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DGAP-News: mybet Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung mybet Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.02.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-01-11 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. mybet Holding SE Berlin ISIN DE000A0JRU67; WKN A0JRU6 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am *19. Februar 2018* um *14:00 Uhr* im *Tagungszentrum Neue Mälzerei, Friedenstr. 91, 10249 Berlin,* stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung *Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke der Deckung von Verlusten und über die Anpassung von § 5 Abs. 1 der Satzung* Das Grundkapital der Gesellschaft soll nach den §§ 222 ff. AktG im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung herabgesetzt werden, um Verluste der Gesellschaft auszugleichen. Der Wert der Gesellschaft wird dadurch nicht verändert. Es erfolgen keine Ausschüttungen an die Aktionäre. Mit dem Beschluss unter dem einzigen Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung am 19. Februar 2018 soll das Grundkapital der Gesellschaft durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 4:1 von EUR 25.584.924,00 auf EUR 6.396.231,00 reduziert werden. Die ordentliche Kapitalherabsetzung wird also in der Weise durchgeführt, dass jeweils vier auf den Namen lautende Stückaktien zu einer auf den Namen lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 25.584.924,00, eingeteilt in 25.584.924 auf den Namen lautende Stückaktien, wird um EUR 19.188.693,00 auf EUR 6.396.231, eingeteilt in 6.396.231 auf den Namen lautende Stückaktien, herabgesetzt. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach den §§ 222 ff. AktG im Verhältnis 4 zu 1 und dient in voller Höhe zur Deckung von Verlusten. Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils vier auf den Namen lautende Stückaktien zu einer auf den Namen lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalherabsetzung und der Zusammenlegung von Aktien festzulegen. c) § 5 Abs. 1 der Satzung wird in Anpassung an die Kapitalherabsetzung mit deren Wirksamwerden wie folgt neu gefasst: '(1) _Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 6.396.231,00. Das Grundkapital ist zerlegt in 6.396.231 Stückaktien.'_ _Erläuterung:_ Die Gesellschaft hat in den vergangenen Jahren erhebliche Verluste verzeichnet. Der Jahresabschluss der mybet Holding SE zum 31. Dezember 2016 weist einen Bilanzverlust in Höhe von EUR 22.361.105,70 aus. Dieser Verlust wird zum 31. Dezember 2017 voraussichtlich nicht ausgeglichen, sondern wird zum Zeitpunkt der Hauptversammlung voraussichtlich in einem den vorgeschlagenen Kapitalherabsetzungsbetrag in Höhe von EUR 19.188.693,00 übersteigenden Umfang fortbestehen. Der Kurs der Aktien der Gesellschaft lag zuletzt geraume Zeit unter dem gesetzlichen Mindestausgabebetrag von EUR 1,00. Im Zuge der Kapitalherabsetzung dürfte der Aktienkurs über den Mindestausgabebetrag steigen, so dass es der Gesellschaft wieder möglich wäre, neue Aktien auszugeben und die zur Finanzierung des Geschäfts der Gesellschaft erforderlichen Mittel auf diesem Wege einzuwerben. Zudem kann die Gesellschaft keine Dividenden an ihre Aktionäre ausschütten, solange ein Bilanzverlust vorliegt. Die vorgeschlagene Kapitalherabsetzung führt zu einer deutlichen Reduzierung des Bilanzverlustes der Gesellschaft. Dies wiederum hat zur Folge, dass die Gesellschaft bei künftigen Jahresüberschüssen früher einen unter den Aktionären verteilungsfähigen Bilanzgewinn und damit ihre Dividendenfähigkeit erreichen würde. Aus diesen Gründen liegt die Kapitalherabsetzung aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft sowie ihrer Aktionäre. _Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG_ Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 25.584.924,00 und ist eingeteilt in 25.584.924 auf den Namen lautende Stückaktien, die gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dementsprechend 25.584.924. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich *bis spätestens Montag, den 12. Februar 2018, 24:00 Uhr,* eingehend bei der Gesellschaft unter folgender Adresse angemeldet haben: mybet Holding SE c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (89) 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de und hinsichtlich der angemeldeten Aktien im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind. Umschreibungen im Aktienregister finden im Zeitraum vom 13. Februar 2018 bis zum 19. Februar 2018 (jeweils einschließlich) nicht statt. Vor der Hauptversammlung erfolgen Eintragungen im Aktienregister damit nur bis einschließlich 12. Februar 2018. Kreditinstitute sowie sonstige diesen gem. § 135 Abs. 8 oder gem. § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen oder Vereinigungen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Einzelheiten zu dieser Ermächtigung finden sich in § 135 AktG. *Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Insbesondere kann der Aktionär bei der Anmeldung erklären, dass er an der Hauptversammlung nicht persönlich, sondern durch einen bestimmten Bevollmächtigten teilnehmen will. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und eine Eintragung im Aktienregister nach den vorstehenden Bestimmungen in dem Abschnitt '*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung*' erforderlich. Vollmachten an Dritte, die nicht in den Anwendungsbereich von § 135 AktG fallen Für die Form von Vollmachten, die nicht an Kreditinstitute bzw. gem. § 135 Abs. 8 oder gem. § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG Kreditinstituten insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen), sondern Dritten erteilt werden, gilt gem. § 14 Abs. 3 der Satzung: Vollmachten bedürfen der für börsennotierte Gesellschaften gesetzlich vorgeschriebenen Form. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bzw. ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft kann daher nach § 134 Absatz 3 AktG auch in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Die Aktionäre können zur Vollmachterteilung das Formular verwenden, das sie zusammen mit der Einladung erhalten. Möglich ist es aber auch, dass Aktionäre anderweitig eine Vollmacht ausstellen, solange die Textform gewahrt bleibt. Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Formulare besteht nicht. Die Vollmacht und ihr etwaiger Widerruf sind entweder (i) an die Gesellschaft zu übermitteln oder (ii) gegenüber dem Bevollmächtigten zu erklären. Für die Erklärung einer Vollmachterteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren etwaigen Widerruf oder die Übermittlung des Nachweises einer erklärten Vollmacht bzw. ihres etwaigen Widerrufs steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung: mybet Holding SE c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (89) 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Am Tag der Hauptversammlung können diese Erklärungen bzw. Nachweise auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbracht werden. Ebenso kann dort ein Widerruf einer erteilten Vollmacht erfolgen. Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Aktionären, die weder persönlich noch durch einen von ihnen benannten Bevollmächtigten an der
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January 11, 2018 09:06 ET (14:06 GMT)