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DGAP-News: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.08.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-07-24 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft Bad Vilbel WKN 725180 ISIN DE0007251803 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am 30. August 2017 um 10.00 Uhr (MESZ) im Congress Center Messe Frankfurt, Congress Ebene C2, Saal Harmonie, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main, ein. Tagesordnung Tagesordnungspunkt 1 *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der STADA Arzneimittel AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts für die STADA Arzneimittel AG und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 27. März 2017 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss nach § 172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 werden den Aktionären ab der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter www.stada.de/hv2017 zugänglich gemacht. Ferner werden sie in der Hauptversammlung zur Einsicht ausgelegt und dort näher erläutert. Tagesordnungspunkt 2 *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 67.032.635,51 wie folgt zu verwenden: 1. Ausschüttung einer EUR 44.825.852,88 Dividende von EUR 0,72 je dividendenberechtigte r Aktie (bei 62.258.129 dividendenberechtigte n Aktien) 2. Gewinnvortrag auf EUR 22.206.782,63 neue Rechnung Bilanzgewinn EUR 67.032.635,51 Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für den Gewinnvortrag sind die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. Dieser wird jedoch unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,72 je dividendenberechtigter Aktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsehen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 4. September 2017, fällig. Tagesordnungspunkt 3 *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. Tagesordnungspunkt 4 *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. Tagesordnungspunkt 5 *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung und Präferenz des Prüfungsausschusses. Auf Grundlage eines gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (_Abschlussprüferverordnung_) durchgeführten Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn, oder die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. Dabei hat der Prüfungsausschuss seine Präferenz für die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde. Tagesordnungspunkt 6 *Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder* Nach § 120 Absatz 4 AktG kann die Hauptversammlung - allerdings ohne die Begründung von Rechten und Pflichten - über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. Zuletzt hat die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft das Vergütungssystem mit Beschluss am 16. Juni 2011 gebilligt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2016 ein neues Vorstandsvergütungssystem beschlossen, das der Hauptversammlung in diesem Jahr zur Billigung vorgelegt werden soll. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder soll in Zukunft nach diesem neuen Vergütungssystem erfolgen. Dem mit Herrn Dr. Barthold Piening als Vorstandsmitglied abgeschlossenen Anstellungsvertrag liegt das neue Vergütungssystem bereits zu Grunde. Dem mit Herrn Engelbert Coster Tjeenk Willink sowie Herrn Dr. Bernhard Düttmann abgeschlossenen Anstellungsvertrag liegt das neue Vergütungssystem aufgrund der lediglich interimistisch erfolgten Bestellung jeweils bis zum 31. Dezember 2017 nicht zugrunde. Das bisherige System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist ausführlich im Vergütungsbericht 2016 unter 'Struktur des Vorstandsvergütungssystems im Geschäftsjahr 2016' dargestellt. Dieser Abschnitt des Vergütungsberichts ist als Teil des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016 im Geschäftsbericht 2016 ab Seite 75 abgedruckt. Das am 13. Dezember 2016 vom Aufsichtsrat beschlossene neue Vorstandsvergütungssystem ist in einem separaten Bericht dargestellt. Der Vergütungsbericht des Geschäftsjahres 2016 mit dem bisherigen Vergütungssystem und der separate Bericht zum neuen Vorstandsvergütungssystem sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stada.de/hv2017 zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Die Hauptversammlung billigt das neue, vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2016 beschlossene System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, das im separaten Bericht zum neuen Vorstandsvergütungssystem dargestellt ist. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Gesellschaft über ein Grundkapital von EUR 162.090.344,00; es ist eingeteilt in 62.342.440 Stück Namensaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,60 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 84.311 eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beläuft sich auf 62.258.129 Stück. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und ihre Teilnahme bei der Gesellschaft so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung bis spätestens zum 23. August 2017, 24.00 Uhr (MESZ), unter nachstehender Adresse STADA Arzneimittel AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0) 89 / 21027288 zugegangen ist. Die Anmeldung kann bis spätestens 23. August 2017, 24.00 Uhr (MESZ), auch auf elektronischem Weg unter Verwendung des von der Gesellschaft unter www.stada.de/hv2017 angebotenen Internetformulars oder per E-Mail an hv2017@stada.de erfolgen. Die individuellen Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten Internetformulars werden den Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt.
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July 24, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)