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DGAP-News: mybet Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
mybet Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
19.02.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-01-11 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
mybet Holding SE Berlin ISIN DE000A0JRU67; WKN A0JRU6
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am *19.
Februar 2018* um *14:00 Uhr* im *Tagungszentrum Neue
Mälzerei, Friedenstr. 91, 10249 Berlin,* stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
*Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des
Grundkapitals der Gesellschaft gemäß §§ 222 ff.
AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke der
Deckung von Verlusten und über die Anpassung von § 5
Abs. 1 der Satzung*
Das Grundkapital der Gesellschaft soll nach den §§ 222
ff. AktG im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung
herabgesetzt werden, um Verluste der Gesellschaft
auszugleichen. Der Wert der Gesellschaft wird dadurch
nicht verändert. Es erfolgen keine Ausschüttungen an
die Aktionäre. Mit dem Beschluss unter dem einzigen
Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung am 19. Februar
2018 soll das Grundkapital der Gesellschaft durch
Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 4:1 von
EUR 25.584.924,00 auf EUR 6.396.231,00 reduziert
werden. Die ordentliche Kapitalherabsetzung wird also
in der Weise durchgeführt, dass jeweils vier auf den
Namen lautende Stückaktien zu einer auf den Namen
lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende
Beschlüsse zu fassen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von
EUR 25.584.924,00, eingeteilt in 25.584.924
auf den Namen lautende Stückaktien, wird um
EUR 19.188.693,00 auf EUR 6.396.231,
eingeteilt in 6.396.231 auf den Namen
lautende Stückaktien, herabgesetzt. Die
Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt nach
den Vorschriften über die ordentliche
Kapitalherabsetzung nach den §§ 222 ff. AktG
im Verhältnis 4 zu 1 und dient in voller Höhe
zur Deckung von Verlusten. Die
Kapitalherabsetzung wird in der Weise
durchgeführt, dass jeweils vier auf den Namen
lautende Stückaktien zu einer auf den Namen
lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats die Einzelheiten der
Durchführung der Kapitalherabsetzung und der
Zusammenlegung von Aktien festzulegen.
c) § 5 Abs. 1 der Satzung wird in Anpassung an
die Kapitalherabsetzung mit deren
Wirksamwerden wie folgt neu gefasst:
'(1) _Das Grundkapital der Gesellschaft
beträgt EUR 6.396.231,00. Das
Grundkapital ist zerlegt in 6.396.231
Stückaktien.'_
_Erläuterung:_
Die Gesellschaft hat in den vergangenen Jahren
erhebliche Verluste verzeichnet. Der Jahresabschluss
der mybet Holding SE zum 31. Dezember 2016 weist einen
Bilanzverlust in Höhe von EUR 22.361.105,70 aus. Dieser
Verlust wird zum 31. Dezember 2017 voraussichtlich
nicht ausgeglichen, sondern wird zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung voraussichtlich in einem den
vorgeschlagenen Kapitalherabsetzungsbetrag in Höhe von
EUR 19.188.693,00 übersteigenden Umfang fortbestehen.
Der Kurs der Aktien der Gesellschaft lag zuletzt
geraume Zeit unter dem gesetzlichen
Mindestausgabebetrag von EUR 1,00. Im Zuge der
Kapitalherabsetzung dürfte der Aktienkurs über den
Mindestausgabebetrag steigen, so dass es der
Gesellschaft wieder möglich wäre, neue Aktien
auszugeben und die zur Finanzierung des Geschäfts der
Gesellschaft erforderlichen Mittel auf diesem Wege
einzuwerben.
Zudem kann die Gesellschaft keine Dividenden an ihre
Aktionäre ausschütten, solange ein Bilanzverlust
vorliegt. Die vorgeschlagene Kapitalherabsetzung führt
zu einer deutlichen Reduzierung des Bilanzverlustes der
Gesellschaft. Dies wiederum hat zur Folge, dass die
Gesellschaft bei künftigen Jahresüberschüssen früher
einen unter den Aktionären verteilungsfähigen
Bilanzgewinn und damit ihre Dividendenfähigkeit
erreichen würde.
