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DGAP-News: SinnerSchrader Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung SinnerSchrader Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.01.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-12-20 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. SinnerSchrader Aktiengesellschaft Hamburg ISIN: DE0005141907 WKN: 514190 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 31. Januar 2018 um 10:00 Uhr MEZ im Ballsaal, Südtribüne FC St. Pauli, Harald-Stender-Platz 1 (Heiligengeistfeld/Budapester Straße), 20359 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. I Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016/2017, des gemeinsamen Lageberichts der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und des SinnerSchrader-Konzerns für das Geschäftsjahr 2016/2017, des Berichtes des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichtes des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016/2017 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2016/2017 der SinnerSchrader Aktiengesellschaft in Höhe von 3.302.453,55 EUR wie folgt zu verwenden: Ausschüttung von 0,04 EUR 461.710,56 EUR Dividende je dividendenberechtigte Stückaktie: Einstellung in die 2.840.742,99 EUR Gewinnrücklagen: Zurzeit hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien, sodass grundsätzlich alle Aktien dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten. Dieser wird unverändert eine Ausschüttung von 0,04 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie vorsehen und im Übrigen beinhalten, dass der nicht auf dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag des Bilanzgewinns in die Gewinnrücklagen eingestellt wird. Die Dividende ist am 5. Februar 2018 zur Zahlung fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/2018 die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung Hamburg, zu wählen. 6. *Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96, 101 Abs. 1 AktG und § 9 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Aufgrund der Amtsniederlegung der ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder Dieter Heyde und Prof. Cyrus D. Khazaeli mit Wirkung zum 15. Juni 2017 hat das Amtsgericht Hamburg mit Beschluss vom 23. Juni 2017 die Herren Frank Riemensperger und Daniel Schwartmann zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Ihre Amtszeit endet spätestens mit Ablauf der auf die gerichtliche Bestellung folgenden nächsten ordentlichen Hauptversammlung. Vor diesem Hintergrund sind in der Hauptversammlung zwei Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines ausscheidenden Mitglieds gewählt, erfolgt die Neuwahl gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft für die restliche Amtszeit des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat war ursprünglich bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das am 31. August 2018 endende Geschäftsjahr beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Herrn Frank Riemensperger, Dietzenbach, Vorsitzender der Geschäftsführung Accenture Deutschland, angestellt bei der Accenture Holdings GmbH & Co. KG, und b) Herrn Daniel Schwartmann, Düsseldorf, Geschäftsführer Accenture Corporate Development Europa, Afrika und Lateinamerika, angestellt bei der Accenture GmbH, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 31. Januar 2018 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. August 2018 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Entsprechend Ziffer 5.4.3 Satz 1 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Kandidaten entscheiden zu lassen. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 DCGK wird darauf hingewiesen, dass Herr Riemensperger für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat seine Bereitschaft erklärt hat, für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. Die Wahlvorschläge berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Abs. 3 DCGK beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung sowie das vom Aufsichtsrat erarbeitete Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats im Hinblick auf die Geschlechterquote sollen bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden. Zu Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 DCGK wird erklärt, dass nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen Herrn Riemensperger bzw. Herrn Schwartmann einerseits und der SinnerSchrader AG, deren Konzernunternehmen, den Organen der SinnerSchrader AG oder einem wesentlich an der SinnerSchrader AG beteiligten Aktionär andererseits mit Ausnahme der unten stehenden Punkte keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen bestehen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Wesentlich beteiligt in diesem Sinne sind solche Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten: * Herr Riemensperger und Herr Schwartmann sind derzeit Mitglieder des Aufsichtsrats der SinnerSchrader AG. * Herr Riemensperger ist Vorsitzender der Geschäftsführung Accenture Deutschland, Herr Schwartmann ist Geschäftsführer Accenture Corporate Development Europa, Afrika und Lateinamerika. Accenture ist über die Accenture Digital Holdings GmbH mehrheitlich (mit rund 65,94%) an der SinnerSchrader AG beteiligt Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 DCGK vergewissert, dass die Herren Riemensperger und Schwartmann den zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Herr Riemensperger bekleidet bei folgenden weiteren in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: - Sitz im Senat der acatech - Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e. V. - Mitglied des Präsidiums des IT-Branchenverbands BITKOM - Mitglied des Präsidiums des Bundesverbands der IT-Anwender VOICE - Vice President des American Chamber of Commerce in Germany e. V. Herr Schwartmann bekleidet bei folgenden weiteren in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: - Mitglied des Beirats der Omnetric Group Einen Lebenslauf von Herrn Riemensperger und Herrn Schwartmann finden Sie im Anhang dieser Einladung sowie - zusammen mit den Lebensläufen aller Aufsichtsratsmitglieder - in jährlich aktualisierter Form auf der Website der Gesellschaft unter www.sinnerschrader.ag unter der Rubrik 'Governance' im Bereich 'Management'. 7. *Beschluss über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie zur Aufhebung der bestehenden Ermächtigung* Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 29. Januar 2014 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist bis zum 17. Dezember 2018 befristet. Um auch über das Befristungsdatum hinaus weiterhin die Möglichkeit zum Aktienrückkauf zu haben, wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, die am 29. Januar 2014 beschlossene Ermächtigung
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December 20, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)
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