Winterthur - Autoleasing ist beliebt, besonders im Tessin und in der Westschweiz. Wer sich für ein Leasing entscheidet, sollte jedoch einige Punkte beachten.
Autoleasing ist in der Schweiz weit verbreitet. Besonders hoch ist die Leasingrate im Tessin und in der Westschweiz, wie Zahlen der AXA Winterthur zeigen. Im Tessin ist jedes vierte Auto geleast, in den Westschweizer Kantonen mehr als jedes fünfte. Etwas weniger verbreitet ist Leasing in der Deutschschweiz: dort bewegt sich die Leasingquote je nach Kanton bei 8 bis 16 Prozent. Am höchsten ist die Leasingquote bei den Deutschschweizer Kantonen in Solothurn mit 16% - am unteren Ende der Rangliste liegt Appenzell Innerhoden mit 8%.
Damit ist Autoleasing schweizweit eine beliebte Finanzierungsmethode - hat aber auch seine Tücken, wie Rechtsexperte Jürg Schneider von der AXA-ARAG erklärt. «Bei uns melden sich regelmässig Kundinnen und Kunden, die aufgrund eines Leasings Rechtshilfe benötigen», sagt Jürg Schneider, Rechtsexperte und Head Operations & Underwriting bei der AXA-ARAG Rechtsschutz. «Teilweise haben sich die Leasingnehmer im Vorfeld zu wenig genau über die Vertragsbedingungen informiert, in einzelnen Fällen liegt aber auch ganz klar ein rechtswidriges Verhalten seitens des Händlers oder der Leasingfirma vor», so Jürg Schneider. Daher sei es wichtig, sich vorgängig sorgfältig über die Leasingbedingungen zu informieren und sich für das Leasing an den Autohändler seines Vertrauens zu wenden.
In diesen Kantonen wird am meisten geleast:
Quelle: AXA Winterthur
Auswertung der bei AXA Winterthur versicherten Personenwagen nach Autokennzeichen (Oktober 2017)
Falls es dennoch zu Ungereimtheiten kommt, gestaltet es sich für Privatpersonen oftmals schwierig, gegen den Leasinghändler oder die Leasingfirma vorzugehen, denn unterschrieben wird der Vertrag zwar in der Garage, Vertragspartner ist aber die Leasingfirma. «Da dies ein Dreiecksgeschäft ist, kommt es immer wieder vor, dass Händler und Leasingfirma den Leasingnehmer bei Problemen vom einen zum andern verweisen und keiner die Verantwortung übernimmt. Leasingnehmer werden so teils schlicht im Regen stehen gelassen», so Jürg Schneider. In solchen Fällen hilft eine Rechtsschutzversicherung, die sich für die Interessen des Leasingnehmers einsetzt, etwa wenn überhöhte Zahlungsforderungen des Händlers auftreten - beispielsweise wenn ein Leasingnehmer vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen möchte - oder wenn Mängel am Fahrzeug festgestellt werden, die ein Händler bewusst verschwiegen hat.
Kleiner Mangel entpuppt sich als Totalschaden
Ein besonders krasses Beispiel erlebte die AXA-ARAG Anfang dieses Jahres: Ein Händler hatte der Leasingnehmerin eines Occasionswagens gesagt, das Auto habe lediglich einen kleinen Parkschaden erlitten, sei ansonsten aber bestens in Form. Beim ersten Garagenbesuch stellte sich dann aber heraus, dass das Auto einen gröberen Unfall gehabt haben musste und wirtschaftlich gesehen ein Totalschaden vorlag. Als die Leasingnehmerin den Händler damit konfrontierte, bot dieser keinerlei Hand, den Fehler zu beheben. Erst auf Intervention der AXA-ARAG hin konnte die Leasingnehmerin das Fahrzeug zurückgeben. ...