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DGAP-HV: Hella KGaA Hueck & Co.: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: Hella KGaA Hueck & Co.: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.09.2017 in Lippstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Hella KGaA Hueck & Co. / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Hella KGaA Hueck & Co.: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 28.09.2017 in Lippstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-08-16 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
HELLA KGaA Hueck & Co. Lippstadt Wertpapier-Kenn-Nummer 
(WKN): A13SX2 
ISIN DE000A13SX22 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
hiermit laden wir Sie herzlich ein zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
der HELLA KGaA Hueck & Co., Lippstadt, 
 
am Donnerstag, den 28. September 2017, 
um *11.00 Uhr (MESZ).* 
Einlass ab 10.00 Uhr (MESZ) 
im Werk 2 HELLA KGaA Hueck & Co. 
Eingang: Ostpforte 
Beckumer Str. 130 in 59555 Lippstadt 
 
*TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG* 
 
1| Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten 
   Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses nebst 
   der Lageberichte für die HELLA KGaA Hueck & Co. 
   und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016/2017, 
   einschließlich des erläuternden Berichts zu 
   den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 
   Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats; Beschlussfassung über die 
   Feststellung des Jahresabschlusses der HELLA KGaA 
   Hueck & Co. für das Geschäftsjahr 2016/2017 
 
   Diese Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.hella.com/hauptversammlung 
 
   zugänglich. Darüber hinaus werden die Unterlagen 
   den Aktionären während der Hauptversammlung 
   zugänglich gemacht und erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den von den persönlich 
   haftenden Gesellschaftern aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 Aktiengesetz 
   (AktG) erfolgt die Feststellung des 
   Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. 
   Dabei erklären die persönlich haftenden 
   Gesellschafter ihre Zustimmung zu der Feststellung 
   gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 der Satzung mit der 
   an die Hauptversammlung gerichteten 
   Beschlussempfehlung. 
 
   Im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen 
   der Hauptversammlung lediglich zugänglich zu 
   machen, ohne dass es eines weiteren Beschlusses 
   der Hauptversammlung bedarf. Die persönlich 
   haftenden Gesellschafter, der 
   Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
   schlagen vor, den Jahresabschluss in der 
   vorgelegten Fassung, der einen Bilanzgewinn von 
   205.674.640,81 EUR ausweist, festzustellen. 
2| *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Die persönlich haftenden Gesellschafter, der 
   Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
   schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2016/2017 in Höhe von 205.674.640,81 EUR wie folgt 
   zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer        102.222.223,04 EUR 
   Dividende in Höhe von 
   0,92 EUR je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie (bei 
   111.111.112 
   dividendenberechtigten 
   Aktien): 
   Einstellung in andere     103.000.000,00 EUR 
   Gewinnrücklagen: 
   Gewinnvortrag auf neue    452.417,77 EUR 
   Rechnung: 
   Bilanzgewinn:             205.674.640,81 EUR 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG in der ab dem 
   1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch 
   auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag 
   fällig. 
3| *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafter für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Die persönlich haftenden Gesellschafter, der 
   Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
   schlagen vor, den persönlich haftenden 
   Gesellschaftern für das Geschäftsjahr 2016/2017 
   Entlastung zu erteilen. 
4| *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2016/2017* 
 
   Die persönlich haftenden Gesellschafter, der 
   Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
   schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016/2017 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen. 
5| *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Gesellschafterausschusses für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Die persönlich haftenden Gesellschafter, der 
   Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
   schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016/2017 
   amtierenden Mitgliedern des 
   Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 
   2016/2017 Entlastung zu erteilen. 
6| *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017/2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zum 
   Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2017/2018 zu wählen. 
7| *Beschlussfassung über die Änderung der Firma 
   und weitere Satzungsänderungen mit Wirkung zum 
   Ablauf des 30. September 2017* 
 
   Herr Dr. Jürgen Behrend hat sein Amt als 
   geschäftsführender persönlich haftender 
   Gesellschafter mit Wirkung zum Ablauf des 30. 
   September 2017 durch satzungsgemäße Kündigung 
   niedergelegt. Sein Ausscheiden macht verschiedene 
   Änderungen der Satzung erforderlich. 
 