Aus diesen Gründen liegt die Kapitalherabsetzung aus
Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat im Interesse der
Gesellschaft sowie ihrer Aktionäre.
_Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte gemäß § 49
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG_
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 25.584.924,00 und ist eingeteilt
in 25.584.924 auf den Namen lautende Stückaktien, die
gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung jeweils eine Stimme
gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum
Zeitpunkt der Einberufung dementsprechend 25.584.924.
Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien
können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Zum Zeitpunkt
der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen
Aktien.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich
*bis spätestens Montag, den 12. Februar 2018,
24:00 Uhr,*
eingehend bei der Gesellschaft unter folgender Adresse
angemeldet haben:
mybet Holding SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (89) 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
und hinsichtlich der angemeldeten Aktien im
Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft
eingetragen sind. Umschreibungen im Aktienregister
finden im Zeitraum vom 13. Februar 2018 bis zum 19.
Februar 2018 (jeweils einschließlich) nicht statt.
Vor der Hauptversammlung erfolgen Eintragungen im
Aktienregister damit nur bis einschließlich 12.
Februar 2018.
Kreditinstitute sowie sonstige diesen gem. § 135 Abs. 8
oder gem. § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5
AktG gleichgestellte Personen oder Vereinigungen dürfen
das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben.
Einzelheiten zu dieser Ermächtigung finden sich in §
135 AktG.
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte*
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch
durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von
Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung einer
Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung
kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu
Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft
in Betracht. Insbesondere kann der Aktionär bei der
Anmeldung erklären, dass er an der Hauptversammlung
nicht persönlich, sondern durch einen bestimmten
Bevollmächtigten teilnehmen will. Bevollmächtigt der
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall
einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte
Anmeldung und eine Eintragung im Aktienregister nach
den vorstehenden Bestimmungen in dem Abschnitt
'*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung*'
erforderlich.
Vollmachten an Dritte, die nicht in den
Anwendungsbereich von § 135 AktG fallen
Für die Form von Vollmachten, die nicht an
Kreditinstitute bzw. gem. § 135 Abs. 8 oder gem. § 135
Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG
Kreditinstituten insoweit gleichgestellte Personen oder
Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen),
sondern Dritten erteilt werden, gilt gem. § 14 Abs. 3
der Satzung: Vollmachten bedürfen der für
börsennotierte Gesellschaften gesetzlich
vorgeschriebenen Form. Die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bzw.
ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft kann daher
nach § 134 Absatz 3 AktG auch in Textform (§ 126b BGB)
erfolgen.
Die Aktionäre können zur Vollmachterteilung das
Formular verwenden, das sie zusammen mit der Einladung
erhalten. Möglich ist es aber auch, dass Aktionäre
anderweitig eine Vollmacht ausstellen, solange die
Textform gewahrt bleibt. Eine Verpflichtung zur
Verwendung der von der Gesellschaft zur Verfügung
gestellten Formulare besteht nicht.
Die Vollmacht und ihr etwaiger Widerruf sind entweder
(i) an die Gesellschaft zu übermitteln oder (ii)
gegenüber dem Bevollmächtigten zu erklären. Für die
Erklärung einer Vollmachterteilung gegenüber der
Gesellschaft, ihren etwaigen Widerruf oder die
Übermittlung des Nachweises einer erklärten
Vollmacht bzw. ihres etwaigen Widerrufs steht die
nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:
mybet Holding SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (89) 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Am Tag der Hauptversammlung können diese Erklärungen
bzw. Nachweise auch an der Ein- und Ausgangskontrolle
zur Hauptversammlung erbracht werden. Ebenso kann dort
ein Widerruf einer erteilten Vollmacht erfolgen.
Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft
Aktionären, die weder persönlich noch durch einen von
ihnen benannten Bevollmächtigten an der
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January 11, 2018 09:06 ET (14:06 GMT)
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