmitglieder ist ausführlich im 
Vergütungsbericht 2016 unter 'Struktur des 
Vorstandsvergütungssystems im Geschäftsjahr 2016' 
dargestellt. Dieser Abschnitt des Vergütungsberichts 
ist als Teil des Lageberichts für das Geschäftsjahr 
2016 im Geschäftsbericht 2016 ab Seite 75 abgedruckt. 
Das am 13. Dezember 2016 vom Aufsichtsrat beschlossene 
neue Vorstandsvergütungssystem ist in einem separaten 
Bericht dargestellt. Der Vergütungsbericht des 
Geschäftsjahres 2016 mit dem bisherigen 
Vergütungssystem und der separate Bericht zum neuen 
Vorstandsvergütungssystem sind auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.stada.de/hv2017 
 
zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung 
zur Einsichtnahme aus. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
beschließen: 
 
Die Hauptversammlung billigt das neue, vom Aufsichtsrat 
in seiner Sitzung am 13. Dezember 2016 beschlossene 
System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, das im 
separaten Bericht zum neuen Vorstandsvergütungssystem 
dargestellt ist. 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
verfügt die Gesellschaft über ein Grundkapital von EUR 
162.090.344,00; es ist eingeteilt in 62.342.440 Stück 
Namensaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen 
Anteil am Grundkapital von EUR 2,60 je Aktie. Jede 
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im 
Zeitpunkt der Einberufung 84.311 eigene Aktien. Die 
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 
beläuft sich auf 62.258.129 Stück. 
 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der 
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft 
eingetragen sind und ihre Teilnahme bei der 
Gesellschaft so rechtzeitig angemeldet haben, dass der 
Gesellschaft die Anmeldung bis spätestens zum 23. 
August 2017, 24.00 Uhr (MESZ), unter nachstehender 
Adresse 
 
STADA Arzneimittel AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0) 89 / 21027288 
 
zugegangen ist. 
 
Die Anmeldung kann bis spätestens 23. August 2017, 
24.00 Uhr (MESZ), auch auf elektronischem Weg unter 
Verwendung des von der Gesellschaft unter 
 
www.stada.de/hv2017 
 
angebotenen Internetformulars oder per E-Mail an 
hv2017@stada.de erfolgen. Die individuellen 
Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten 
Internetformulars werden den Aktionären mit dem 
Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt. 
 

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July 24, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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