DJ DGAP-HV: Epigenomics AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.09.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Epigenomics AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Epigenomics AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.09.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-08-18 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Epigenomics AG Berlin - ISIN: DE000A11QW50/WKN: A11QW5 - Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der Epigenomics AG, Berlin aufgrund der Verlustanzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 AktG Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur *außerordentlichen Hauptversammlung der Epigenomics AG* am *Montag, dem 25. September 2017, um 10.00 Uhr,* im Gebäude der Epigenomics AG, Geneststraße 5 (Eingang Reichartstraße 2), 10829 Berlin. Tagesordnung *Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG* Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Zu dem einzigen Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt. *Weitere Angaben zur Einberufung* Auch wenn zu der Tagesordnung keine Beschlussfassungen vorgesehen sind, ist es nicht ausgeschlossen, dass in der Hauptversammlung auch Beschlüsse gefasst werden. Das ist insbesondere denkbar, wenn die Tagesordnung nachträglich, etwa durch ein Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2 AktG (vgl. unten unter Ziffer 6.), um Beschlussgegenstände erweitert wird. Vor diesem Hintergrund werden die Aktionäre nachfolgend vorsorglich auch zur Ausübung des Stimmrechts sowie über die Möglichkeit der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte informiert. 1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung* Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 22.735.260,00 und ist eingeteilt in 22.735.260 auf den Namen lautende Stückaktien. Gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt daher 22.735.260. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 2. *Teilnahme an der Hauptversammlung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens am Montag, den 18. September 2017, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Die Anmeldung kann dabei, vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit der Internetseite, insbesondere über das Internet durch Nutzung des passwortgeschützten Internetportals der Gesellschaft (Aktionärsportal) unter der Internetadresse https://ip.computershare.de/epigenomics erfolgen. Den Onlinezugang erhalten Aktionäre durch Eingabe ihrer Aktionärsnummer und des dazugehörigen Zugangspasswortes, die jeweils den mit der Einladung übersandten Unterlagen entnommen werden können. Wird für die Anmeldung nicht das Aktionärsportal verwendet, muss die Anmeldung der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache unter der nachstehenden Adresse zugehen: Epigenomics AG c/o Computershare Operations Center 80249 München oder per Telefax: +49 89 30903-74675 oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung der Person, der die Aktien gehören, ausüben. Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Aktionäre, die sich über das Aktionärsportal anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung. Vielmehr dient sie lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für den Zugang zur Hauptversammlung. 3. *Umschreibung im Aktienregister* Für das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist - wie vorstehend unter 2. dargestellt - neben der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Anmeldung die Eintragung als Aktionär im Aktienregister erforderlich. Maßgeblicher Zeitpunkt ist insofern die Eintragung im Aktienregister im Zeitpunkt der Hauptversammlung. Um eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung sicherzustellen, nimmt die Gesellschaft Umschreibungen im Aktienregister, d. h. Löschungen und Neueintragungen, nicht mehr vor, wenn der Antrag auf Umschreibung der Gesellschaft nach Ablauf des 18. September 2017, d. h. nach dem 18. September 2017, 24:00 Uhr (MESZ), zugeht. Geht ein Umschreibungsantrag der Gesellschaft erst nach dem 18. September 2017 zu, erfolgt die Umschreibung im Aktienregister erst nach Ablauf der Hauptversammlung; Teilnahme- und Stimmrechte aus den von der Umschreibung betroffenen Aktien verbleiben bei der Person, die aufgrund eines solchen Umschreibungsantrags im Aktienregister gelöscht werden soll. Wir empfehlen daher, Umschreibungsanträge möglichst rechtzeitig vor der Hauptversammlung zu stellen. 4. *Inhaber von American Depositary Receipts (ADR)* Inhaber von American Depositary Receipts (ADR) erhalten weitere Informationen über BNY Mellon Shareowner Services P.O. Box 30170 College Station, TX 77842-3170 USA Tel. +1 888-269-2377 (toll-free number in the U.S.) Tel. +1 201 680 6825 (international) Website: www.mybnymdr.com E-Mail: shrrelations@cpushareownerservices.com 5. *Stimmrechtsvertretung* Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall der Stimmrechtsvertretung sind - wie vorstehend unter 2. dargestellt - die Eintragung als Aktionär im Aktionärsregister der Gesellschaft und eine fristgerechte Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder gemäß § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen, Instituten und Unternehmen sind § 135 AktG, wonach insbesondere die Vollmacht vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten ist und die Vollmachtserklärung vollständig sein muss und nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten darf, sowie etwaige vom jeweiligen Bevollmächtigten für seine Bevollmächtigung vorgesehene Regelungen zu beachten, die mit diesem geklärt werden sollten. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine bzw. ein diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder gemäß § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person bzw. gleichgestelltes Institut oder Unternehmen bevollmächtigt wird, kann die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht und eines etwaigen Widerrufs der Vollmacht an die Gesellschaft, vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit der Internetseite, insbesondere über das Aktionärsportal unter https://ip.computershare.de/epigenomics erfolgen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht und eines etwaigen Widerrufs der Vollmacht an die Gesellschaft stehen ferner folgende Adresse, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung: Epigenomics AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung sind jeder
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
August 18, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
Eintrittskarte beigefügt sowie auf der Internetseite der
Epigenomics AG unter
http://www.epigenomics.com/de/news-investoren/hauptversammlung/
zugänglich. Sie werden zudem auf Verlangen in Textform
übermittelt.
Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären
an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Auch im Fall der Stimmrechtsvertretung durch
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter sind die
vorstehend unter 2. dargestellten Voraussetzungen für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts zu beachten. Vollmachten an von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform. Den von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen
Weisungen erteilt werden; die Weisungserteilung bedarf
ebenfalls der Textform. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen.
Aktionäre können, vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit
der Internetseite, Vollmachten und Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter insbesondere über
das Aktionärsportal unter
https://ip.computershare.de/epigenomics
bis zum 21. September 2017, 24.00 Uhr (MESZ) erteilen. Bis zu
diesem Zeitpunkt können über das Aktionärsportal erteilte
Vollmachten und Weisungen ferner, vorbehaltlich der technischen
Verfügbarkeit der Internetseite, über das Aktionärsportal unter
der vorstehend genannten Internetadresse auch widerrufen bzw.
geändert werden. Für die Nutzung des Aktionärsportals gelten
die Angaben unter 2. zur Anmeldung zur Hauptversammlung über
das Aktionärsportal entsprechend.
Darüber hinaus können die Aktionäre den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern Vollmachten und Weisungen in
Textform auch unter der Adresse erteilen, die in dem
Vollmachtsvordruck für die Bevollmächtigung der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter angegeben ist.
Dasselbe gilt für den etwaigen Widerruf einer Vollmacht und den
Widerruf oder die Änderung von Weisungen, die den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern erteilt worden
sind. Die Bevollmächtigung und die Weisungen sowie ihr Widerruf
und Änderungen von Weisungen müssen der Gesellschaft in
diesem Fall bis spätestens zum 21. September 2017, 24.00 Uhr
(MESZ), unter der Adresse zugehen, die in dem
Vollmachtsvordruck für die Bevollmächtigung der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter angegeben ist.
Unbeschadet hiervon bleibt die Möglichkeit der Aktionäre, die
Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrzunehmen oder
durch einen anderen Bevollmächtigten wahrnehmen zu lassen; in
diesem Fall gilt die den von der Gesellschaft benannten
weisungsabhängigen Stimmrechtsvertretern erteilte Vollmacht als
widerrufen, und die von der Gesellschaft benannten
weisungsabhängigen Stimmrechtsvertreter werden aufgrund der
ihnen erteilten Vollmacht dementsprechend keine Stimmrechte
ausüben. Darüber hinaus besteht für in der Hauptversammlung
erschienene Aktionäre oder Bevollmächtigte die Möglichkeit, die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der
Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu
bevollmächtigen und ihnen Weisungen zu erteilen;
Bevollmächtigte haben dabei zu beachten, ob sie nach ihrem
Rechtsverhältnis mit dem von ihnen vertretenen Aktionär zur
Erteilung einer solchen Vollmacht berechtigt sind.
6. *Rechte der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2 AktG, § 126 Abs.
1 AktG, § 127 AktG, § 131 Abs. 1 AktG*
*Verlangen der Tagesordnungsergänzung gemäß § 122 Abs. 2
AktG*
Die Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00
(dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der
Gesellschaft schriftlich bis zum Ablauf des 25. August 2017, d.
h. bis zum 25. August 2017, 24.00 Uhr (MESZ), zugegangen sein.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Epigenomics
AG zu richten. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen
an:
Epigenomics AG
Vorstand
z. Hd. Herrn Peter Vogt
Geneststraße 5
10829 Berlin
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden -
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht
wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter
der Internetadresse
http://www.epigenomics.com/de/news-investoren/hauptversammlung/
bekannt gemacht und nach Maßgabe von § 125 AktG
mitgeteilt.
Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie seit mindestens
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des
Vorstands über den Antrag halten. Für die Fristberechnung gilt
im Übrigen § 121 Abs. 7 AktG.
*Anträge von Aktionären und Wahlvorschläge gemäß § 126
Abs. 1 AktG, § 127 AktG*
Im Rahmen des in dieser Einberufung zu einer
außerordentlichen Hauptversammlung vorgesehenen
Tagesordnungspunktes sind keine Beschlussgegenstände
vorgesehen. Gegenanträge können daher zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht gestellt werden. Ferner sieht die
Einberufung weder eine Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern noch
von Abschlussprüfern vor. Weiterführende Angaben zu
Gegenanträgen gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschlägen
von Aktionären gemäß § 127 AktG sind daher entbehrlich.
*Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der
in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft
hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen
Rechenschaft zu entsprechen. Auskünfte sind grundsätzlich
mündlich zu erteilen; ein Anspruch der Aktionäre auf
schriftliche Auskunftserteilung besteht insofern nicht. § 131
Abs. 3 AktG regelt die Voraussetzungen, unter denen der
Vorstand die Auskunft verweigern darf.
*Weitergehende Erläuterungen*
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG und 131 Abs. 1
AktG sind auf der Internetseite der Epigenomics AG unter
http://www.epigenomics.com/de/news-investoren/hauptversammlung/
zugänglich gemacht.
7. *Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft*
Diese Einladung zur Hauptversammlung sowie weitere
Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab
der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite
http://www.epigenomics.com/de/news-investoren/hauptversammlung/
abrufbar.
Berlin, im August 2017
*Epigenomics AG*
_Der Vorstand_
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ISIN: DE000A11QW50
WKN: A11QW5
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August 18, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
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