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DGAP-News: Hella KGaA Hueck & Co. / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Hella KGaA Hueck & Co.: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 28.09.2017 in Lippstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2017-08-16 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
HELLA KGaA Hueck & Co. Lippstadt Wertpapier-Kenn-Nummer
(WKN): A13SX2
ISIN DE000A13SX22
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
hiermit laden wir Sie herzlich ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
der HELLA KGaA Hueck & Co., Lippstadt,
am Donnerstag, den 28. September 2017,
um *11.00 Uhr (MESZ).*
Einlass ab 10.00 Uhr (MESZ)
im Werk 2 HELLA KGaA Hueck & Co.
Eingang: Ostpforte
Beckumer Str. 130 in 59555 Lippstadt
*TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG*
1| Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten
Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses nebst
der Lageberichte für die HELLA KGaA Hueck & Co.
und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016/2017,
einschließlich des erläuternden Berichts zu
den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4
Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des
Aufsichtsrats; Beschlussfassung über die
Feststellung des Jahresabschlusses der HELLA KGaA
Hueck & Co. für das Geschäftsjahr 2016/2017
Diese Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung über die
Internetseite der Gesellschaft unter
www.hella.com/hauptversammlung
zugänglich. Darüber hinaus werden die Unterlagen
den Aktionären während der Hauptversammlung
zugänglich gemacht und erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den von den persönlich
haftenden Gesellschaftern aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 Aktiengesetz
(AktG) erfolgt die Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung.
Dabei erklären die persönlich haftenden
Gesellschafter ihre Zustimmung zu der Feststellung
gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 der Satzung mit der
an die Hauptversammlung gerichteten
Beschlussempfehlung.
Im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen
der Hauptversammlung lediglich zugänglich zu
machen, ohne dass es eines weiteren Beschlusses
der Hauptversammlung bedarf. Die persönlich
haftenden Gesellschafter, der
Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat
schlagen vor, den Jahresabschluss in der
vorgelegten Fassung, der einen Bilanzgewinn von
205.674.640,81 EUR ausweist, festzustellen.
2| *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Die persönlich haftenden Gesellschafter, der
Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat
schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2016/2017 in Höhe von 205.674.640,81 EUR wie folgt
zu verwenden:
Ausschüttung einer 102.222.223,04 EUR
Dividende in Höhe von
0,92 EUR je
dividendenberechtigter
Stückaktie (bei
111.111.112
dividendenberechtigten
Aktien):
Einstellung in andere 103.000.000,00 EUR
Gewinnrücklagen:
Gewinnvortrag auf neue 452.417,77 EUR
Rechnung:
Bilanzgewinn: 205.674.640,81 EUR
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG in der ab dem
1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch
auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag
fällig.
3| *Beschlussfassung über die Entlastung der
persönlich haftenden Gesellschafter für das
Geschäftsjahr 2016/2017*
Die persönlich haftenden Gesellschafter, der
Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat
schlagen vor, den persönlich haftenden
Gesellschaftern für das Geschäftsjahr 2016/2017
Entlastung zu erteilen.
4| *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2016/2017*
Die persönlich haftenden Gesellschafter, der
Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat
schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016/2017
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen.
5| *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Gesellschafterausschusses für das
Geschäftsjahr 2016/2017*
Die persönlich haftenden Gesellschafter, der
Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat
schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016/2017
amtierenden Mitgliedern des
Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr
2016/2017 Entlastung zu erteilen.
6| *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017/2018*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2017/2018 zu wählen.
7| *Beschlussfassung über die Änderung der Firma
und weitere Satzungsänderungen mit Wirkung zum
Ablauf des 30. September 2017*
Herr Dr. Jürgen Behrend hat sein Amt als
geschäftsführender persönlich haftender
Gesellschafter mit Wirkung zum Ablauf des 30.
September 2017 durch satzungsgemäße Kündigung
niedergelegt. Sein Ausscheiden macht verschiedene
Änderungen der Satzung erforderlich.
