Die beihilferechtliche Genehmigung des Zuschusses zu Mieterstrom-Projekten durch die EU-Kommission steht noch aus. Polarstern hat für zwei Projekte die Förderung beantragt.Wenn die Zustimmung der EU-Kommission zum Mieterstromgesetz erwartungsgemäß erteilt wird, tritt die Förderung rückwirkend zum 25. Juli in Kraft. Während bislang Photovoltaik-Mieterstrommodelle bei großen Wohngebäuden realisiert wurden, öffnet der Zuschuss nun auch die Türen der Wirtschaftlichkeit für kleinere Projekte. "Durch die Direktförderung rechnet sich Mieterstrom jetzt auch bei Gebäuden mit deutlich weniger Parteien", ...Den vollständigen Artikel lesen ...