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DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Covestro AG / Aktienrückkauf
Bekanntgabe gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052
2017-07-24 / 15:10
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Betreff:
Bekanntgabe gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052
Angaben zum Emittenten und Inhalt
Name: Covestro AG
Adresse: Kaiser-Wilhelm-Allee 60, 51373 Leverkusen
ISIN: DE0006062144
WKN: 606214
Inhalt der Meldung: Covestro AG / Aktienrückkaufprogramm
Bekanntgabe nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Informationen zum Aktienrückkaufprogramm
Der Vorstand der Covestro AG (die 'Emittentin') mit Sitz in Leverkusen hat
am 15. März 2017 beschlossen, von der durch die Hauptversammlung der
Emittentin am 1. September 2015 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien (ISIN DE0006062144) Gebrauch zu machen. Der Erwerb erfolgt über die
Börse durch die Covestro Deutschland AG, ein 100%iges Tochterunternehmen der
Emittentin.
1. Zweck des Rückkaufprogramms
Der einzige Zweck des Aktienrückkaufprogramms ist die Erfüllung von
Verpflichtungen aus einem Mitarbeiter Aktienbeteiligungsprogramm. Die
erworbenen Aktien werden im August 2017 an Personen, die in einem
Arbeitsverhältnis zur Emittentin oder bestimmter verbundener Unternehmen
stehen, transferiert.
2. Größtmöglicher Geldbetrag, der für das Programm zugewiesen wird
Der größtmögliche Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien der
Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt EUR 7.500.000,00.
3. Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien
Auf Grundlage des XETRA Schlusskurses am 17.Juli 2017 würde sich eine
Höchstzahl von 114.749 Aktien ergeben (entsprechend 0,057% des ausstehenden
Aktienkapitals).
4. Dauer des Programms
Das Rückkaufprogramm soll in einem Zeitraum vom 07. August bis 14. August
2017 durchgeführt werden.
5. Weitere Einzelheiten
Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Artikel 5, 14 und 15 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 16. April 2016 über Marktmissbrauch in
Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 durch technische Regulierungsstandards für die auf
Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen
(nachstehend: Verordnung (EU) 2016/1052).
Die Aktienrückkäufe werden durch Einschaltung eines unabhängigen
Kreditinstituts durchgeführt, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine
Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der
Emittentin unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird. Das
Kreditinstitut ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der
Verordnung (EU) 2016/1052 und die in diesem Aktienrückkaufprogramm
enthaltenen Vorgaben einzuhalten.
Informationen zu mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften
werden in einer den Anforderungen des Art. 2 der Verordnung (EU) 2016/1052
entsprechenden Weise bekanntgegeben werden.
Die Covestro AG wird ferner regelmäßig Informationen über den Fortgang
der Aktienrückkäufe auf www.covestro.com/de/investors zur Verfügung stellen.
Leverkusen, 24. Juli 2017
2017-07-24 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Covestro AG
Kaiser-Wilhelm-Allee 60
51373 Leverkusen
Deutschland
Internet: www.covestro.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
594267 2017-07-24
(END) Dow Jones Newswires
July 24, 2017 09:10 ET (13:10 GMT)
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