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Dow Jones News
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(1)

DGAP-HV: Epigenomics AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Epigenomics AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.09.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Epigenomics AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Epigenomics AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.09.2017 
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-08-18 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Epigenomics AG Berlin - ISIN: DE000A11QW50/WKN: A11QW5 - Einladung zu 
einer außerordentlichen Hauptversammlung der Epigenomics AG, 
Berlin aufgrund der Verlustanzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 
AktG 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zur 
 
*außerordentlichen Hauptversammlung der 
Epigenomics AG* 
 
am *Montag, dem 25. September 2017, um 10.00 Uhr,* im Gebäude der 
Epigenomics AG, Geneststraße 5 (Eingang Reichartstraße 2), 
10829 Berlin. 
 
Tagesordnung 
 
*Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals 
gemäß § 92 Abs. 1 AktG* 
 
Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft ein 
Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. 
 
Zu dem einzigen Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der 
Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen 
Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte 
des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt. 
 
*Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
Auch wenn zu der Tagesordnung keine Beschlussfassungen vorgesehen sind, 
ist es nicht ausgeschlossen, dass in der Hauptversammlung auch 
Beschlüsse gefasst werden. Das ist insbesondere denkbar, wenn die 
Tagesordnung nachträglich, etwa durch ein Verlangen zur Ergänzung der 
Tagesordnung durch Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2 AktG (vgl. unten 
unter Ziffer 6.), um Beschlussgegenstände erweitert wird. Vor diesem 
Hintergrund werden die Aktionäre nachfolgend vorsorglich auch zur 
Ausübung des Stimmrechts sowie über die Möglichkeit der Stimmabgabe 
durch Bevollmächtigte informiert. 
 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
   Einberufung* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 22.735.260,00 und 
   ist eingeteilt in 22.735.260 auf den Namen lautende 
   Stückaktien. Gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung gewährt jede 
   Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
   Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung beträgt daher 22.735.260. Die Gesellschaft 
   hält keine eigenen Aktien. 
2. *Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre der Gesellschaft 
   berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der 
   Gesellschaft eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft zur 
   Hauptversammlung anmelden. 
 
   Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform in deutscher 
   oder englischer Sprache spätestens am Montag, den 18. September 
   2017, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. 
 
   Die Anmeldung kann dabei, vorbehaltlich der technischen 
   Verfügbarkeit der Internetseite, insbesondere über das Internet 
   durch Nutzung des passwortgeschützten Internetportals der 
   Gesellschaft (Aktionärsportal) unter der Internetadresse 
 
   https://ip.computershare.de/epigenomics 
 
   erfolgen. Den Onlinezugang erhalten Aktionäre durch Eingabe 
   ihrer Aktionärsnummer und des dazugehörigen Zugangspasswortes, 
   die jeweils den mit der Einladung übersandten Unterlagen 
   entnommen werden können. 
 
   Wird für die Anmeldung nicht das Aktionärsportal verwendet, 
   muss die Anmeldung der Gesellschaft in Textform in deutscher 
   oder englischer Sprache unter der nachstehenden Adresse 
   zugehen: 
 
   Epigenomics AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   oder per Telefax: +49 89 30903-74675 
   oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 
   135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können das 
   Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren 
   Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur 
   aufgrund einer Ermächtigung der Person, der die Aktien gehören, 
   ausüben. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden den 
   Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. 
   Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die 
   Übersendung der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu 
   tragen. Aktionäre, die sich über das Aktionärsportal anmelden, 
   haben die Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte unmittelbar 
   selbst auszudrucken. 
 
   Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die 
   Eintrittskarte nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung. Vielmehr dient sie lediglich der 
   Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für den 
   Zugang zur Hauptversammlung. 
3. *Umschreibung im Aktienregister* 
 
   Für das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts ist - wie vorstehend unter 2. 
   dargestellt - neben der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen 
   Anmeldung die Eintragung als Aktionär im Aktienregister 
   erforderlich. Maßgeblicher Zeitpunkt ist insofern die 
   Eintragung im Aktienregister im Zeitpunkt der Hauptversammlung. 
   Um eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der 
   Hauptversammlung sicherzustellen, nimmt die Gesellschaft 
   Umschreibungen im Aktienregister, d. h. Löschungen und 
   Neueintragungen, nicht mehr vor, wenn der Antrag auf 
   Umschreibung der Gesellschaft nach Ablauf des 18. September 
   2017, d. h. nach dem 18. September 2017, 24:00 Uhr (MESZ), 
   zugeht. Geht ein Umschreibungsantrag der Gesellschaft erst nach 
   dem 18. September 2017 zu, erfolgt die Umschreibung im 
   Aktienregister erst nach Ablauf der Hauptversammlung; 
   Teilnahme- und Stimmrechte aus den von der Umschreibung 
   betroffenen Aktien verbleiben bei der Person, die aufgrund 
   eines solchen Umschreibungsantrags im Aktienregister gelöscht 
   werden soll. 
 