   Zum einen ist den gesetzlichen Anforderungen an 
   die Firma einer KGaA, bei der keine natürliche 
   Person persönlich haftet, durch die Aufnahme einer 
   Bezeichnung, welche die Haftungsbeschränkung 
   kennzeichnet, Rechnung zu tragen (§ 279 Abs. 2 
   AktG). Die Gesellschaft nimmt diese gesetzlich 
   gebotene Aufnahme des Zusatzes 'GmbH & Co. KGaA' 
   zum Anlass für den Vorschlag, die Firma in 'HELLA 
   GmbH & Co. KGaA' zu ändern. Zum anderen erfordert 
   das Ausscheiden von Herrn Dr. Behrend weitere 
   Satzungsanpassungen, da die aktuelle Satzung an 
   mehreren Stellen ausdrücklich auf ihn als 
   persönlich haftenden Gesellschafter Bezug nimmt 
   und verschiedene Sonderregelungen trifft. 
 
   Die persönlich haftenden Gesellschafter, der 
   Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
   schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 
 
   a) *Änderung der Firma* 
 
      § 1 Abs. 1 der Satzung, der in der aktuellen 
      Satzungsfassung wie folgt lautet: 
 
       'Die Firma der Gesellschaft lautet 
       Hella KGaA Hueck & Co.' 
 
      wird mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 
      2017 wie folgt neu gefasst: 
 
       'Die Firma der Gesellschaft lautet 
       HELLA GmbH & Co. KGaA' 
   b) *Änderung von weiteren 
      Satzungsbestimmungen* 
 
      aa) § 7 Abs. 2 der Satzung, der in der 
          aktuellen Satzungsfassung wie folgt 
          lautet: 
 
           'Persönlich haftende Gesellschafter 
           (Komplementäre) sind a) Dr. Jürgen 
           Behrend, Lippstadt, und b) die Hella 
           Geschäftsführungsgesellschaft mbH 
           mit Sitz in Lippstadt.' 
 
          wird mit Wirkung zum Ablauf des 30. 
          September 2017 wie folgt neu gefasst: 
 
           'Persönlich haftende 
           Gesellschafterin (Komplementärin) 
           ist die Hella 
           Geschäftsführungsgesellschaft mbH 
           mit Sitz in Lippstadt.' 
      bb) § 7 Abs. 5 Sätze 2 und 3 der Satzung, 
          die in der aktuellen Satzungsfassung 
          wie folgt lauten: 
 
           'Dr. Jürgen Behrend kann mit einer 
           Frist von drei Monaten mit Wirkung 
           zu einem Quartalsende seine Stellung 
           als persönlich haftender 
           Gesellschafter gegenüber dem 
           Gesellschafterausschuss kündigen. In 
           der nach § 8 Absatz 1 getroffenen 
           Vereinbarung kann von Satz 2 
           Abweichendes geregelt werden.' 
 
          werden mit Wirkung zum Ablauf des 30. 
          September 2017 gestrichen. 
      cc) § 11 Abs. 4 Satz 2 der Satzung, der in 
          der aktuellen Satzungsfassung wie 
          folgt lautet: 
 
           'Dies gilt nicht, solange Dr. Jürgen 
           Behrend Komplementär ist; in den 
           genannten Fällen gibt vielmehr seine 
           Stimme den Ausschlag.' 
 
          wird mit Wirkung zum Ablauf des 30. 
          September 2017 gestrichen. 
      dd) § 23 Abs. 1 Sätze 7 und 8 der Satzung, 
          die in der aktuellen Satzungsfassung 
          wie folgt lauten: 
 
           'Dem persönlich haftenden 
           Gesellschafter Dr. Jürgen Behrend 
           steht bei Entscheidungen des 
           Gesellschafterausschusses zur 
           Bestellung und Abberufung von 
           Geschäftsführern der Hella 
           Geschäftsführungsgesellschaft mbH 
           ein Vorschlagsrecht zu. Derartige 
           Entscheidungen kann der 
           Gesellschafterausschuss nicht gegen 
           den Widerspruch des persönlich 
           haftenden Gesellschafters Dr. Jürgen 
           Behrend treffen.' 
 
          werden mit Wirkung zum Ablauf des 30. 
          September 2017 gestrichen. 
 
