Anzeige
Mehr »
Login
Dienstag, 16.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Biotech-Perle kurz vor entscheidender Meilenstein-Meldung!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
203 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Hella KGaA Hueck & Co.: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.09.2017 in Lippstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Hella KGaA Hueck & Co. / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Hella KGaA Hueck & Co.: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 28.09.2017 in Lippstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-08-16 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
HELLA KGaA Hueck & Co. Lippstadt Wertpapier-Kenn-Nummer 
(WKN): A13SX2 
ISIN DE000A13SX22 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
hiermit laden wir Sie herzlich ein zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
der HELLA KGaA Hueck & Co., Lippstadt, 
 
am Donnerstag, den 28. September 2017, 
um *11.00 Uhr (MESZ).* 
Einlass ab 10.00 Uhr (MESZ) 
im Werk 2 HELLA KGaA Hueck & Co. 
Eingang: Ostpforte 
Beckumer Str. 130 in 59555 Lippstadt 
 
*TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG* 
 
1| Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten 
   Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses nebst 
   der Lageberichte für die HELLA KGaA Hueck & Co. 
   und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016/2017, 
   einschließlich des erläuternden Berichts zu 
   den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 
   Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats; Beschlussfassung über die 
   Feststellung des Jahresabschlusses der HELLA KGaA 
   Hueck & Co. für das Geschäftsjahr 2016/2017 
 
   Diese Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.hella.com/hauptversammlung 
 
   zugänglich. Darüber hinaus werden die Unterlagen 
   den Aktionären während der Hauptversammlung 
   zugänglich gemacht und erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den von den persönlich 
   haftenden Gesellschaftern aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 Aktiengesetz 
   (AktG) erfolgt die Feststellung des 
   Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. 
   Dabei erklären die persönlich haftenden 
   Gesellschafter ihre Zustimmung zu der Feststellung 
   gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 der Satzung mit der 
   an die Hauptversammlung gerichteten 
   Beschlussempfehlung. 
 
   Im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen 
   der Hauptversammlung lediglich zugänglich zu 
   machen, ohne dass es eines weiteren Beschlusses 
   der Hauptversammlung bedarf. Die persönlich 
   haftenden Gesellschafter, der 
   Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
   schlagen vor, den Jahresabschluss in der 
   vorgelegten Fassung, der einen Bilanzgewinn von 
   205.674.640,81 EUR ausweist, festzustellen. 
2| *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Die persönlich haftenden Gesellschafter, der 
   Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
   schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2016/2017 in Höhe von 205.674.640,81 EUR wie folgt 
   zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer        102.222.223,04 EUR 
   Dividende in Höhe von 
   0,92 EUR je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie (bei 
   111.111.112 
   dividendenberechtigten 
   Aktien): 
   Einstellung in andere     103.000.000,00 EUR 
   Gewinnrücklagen: 
   Gewinnvortrag auf neue    452.417,77 EUR 
   Rechnung: 
   Bilanzgewinn:             205.674.640,81 EUR 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG in der ab dem 
   1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch 
   auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag 
   fällig. 
3| *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafter für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Die persönlich haftenden Gesellschafter, der 
   Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
   schlagen vor, den persönlich haftenden 
   Gesellschaftern für das Geschäftsjahr 2016/2017 
   Entlastung zu erteilen. 
4| *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2016/2017* 
 
   Die persönlich haftenden Gesellschafter, der 
   Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
   schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016/2017 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen. 
5| *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Gesellschafterausschusses für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Die persönlich haftenden Gesellschafter, der 
   Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
   schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016/2017 
   amtierenden Mitgliedern des 
   Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 
   2016/2017 Entlastung zu erteilen. 
6| *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017/2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zum 
   Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2017/2018 zu wählen. 
7| *Beschlussfassung über die Änderung der Firma 
   und weitere Satzungsänderungen mit Wirkung zum 
   Ablauf des 30. September 2017* 
 
   Herr Dr. Jürgen Behrend hat sein Amt als 
   geschäftsführender persönlich haftender 
   Gesellschafter mit Wirkung zum Ablauf des 30. 
   September 2017 durch satzungsgemäße Kündigung 
   niedergelegt. Sein Ausscheiden macht verschiedene 
   Änderungen der Satzung erforderlich. 
 
