Anzeige
Mehr »
Login
Samstag, 27.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 686 internationalen Medien
Geheimtipp: Rasanter Aufstieg, Branchenrevolution und Jahresumsatz von 50 Mio. $
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
288 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Schaeffler AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.04.2018 in Nürnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Schaeffler AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Schaeffler AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
20.04.2018 in Nürnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-03-12 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Schaeffler AG Herzogenaurach ISIN (Stammaktien): 
DE000SHA0019 (WKN SHA001) 
ISIN (Vorzugsaktien): DE000SHA0159 (WKN SHA015) 
Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung der 
Schaeffler AG am 20. April 2018 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
am Freitag, den 20. April 2018, 11:00 Uhr (MESZ) 
 
in der Frankenhalle der NürnbergMesse GmbH, 
Messezentrum, 90471 Nürnberg, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017 sowie des für die Gesellschaft 
   und den Konzern zusammengefassten Lageberichts 
   einschließlich des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit nach § 172 Satz 1 AktG festgestellt. 
   Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu 
   fassen. Die vorgenannten Unterlagen sind über 
   die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.schaeffler.com/hv 
 
   zugänglich. Ferner werden die Unterlagen in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
   erläutert werden. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss der Schaeffler AG ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe 
   von EUR 453.323.996,31 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer        EUR 91.300.000,00 
   Dividende von EUR 0,55 je 
   dividendenberechtigter 
   Vorzugsaktie, bei 
   166.000.000 Vorzugsaktien 
   sind das: 
   Ausschüttung einer        EUR 270.000.000,00 
   Dividende von EUR 0,54 je 
   dividendenberechtigter 
   Stammaktie, bei 
   500.000.000 Stammaktien 
   sind das: 
   Einstellung in die        EUR 92.023.996,31 
   Gewinnrücklage: 
 
   Bei entsprechender Beschlussfassung ist der 
   Anspruch auf die Dividende gemäß § 58 Abs. 
   4 S. 2 AktG am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 25. April 2018, 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht zusätzlicher 
   unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die 
   KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   München, 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2018; 
   b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
      des verkürzten Abschlusses und des 
      Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5 und 
      117 Nr. 2 WpHG) für das erste Halbjahr 
      des Geschäftsjahres 2018; sowie 
   c) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht von zusätzlichen unterjährigen 
      Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG) 
      für das erste und/oder dritte Quartal des 
      Geschäftsjahres 2018 und/oder für das 
      erste Quartal des Geschäftsjahres 2019 
      zum Prüfer für eine solche prüferische 
      Durchsicht 
 
   zu bestellen. 
6. *Beschlussfassung über die Umwandlung von 
   166.000.000 Stammaktien in stimmrechtslose 
   Vorzugsaktien und eine entsprechende 
   Änderung der Satzung* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist in 
   Stückaktien eingeteilt und besteht aus 
   500.000.000 Stück auf den Inhaber lautenden 
   stimmberechtigten Stammaktien und aus 
   166.000.000 Stück auf den Inhaber lautenden 
   Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die 
   Vorzugsaktien ohne Stimmrecht sind mit einem 
   Gewinnvorzug von EUR 0,01 ausgestattet und zum 
   Handel im regulierten Markt an der Frankfurter 
   Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung 
   zum Teilbereich des regulierten Marktes mit 
   weiteren Zulassungsfolgepflichten (_Prime 
   Standard_) sowie zum Handel im regulierten 
   Markt an der Börse Luxemburg (_Bourse de 
   Luxembourg_) zugelassen. 
 
   Es ist beabsichtigt, 166.000.000 Stammaktien 
   der Gesellschaft unter Einräumung des gleichen 
   Gewinnvorzugs wie der der bereits ausgegebenen 
   Vorzugsaktien in stimmrechtslose auf den 
   Inhaber lautende Vorzugsaktien umzuwandeln, so 
   dass das Grundkapital der Gesellschaft in 
   334.000.000 Stück Stammaktien und 332.000.000 
   Stück stimmrechtslose, mit dem gleichen 
   Gewinnvorzug ausgestattete Vorzugsaktien 
   eingeteilt ist. Durch die Umwandlung werden 
   166.000.000 Stück auf den Inhaber lautende 
   Stammaktien mit Stimmrecht zu auf den Inhaber 
   lautende stimmrechtslosen Vorzugsaktien. 
 
