Das Hamburger Unternehmen hatte für sein Grundrecht auf eine wirksame Überprüfung der Netzentgelte geklagt. Die Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.Lichtblick ist mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Das Energieunternehmen hatte auf sein Grundrecht auf eine wirksame gerichtliche Überprüfung der Netzentgelte in Karlsruhe geklagt. Die Richter hätten die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, teilte Lichtblick mit. Das Unternehmen sieht durch den am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die Rechte der Strom- und ...Den vollständigen Artikel lesen ...