Zum einen ist den gesetzlichen Anforderungen an
die Firma einer KGaA, bei der keine natürliche
Person persönlich haftet, durch die Aufnahme einer
Bezeichnung, welche die Haftungsbeschränkung
kennzeichnet, Rechnung zu tragen (§ 279 Abs. 2
AktG). Die Gesellschaft nimmt diese gesetzlich
gebotene Aufnahme des Zusatzes 'GmbH & Co. KGaA'
zum Anlass für den Vorschlag, die Firma in 'HELLA
GmbH & Co. KGaA' zu ändern. Zum anderen erfordert
das Ausscheiden von Herrn Dr. Behrend weitere
Satzungsanpassungen, da die aktuelle Satzung an
mehreren Stellen ausdrücklich auf ihn als
persönlich haftenden Gesellschafter Bezug nimmt
und verschiedene Sonderregelungen trifft.
Die persönlich haftenden Gesellschafter, der
Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat
schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a) *Änderung der Firma*
§ 1 Abs. 1 der Satzung, der in der aktuellen
Satzungsfassung wie folgt lautet:
'Die Firma der Gesellschaft lautet
Hella KGaA Hueck & Co.'
wird mit Wirkung zum Ablauf des 30. September
2017 wie folgt neu gefasst:
'Die Firma der Gesellschaft lautet
HELLA GmbH & Co. KGaA'
b) *Änderung von weiteren
Satzungsbestimmungen*
aa) § 7 Abs. 2 der Satzung, der in der
aktuellen Satzungsfassung wie folgt
lautet:
'Persönlich haftende Gesellschafter
(Komplementäre) sind a) Dr. Jürgen
Behrend, Lippstadt, und b) die Hella
Geschäftsführungsgesellschaft mbH
mit Sitz in Lippstadt.'
wird mit Wirkung zum Ablauf des 30.
September 2017 wie folgt neu gefasst:
'Persönlich haftende
Gesellschafterin (Komplementärin)
ist die Hella
Geschäftsführungsgesellschaft mbH
mit Sitz in Lippstadt.'
bb) § 7 Abs. 5 Sätze 2 und 3 der Satzung,
die in der aktuellen Satzungsfassung
wie folgt lauten:
'Dr. Jürgen Behrend kann mit einer
Frist von drei Monaten mit Wirkung
zu einem Quartalsende seine Stellung
als persönlich haftender
Gesellschafter gegenüber dem
Gesellschafterausschuss kündigen. In
der nach § 8 Absatz 1 getroffenen
Vereinbarung kann von Satz 2
Abweichendes geregelt werden.'
werden mit Wirkung zum Ablauf des 30.
September 2017 gestrichen.
cc) § 11 Abs. 4 Satz 2 der Satzung, der in
der aktuellen Satzungsfassung wie
folgt lautet:
'Dies gilt nicht, solange Dr. Jürgen
Behrend Komplementär ist; in den
genannten Fällen gibt vielmehr seine
Stimme den Ausschlag.'
wird mit Wirkung zum Ablauf des 30.
September 2017 gestrichen.
dd) § 23 Abs. 1 Sätze 7 und 8 der Satzung,
die in der aktuellen Satzungsfassung
wie folgt lauten:
'Dem persönlich haftenden
Gesellschafter Dr. Jürgen Behrend
steht bei Entscheidungen des
Gesellschafterausschusses zur
Bestellung und Abberufung von
Geschäftsführern der Hella
Geschäftsführungsgesellschaft mbH
ein Vorschlagsrecht zu. Derartige
Entscheidungen kann der
Gesellschafterausschuss nicht gegen
den Widerspruch des persönlich
haftenden Gesellschafters Dr. Jürgen
Behrend treffen.'
werden mit Wirkung zum Ablauf des 30.
September 2017 gestrichen.
Zur besseren Lesbarkeit ist eine
änderungsmarkierte Fassung der Satzung, in der die
beabsichtigten Änderungen gegenüber der
bisherigen Satzung hervorgehoben sind, ab dem
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August 16, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
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