Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Intertainment Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Intertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 30.11.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-10-19 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Intertainment Aktiengesellschaft München - ISIN
DE0006223605, WKN 622360 - Wir laden die Aktionäre
unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 30. November 2017, um 14:00 Uhr
(MEZ) in das Haus der Bayerischen Wirtschaft
Conference Center, Europasaal
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München ein. _I._
_Tagesordnung_
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
für die Intertainment Aktiengesellschaft und
des gebilligten Konzernabschlusses sowie des
für die Intertainment Aktiengesellschaft und
den Konzern zusammengefassten Lageberichts
(einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289
Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB) sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Die vorstehend genannten Unterlagen werden in
der Hauptversammlung zugänglich sein und dort
vom Vorstand und - soweit dies den Bericht des
Aufsichtsrats betrifft - Vorsitzenden des
Aufsichtsrats näher erläutert werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss
in seiner Sitzung am 27. September 2017 bereits
gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist.
Die vorgenannten Unterlagen sind von der
Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.intertainment.de unter der Rubrik 'Die
Aktie/Die Hauptversammlung' zugänglich. Die
Unterlagen werden außerdem auch während
der Hauptversammlung zur Einsichtnahme
ausliegen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
derzeitigen Alleinvorstand, Herrn Felix Petri,
für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu
erteilen und dem ehemaligen Vorstandsmitglied,
Herrn Dr. Oliver Maaß, für das
Geschäftsjahr 2016 die Entlastung zu
verweigern.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die K&M
Kreitinger Maierhofer GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2017 sowie für die
prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres
2017, sofern dieser einer solchen prüferischen
Durchsicht unterzogen wird, zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der
Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate
Governance Kodex vorgesehene Erklärung der K&M
Kreitinger Maierhofer GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu
deren Unabhängigkeit eingeholt.
5. *Beschlussfassung über die Festlegung der Höhe
der Aufsichtsratsvergütung für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2016*
Nach § 14 der Satzung der Intertainment
Aktiengesellschaft beschließt über die
Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils
abgelaufene Geschäftsjahr diejenige
Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweils
abgelaufene Geschäftsjahr abstimmt. Danach
erhält der Vorsitzende die doppelte Vergütung
eines einfachen Mitglieds, der stellvertretende
Vorsitzende das Eineinhalbfache.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats der
Intertainment Aktiengesellschaft erhält für das
Geschäftsjahr 2016 für seine Tätigkeit eine
pauschale Vergütung in Höhe von EUR 7.000,00
brutto; der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das
Doppelte dieses Betrages, also EUR 14.000,00
brutto und sein Stellvertreter das
Eineinhalbfache, also EUR 10.500,00 brutto.
Zusätzlich erstattet die Gesellschaft den
Aufsichtsratsmitgliedern eine mögliche auf ihre
Vergütung zu zahlende Umsatzsteuer.
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat
nur während eines Teils des Geschäftsjahres
angehört haben, erhalten eine zeitanteilige
Vergütung.
6. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2015*
Die in der Hauptversammlung vom 16. Januar 2017
gefassten Beschlüsse zur Entlastung der
Verwaltung für das Geschäftsjahr 2015 sind
aufgrund einer Anfechtungsklage eines Aktionärs
und deren Anerkenntnis durch die Gesellschaft
nicht wirksam geworden. Vor diesem Hintergrund
schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, dem
derzeitigen Alleinvorstand, Herrn Felix Petri,
für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu
erteilen und dem ehemaligen Mitglied, Herrn Dr.
Oliver Maaß, die Entlastung zu verweigern.
7. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015*
Die in der Hauptversammlung vom 16. Januar 2017
gefassten Beschlüsse zur Entlastung der
Verwaltung für das Geschäftsjahr 2015 sind
aufgrund einer Anfechtungsklage eines Aktionärs
und deren Anerkenntnis durch die Gesellschaft
nicht wirksam geworden. Vor diesem Hintergrund
schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den im
Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
8. *Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern
des Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Absatz 1 AktG in
Verbindung mit § 10 Absatz 1 der Satzung der
Gesellschaft aus drei ausschließlich von
den Anteilseignern zu wählenden Mitgliedern
zusammen.
Mit Beschluss des Amtsgerichts München -
Registergericht - vom 24. Juni 2017 wurden Herr
Jörg Lang und Herr Peter Thilo Hasler bis zur
Wahl in der nächsten Hauptversammlung
gerichtlich zu Aufsichtsratsmitgliedern der
Gesellschaft bestellt. Die Amtszeit der
gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder
endet demnach mit der Wahl von neuen
Aufsichtsratsmitgliedern durch die
Hauptversammlung am 30. November 2017. Mit der
Wahl soll die Bestellung von Herrn Jörg Lang
bestätigt und Frau Bianca Krippendorf als
Nachfolgerin von Herrn Peter Thilo Hasler als
Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum
Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
(a) Frau Bianca Krippendorf, wohnhaft in
München, Justiziarin, Geschäftsführerin
der MK Medien Beteiligungs GmbH,
Feldafing, und
(b) Herrn Jörg Lang, wohnhaft in München,
Diplomkaufmann, selbständiger Journalist
für Finanzmärkte
als Mitglieder in den Aufsichtsrat der
Gesellschaft zu wählen, wobei deren Amtszeit
jeweils mit dem Schluss der Hauptversammlung
endet, die über die Entlastung für das am 31.
Dezember 2021 endende Geschäftsjahr
beschließt.
Frau Krippendorf und Herr Lang gehören keinen
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG an.
Frau Krippendorf und Herr Lang haben zudem
keine Mitgliedschaften in vergleichbaren
Kontrollgremien in- und ausländischer
Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125
Absatz 1 Satz 5 AktG inne.
Die vorgeschlagenen Kandidaten haben für den
Fall ihrer Wahl deren Annahme erklärt. Herr
Bernhard Pöllinger, Vorsitzender des
Aufsichtsrats, wird die Funktion gemäß §
100 Absatz 5 AktG ausüben.
Zu Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des Deutschen
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom
7. Februar 2017 wird erklärt, dass Frau
Krippendorf als Justiziarin und
Geschäftsführerin der MK Medien Beteiligungs
GmbH, Feldafing, tätig ist, welche mit rund
47,53 % an der Intertainment Aktiengesellschaft
als Aktionärin beteiligt ist. Im Übrigen
bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats
zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten und der
Intertainment Aktiengesellschaft, deren
Konzernunternehmen, den Organen der
Intertainment Aktiengesellschaft oder einem
wesentlich an der Intertainment
Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär keine
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen,
die ein objektiv urteilender Aktionär für seine
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
October 19, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
© 2017 Dow Jones News