   Zur besseren Lesbarkeit ist eine 
   änderungsmarkierte Fassung der Satzung, in der die 
   beabsichtigten Änderungen gegenüber der 
   bisherigen Satzung hervorgehoben sind, ab dem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 16, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   über die Internetseite der Gesellschaft 
   *www.hella.com/hauptversammlung* abrufbar. Die 
   änderungsmarkierte Fassung der Satzung wird den 
   Aktionären auch während der Hauptversammlung 
   zugänglich sein. 
8| *Wahl zum Gesellschafterausschuss* 
 
   Herr Dr. Jürgen Behrend hat zusammen mit der 
   Ankündigung seines altersbedingten Ausscheidens 
   als persönlich haftender Gesellschafter angeboten, 
   dem Unternehmen auch nach seinem Ausscheiden eng 
   verbunden zu bleiben und eine Funktion im 
   Gesellschafterausschuss zu übernehmen. 
 
   Gemäß § 22 Abs. 1 der Satzung besteht der 
   Gesellschafterausschuss aus höchstens neun 
   Mitgliedern. Nach einer Mandatsniederlegung im 
   abgelaufenen Geschäftsjahr 2016/2017 besteht der 
   Gesellschafterausschuss derzeit aus sechs 
   Mitgliedern. Er kann daher durch Nachwahl ergänzt 
   werden, ohne dass es weiterer Veränderungen in 
   seiner Zusammensetzung bedarf. Im Hinblick auf 
   eine mögliche analoge Anwendung des § 100 Abs. 2 
   Nr. 4 AktG erwartet die Gesellschaft, dass der 
   Stimmrechtsvertreter des Pools der 
   Familiengesellschafter der HELLA KGaA Hueck & Co., 
   der insgesamt 60 Prozent des Grundkapitals der 
   Gesellschaft umfasst, in der Hauptversammlung 
   höchst vorsorglich einen Wahlvorschlag gemäß 
   § 127 AktG zur Wahl von Herrn Dr. Jürgen Behrend 
   stellen wird. 
 
   Der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
   schlagen vor, 
 
   *Herrn Dr. Jürgen Behrend,* 
   Lippstadt, 
 
   derzeit persönlich haftender Gesellschafter der 
   HELLA KGaA Hueck & Co. (bis zum Ablauf des 30. 
   September 2017) sowie der Hueck Industrie Holding 
   KG 
 
   mit Wirkung ab 1. Oktober 2017 für eine Amtszeit 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach 
   dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
   mitgerechnet wird), zum Mitglied des 
   Gesellschafterausschusses der Gesellschaft zu 
   wählen. 
 
   *Lebenslauf* 
   Jahrgang 1949 
   Studium der Rechtswissenschaft (Dr. jur.) sowie 
   der Volkswirtschaftslehre (Vordiplom) an den 
   Universitäten Freiburg, München und Münster 
 
   Von 1980 bis 1987 Tätigkeit in der 
   Geschäftsführung der Eduard Hueck GmbH & Co. KG in 
   Lüdenscheid 
   Seit 1987 geschäftsführender, persönlich haftender 
   Gesellschafter bei HELLA 
   Von 2003/04 bis 2013 Vorsitzender des 
   Gesellschafterausschusses der HELLA KGaA Hueck & 
   Co. 
 
   *Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten* 
 
   Keine 
 
   *Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien* 
 
   Keine 
 
   *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex* 
 
   Herr Dr. Jürgen Behrend ist Mitglied der 
   Poolvereinbarung der Familiengesellschafter der 
   HELLA KGaA Hueck & Co., die insgesamt 60 Prozent 
   des Grundkapitals der Gesellschaft umfasst. 
 
*ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE* 
 
nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer 
Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 
EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf 
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an die persönlich haftenden Gesellschafter 
zu richten und muss der Gesellschaft unter der unten im 
Absatz 'Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG' angegebenen 
Adresse *spätestens am 28. August 2017, 24.00 Uhr 
(MESZ)* zugegangen sein. Außerdem haben die 
Antragsteller nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 
Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber des 
genannten Mindestanteilsbesitzes sind und dass sie 
diesen bis zur Entscheidung der persönlich haftenden 
Gesellschafter über das Verlangen halten. Für den 
Nachweis reicht eine in Textform erstellte Bescheinigung 
des depotführenden Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstituts in deutscher oder 
englischer Sprache aus. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - soweit 
sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht 
wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem 
unter der Internetadresse 
 
www.hella.com/hauptversammlung 
 
bekannt gemacht und gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG 
mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen 
Vorschläge der persönlich haftenden Gesellschafter, des 
Gesellschafterausschusses und/oder des Aufsichtsrats zu 
bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge 
zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen zu 
übersenden (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG). 
 
Gegenanträge von Aktionären werden vorbehaltlich § 126 
Abs. 2 und Abs. 3 AktG, Wahlvorschläge werden 
vorbehaltlich §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 und Abs. 3, § 
127 Satz 3 AktG ausschließlich im Internet unter 
 
www.hella.com/hauptversammlung 
 
zugänglich gemacht, wenn die nachfolgend beschriebenen 
Voraussetzungen eingehalten werden. Das Zugänglichmachen 
erfolgt einschließlich des Namens des Aktionärs, 
der Begründung, der Angaben gemäß § 127 Satz 4 AktG 
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung. 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen sich gegen 
einen Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafter, 
des Gesellschafterausschusses und/oder des Aufsichtsrats 
richten und zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
mit Begründung gemacht werden. 
 
Zugänglich zu machende Wahlvorschläge müssen zu den auf 
der Tagesordnung stehenden Wahlen gemacht werden; sie 
müssen nicht mit einer Begründung versehen werden. 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge mit Begründung gegen 
einen Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafter, 
des Gesellschafterausschusses und/oder des Aufsichtsrats 
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und 
Wahlvorschläge von Aktionären zu den auf der 
Tagesordnung stehenden Wahlen müssen der Gesellschaft 
*spätestens am 13. September 2017, 24.00 Uhr (MESZ)* 
unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein. 
 
* *unter der Postadresse:* 
 
  HELLA KGaA Hueck & Co. 
  Dr. Kerstin Dodel 
  Head of Investor Relations 
  Rixbecker Straße 75 
  59552 Lippstadt, Deutschland 
* *oder per Fax unter der Nummer:* 
 
  +49 (0) 2941 38 71 33 
* *oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse:* 
 
  hauptversammlung@hella.com 
 
*Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 
AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung 
von den persönlich haftenden Gesellschaftern Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft 
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen 
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die 
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. 
 
*Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre* 
 
Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
AktG finden sich auch im Internet unter 
 
www.hella.com/hauptversammlung. 
 
*HINWEISE ZUR TEILNAHME* 
 
*Anmeldung zur Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich *spätestens 
bis 21. September 2017, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des 
Zugangs)* in deutscher oder englischer Sprache 
 
* *unter der Postadresse:* 
 
  HELLA KGaA Hueck & Co. 
  c/o Link Market Services GmbH 
  Landshuter Allee 10 
  80637 München, Deutschland 
* *oder per Fax unter der Nummer:* 
 
  +49 (0) 89 21 027 289 
* *oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse:* 
 
  inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme 
nachgewiesen haben. Zum Nachweis ist eine in Textform 
erstellte Bescheinigung des depotführenden Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz in 
deutscher oder englischer Sprache erforderlich. 
 
Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
dem Tag der Hauptversammlung beziehen, also auf den 
Beginn des *7. September 2017, 0.00 Uhr (MESZ)*. 
 
Der Nachweisstichtag ist der maßgebende Stichtag 
für die Ermittlung der Aktionärseigenschaft im Hinblick 
auf die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts. Im Verhältnis zur Gesellschaft 
gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die 
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
Nachweis erbracht hat. Die Aktien werden durch eine 
Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; 
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach 
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
 
Üblicherweise übernehmen die depotführenden 
Kreditinstitute die erforderliche Anmeldung und die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 16, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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