
DJ DGAP-HV: Hella KGaA Hueck & Co.: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.09.2017 in Lippstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Hella KGaA Hueck & Co. / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Hella KGaA Hueck & Co.: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.09.2017 in Lippstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-08-16 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. HELLA KGaA Hueck & Co. Lippstadt Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A13SX2 ISIN DE000A13SX22 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, hiermit laden wir Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der HELLA KGaA Hueck & Co., Lippstadt, am Donnerstag, den 28. September 2017, um *11.00 Uhr (MESZ).* Einlass ab 10.00 Uhr (MESZ) im Werk 2 HELLA KGaA Hueck & Co. Eingang: Ostpforte Beckumer Str. 130 in 59555 Lippstadt *TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG* 1| Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses nebst der Lageberichte für die HELLA KGaA Hueck & Co. und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016/2017, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der HELLA KGaA Hueck & Co. für das Geschäftsjahr 2016/2017 Diese Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.hella.com/hauptversammlung zugänglich. Darüber hinaus werden die Unterlagen den Aktionären während der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den von den persönlich haftenden Gesellschaftern aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Dabei erklären die persönlich haftenden Gesellschafter ihre Zustimmung zu der Feststellung gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 der Satzung mit der an die Hauptversammlung gerichteten Beschlussempfehlung. Im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es eines weiteren Beschlusses der Hauptversammlung bedarf. Die persönlich haftenden Gesellschafter, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung, der einen Bilanzgewinn von 205.674.640,81 EUR ausweist, festzustellen. 2| *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Die persönlich haftenden Gesellschafter, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016/2017 in Höhe von 205.674.640,81 EUR wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer 102.222.223,04 EUR Dividende in Höhe von 0,92 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie (bei 111.111.112 dividendenberechtigten Aktien): Einstellung in andere 103.000.000,00 EUR Gewinnrücklagen: Gewinnvortrag auf neue 452.417,77 EUR Rechnung: Bilanzgewinn: 205.674.640,81 EUR Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. 3| *Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafter für das Geschäftsjahr 2016/2017* Die persönlich haftenden Gesellschafter, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, den persönlich haftenden Gesellschaftern für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen. 4| *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017* Die persönlich haftenden Gesellschafter, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen. 5| *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 2016/2017* Die persönlich haftenden Gesellschafter, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Mitgliedern des Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen. 6| *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/2018 zu wählen. 7| *Beschlussfassung über die Änderung der Firma und weitere Satzungsänderungen mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2017* Herr Dr. Jürgen Behrend hat sein Amt als geschäftsführender persönlich haftender Gesellschafter mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2017 durch satzungsgemäße Kündigung niedergelegt. Sein Ausscheiden macht verschiedene Änderungen der Satzung erforderlich. Zum einen ist den gesetzlichen Anforderungen an die Firma einer KGaA, bei der keine natürliche Person persönlich haftet, durch die Aufnahme einer Bezeichnung, welche die Haftungsbeschränkung kennzeichnet, Rechnung zu tragen (§ 279 Abs. 2 AktG). Die Gesellschaft nimmt diese gesetzlich gebotene Aufnahme des Zusatzes 'GmbH & Co. KGaA' zum Anlass für den Vorschlag, die Firma in 'HELLA GmbH & Co. KGaA' zu ändern. Zum anderen erfordert das Ausscheiden von Herrn Dr. Behrend weitere Satzungsanpassungen, da die aktuelle Satzung an mehreren Stellen ausdrücklich auf ihn als persönlich haftenden Gesellschafter Bezug nimmt und verschiedene Sonderregelungen trifft. Die persönlich haftenden Gesellschafter, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: a) *Änderung der Firma* § 1 Abs. 1 der Satzung, der in der aktuellen