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DGAP-HV: SinnerSchrader Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.01.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: SinnerSchrader Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
SinnerSchrader Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 31.01.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-12-20 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
SinnerSchrader Aktiengesellschaft Hamburg ISIN: 
DE0005141907 
WKN: 514190 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu 
der am 31. Januar 2018 um 10:00 Uhr MEZ im Ballsaal, 
Südtribüne FC St. Pauli, Harald-Stender-Platz 1 
(Heiligengeistfeld/Budapester Straße), 20359 
Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
eingeladen. 
 
I Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017, des gemeinsamen 
   Lageberichts der SinnerSchrader 
   Aktiengesellschaft und des 
   SinnerSchrader-Konzerns für das Geschäftsjahr 
   2016/2017, des Berichtes des Aufsichtsrats 
   sowie des erläuternden Berichtes des Vorstands 
   zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 
   4 HGB für das Geschäftsjahr 2016/2017 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 
   2016/2017 der SinnerSchrader 
   Aktiengesellschaft in Höhe von 3.302.453,55 
   EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung von 0,04 EUR   461.710,56 EUR 
   Dividende je 
   dividendenberechtigte 
   Stückaktie: 
   Einstellung in die          2.840.742,99 EUR 
   Gewinnrücklagen: 
 
   Zurzeit hält die Gesellschaft keine eigenen 
   Aktien, sodass grundsätzlich alle Aktien 
   dividendenberechtigt sind. Sollte sich die 
   Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis 
   zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die 
   Verwendung des Bilanzgewinns ändern, werden 
   Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung 
   einen angepassten Beschlussvorschlag zur 
   Gewinnverwendung unterbreiten. Dieser wird 
   unverändert eine Ausschüttung von 0,04 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsehen und 
   im Übrigen beinhalten, dass der nicht auf 
   dividendenberechtigte Stückaktien entfallende 
   Teilbetrag des Bilanzgewinns in die 
   Gewinnrücklagen eingestellt wird. Die 
   Dividende ist am 5. Februar 2018 zur Zahlung 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016/2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2017/2018 die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, 
   Zweigniederlassung Hamburg, zu wählen. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 
   96, 101 Abs. 1 AktG und § 9 der Satzung der 
   Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, 
   die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt 
   werden. 
 
   Aufgrund der Amtsniederlegung der ehemaligen 
   Aufsichtsratsmitglieder Dieter Heyde und Prof. 
   Cyrus D. Khazaeli mit Wirkung zum 15. Juni 
   2017 hat das Amtsgericht Hamburg mit Beschluss 
   vom 23. Juni 2017 die Herren Frank 
   Riemensperger und Daniel Schwartmann zu 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Ihre 
   Amtszeit endet spätestens mit Ablauf der auf 
   die gerichtliche Bestellung folgenden nächsten 
   ordentlichen Hauptversammlung. Vor diesem 
   Hintergrund sind in der Hauptversammlung zwei 
   Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen. 
 
   Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines 
   ausscheidenden Mitglieds gewählt, erfolgt die 
   Neuwahl gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung der 
   Gesellschaft für die restliche Amtszeit des 
   Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat war 
   ursprünglich bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung bestellt, die über die 
   Entlastung für das am 31. August 2018 endende 
   Geschäftsjahr beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Frank Riemensperger, Dietzenbach, 
      Vorsitzender der Geschäftsführung 
      Accenture Deutschland, angestellt bei der 
      Accenture Holdings GmbH & Co. KG, und 
   b) Herrn Daniel Schwartmann, Düsseldorf, 
      Geschäftsführer Accenture Corporate 
      Development Europa, Afrika und 
      Lateinamerika, angestellt bei der 
      Accenture GmbH, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
   am 31. Januar 2018 bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das am 31. August 2018 endende Geschäftsjahr 
   beschließt, in den Aufsichtsrat zu 
   wählen. 
 