   Wir empfehlen daher, Umschreibungsanträge möglichst rechtzeitig 
   vor der Hauptversammlung zu stellen. 
4. *Inhaber von American Depositary Receipts (ADR)* 
 
   Inhaber von American Depositary Receipts (ADR) erhalten weitere 
   Informationen über 
 
   BNY Mellon Shareowner Services 
   P.O. Box 30170 
   College Station, TX 77842-3170 
   USA 
   Tel. +1 888-269-2377 (toll-free number in the U.S.) 
   Tel. +1 201 680 6825 (international) 
   Website: www.mybnymdr.com 
   E-Mail: shrrelations@cpushareownerservices.com 
 
5. *Stimmrechtsvertretung* 
 
   Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr 
   Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, 
   z. B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder 
   eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall der 
   Stimmrechtsvertretung sind - wie vorstehend unter 2. 
   dargestellt - die Eintragung als Aktionär im Aktionärsregister 
   der Gesellschaft und eine fristgerechte Anmeldung durch den 
   Aktionär oder den Bevollmächtigten erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
   Textform. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
   Aktionärsvereinigungen oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG 
   oder gemäß § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellten Personen, Instituten und Unternehmen sind § 
   135 AktG, wonach insbesondere die Vollmacht vom 
   Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten ist und die 
   Vollmachtserklärung vollständig sein muss und nur mit der 
   Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten darf, 
   sowie etwaige vom jeweiligen Bevollmächtigten für seine 
   Bevollmächtigung vorgesehene Regelungen zu beachten, die mit 
   diesem geklärt werden sollten. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung 
   oder eine bzw. ein diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder 
   gemäß § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Person bzw. gleichgestelltes Institut oder 
   Unternehmen bevollmächtigt wird, kann die Vollmachtserteilung 
   gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung des 
   Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten 
   Vollmacht und eines etwaigen Widerrufs der Vollmacht an die 
   Gesellschaft, vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit der 
   Internetseite, insbesondere über das Aktionärsportal unter 
 
   https://ip.computershare.de/epigenomics 
 
   erfolgen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der 
   Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer 
   gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht und eines 
   etwaigen Widerrufs der Vollmacht an die Gesellschaft stehen 
   ferner folgende Adresse, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur 
   Verfügung: 
 
   Epigenomics AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung sind jeder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 18, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

Eintrittskarte beigefügt sowie auf der Internetseite der 
   Epigenomics AG unter 
 
   http://www.epigenomics.com/de/news-investoren/hauptversammlung/ 
 
   zugänglich. Sie werden zudem auf Verlangen in Textform 
   übermittelt. 
 
   Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären 
   an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Auch im Fall der Stimmrechtsvertretung durch 
   von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter sind die 
   vorstehend unter 2. dargestellten Voraussetzungen für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts zu beachten. Vollmachten an von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform. Den von 
   der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen 
   Weisungen erteilt werden; die Weisungserteilung bedarf 
   ebenfalls der Textform. Die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß 
   abzustimmen. 
 
   Aktionäre können, vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit 
   der Internetseite, Vollmachten und Weisungen an die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter insbesondere über 
   das Aktionärsportal unter 
 
   https://ip.computershare.de/epigenomics 
 
   bis zum 21. September 2017, 24.00 Uhr (MESZ) erteilen. Bis zu 
   diesem Zeitpunkt können über das Aktionärsportal erteilte 
   Vollmachten und Weisungen ferner, vorbehaltlich der technischen 
   Verfügbarkeit der Internetseite, über das Aktionärsportal unter 
   der vorstehend genannten Internetadresse auch widerrufen bzw. 
   geändert werden. Für die Nutzung des Aktionärsportals gelten 
   die Angaben unter 2. zur Anmeldung zur Hauptversammlung über 
   das Aktionärsportal entsprechend. 
 
   Darüber hinaus können die Aktionäre den von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertretern Vollmachten und Weisungen in 
   Textform auch unter der Adresse erteilen, die in dem 
   Vollmachtsvordruck für die Bevollmächtigung der von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter angegeben ist. 
   Dasselbe gilt für den etwaigen Widerruf einer Vollmacht und den 
   Widerruf oder die Änderung von Weisungen, die den von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern erteilt worden 
   sind. Die Bevollmächtigung und die Weisungen sowie ihr Widerruf 
   und Änderungen von Weisungen müssen der Gesellschaft in 
   diesem Fall bis spätestens zum 21. September 2017, 24.00 Uhr 
   (MESZ), unter der Adresse zugehen, die in dem 
   Vollmachtsvordruck für die Bevollmächtigung der von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter angegeben ist. 
 