Satzungsfassung wie folgt lautet: 'Die Firma der Gesellschaft lautet Hella KGaA Hueck & Co.' wird mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2017 wie folgt neu gefasst: 'Die Firma der Gesellschaft lautet HELLA GmbH & Co. KGaA' b) *Änderung von weiteren Satzungsbestimmungen* aa) § 7 Abs. 2 der Satzung, der in der aktuellen Satzungsfassung wie folgt lautet: 'Persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre) sind a) Dr. Jürgen Behrend, Lippstadt, und b) die Hella Geschäftsführungsgesellschaft mbH mit Sitz in Lippstadt.' wird mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2017 wie folgt neu gefasst: 'Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die Hella Geschäftsführungsgesellschaft mbH mit Sitz in Lippstadt.' bb) § 7 Abs. 5 Sätze 2 und 3 der Satzung, die in der aktuellen Satzungsfassung wie folgt lauten: 'Dr. Jürgen Behrend kann mit einer Frist von drei Monaten mit Wirkung zu einem Quartalsende seine Stellung als persönlich haftender Gesellschafter gegenüber dem Gesellschafterausschuss kündigen. In der nach § 8 Absatz 1 getroffenen Vereinbarung kann von Satz 2 Abweichendes geregelt werden.' werden mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2017 gestrichen. cc) § 11 Abs. 4 Satz 2 der Satzung, der in der aktuellen Satzungsfassung wie folgt lautet: 'Dies gilt nicht, solange Dr. Jürgen Behrend Komplementär ist; in den genannten Fällen gibt vielmehr seine Stimme den Ausschlag.' wird mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2017 gestrichen. dd) § 23 Abs. 1 Sätze 7 und 8 der Satzung, die in der aktuellen Satzungsfassung wie folgt lauten: 'Dem persönlich haftenden Gesellschafter Dr. Jürgen Behrend steht bei Entscheidungen des Gesellschafterausschusses zur Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern der Hella Geschäftsführungsgesellschaft mbH ein Vorschlagsrecht zu. Derartige Entscheidungen kann der Gesellschafterausschuss nicht gegen den Widerspruch des persönlich haftenden Gesellschafters Dr. Jürgen Behrend treffen.' werden mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2017 gestrichen. Zur besseren Lesbarkeit ist eine änderungsmarkierte Fassung der Satzung, in der die beabsichtigten Änderungen gegenüber der bisherigen Satzung hervorgehoben sind, ab dem
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August 16, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft *www.hella.com/hauptversammlung* abrufbar. Die änderungsmarkierte Fassung der Satzung wird den Aktionären auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. 8| *Wahl zum Gesellschafterausschuss* Herr Dr. Jürgen Behrend hat zusammen mit der Ankündigung seines altersbedingten Ausscheidens als persönlich haftender Gesellschafter angeboten, dem Unternehmen auch nach seinem Ausscheiden eng verbunden zu bleiben und eine Funktion im Gesellschafterausschuss zu übernehmen. Gemäß § 22 Abs. 1 der Satzung besteht der Gesellschafterausschuss aus höchstens neun Mitgliedern. Nach einer Mandatsniederlegung im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016/2017 besteht der Gesellschafterausschuss derzeit aus sechs Mitgliedern. Er kann daher durch Nachwahl ergänzt werden, ohne dass es weiterer Veränderungen in seiner Zusammensetzung bedarf. Im Hinblick auf eine mögliche analoge Anwendung des § 100 Abs. 2 Nr. 4 AktG erwartet die Gesellschaft, dass der Stimmrechtsvertreter des Pools der Familiengesellschafter der HELLA KGaA Hueck & Co., der insgesamt 60 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft umfasst, in der Hauptversammlung höchst vorsorglich einen Wahlvorschlag gemäß § 127 AktG zur Wahl von Herrn Dr. Jürgen Behrend stellen wird. Der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, *Herrn Dr. Jürgen Behrend,* Lippstadt, derzeit persönlich haftender Gesellschafter der HELLA KGaA Hueck & Co. (bis zum Ablauf des 30. September 2017) sowie der Hueck Industrie Holding KG mit Wirkung ab 1. Oktober 2017 für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird), zum Mitglied des Gesellschafterausschusses der Gesellschaft zu wählen. *Lebenslauf* Jahrgang 1949 Studium der Rechtswissenschaft (Dr. jur.) sowie der Volkswirtschaftslehre (Vordiplom) an den Universitäten Freiburg, München und Münster Von 1980 bis 1987 Tätigkeit in der Geschäftsführung der Eduard Hueck GmbH & Co. KG in Lüdenscheid Seit 1987 geschäftsführender, persönlich haftender Gesellschafter bei HELLA Von 2003/04 bis 2013 Vorsitzender des Gesellschafterausschusses der HELLA KGaA Hueck & Co. *Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten* Keine *Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien* Keine *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex* Herr