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Dow Jones News
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DGAP-HV: mybet Holding SE: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: mybet Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.02.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: mybet Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
mybet Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
19.02.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-01-11 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
mybet Holding SE Berlin ISIN DE000A0JRU67; WKN A0JRU6 
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am *19. 
Februar 2018* um *14:00 Uhr* im *Tagungszentrum Neue 
Mälzerei, Friedenstr. 91, 10249 Berlin,* stattfindenden 
außerordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Tagesordnung 
 
*Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des 
Grundkapitals der Gesellschaft gemäß §§ 222 ff. 
AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke der 
Deckung von Verlusten und über die Anpassung von § 5 
Abs. 1 der Satzung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft soll nach den §§ 222 
ff. AktG im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung 
herabgesetzt werden, um Verluste der Gesellschaft 
auszugleichen. Der Wert der Gesellschaft wird dadurch 
nicht verändert. Es erfolgen keine Ausschüttungen an 
die Aktionäre. Mit dem Beschluss unter dem einzigen 
Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung am 19. Februar 
2018 soll das Grundkapital der Gesellschaft durch 
Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 4:1 von 
EUR 25.584.924,00 auf EUR 6.396.231,00 reduziert 
werden. Die ordentliche Kapitalherabsetzung wird also 
in der Weise durchgeführt, dass jeweils vier auf den 
Namen lautende Stückaktien zu einer auf den Namen 
lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende 
Beschlüsse zu fassen: 
 
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 
   EUR 25.584.924,00, eingeteilt in 25.584.924 
   auf den Namen lautende Stückaktien, wird um 
   EUR 19.188.693,00 auf EUR 6.396.231, 
   eingeteilt in 6.396.231 auf den Namen 
   lautende Stückaktien, herabgesetzt. Die 
   Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt nach 
   den Vorschriften über die ordentliche 
   Kapitalherabsetzung nach den §§ 222 ff. AktG 
   im Verhältnis 4 zu 1 und dient in voller Höhe 
   zur Deckung von Verlusten. Die 
   Kapitalherabsetzung wird in der Weise 
   durchgeführt, dass jeweils vier auf den Namen 
   lautende Stückaktien zu einer auf den Namen 
   lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. 
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
   des Aufsichtsrats die Einzelheiten der 
   Durchführung der Kapitalherabsetzung und der 
   Zusammenlegung von Aktien festzulegen. 
c) § 5 Abs. 1 der Satzung wird in Anpassung an 
   die Kapitalherabsetzung mit deren 
   Wirksamwerden wie folgt neu gefasst: 
 
   '(1) _Das Grundkapital der Gesellschaft 
        beträgt EUR 6.396.231,00. Das 
        Grundkapital ist zerlegt in 6.396.231 
        Stückaktien.'_ 
 
_Erläuterung:_ 
 
Die Gesellschaft hat in den vergangenen Jahren 
erhebliche Verluste verzeichnet. Der Jahresabschluss 
der mybet Holding SE zum 31. Dezember 2016 weist einen 
Bilanzverlust in Höhe von EUR 22.361.105,70 aus. Dieser 
Verlust wird zum 31. Dezember 2017 voraussichtlich 
nicht ausgeglichen, sondern wird zum Zeitpunkt der 
Hauptversammlung voraussichtlich in einem den 
vorgeschlagenen Kapitalherabsetzungsbetrag in Höhe von 
EUR 19.188.693,00 übersteigenden Umfang fortbestehen. 
 
Der Kurs der Aktien der Gesellschaft lag zuletzt 
geraume Zeit unter dem gesetzlichen 
Mindestausgabebetrag von EUR 1,00. Im Zuge der 
Kapitalherabsetzung dürfte der Aktienkurs über den 
Mindestausgabebetrag steigen, so dass es der 
Gesellschaft wieder möglich wäre, neue Aktien 
auszugeben und die zur Finanzierung des Geschäfts der 
Gesellschaft erforderlichen Mittel auf diesem Wege 
einzuwerben. 
 
