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Dow Jones News
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DGAP-HV: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.01.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 11.01.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-11-30 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft München - WKN 126215 
- 
- ISIN DE0001262152 - Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir die 
Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am *11. Januar 
2018 um 10:00 Uhr* 
(Einlass ab 9:30 Uhr) 
im 
Haus der Bayerischen Wirtschaft, 
Max-Joseph-Straße 5, 
80333 München stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   2016/2017 und des Lageberichts der B+S 
   Banksysteme Aktiengesellschaft, des 
   gebilligten Konzernabschlusses 2016/2017 und 
   des Lageberichts des Konzerns, des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2016/2017 sowie des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 
   315 Abs. 4 HGB* 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 
   175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, 
   dass der Vorstand die Hauptversammlung zur 
   Entgegennahme des festgestellten 
   Jahresabschlusses und des Lageberichts und 
   bei einem Mutterunternehmen auch zur 
   Entgegennahme des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts einzuberufen hat. 
   Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung 
   den Jahresabschluss, den Lagebericht, den 
   Bericht des Aufsichtsrats und - bei 
   börsennotierten Gesellschaften - einen 
   erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 
   289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie bei einem 
   Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, 
   den Konzernlagebericht und den Bericht des 
   Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017 einzeln Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2016/2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017/2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2017/2018 zu wählen. 
5. *Beschlussfassung über Wahlen zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   endet mit Ablauf der für den 11. Januar 2018 
   einberufenen ordentlichen Hauptversammlung. 
   Deshalb ist eine Neuwahl der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat 
   setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 
   1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 11 Abs. 1 der 
   Satzung aus drei Mitgliedern von Vertretern 
   der Anteilseigner zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   - Herrn Prof. Dr. Herbert Kofler, Professor 
     der Betriebswirtschaftslehre an der 
     Universität Klagenfurt/Österreich, 
     Klagenfurt/Österreich 
   - Herrn Honorarprofessor Mag. Dr. Johann 
     Bertl, selbstständiger 
     Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, 
     Seekirchen/Österreich 
   - Herrn Dr. Werner Steinwender, emeritierter 
     Rechtsanwalt ohne eigene Kanzlei, 
     Salzburg/Österreich 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der für den 11. 
   Januar 2018 einberufenen ordentlichen 
   Hauptversammlung für die Zeit bis zur 
   Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, 
   die über die Entlastung der Mitglieder für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt, wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht 
   mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu 
   wählen. 
 
   Herr Prof. Dr. Herbert Kofler ist Mitglied in 
   folgenden gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsgremien und in vergleichbaren in- 
   und ausländischen Kontrollgremien: 
 
   Privatstiftung der Kärntner Sparkasse AG, 
   Klagenfurt 
   redstars.data.com AG, Wien 
   Akademie der Wirtschaftstreuhänder GmbH, Wien 
 
   Herr Prof. Dr. Herbert Kofler hat keine 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft 
   bzw. einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär im Sinn von Ziffer 5.4.1 
   DCGK. 
 
   Herr Honorarprofessor Mag. Dr. Johann Bertl 
   ist Mitglied in folgendem gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsgremium und in 
   vergleichbarem in- und ausländischen 
   Kontrollgremium: 
 
   Bankhaus Spängler AG, Salzburg 
 
   Herr Honorarprofessor Mag. Dr. Johann Bertl 
   verfügt über Sachverstand auf den Gebieten 
   Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne 
   des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   Herr Honorarprofessor Mag. Dr. Johann Bertl 
   hat keine persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft bzw. einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär im Sinn von 
   Ziffer 5.4.1 DCGK. 
 
   Herr Dr. Werner Steinwender ist nicht 
   Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsgremium und nicht Mitglied in einem 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremium. 
 
   Herr Dr. Werner Steinwender hat keine 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft 
   bzw. einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär im Sinn von Ziffer 5.4.1 
   DCGK. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass 
   diese den zu erwartenden Zeitaufwand 
   aufbringen können. 
 
   Es ist beabsichtigt, einer Empfehlung des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex folgend, 
   die Wahl der neuen Mitglieder des 
   Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung 
   durchzuführen. 
 
   Der Aufsichtsrat beabsichtigt, im Fall der 
   Wahl der vorgeschlagenen Personen Herrn Prof. 
   Dr. Herbert Kofler wieder zu seinem 
   Vorsitzenden zu wählen. 
 
   Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen 
   Kandidaten stehen über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter der Adresse 
   https://www.bs-ag.com/Hauptversammlung zur 
   Verfügung. 
Teilnahmebedingungen 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind nach § 16 Abs. 4 und 5 der Satzung der 
Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des 
Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung muss in Textform 
in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
Zum Nachweis reicht ein in Textform erstellter Nachweis 
des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut aus. 
Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache 
erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. 
Tages vor der Versammlung, also auf den *Beginn des 21. 
Dezember 2017, 00:00 Uhr*, ('*Nachweisstichtag*') zu 
beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des *4. Januar 
2018 (24:00 Uhr)* bei folgender Anmeldestelle zugehen: 
 
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft 
c/o Computershare Operations Center 
D-80249 München 
Telefax: +49/89/30 90 37 4675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum 
Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der 
Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- 
und stimmberechtigt, es sei denn, er hat sich vom 
Vorbesitzer, welcher die Aktien zum Nachweisstichtag 
noch gehalten hat, bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. durch ein Kreditinstitut, eine 

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November 30, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

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