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DGAP-News: Schaeffler AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Schaeffler AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
20.04.2018 in Nürnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-03-12 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Schaeffler AG Herzogenaurach ISIN (Stammaktien):
DE000SHA0019 (WKN SHA001)
ISIN (Vorzugsaktien): DE000SHA0159 (WKN SHA015)
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung der
Schaeffler AG am 20. April 2018
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Freitag, den 20. April 2018, 11:00 Uhr (MESZ)
in der Frankenhalle der NürnbergMesse GmbH,
Messezentrum, 90471 Nürnberg, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2017 sowie des für die Gesellschaft
und den Konzern zusammengefassten Lageberichts
einschließlich des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit nach § 172 Satz 1 AktG festgestellt.
Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu
fassen. Die vorgenannten Unterlagen sind über
die Internetseite der Gesellschaft unter
www.schaeffler.com/hv
zugänglich. Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein und näher
erläutert werden.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss der Schaeffler AG ausgewiesenen
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe
von EUR 453.323.996,31 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 91.300.000,00
Dividende von EUR 0,55 je
dividendenberechtigter
Vorzugsaktie, bei
166.000.000 Vorzugsaktien
sind das:
Ausschüttung einer EUR 270.000.000,00
Dividende von EUR 0,54 je
dividendenberechtigter
Stammaktie, bei
500.000.000 Stammaktien
sind das:
Einstellung in die EUR 92.023.996,31
Gewinnrücklage:
Bei entsprechender Beschlussfassung ist der
Anspruch auf die Dividende gemäß § 58 Abs.
4 S. 2 AktG am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 25. April 2018,
fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige
prüferische Durchsicht zusätzlicher
unterjähriger Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München,
a) zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018;
b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht
des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5 und
117 Nr. 2 WpHG) für das erste Halbjahr
des Geschäftsjahres 2018; sowie
c) für den Fall einer prüferischen
Durchsicht von zusätzlichen unterjährigen
Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG)
für das erste und/oder dritte Quartal des
Geschäftsjahres 2018 und/oder für das
erste Quartal des Geschäftsjahres 2019
zum Prüfer für eine solche prüferische
Durchsicht
zu bestellen.
6. *Beschlussfassung über die Umwandlung von
166.000.000 Stammaktien in stimmrechtslose
Vorzugsaktien und eine entsprechende
Änderung der Satzung*
Das Grundkapital der Gesellschaft ist in
Stückaktien eingeteilt und besteht aus
500.000.000 Stück auf den Inhaber lautenden
stimmberechtigten Stammaktien und aus
166.000.000 Stück auf den Inhaber lautenden
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht sind mit einem
Gewinnvorzug von EUR 0,01 ausgestattet und zum
Handel im regulierten Markt an der Frankfurter
Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung
zum Teilbereich des regulierten Marktes mit
weiteren Zulassungsfolgepflichten (_Prime
Standard_) sowie zum Handel im regulierten
Markt an der Börse Luxemburg (_Bourse de
Luxembourg_) zugelassen.
Es ist beabsichtigt, 166.000.000 Stammaktien
der Gesellschaft unter Einräumung des gleichen
Gewinnvorzugs wie der der bereits ausgegebenen
Vorzugsaktien in stimmrechtslose auf den
Inhaber lautende Vorzugsaktien umzuwandeln, so
dass das Grundkapital der Gesellschaft in
334.000.000 Stück Stammaktien und 332.000.000
Stück stimmrechtslose, mit dem gleichen
Gewinnvorzug ausgestattete Vorzugsaktien
eingeteilt ist. Durch die Umwandlung werden
166.000.000 Stück auf den Inhaber lautende
Stammaktien mit Stimmrecht zu auf den Inhaber
lautende stimmrechtslosen Vorzugsaktien.
Zur Umwandlung von 166.000.000 Stammaktien der
Gesellschaft in stimmrechtslose Vorzugsaktien
schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
a) 166.000.000 der insgesamt 500.000.000
Stammaktien mit den Stückenummern
334.000.001 bis 500.000.000, verbrieft in
einer bei der Clearstream Banking
Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,
hinterlegten Globalurkunde aus dem
Oktober 2015 (Stückenummern 000.000.001
bis 500.000.000) werden unter Einräumung
des Gewinnvorzugs gemäß § 22.2(b)
der Satzung der Gesellschaft in auf den
Inhaber lautende Vorzugsaktien der
Gesellschaft ohne Stimmrecht
(Stückaktien) (die '*neuen
Vorzugsaktien*') umgewandelt. Der
Gewinnvorzug der neuen Vorzugsaktien
besteht in einer Vorzugsdividende von EUR
0,01 je neuer Vorzugsaktie. Der
Gewinnvorzug der neuen Vorzugsaktien ist
erstmalig bei der Verteilung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres, in dem
die unter diesem Tagesordnungspunkt
beschlossene Satzungsänderung in das
Handelsregister eingetragen wird, zu
berücksichtigen.
b) Ein künftiger Beschluss über die
Umwandlung von bestehenden
stimmberechtigten Stammaktien in
stimmberechtigte oder stimmrechtslose
Vorzugsaktien oder die Ausgabe von
stimmberechtigten oder stimmrechtslosen
Vorzugsaktien, die bei der Verteilung des
Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens
den dann bestehenden Vorzugsaktien ohne
Stimmrecht vorgehen oder gleichstehen,
bleibt vorbehalten.
c) § 6.2 der Satzung der Gesellschaft erhält
aufgrund der unter lit. a) beschlossenen
teilweisen Umwandlung von Stammaktien in
stimmrechtslose Vorzugsaktien die
folgende Neufassung:
'6.2. Das Grundkapital ist eingeteilt in
Stück 334.000.000 Stammaktien und
332.000.000 stimmrechtslose
Vorzugsaktien. Der auf die
Stückaktien jeweils entfallende
rechnerische Anteil am
Grundkapital beträgt EUR 1,00. Das
Grundkapital wurde in Höhe von EUR
500.000.000,00 erbracht im Wege
der formwechselnden Umwandlung der
INA Beteiligungsgesellschaft mit
beschränkter Haftung,
Herzogenaurach, in eine
Aktiengesellschaft.'
*Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 der
Hauptversammlung und zugleich zu Tagesordnungspunkt 1
der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre*
Der Vorstand erstattet der für den 20. April 2018
einberufenen Hauptversammlung der Gesellschaft sowie
der für den gleichen Tag einberufenen gesonderten
Versammlung der Vorzugsaktionäre den nachfolgenden
schriftlichen Bericht zu den unter Tagesordnungspunkt 6
der Hauptversammlung bzw. Tagesordnungspunkt 1 der
gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre
vorgeschlagenen Beschlussfassungen über die Umwandlung
der Stammaktien in Vorzugsaktien:
1. *Gegenstand der vorgeschlagenen
Beschlussfassungen*
Das Grundkapital der Gesellschaft ist bisher
in 500.000.000 Stück auf den Inhaber lautende
stimmberechtigte Stammaktien und 166.000.000
auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne
Stimmrecht eingeteilt. Die Vorzugsaktien sind
mit einem Gewinnvorzug von EUR 0,01
ausgestattet und zum Handel im regulierten
Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit
gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des
regulierten Marktes mit weiteren
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March 12, 2018 10:05 ET (14:05 GMT)
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