Über Photovolatik-Anlagen, die nicht rechtzeitig bei der Bundesnetzagentur angemeldet wurden, hatte der Bundesgerichtshof ein hartes Urteil gefällt. Im Sinne des Gesetzestextes sollen die Anlagenbetreiber die Einspeisevergütung bis zum Zeitpunkt der Anmeldung zurückzahlen und stattdessen für bestimmte Zeiträume nicht einmal den Marktwert des Stroms oder eine Entschädigung erhalten. Die Anwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz hat sich die Urteilsbegründung angeschaut und einen Fehler gefunden. Die Anwälte meinen, die Karlsruher Richter haben einen entscheidenden Satz übersehen und den Willen des ...Den vollständigen Artikel lesen ...