   Entsprechend Ziffer 5.4.3 Satz 1 Deutscher 
   Corporate Governance Kodex (DCGK) ist 
   beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
   Einzelabstimmung über die Kandidaten 
   entscheiden zu lassen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 DCGK wird 
   darauf hingewiesen, dass Herr Riemensperger 
   für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat 
   seine Bereitschaft erklärt hat, für den 
   Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 
 
   Die Wahlvorschläge berücksichtigen die 
   gesetzlichen Vorgaben sowie die vom 
   Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2 
   und Abs. 3 DCGK beschlossenen Ziele für seine 
   Zusammensetzung sowie das vom Aufsichtsrat 
   erarbeitete Kompetenzprofil für das 
   Gesamtgremium. Die Ziele für die 
   Zusammensetzung des Aufsichtsrats im Hinblick 
   auf die Geschlechterquote sollen bis zum 30. 
   Juni 2022 erreicht werden. 
 
   Zu Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 DCGK wird 
   erklärt, dass nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats zwischen Herrn Riemensperger 
   bzw. Herrn Schwartmann einerseits und der 
   SinnerSchrader AG, deren Konzernunternehmen, 
   den Organen der SinnerSchrader AG oder einem 
   wesentlich an der SinnerSchrader AG 
   beteiligten Aktionär andererseits mit Ausnahme 
   der unten stehenden Punkte keine persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehungen bestehen, die 
   ein objektiv urteilender Aktionär für seine 
   Wahlentscheidung als maßgebend ansehen 
   würde. Wesentlich beteiligt in diesem Sinne 
   sind solche Aktionäre, die direkt oder 
   indirekt mehr als 
   10 % der stimmberechtigten Aktien der 
   Gesellschaft halten: 
 
    * Herr Riemensperger und Herr 
      Schwartmann sind derzeit Mitglieder 
      des Aufsichtsrats der SinnerSchrader 
      AG. 
    * Herr Riemensperger ist Vorsitzender 
      der Geschäftsführung Accenture 
      Deutschland, Herr Schwartmann ist 
      Geschäftsführer Accenture Corporate 
      Development Europa, Afrika und 
      Lateinamerika. 
 
    Accenture ist über die Accenture Digital 
    Holdings GmbH mehrheitlich (mit rund 
    65,94%) an der SinnerSchrader AG beteiligt 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 
   5.4.1 Abs. 5 DCGK vergewissert, dass die 
   Herren Riemensperger und Schwartmann den zu 
   erwartenden Zeitaufwand erbringen können. 
 
   Herr Riemensperger bekleidet bei folgenden 
   weiteren in- und ausländischen Gesellschaften 
   Ämter in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   Kontrollgremien: 
 
   - Sitz im Senat der acatech - Deutsche 
     Akademie der Technikwissenschaften e. V. 
   - Mitglied des Präsidiums des 
     IT-Branchenverbands BITKOM 
   - Mitglied des Präsidiums des Bundesverbands 
     der IT-Anwender VOICE 
   - Vice President des American Chamber of 
     Commerce in Germany e. V. 
 
   Herr Schwartmann bekleidet bei folgenden 
   weiteren in- und ausländischen Gesellschaften 
   Ämter in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   Kontrollgremien: 
 
   - Mitglied des Beirats der Omnetric Group 
 
   Einen Lebenslauf von Herrn Riemensperger und 
   Herrn Schwartmann finden Sie im Anhang dieser 
   Einladung sowie - zusammen mit den 
   Lebensläufen aller Aufsichtsratsmitglieder - 
   in jährlich aktualisierter Form auf der 
   Website der Gesellschaft unter 
 
   www.sinnerschrader.ag 
 
   unter der Rubrik 'Governance' im Bereich 
   'Management'. 
7. *Beschluss über die Ermächtigung zum Erwerb 
   und zur Verwendung eigener Aktien und zum 
   Ausschluss des Bezugsrechts sowie zur 
   Aufhebung der bestehenden Ermächtigung* 
 
   Die derzeit bestehende, durch die 
   Hauptversammlung vom 29. Januar 2014 
   beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener 
   Aktien ist bis zum 17. Dezember 2018 
   befristet. Um auch über das Befristungsdatum 
   hinaus weiterhin die Möglichkeit zum 
   Aktienrückkauf zu haben, wird der 
   Hauptversammlung vorgeschlagen, die am 29. 
   Januar 2014 beschlossene Ermächtigung 

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December 20, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

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