Zudem kann die Gesellschaft keine Dividenden an ihre 
Aktionäre ausschütten, solange ein Bilanzverlust 
vorliegt. Die vorgeschlagene Kapitalherabsetzung führt 
zu einer deutlichen Reduzierung des Bilanzverlustes der 
Gesellschaft. Dies wiederum hat zur Folge, dass die 
Gesellschaft bei künftigen Jahresüberschüssen früher 
einen unter den Aktionären verteilungsfähigen 
Bilanzgewinn und damit ihre Dividendenfähigkeit 
erreichen würde. 
 
Aus diesen Gründen liegt die Kapitalherabsetzung aus 
Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat im Interesse der 
Gesellschaft sowie ihrer Aktionäre. 
 
_Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte gemäß § 49 
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG_ 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital 
der Gesellschaft EUR 25.584.924,00 und ist eingeteilt 
in 25.584.924 auf den Namen lautende Stückaktien, die 
gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung jeweils eine Stimme 
gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum 
Zeitpunkt der Einberufung dementsprechend 25.584.924. 
Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien 
können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Zum Zeitpunkt 
der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen 
Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich 
 
*bis spätestens Montag, den 12. Februar 2018, 
24:00 Uhr,* 
 
eingehend bei der Gesellschaft unter folgender Adresse 
angemeldet haben: 
 
mybet Holding SE 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 (89) 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
und hinsichtlich der angemeldeten Aktien im 
Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft 
eingetragen sind. Umschreibungen im Aktienregister 
finden im Zeitraum vom 13. Februar 2018 bis zum 19. 
Februar 2018 (jeweils einschließlich) nicht statt. 
Vor der Hauptversammlung erfolgen Eintragungen im 
Aktienregister damit nur bis einschließlich 12. 
Februar 2018. 
 
Kreditinstitute sowie sonstige diesen gem. § 135 Abs. 8 
oder gem. § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 
AktG gleichgestellte Personen oder Vereinigungen dürfen 
das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als 
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen 
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. 
Einzelheiten zu dieser Ermächtigung finden sich in § 
135 AktG. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* 
 
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch 
durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von 
Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung einer 
Vollmacht ist sowohl vor als auch während der 
Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung 
kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft 
in Betracht. Insbesondere kann der Aktionär bei der 
Anmeldung erklären, dass er an der Hauptversammlung 
nicht persönlich, sondern durch einen bestimmten 
Bevollmächtigten teilnehmen will. Bevollmächtigt der 
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft 
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall 
einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte 
Anmeldung und eine Eintragung im Aktienregister nach 
den vorstehenden Bestimmungen in dem Abschnitt 
'*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung*' 
erforderlich. 
 
Vollmachten an Dritte, die nicht in den 
Anwendungsbereich von § 135 AktG fallen 
 
Für die Form von Vollmachten, die nicht an 
Kreditinstitute bzw. gem. § 135 Abs. 8 oder gem. § 135 
Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG 
Kreditinstituten insoweit gleichgestellte Personen oder 
Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen), 
sondern Dritten erteilt werden, gilt gem. § 14 Abs. 3 
der Satzung: Vollmachten bedürfen der für 
börsennotierte Gesellschaften gesetzlich 
vorgeschriebenen Form. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bzw. 
ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft kann daher 
nach § 134 Absatz 3 AktG auch in Textform (§ 126b BGB) 
erfolgen. 
 
Die Aktionäre können zur Vollmachterteilung das 
Formular verwenden, das sie zusammen mit der Einladung 
erhalten. Möglich ist es aber auch, dass Aktionäre 
anderweitig eine Vollmacht ausstellen, solange die 
Textform gewahrt bleibt. Eine Verpflichtung zur 
Verwendung der von der Gesellschaft zur Verfügung 
gestellten Formulare besteht nicht. 
 
