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DGAP-News: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 30.08.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-07-24 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft Bad Vilbel WKN
725180
ISIN DE0007251803 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2017 Wir laden die Aktionäre unserer
Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung
am 30. August 2017 um 10.00 Uhr (MESZ) im Congress
Center Messe Frankfurt,
Congress Ebene C2, Saal Harmonie, Ludwig-Erhard-Anlage
1,
60327 Frankfurt am Main, ein.
Tagesordnung Tagesordnungspunkt 1
*Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der STADA
Arzneimittel AG und des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts für die STADA
Arzneimittel AG und des Konzernlageberichts, des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach
§ 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 27. März
2017 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss nach §
172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der
Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht
vorgesehen. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1
werden den Aktionären ab der Einberufung der
Hauptversammlung im Internet unter
www.stada.de/hv2017
zugänglich gemacht. Ferner werden sie in der
Hauptversammlung zur Einsicht ausgelegt und dort näher
erläutert.
Tagesordnungspunkt 2
*Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR
67.032.635,51 wie folgt zu verwenden:
1. Ausschüttung einer EUR 44.825.852,88
Dividende von EUR
0,72 je
dividendenberechtigte
r Aktie
(bei 62.258.129
dividendenberechtigte
n Aktien)
2. Gewinnvortrag auf EUR 22.206.782,63
neue Rechnung
Bilanzgewinn EUR 67.032.635,51
Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende
und für den Gewinnvortrag sind die zum Zeitpunkt des
Gewinnverwendungsvorschlags dividendenberechtigten
Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft
gehaltenen eigenen Aktien sind gemäß § 71b AktG
nicht dividendenberechtigt. Sollte sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung
verändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet
werden. Dieser wird jedoch unverändert eine
Ausschüttung von EUR 0,72 je dividendenberechtigter
Aktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die
Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsehen.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der ab 1.
Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die
Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag, das heißt am 4. September
2017, fällig.
Tagesordnungspunkt 3
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016
Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 4
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016
Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 5
*Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung und
Präferenz des Prüfungsausschusses. Auf Grundlage eines
gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April
2014 über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem
Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG
der Kommission (_Abschlussprüferverordnung_)
durchgeführten Auswahlverfahrens hat der
Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der
Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die Ernst &
Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn,
oder die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017 zu wählen. Dabei hat der
Prüfungsausschuss seine Präferenz für die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch
Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6
der Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt
wurde.
Tagesordnungspunkt 6
*Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder*
Nach § 120 Absatz 4 AktG kann die Hauptversammlung -
allerdings ohne die Begründung von Rechten und
Pflichten - über die Billigung des Systems zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen.
Zuletzt hat die ordentliche Hauptversammlung der
Gesellschaft das Vergütungssystem mit Beschluss am 16.
Juni 2011 gebilligt. Der Aufsichtsrat hat in seiner
Sitzung am 13. Dezember 2016 ein neues
Vorstandsvergütungssystem beschlossen, das der
Hauptversammlung in diesem Jahr zur Billigung vorgelegt
werden soll. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder soll
in Zukunft nach diesem neuen Vergütungssystem erfolgen.
Dem mit Herrn Dr. Barthold Piening als
Vorstandsmitglied abgeschlossenen Anstellungsvertrag
liegt das neue Vergütungssystem bereits zu Grunde. Dem
mit Herrn Engelbert Coster Tjeenk Willink sowie Herrn
Dr. Bernhard Düttmann abgeschlossenen
Anstellungsvertrag liegt das neue Vergütungssystem
aufgrund der lediglich interimistisch erfolgten
Bestellung jeweils bis zum 31. Dezember 2017 nicht
zugrunde.
Das bisherige System zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder ist ausführlich im
Vergütungsbericht 2016 unter 'Struktur des
Vorstandsvergütungssystems im Geschäftsjahr 2016'
dargestellt. Dieser Abschnitt des Vergütungsberichts
ist als Teil des Lageberichts für das Geschäftsjahr
2016 im Geschäftsbericht 2016 ab Seite 75 abgedruckt.
Das am 13. Dezember 2016 vom Aufsichtsrat beschlossene
neue Vorstandsvergütungssystem ist in einem separaten
Bericht dargestellt. Der Vergütungsbericht des
Geschäftsjahres 2016 mit dem bisherigen
Vergütungssystem und der separate Bericht zum neuen
Vorstandsvergütungssystem sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
www.stada.de/hv2017
zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung
zur Einsichtnahme aus.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu
beschließen:
Die Hauptversammlung billigt das neue, vom Aufsichtsrat
in seiner Sitzung am 13. Dezember 2016 beschlossene
System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, das im
separaten Bericht zum neuen Vorstandsvergütungssystem
dargestellt ist.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
verfügt die Gesellschaft über ein Grundkapital von EUR
162.090.344,00; es ist eingeteilt in 62.342.440 Stück
Namensaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von EUR 2,60 je Aktie. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung 84.311 eigene Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beläuft sich auf 62.258.129 Stück.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung
und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen sind und ihre Teilnahme bei der
Gesellschaft so rechtzeitig angemeldet haben, dass der
Gesellschaft die Anmeldung bis spätestens zum 23.
August 2017, 24.00 Uhr (MESZ), unter nachstehender
Adresse
STADA Arzneimittel AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0) 89 / 21027288
zugegangen ist.
Die Anmeldung kann bis spätestens 23. August 2017,
24.00 Uhr (MESZ), auch auf elektronischem Weg unter
Verwendung des von der Gesellschaft unter
www.stada.de/hv2017
angebotenen Internetformulars oder per E-Mail an
hv2017@stada.de erfolgen. Die individuellen
Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten
Internetformulars werden den Aktionären mit dem
Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt.
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July 24, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
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