   Zum einen ist den gesetzlichen Anforderungen an 
   die Firma einer KGaA, bei der keine natürliche 
   Person persönlich haftet, durch die Aufnahme einer 
   Bezeichnung, welche die Haftungsbeschränkung 
   kennzeichnet, Rechnung zu tragen (§ 279 Abs. 2 
   AktG). Die Gesellschaft nimmt diese gesetzlich 
   gebotene Aufnahme des Zusatzes 'GmbH & Co. KGaA' 
   zum Anlass für den Vorschlag, die Firma in 'HELLA 
   GmbH & Co. KGaA' zu ändern. Zum anderen erfordert 
   das Ausscheiden von Herrn Dr. Behrend weitere 
   Satzungsanpassungen, da die aktuelle Satzung an 
   mehreren Stellen ausdrücklich auf ihn als 
   persönlich haftenden Gesellschafter Bezug nimmt 
   und verschiedene Sonderregelungen trifft. 
 
   Die persönlich haftenden Gesellschafter, der 
   Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
   schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 
 
   a) *Änderung der Firma* 
 
      § 1 Abs. 1 der Satzung, der in der aktuellen 
      Satzungsfassung wie folgt lautet: 
 
       'Die Firma der Gesellschaft lautet 
       Hella KGaA Hueck & Co.' 
 
      wird mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 
      2017 wie folgt neu gefasst: 
 
       'Die Firma der Gesellschaft lautet 
       HELLA GmbH & Co. KGaA' 
   b) *Änderung von weiteren 
      Satzungsbestimmungen* 
 
      aa) § 7 Abs. 2 der Satzung, der in der 
          aktuellen Satzungsfassung wie folgt 
          lautet: 
 
           'Persönlich haftende Gesellschafter 
           (Komplementäre) sind a) Dr. Jürgen 
           Behrend, Lippstadt, und b) die Hella 
           Geschäftsführungsgesellschaft mbH 
           mit Sitz in Lippstadt.' 
 
          wird mit Wirkung zum Ablauf des 30. 
          September 2017 wie folgt neu gefasst: 
 
           'Persönlich haftende 
           Gesellschafterin (Komplementärin) 
           ist die Hella 
           Geschäftsführungsgesellschaft mbH 
           mit Sitz in Lippstadt.' 
      bb) § 7 Abs. 5 Sätze 2 und 3 der Satzung, 
          die in der aktuellen Satzungsfassung 
          wie folgt lauten: 
 
           'Dr. Jürgen Behrend kann mit einer 
           Frist von drei Monaten mit Wirkung 
           zu einem Quartalsende seine Stellung 
           als persönlich haftender 
           Gesellschafter gegenüber dem 
           Gesellschafterausschuss kündigen. In 
           der nach § 8 Absatz 1 getroffenen 
           Vereinbarung kann von Satz 2 
           Abweichendes geregelt werden.' 
 
          werden mit Wirkung zum Ablauf des 30. 
          September 2017 gestrichen. 
      cc) § 11 Abs. 4 Satz 2 der Satzung, der in 
          der aktuellen Satzungsfassung wie 
          folgt lautet: 
 
           'Dies gilt nicht, solange Dr. Jürgen 
           Behrend Komplementär ist; in den 
           genannten Fällen gibt vielmehr seine 
           Stimme den Ausschlag.' 
 
          wird mit Wirkung zum Ablauf des 30. 
          September 2017 gestrichen. 
      dd) § 23 Abs. 1 Sätze 7 und 8 der Satzung, 
          die in der aktuellen Satzungsfassung 
          wie folgt lauten: 
 
           'Dem persönlich haftenden 
           Gesellschafter Dr. Jürgen Behrend 
           steht bei Entscheidungen des 
           Gesellschafterausschusses zur 
           Bestellung und Abberufung von 
           Geschäftsführern der Hella 
           Geschäftsführungsgesellschaft mbH 
           ein Vorschlagsrecht zu. Derartige 
           Entscheidungen kann der 
           Gesellschafterausschuss nicht gegen 
           den Widerspruch des persönlich 
           haftenden Gesellschafters Dr. Jürgen 
           Behrend treffen.' 
 
          werden mit Wirkung zum Ablauf des 30. 
          September 2017 gestrichen. 
 
   Zur besseren Lesbarkeit ist eine 
   änderungsmarkierte Fassung der Satzung, in der die 
   beabsichtigten Änderungen gegenüber der 
   bisherigen Satzung hervorgehoben sind, ab dem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 16, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.