Die Vollmacht und ihr etwaiger Widerruf sind entweder 
(i) an die Gesellschaft zu übermitteln oder (ii) 
gegenüber dem Bevollmächtigten zu erklären. Für die 
Erklärung einer Vollmachterteilung gegenüber der 
Gesellschaft, ihren etwaigen Widerruf oder die 
Übermittlung des Nachweises einer erklärten 
Vollmacht bzw. ihres etwaigen Widerrufs steht die 
nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung: 
 
mybet Holding SE 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 (89) 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Am Tag der Hauptversammlung können diese Erklärungen 
bzw. Nachweise auch an der Ein- und Ausgangskontrolle 
zur Hauptversammlung erbracht werden. Ebenso kann dort 
ein Widerruf einer erteilten Vollmacht erfolgen. 
 
Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft 
 
Aktionären, die weder persönlich noch durch einen von 
ihnen benannten Bevollmächtigten an der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 11, 2018 09:06 ET (14:06 GMT)

Hauptversammlung teilnehmen wollen, bieten wir an, sich 
durch die vom Vorstand bestellten Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten zu 
lassen. Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, 
dass auch in diesem Fall eine fristgerechte Anmeldung 
und eine Eintragung im Aktienregister nach den 
vorstehenden Bestimmungen in dem Abschnitt 
'*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung*' 
erforderlich sind. Die Stimmrechtsvertreter werden die 
Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen 
erteilten Weisungen ausüben; sie sind auch bei 
erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, 
soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen 
Tagesordnungspunkten vorliegt. 
 
Das Vollmachtformular für die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter ist Teil der Unterlagen, 
die den Aktionären übersandt werden. Für die 
Bevollmächtigung unter Erteilung ausdrücklicher 
Weisungen kann ausschließlich das zusammen mit den 
Einladungsunterlagen zugesandte Vollmacht- und 
Weisungsformular verwendet werden. Die Erteilung der 
Vollmacht nebst Weisungen, ihr Widerruf, der Nachweis 
der Bevollmächtigung bzw. ihres Widerrufs gegenüber der 
Gesellschaft sowie die Änderung von erteilten 
Weisungen bedürfen der Textform und sind vor der 
Hauptversammlung der Gesellschaft bis *Freitag, den 16. 
Februar 2018, 24:00 Uhr,* eingehend an die folgende 
Adresse zu übermitteln: 
 
mybet Holding SE 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 (89) 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter 
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter an der 
Hauptversammlung selbst oder durch einen Vertreter 
teilnehmen und die betreffenden Aktien vertreten, so 
ist dies bei Erscheinen in der Hauptversammlung 
möglich. Im Falle eines persönlichen Erscheinens des 
Aktionärs oder seines Vertreters in der 
Hauptversammlung werden die Stimmrechtsvertreter von 
einer ihnen erteilten Vollmacht auch ohne formgerechten 
Widerruf ihrer Vollmacht keinen Gebrauch machen. 
 
Die Erteilung von Vollmachten und von Weisungen an die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
kann auch noch in der Hauptversammlung durch Nutzung 
des dort ausliegenden Formulars zur Vollmacht- und 
Weisungserteilung erfolgen. 
 
Vollmachten an Kreditinstitute bzw. gem. § 135 Abs. 8 
oder gem. § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 
AktG Kreditinstituten insoweit gleichgestellte Personen 
oder Vereinigungen 
 
Werden Kreditinstitute bzw. diesen gem. § 135 Abs. 8 
oder gem. § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 
AktG insoweit gleichgestellte Personen oder 
Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen) 
bevollmächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar 
festzuhalten (§ 135 AktG). Wir empfehlen unseren 
Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit 
den Genannten abzustimmen. 
 
*Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung 
zu verlangen (Artikel 56 Satz 2 und 3 SE-VO, § 50 Abs. 
2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG)* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des 
Grundkapitals (das entspricht gerundet 1.279.246 
Aktien) oder einen anteiligen Betrag des Grundkapitals 
von EUR 500.000,00 (das entspricht 500.000 Aktien und 
ist die hier maßgebliche Schwelle) erreichen, 
können gemäß Artikel 56 Satz 2 und 3 SE-VO, § 50 
Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Das Verlangen ist in schriftlicher Form 
(§ 126 BGB) an den Vorstand zu richten und muss für 
jeden Gegenstand eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage enthalten: 
 
mybet Holding SE 
Vorstand 
Karl-Liebknecht-Straße 32 
10178 Berlin 
 
Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung müssen der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung 
zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der 
Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. 
 
