Zürich (ots) - Der Rechtsstreit zwischen Postfinance und der
Finanzmarktaufsicht Finma geht in die finale Runde. «Wir sind der
Auffassung, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil die
Sichtweise von Postfinance nicht angemessen gewürdigt hat, und werden
die Beschwerde deshalb vor Bundesgericht weiterziehen», sagt Sprecher
Johannes Möri in der «Handelszeitung».
Konkret hat die Finma im Sommer 2016 verfügt, dass Postfinance
unter bestimmten Umständen mindestens 270 Millionen Franken mehr
Eigenkapital benötigt. Und zwar für den Fall, dass die Zinsen rasch
anziehen würden, weil dann die Gefahr bestünde, dass
Postfinance-Kunden auf der Suche nach Rendite vermehrt Sichtgelder
abziehen könnten. Postfinance hat gegen diese Finma-Verfügung im
Herbst 2016 Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht eingelegt und im
Frühjahr vor BVG verloren.
Man wehre sich nicht grundsätzlich gegen Zusatzkapital zur Deckung
erhöhter Risiken, betont Sprecher Möri: «Im konkreten Fall liegen
erhöhte Risiken jedoch nicht vor, die einen Kapitalzuschlag
rechtfertigen würden.» Vielmehr ist Postfinance davon überzeugt, dass
die Messung der Zinsrisiken mit den eigenen internen Modellen der
ökonomischen Realität deutlich besser Rechnung trage als die Messung
«gemäss dem starren Modell der Finma». Das Modell berge höhere
Zinsrisiken und führe zu Fehlsteuerungsanreizen.
Originaltext: Handelszeitung
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100009535
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Nähere Auskunft erhalten Sie unter Tel.: 058 269 22 90
Finanzmarktaufsicht Finma geht in die finale Runde. «Wir sind der
Auffassung, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil die
Sichtweise von Postfinance nicht angemessen gewürdigt hat, und werden
die Beschwerde deshalb vor Bundesgericht weiterziehen», sagt Sprecher
Johannes Möri in der «Handelszeitung».
Konkret hat die Finma im Sommer 2016 verfügt, dass Postfinance
unter bestimmten Umständen mindestens 270 Millionen Franken mehr
Eigenkapital benötigt. Und zwar für den Fall, dass die Zinsen rasch
anziehen würden, weil dann die Gefahr bestünde, dass
Postfinance-Kunden auf der Suche nach Rendite vermehrt Sichtgelder
abziehen könnten. Postfinance hat gegen diese Finma-Verfügung im
Herbst 2016 Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht eingelegt und im
Frühjahr vor BVG verloren.
Man wehre sich nicht grundsätzlich gegen Zusatzkapital zur Deckung
erhöhter Risiken, betont Sprecher Möri: «Im konkreten Fall liegen
erhöhte Risiken jedoch nicht vor, die einen Kapitalzuschlag
rechtfertigen würden.» Vielmehr ist Postfinance davon überzeugt, dass
die Messung der Zinsrisiken mit den eigenen internen Modellen der
ökonomischen Realität deutlich besser Rechnung trage als die Messung
«gemäss dem starren Modell der Finma». Das Modell berge höhere
Zinsrisiken und führe zu Fehlsteuerungsanreizen.
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