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DGAP-CMS: Covestro AG: Bekanntgabe gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Covestro AG / Aktienrückkauf 
Bekanntgabe gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 
2016/1052 
 
2017-07-24 / 15:10 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch 
DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Betreff: 
 
Bekanntgabe gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 
2016/1052 
 
Angaben zum Emittenten und Inhalt 
 
Name: Covestro AG 
 
Adresse: Kaiser-Wilhelm-Allee 60, 51373 Leverkusen 
 
ISIN: DE0006062144 
 
WKN: 606214 
 
Inhalt der Meldung: Covestro AG / Aktienrückkaufprogramm 
 
Bekanntgabe nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 
 
Informationen zum Aktienrückkaufprogramm 
 
Der Vorstand der Covestro AG (die 'Emittentin') mit Sitz in Leverkusen hat 
am 15. März 2017 beschlossen, von der durch die Hauptversammlung der 
Emittentin am 1. September 2015 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener 
Aktien (ISIN DE0006062144) Gebrauch zu machen. Der Erwerb erfolgt über die 
Börse durch die Covestro Deutschland AG, ein 100%iges Tochterunternehmen der 
Emittentin. 
 
1. Zweck des Rückkaufprogramms 
 
Der einzige Zweck des Aktienrückkaufprogramms ist die Erfüllung von 
Verpflichtungen aus einem Mitarbeiter Aktienbeteiligungsprogramm. Die 
erworbenen Aktien werden im August 2017 an Personen, die in einem 
Arbeitsverhältnis zur Emittentin oder bestimmter verbundener Unternehmen 
stehen, transferiert. 
 
2. Größtmöglicher Geldbetrag, der für das Programm zugewiesen wird 
 
Der größtmögliche Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien der 
Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt EUR 7.500.000,00. 
 
3. Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien 
 
Auf Grundlage des XETRA Schlusskurses am 17.Juli 2017 würde sich eine 
Höchstzahl von 114.749 Aktien ergeben (entsprechend 0,057% des ausstehenden 
Aktienkapitals). 
 
4. Dauer des Programms 
 
Das Rückkaufprogramm soll in einem Zeitraum vom 07. August bis 14. August 
2017 durchgeführt werden. 
 
5. Weitere Einzelheiten 
 
Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Artikel 5, 14 und 15 der 
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 16. April 2016 über Marktmissbrauch in 
Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 
der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 
596/2014 durch technische Regulierungsstandards für die auf 
Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen 
(nachstehend: Verordnung (EU) 2016/1052). 
 
Die Aktienrückkäufe werden durch Einschaltung eines unabhängigen 
Kreditinstituts durchgeführt, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine 
Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der 
Emittentin unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird. Das 
Kreditinstitut ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der 
Verordnung (EU) 2016/1052 und die in diesem Aktienrückkaufprogramm 
enthaltenen Vorgaben einzuhalten. 
 
Informationen zu mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften 
werden in einer den Anforderungen des Art. 2 der Verordnung (EU) 2016/1052 
entsprechenden Weise bekanntgegeben werden. 
 
Die Covestro AG wird ferner regelmäßig Informationen über den Fortgang 
der Aktienrückkäufe auf www.covestro.com/de/investors zur Verfügung stellen. 
 
Leverkusen, 24. Juli 2017 
 
2017-07-24 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Covestro AG 
             Kaiser-Wilhelm-Allee 60 
             51373 Leverkusen 
             Deutschland 
Internet:    www.covestro.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
594267 2017-07-24 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 24, 2017 09:10 ET (13:10 GMT)

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