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DGAP-News: Intertainment Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Intertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.11.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-10-19 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Intertainment Aktiengesellschaft München - ISIN DE0006223605, WKN 622360 - Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 30. November 2017, um 14:00 Uhr (MEZ) in das Haus der Bayerischen Wirtschaft Conference Center, Europasaal Max-Joseph-Straße 5, 80333 München ein. _I._ _Tagesordnung_ 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die Intertainment Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des für die Intertainment Aktiengesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Die vorstehend genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort vom Vorstand und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - Vorsitzenden des Aufsichtsrats näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss in seiner Sitzung am 27. September 2017 bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Die vorgenannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.intertainment.de unter der Rubrik 'Die Aktie/Die Hauptversammlung' zugänglich. Die Unterlagen werden außerdem auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem derzeitigen Alleinvorstand, Herrn Felix Petri, für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen und dem ehemaligen Vorstandsmitglied, Herrn Dr. Oliver Maaß, für das Geschäftsjahr 2016 die Entlastung zu verweigern. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die K&M Kreitinger Maierhofer GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2017, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, zu wählen. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der K&M Kreitinger Maierhofer GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 5. *Beschlussfassung über die Festlegung der Höhe der Aufsichtsratsvergütung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016* Nach § 14 der Satzung der Intertainment Aktiengesellschaft beschließt über die Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr diejenige Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr abstimmt. Danach erhält der Vorsitzende die doppelte Vergütung eines einfachen Mitglieds, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Jedes Mitglied des Aufsichtsrats der Intertainment Aktiengesellschaft erhält für das Geschäftsjahr 2016 für seine Tätigkeit eine pauschale Vergütung in Höhe von EUR 7.000,00 brutto; der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages, also EUR 14.000,00 brutto und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache, also EUR 10.500,00 brutto. Zusätzlich erstattet die Gesellschaft den Aufsichtsratsmitgliedern eine mögliche auf ihre Vergütung zu zahlende Umsatzsteuer. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nur während eines Teils des Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung. 6. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015* Die in der Hauptversammlung vom 16. Januar 2017 gefassten Beschlüsse zur Entlastung der Verwaltung für das Geschäftsjahr 2015 sind aufgrund einer Anfechtungsklage eines Aktionärs und deren Anerkenntnis durch die Gesellschaft nicht wirksam geworden. Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, dem derzeitigen Alleinvorstand, Herrn Felix Petri, für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen und dem ehemaligen Mitglied, Herrn Dr. Oliver Maaß, die Entlastung zu verweigern. 7. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015* Die in der Hauptversammlung vom 16. Januar 2017 gefassten Beschlüsse zur Entlastung der Verwaltung für das Geschäftsjahr 2015 sind aufgrund einer Anfechtungsklage eines Aktionärs und deren Anerkenntnis durch die Gesellschaft nicht wirksam geworden. Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 8. *Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 10 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei ausschließlich von den Anteilseignern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Mit Beschluss des Amtsgerichts München - Registergericht - vom 24. Juni 2017 wurden Herr Jörg Lang und Herr Peter Thilo Hasler bis zur Wahl in der nächsten Hauptversammlung gerichtlich zu Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft bestellt. Die Amtszeit der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder endet demnach mit der Wahl von neuen Aufsichtsratsmitgliedern durch die Hauptversammlung am 30. November 2017. Mit der Wahl soll die Bestellung von Herrn Jörg Lang bestätigt und Frau Bianca Krippendorf als Nachfolgerin von Herrn Peter Thilo Hasler als Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, (a) Frau Bianca Krippendorf, wohnhaft in München, Justiziarin, Geschäftsführerin der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, und (b) Herrn Jörg Lang, wohnhaft in München, Diplomkaufmann, selbständiger Journalist für Finanzmärkte als Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen, wobei deren Amtszeit jeweils mit dem Schluss der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr beschließt. Frau Krippendorf und Herr Lang gehören keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG an. Frau Krippendorf und Herr Lang haben zudem keine Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG inne. Die vorgeschlagenen Kandidaten haben für den Fall ihrer Wahl deren Annahme erklärt. Herr Bernhard Pöllinger, Vorsitzender des Aufsichtsrats, wird die Funktion gemäß § 100 Absatz 5 AktG ausüben. Zu Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 wird erklärt, dass Frau Krippendorf als Justiziarin und Geschäftsführerin der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, tätig ist, welche mit rund 47,53 % an der Intertainment Aktiengesellschaft als Aktionärin beteiligt ist. Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten und der Intertainment Aktiengesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Intertainment Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der Intertainment Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine
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October 19, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)