Nach dem Squeeze-Out beim Wasseraufbereiter BWT vor einer Woche wurde beim Landesgericht Wels ein Antrag auf Überprüfung des Barabfindungsangebotes gestellt. BWT-Aktionäre können nun binnen eines Monats ebenfalls Überprüfungsanträge stellen, danach sind Anträge weiterer Aktionäre unzulässig, teilte das Landesgericht Wels via ...Den vollständigen Artikel lesen ...