Dr. Jürgen Behrend ist Mitglied der Poolvereinbarung der Familiengesellschafter der HELLA KGaA Hueck & Co., die insgesamt 60 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft umfasst. *ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE* nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an die persönlich haftenden Gesellschafter zu richten und muss der Gesellschaft unter der unten im Absatz 'Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG' angegebenen Adresse *spätestens am 28. August 2017, 24.00 Uhr (MESZ)* zugegangen sein. Außerdem haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber des genannten Mindestanteilsbesitzes sind und dass sie diesen bis zur Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafter über das Verlangen halten. Für den Nachweis reicht eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts in deutscher oder englischer Sprache aus. Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.hella.com/hauptversammlung bekannt gemacht und gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt. *Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG* Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge der persönlich haftenden Gesellschafter, des Gesellschafterausschusses und/oder des Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen zu übersenden (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG). Gegenanträge von Aktionären werden vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG, Wahlvorschläge werden vorbehaltlich §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 und Abs. 3, § 127 Satz 3 AktG ausschließlich im Internet unter www.hella.com/hauptversammlung zugänglich gemacht, wenn die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen eingehalten werden. Das Zugänglichmachen erfolgt einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung, der Angaben gemäß § 127 Satz 4 AktG und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen sich gegen einen Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafter, des Gesellschafterausschusses und/oder des Aufsichtsrats richten und zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung gemacht werden. Zugänglich zu machende Wahlvorschläge müssen zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen gemacht werden; sie müssen nicht mit einer Begründung versehen werden. Zugänglich zu machende Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafter, des Gesellschafterausschusses und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge von Aktionären zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen müssen der Gesellschaft *spätestens am 13. September 2017, 24.00 Uhr (MESZ)* unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein. * *unter der Postadresse:* HELLA KGaA Hueck & Co. Dr. Kerstin Dodel Head of Investor Relations Rixbecker Straße 75 59552 Lippstadt, Deutschland * *oder per Fax unter der Nummer:* +49 (0) 2941 38 71 33 * *oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse:* hauptversammlung@hella.com *Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG* Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung von den persönlich haftenden Gesellschaftern Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. *Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre* Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auch im Internet unter www.hella.com/hauptversammlung. *HINWEISE ZUR TEILNAHME* *Anmeldung zur Hauptversammlung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich *spätestens bis 21. September 2017, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs)* in deutscher oder englischer Sprache * *unter der Postadresse:* HELLA KGaA Hueck & Co. c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München, Deutschland * *oder per Fax unter der Nummer:* +49 (0) 89 21 027 289 * *oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse:* inhaberaktien@linkmarketservices.de angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben. Zum Nachweis ist eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz in deutscher oder englischer Sprache erforderlich. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung beziehen, also auf den Beginn des *7. September 2017, 0.00 Uhr (MESZ)*. Der Nachweisstichtag ist der maßgebende Stichtag für die Ermittlung der Aktionärseigenschaft im Hinblick auf die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Üblicherweise übernehmen die depotführenden Kreditinstitute die erforderliche Anmeldung und die
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August 16, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
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