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DGAP-HV: Intertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.11.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Intertainment Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Intertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 30.11.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-10-19 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Intertainment Aktiengesellschaft München - ISIN 
DE0006223605, WKN 622360 - Wir laden die Aktionäre 
unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung 
am Donnerstag, den 30. November 2017, um 14:00 Uhr 
(MEZ) in das Haus der Bayerischen Wirtschaft 
Conference Center, Europasaal 
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München ein. _I._ 
_Tagesordnung_ 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   für die Intertainment Aktiengesellschaft und 
   des gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
   für die Intertainment Aktiengesellschaft und 
   den Konzern zusammengefassten Lageberichts 
   (einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 
   Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB) sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen werden in 
   der Hauptversammlung zugänglich sein und dort 
   vom Vorstand und - soweit dies den Bericht des 
   Aufsichtsrats betrifft - Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats näher erläutert werden. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 
   in seiner Sitzung am 27. September 2017 bereits 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
   festgestellt ist. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.intertainment.de unter der Rubrik 'Die 
   Aktie/Die Hauptversammlung' zugänglich. Die 
   Unterlagen werden außerdem auch während 
   der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
   ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   derzeitigen Alleinvorstand, Herrn Felix Petri, 
   für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu 
   erteilen und dem ehemaligen Vorstandsmitglied, 
   Herrn Dr. Oliver Maaß, für das 
   Geschäftsjahr 2016 die Entlastung zu 
   verweigern. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die K&M 
   Kreitinger Maierhofer GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2017 sowie für die 
   prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 
   2017, sofern dieser einer solchen prüferischen 
   Durchsicht unterzogen wird, zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der 
   Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der K&M 
   Kreitinger Maierhofer GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu 
   deren Unabhängigkeit eingeholt. 
5. *Beschlussfassung über die Festlegung der Höhe 
   der Aufsichtsratsvergütung für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Nach § 14 der Satzung der Intertainment 
   Aktiengesellschaft beschließt über die 
   Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils 
   abgelaufene Geschäftsjahr diejenige 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweils 
   abgelaufene Geschäftsjahr abstimmt. Danach 
   erhält der Vorsitzende die doppelte Vergütung 
   eines einfachen Mitglieds, der stellvertretende 
   Vorsitzende das Eineinhalbfache. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   Jedes Mitglied des Aufsichtsrats der 
   Intertainment Aktiengesellschaft erhält für das 
   Geschäftsjahr 2016 für seine Tätigkeit eine 
   pauschale Vergütung in Höhe von EUR 7.000,00 
   brutto; der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das 
   Doppelte dieses Betrages, also EUR 14.000,00 
   brutto und sein Stellvertreter das 
   Eineinhalbfache, also EUR 10.500,00 brutto. 
   Zusätzlich erstattet die Gesellschaft den 
   Aufsichtsratsmitgliedern eine mögliche auf ihre 
   Vergütung zu zahlende Umsatzsteuer. 
   Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat 
   nur während eines Teils des Geschäftsjahres 
   angehört haben, erhalten eine zeitanteilige 
   Vergütung. 
6. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2015* 
 
   Die in der Hauptversammlung vom 16. Januar 2017 
   gefassten Beschlüsse zur Entlastung der 
   Verwaltung für das Geschäftsjahr 2015 sind 
   aufgrund einer Anfechtungsklage eines Aktionärs 
   und deren Anerkenntnis durch die Gesellschaft 
   nicht wirksam geworden. Vor diesem Hintergrund 
   schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, dem 
   derzeitigen Alleinvorstand, Herrn Felix Petri, 
   für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu 
   erteilen und dem ehemaligen Mitglied, Herrn Dr. 
   Oliver Maaß, die Entlastung zu verweigern. 
7. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2015* 
 
   Die in der Hauptversammlung vom 16. Januar 2017 
   gefassten Beschlüsse zur Entlastung der 
   Verwaltung für das Geschäftsjahr 2015 sind 
   aufgrund einer Anfechtungsklage eines Aktionärs 
   und deren Anerkenntnis durch die Gesellschaft 
   nicht wirksam geworden. Vor diesem Hintergrund 
   schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den im 
   Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
8. *Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Absatz 1 AktG in 
   Verbindung mit § 10 Absatz 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus drei ausschließlich von 
   den Anteilseignern zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen. 
 
   Mit Beschluss des Amtsgerichts München - 
   Registergericht - vom 24. Juni 2017 wurden Herr 
   Jörg Lang und Herr Peter Thilo Hasler bis zur 
   Wahl in der nächsten Hauptversammlung 
   gerichtlich zu Aufsichtsratsmitgliedern der 
   Gesellschaft bestellt. Die Amtszeit der 
   gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder 
   endet demnach mit der Wahl von neuen 
   Aufsichtsratsmitgliedern durch die 
   Hauptversammlung am 30. November 2017. Mit der 
   Wahl soll die Bestellung von Herrn Jörg Lang 
   bestätigt und Frau Bianca Krippendorf als 
   Nachfolgerin von Herrn Peter Thilo Hasler als 
   Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   (a) Frau Bianca Krippendorf, wohnhaft in 
       München, Justiziarin, Geschäftsführerin 
       der MK Medien Beteiligungs GmbH, 
       Feldafing, und 
   (b) Herrn Jörg Lang, wohnhaft in München, 
       Diplomkaufmann, selbständiger Journalist 
       für Finanzmärkte 
 
   als Mitglieder in den Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft zu wählen, wobei deren Amtszeit 
   jeweils mit dem Schluss der Hauptversammlung 
   endet, die über die Entlastung für das am 31. 
   Dezember 2021 endende Geschäftsjahr 
   beschließt. 
 
   Frau Krippendorf und Herr Lang gehören keinen 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG an. 
   Frau Krippendorf und Herr Lang haben zudem 
   keine Mitgliedschaften in vergleichbaren 
   Kontrollgremien in- und ausländischer 
   Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 
   Absatz 1 Satz 5 AktG inne. 
 
   Die vorgeschlagenen Kandidaten haben für den 
   Fall ihrer Wahl deren Annahme erklärt. Herr 
   Bernhard Pöllinger, Vorsitzender des 
   Aufsichtsrats, wird die Funktion gemäß § 
   100 Absatz 5 AktG ausüben. 
 
   Zu Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 
   7. Februar 2017 wird erklärt, dass Frau 
   Krippendorf als Justiziarin und 
   Geschäftsführerin der MK Medien Beteiligungs 
   GmbH, Feldafing, tätig ist, welche mit rund 
   47,53 % an der Intertainment Aktiengesellschaft 
   als Aktionärin beteiligt ist. Im Übrigen 
   bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
   zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten und der 
   Intertainment Aktiengesellschaft, deren 
   Konzernunternehmen, den Organen der 
   Intertainment Aktiengesellschaft oder einem 
   wesentlich an der Intertainment 
   Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär keine 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, 
   die ein objektiv urteilender Aktionär für seine 

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October 19, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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