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DGAP-News: Hella KGaA Hueck & Co. / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Hella KGaA Hueck & Co.: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.09.2017 in Lippstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-08-16 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. HELLA KGaA Hueck & Co. Lippstadt Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A13SX2 ISIN DE000A13SX22 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, hiermit laden wir Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der HELLA KGaA Hueck & Co., Lippstadt, am Donnerstag, den 28. September 2017, um *11.00 Uhr (MESZ).* Einlass ab 10.00 Uhr (MESZ) im Werk 2 HELLA KGaA Hueck & Co. Eingang: Ostpforte Beckumer Str. 130 in 59555 Lippstadt *TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG* 1| Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses nebst der Lageberichte für die HELLA KGaA Hueck & Co. und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016/2017, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der HELLA KGaA Hueck & Co. für das Geschäftsjahr 2016/2017 Diese Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.hella.com/hauptversammlung zugänglich. Darüber hinaus werden die Unterlagen den Aktionären während der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den von den persönlich haftenden Gesellschaftern aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Dabei erklären die persönlich haftenden Gesellschafter ihre Zustimmung zu der Feststellung gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 der Satzung mit der an die Hauptversammlung gerichteten Beschlussempfehlung. Im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es eines weiteren Beschlusses der Hauptversammlung bedarf. Die persönlich haftenden Gesellschafter, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung, der einen Bilanzgewinn von 205.674.640,81 EUR ausweist, festzustellen. 2| *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Die persönlich haftenden Gesellschafter, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016/2017 in Höhe von 205.674.640,81 EUR wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer 102.222.223,04 EUR Dividende in Höhe von 0,92 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie (bei 111.111.112 dividendenberechtigten Aktien): Einstellung in andere 103.000.000,00 EUR Gewinnrücklagen: Gewinnvortrag auf neue 452.417,77 EUR Rechnung: Bilanzgewinn: 205.674.640,81 EUR Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. 3| *Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafter für das Geschäftsjahr 2016/2017* Die persönlich haftenden Gesellschafter, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, den persönlich haftenden Gesellschaftern für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen. 4| *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017* Die persönlich haftenden Gesellschafter, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen. 5| *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 2016/2017* Die persönlich haftenden Gesellschafter, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Mitgliedern des Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen. 6| *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/2018 zu wählen. 7| *Beschlussfassung über die Änderung der Firma und weitere Satzungsänderungen mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2017* Herr Dr. Jürgen Behrend hat sein Amt als geschäftsführender persönlich haftender Gesellschafter mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2017 durch satzungsgemäße Kündigung niedergelegt. Sein Ausscheiden macht verschiedene Änderungen der Satzung erforderlich. Zum einen ist den gesetzlichen Anforderungen an die Firma einer KGaA, bei der keine natürliche Person persönlich haftet, durch die Aufnahme einer Bezeichnung, welche die Haftungsbeschränkung kennzeichnet, Rechnung zu tragen (§ 279 Abs. 2 AktG). Die Gesellschaft nimmt diese gesetzlich gebotene Aufnahme des Zusatzes 'GmbH & Co. KGaA' zum Anlass für den Vorschlag, die Firma in 'HELLA GmbH & Co. KGaA' zu ändern. Zum anderen erfordert das Ausscheiden von Herrn Dr. Behrend weitere Satzungsanpassungen, da die aktuelle Satzung an mehreren Stellen ausdrücklich auf ihn als persönlich haftenden Gesellschafter Bezug nimmt und verschiedene Sonderregelungen trifft. Die persönlich haftenden Gesellschafter, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: a) *Änderung der Firma* § 1 Abs. 1 der Satzung, der in der aktuellen Satzungsfassung wie folgt lautet: 'Die Firma der Gesellschaft lautet Hella KGaA Hueck & Co.' wird mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2017 wie folgt neu gefasst: 'Die Firma der Gesellschaft lautet HELLA GmbH & Co. KGaA' b) *Änderung von weiteren Satzungsbestimmungen* aa) § 7 Abs. 2 der Satzung, der in der aktuellen Satzungsfassung wie folgt lautet: 'Persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre) sind a) Dr. Jürgen Behrend, Lippstadt, und b) die Hella Geschäftsführungsgesellschaft mbH mit Sitz in Lippstadt.' wird mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2017 wie folgt neu gefasst: 'Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die Hella Geschäftsführungsgesellschaft mbH mit Sitz in Lippstadt.' bb) § 7 Abs. 5 Sätze 2 und 3 der Satzung, die in der aktuellen Satzungsfassung wie folgt lauten: 'Dr. Jürgen Behrend kann mit einer Frist von drei Monaten mit Wirkung zu einem Quartalsende seine Stellung als persönlich haftender Gesellschafter gegenüber dem Gesellschafterausschuss kündigen. In der nach § 8 Absatz 1 getroffenen Vereinbarung kann von Satz 2 Abweichendes geregelt werden.' werden mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2017 gestrichen. cc) § 11 Abs. 4 Satz 2 der Satzung, der in der aktuellen Satzungsfassung wie folgt lautet: 'Dies gilt nicht, solange Dr. Jürgen Behrend Komplementär ist; in den genannten Fällen gibt vielmehr seine Stimme den Ausschlag.' wird mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2017 gestrichen. dd) § 23 Abs. 1 Sätze 7 und 8 der Satzung, die in der aktuellen Satzungsfassung wie folgt lauten: 'Dem persönlich haftenden Gesellschafter Dr. Jürgen Behrend steht bei Entscheidungen des Gesellschafterausschusses zur Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern der Hella Geschäftsführungsgesellschaft mbH ein Vorschlagsrecht zu. Derartige Entscheidungen kann der Gesellschafterausschuss nicht gegen den Widerspruch des persönlich haftenden Gesellschafters Dr. Jürgen Behrend treffen.' werden mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2017 gestrichen. Zur besseren Lesbarkeit ist eine änderungsmarkierte Fassung der Satzung, in der die beabsichtigten Änderungen gegenüber der bisherigen Satzung hervorgehoben sind, ab dem
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August 16, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)