Letztmöglicher Zeitpunkt für den Zugang eines 
Verlangens auf Ergänzung der Tagesordnung unter der 
vorgenannten Adresse ist damit 
 
*Freitag, der 19. Januar 2018, 24:00 Uhr.* 
 
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden - soweit 
sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht 
wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.mybet-se.com 
 
in der Rubrik 'Aktie & Termin' unter 
'Hauptversammlung', bekannt gemacht. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Nach § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung den in § 125 Absatz 1 bis 3 AktG genannten 
Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen 
zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 
Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen 
Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
mit Begründung an die in der Einberufung hierfür 
mitgeteilte Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs 
und der Tag der Hauptversammlung sind nicht 
mitzurechnen. Ein Gegenantrag und dessen Begründung 
brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn die 
Voraussetzungen des § 126 Absatz 2 AktG vorliegen. Die 
Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht 
zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 
beträgt. 
 
Nach § 127 AktG gilt für den Vorschlag eines Aktionärs 
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
Abschlussprüfern § 126 AktG sinngemäß. Der 
Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Der 
Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht 
zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht die 
Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1 
Satz 5 AktG enthält. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind 
ausschließlich an folgende Adresse zu richten: 
 
mybet Holding SE 
Aktionärsanträge 
Karl-Liebknecht-Straße 32 
10178 Berlin 
Telefax: +49 (30) 22 90 83 150 
E-Mail: ir@mybet.com 
 
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge 
werden nicht zugänglich gemacht. 
 
Formgerechte Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären, die der Gesellschaft bis 
 
*Sonntag, den 4. Februar 2018, 24:00 Uhr,* 
 
unter der vorstehenden Adresse zugehen, sowie 
eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung, werden 
unverzüglich nach ihrem Eingang unter der 
Internetadresse 
 
www.mybet-se.com 
 
in der Rubrik 'Aktie & Termine' unter 
'Hauptversammlung' veröffentlicht. 
 
*Auskunftsrecht* 
 
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG in der 
Hauptversammlung auf ein mündlich vorgetragenes 
Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten 
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist und kein 
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Das Auskunftsrecht 
besteht auch hinsichtlich der rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht des 
Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 
HGB) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss 
und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt 
sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten 
Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft 
verweigern. 
 
Nach § 13 Abs. 2 der Satzung ist der Versammlungsleiter 
ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs 
zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere 
berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während 
ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für 
den ganzen Hauptversammlungsverlauf für den einzelnen 
Tagesordnungspunkt oder für den einzelnen Redner zu 
setzen. Nähere Einzelheiten sind in § 13 Abs. 3 bis 5 
der Satzung der Gesellschaft bestimmt. 
 
*Veröffentlichungen auf der Internetseite/weitergehende 
Informationen zu den Rechten der Aktionäre* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung sowie die 
sonstigen Angaben nach § 124a AktG, etwaige 
Ergänzungsverlangen von Aktionären und etwaige 
zugänglich zu machende Anträge bzw. Wahlvorschläge von 
Aktionären sowie weitere Informationen zu den Rechten 
der Aktionäre gemäß Artikel 56 Satz 2 und 3 SE-VO, 
§ 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und 
§ 131 Abs. 1 AktG, werden ab der Einberufung der 
Hauptversammlung im Internet unter 
 
www.mybet-se.com 
 
in der Rubrik 'Aktie & Termine' unter 
'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. 
 
Berlin, im Januar 2018 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-01-11 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: mybet Holding SE 
             Karl-Liebknecht-Straße 32 
             10178 Berlin 
             Deutschland 
E-Mail:      ir@mybet.com 
Internet:    http://www.mybet-se.com 
ISIN:        DE000A0JRU67 
WKN:         A0JRU6 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Frankfurt 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
644727 2018-01-11 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

January 11, 2018 09:06 ET (14:06 GMT)

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