   Zur Umwandlung von 166.000.000 Stammaktien der 
   Gesellschaft in stimmrechtslose Vorzugsaktien 
   schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   a) 166.000.000 der insgesamt 500.000.000 
      Stammaktien mit den Stückenummern 
      334.000.001 bis 500.000.000, verbrieft in 
      einer bei der Clearstream Banking 
      Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, 
      hinterlegten Globalurkunde aus dem 
      Oktober 2015 (Stückenummern 000.000.001 
      bis 500.000.000) werden unter Einräumung 
      des Gewinnvorzugs gemäß § 22.2(b) 
      der Satzung der Gesellschaft in auf den 
      Inhaber lautende Vorzugsaktien der 
      Gesellschaft ohne Stimmrecht 
      (Stückaktien) (die '*neuen 
      Vorzugsaktien*') umgewandelt. Der 
      Gewinnvorzug der neuen Vorzugsaktien 
      besteht in einer Vorzugsdividende von EUR 
      0,01 je neuer Vorzugsaktie. Der 
      Gewinnvorzug der neuen Vorzugsaktien ist 
      erstmalig bei der Verteilung des 
      Bilanzgewinns des Geschäftsjahres, in dem 
      die unter diesem Tagesordnungspunkt 
      beschlossene Satzungsänderung in das 
      Handelsregister eingetragen wird, zu 
      berücksichtigen. 
   b) Ein künftiger Beschluss über die 
      Umwandlung von bestehenden 
      stimmberechtigten Stammaktien in 
      stimmberechtigte oder stimmrechtslose 
      Vorzugsaktien oder die Ausgabe von 
      stimmberechtigten oder stimmrechtslosen 
      Vorzugsaktien, die bei der Verteilung des 
      Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens 
      den dann bestehenden Vorzugsaktien ohne 
      Stimmrecht vorgehen oder gleichstehen, 
      bleibt vorbehalten. 
   c) § 6.2 der Satzung der Gesellschaft erhält 
      aufgrund der unter lit. a) beschlossenen 
      teilweisen Umwandlung von Stammaktien in 
      stimmrechtslose Vorzugsaktien die 
      folgende Neufassung: 
 
      '6.2. Das Grundkapital ist eingeteilt in 
            Stück 334.000.000 Stammaktien und 
            332.000.000 stimmrechtslose 
            Vorzugsaktien. Der auf die 
            Stückaktien jeweils entfallende 
            rechnerische Anteil am 
            Grundkapital beträgt EUR 1,00. Das 
            Grundkapital wurde in Höhe von EUR 
            500.000.000,00 erbracht im Wege 
            der formwechselnden Umwandlung der 
            INA Beteiligungsgesellschaft mit 
            beschränkter Haftung, 
            Herzogenaurach, in eine 
            Aktiengesellschaft.' 
 
*Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 der 
Hauptversammlung und zugleich zu Tagesordnungspunkt 1 
der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre* 
 
Der Vorstand erstattet der für den 20. April 2018 
einberufenen Hauptversammlung der Gesellschaft sowie 
der für den gleichen Tag einberufenen gesonderten 
Versammlung der Vorzugsaktionäre den nachfolgenden 
schriftlichen Bericht zu den unter Tagesordnungspunkt 6 
der Hauptversammlung bzw. Tagesordnungspunkt 1 der 
gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre 
vorgeschlagenen Beschlussfassungen über die Umwandlung 
der Stammaktien in Vorzugsaktien: 
 
1. *Gegenstand der vorgeschlagenen 
   Beschlussfassungen* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist bisher 
   in 500.000.000 Stück auf den Inhaber lautende 
   stimmberechtigte Stammaktien und 166.000.000 
   auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne 
   Stimmrecht eingeteilt. Die Vorzugsaktien sind 
   mit einem Gewinnvorzug von EUR 0,01 
   ausgestattet und zum Handel im regulierten 
   Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit 
   gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des 
   regulierten Marktes mit weiteren 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 12, 2018 10:05 ET (14:05 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.