   Unbeschadet hiervon bleibt die Möglichkeit der Aktionäre, die 
   Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrzunehmen oder 
   durch einen anderen Bevollmächtigten wahrnehmen zu lassen; in 
   diesem Fall gilt die den von der Gesellschaft benannten 
   weisungsabhängigen Stimmrechtsvertretern erteilte Vollmacht als 
   widerrufen, und die von der Gesellschaft benannten 
   weisungsabhängigen Stimmrechtsvertreter werden aufgrund der 
   ihnen erteilten Vollmacht dementsprechend keine Stimmrechte 
   ausüben. Darüber hinaus besteht für in der Hauptversammlung 
   erschienene Aktionäre oder Bevollmächtigte die Möglichkeit, die 
   von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der 
   Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu 
   bevollmächtigen und ihnen Weisungen zu erteilen; 
   Bevollmächtigte haben dabei zu beachten, ob sie nach ihrem 
   Rechtsverhältnis mit dem von ihnen vertretenen Aktionär zur 
   Erteilung einer solchen Vollmacht berechtigt sind. 
6. *Rechte der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2 AktG, § 126 Abs. 
   1 AktG, § 127 AktG, § 131 Abs. 1 AktG* 
 
   *Verlangen der Tagesordnungsergänzung gemäß § 122 Abs. 2 
   AktG* 
 
   Die Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
   (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, 
   dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
   gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der 
   Gesellschaft schriftlich bis zum Ablauf des 25. August 2017, d. 
   h. bis zum 25. August 2017, 24.00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Epigenomics 
   AG zu richten. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen 
   an: 
 
   Epigenomics AG 
   Vorstand 
   z. Hd. Herrn Peter Vogt 
   Geneststraße 5 
   10829 Berlin 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
   soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht 
   wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
   Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter 
   der Internetadresse 
 
   http://www.epigenomics.com/de/news-investoren/hauptversammlung/ 
 
   bekannt gemacht und nach Maßgabe von § 125 AktG 
   mitgeteilt. 
 
   Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie seit mindestens 
   90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der 
   Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
   Vorstands über den Antrag halten. Für die Fristberechnung gilt 
   im Übrigen § 121 Abs. 7 AktG. 
 
   *Anträge von Aktionären und Wahlvorschläge gemäß § 126 
   Abs. 1 AktG, § 127 AktG* 
 
   Im Rahmen des in dieser Einberufung zu einer 
   außerordentlichen Hauptversammlung vorgesehenen 
   Tagesordnungspunktes sind keine Beschlussgegenstände 
   vorgesehen. Gegenanträge können daher zu diesem 
   Tagesordnungspunkt nicht gestellt werden. Ferner sieht die 
   Einberufung weder eine Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern noch 
   von Abschlussprüfern vor. Weiterführende Angaben zu 
   Gegenanträgen gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschlägen 
   von Aktionären gemäß § 127 AktG sind daher entbehrlich. 
 
   *Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
   Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten 
   der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgemäßen 
   Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
   Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen 
   und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
   verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der 
   in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft 
   hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen 
   Rechenschaft zu entsprechen. Auskünfte sind grundsätzlich 
   mündlich zu erteilen; ein Anspruch der Aktionäre auf 
   schriftliche Auskunftserteilung besteht insofern nicht. § 131 
   Abs. 3 AktG regelt die Voraussetzungen, unter denen der 
   Vorstand die Auskunft verweigern darf. 
 
   *Weitergehende Erläuterungen* 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
   gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG und 131 Abs. 1 
   AktG sind auf der Internetseite der Epigenomics AG unter 
 
   http://www.epigenomics.com/de/news-investoren/hauptversammlung/ 
 
   zugänglich gemacht. 
7. *Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft* 
 
   Diese Einladung zur Hauptversammlung sowie weitere 
   Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab 
   der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite 
 
   http://www.epigenomics.com/de/news-investoren/hauptversammlung/ 
 
   abrufbar. 
 
Berlin, im August 2017 
 
*Epigenomics AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-08-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Epigenomics AG 
             Geneststr. 5 
             10829 Berlin 
             Deutschland 
Telefon:     +49 30 243450 
Fax:         +49 30 24345555 
E-Mail:      ir@epigenomics.com 
Internet:    http://www.epigenomics.com 
ISIN:        DE000A11QW50 
WKN:         A11QW5 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime 
             Standard), , Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, 
             Stuttgart" Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
602595 2017-08-18 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

August 18, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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