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DGAP-HV: SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.04.2018 in Bad Schwalbach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz Aktiengesellschaft / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 27.04.2018 in Bad Schwalbach mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-19 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG Bad Schwalbach 
- Wertpapier-Nummer (ISIN) DE 000 721 890 1 - 
 
Wir laden hiermit alle unsere Aktionärinnen und 
Aktionäre zu der am 
 
Freitag, dem 27. April 2018, um 10.00 Uhr 
im Kurhaus Bad Schwalbach, Am Kurpark, 
 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. Bitte unten stehenden *Hinweis *dazu beachten. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
   *Vorlage des Lageberichts 2017 für die 
   SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG und 
   für den SCHWÄLBCHEN Konzern* 
   *Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates* 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, weil der 
   Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn 
   von 900.747,06 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   Zahlung einer Dividende von 0,60 EUR je Aktie 
   auf das dividendenberechtigte Grundkapital in 
   Höhe von 3.380.000,00 EUR. 
   (Das dividendenberechtigte Grundkapital 
   entspricht 3.640.000,00 EUR Grundkapital 
   abzüglich 260.000,00 EUR nicht 
   dividendenberechtigten Grundkapitals für 
   eigene Aktien.) 
 
   Zahlbar am 03. Mai 2018   780.000,00 EUR 
   Vortrag auf neue Rechnung 120.747,06 EUR 
                             900.747,06 EUR 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung 
   vor. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung 
   vor. 
5. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zum 
   Erwerb eigener Aktien* 
 
   Die derzeit bestehende, durch die 
   Hauptversammlung vom 28. April 2017 erteilte 
   Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist 
   bis zum 19. Oktober 2018 befristet. Sie soll, 
   soweit sie noch nicht ausgenutzt worden ist, 
   mit Ablauf dieser Hauptversammlung aufgehoben 
   und durch eine neue Ermächtigung ersetzt 
   werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 18. 
   Oktober 2019 Aktien der Gesellschaft bis zu 
   10% des derzeitigen Grundkapitals (bis zu 
   140.000 Stückaktien) über die Börse oder im 
   Rahmen eines öffentlichen Kaufangebotes zu 
   erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb dieser 
   Aktien darf den Börsenkurs um nicht mehr als 
   10% unterschreiten und nicht mehr als 10% 
   überschreiten. Als maßgeblicher 
   Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung 
   gilt dabei der Mittelwert der Schlusskurse an 
   der Frankfurter Wertpapierbörse während der 
   letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der 
   Aktien bzw. im Falle eines öffentlichen 
   Kaufangebotes vor dem Tag der 
   Veröffentlichung des Kaufangebotes. 
 
   Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen 
   Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates ganz 
   oder teilweise über die Börse oder durch ein 
   Angebot an alle Aktionäre wieder zu 
   veräußern. 
 
   Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, die 
   eigenen Aktien mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrates ganz oder teilweise 
   einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder 
   ihre Durchführung eines weiteren 
   Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. 
 
   Aufgrund der Ermächtigung kann der Erwerb 
   eigener Aktien sowie deren 
   Wiederveräußerung bzw. der Einzug dieser 
   Aktien auch in Teilen, einmal oder mehrmals, 
   ausgeübt werden. 
 
   Die vorstehenden Ermächtigungen treten an die 
   Stelle der von der Hauptversammlung am 28. 
   April 2017 erteilten Ermächtigungen. Sie gilt 
   im Hinblick auf solche eigenen Aktien fort, 
   die unter Ausnutzung dieser Ermächtigung 
   erworben wurden. Die Gesellschaft hält 
   derzeit 100.000 Stückaktien. 
6. *Beschlussfassung über die Änderung der 
   Satzung betreffend § 13 (Niederlegung des 
   Amtes)* 
 
   Bisheriger Wortlaut: _'Jedes Mitglied des 
   Aufsichtsrates kann sein Amt unter Einhaltung 
   einer Kündigungsfrist von 1 Monat auch ohne 
   wichtigen Grund durch eine an den 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder an den 
   Vorstand zu richtende Erklärung 
   niederlegen.'_ 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, § 13 
   der Satzung (Niederlegung des Amtes) wie 
   folgt neu zu fassen: 
 
   _'Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann sein 
   Amt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist 
   von 6 (sechs) Monaten auch ohne wichtigen 
   Grund durch eine an den Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrates und an den Vorstand zu 
   richtende Erklärung niederlegen.'_ 
7. *Beschlussfassung über die Änderung der 
   Satzung betreffend § 18, Punkt 2. (Vergütung 
   des Aufsichtsrates)* 
 
   Bisheriger Wortlaut: _'Diese Vergütung 
   beträgt jährlich für den Vorsitzenden 6.000,- 
   EUR, den stellv. Vorsitzenden 5.000,- EUR, 
   jedes weitere Mitglied 4.000,- EUR.'_ 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, § 18, 
   Punkt 2. der Satzung (Vergütung des 
   Aufsichtsrates) wie folgt neu zu fassen: 
 
   _'Diese Vergütung beträgt jährlich für den 
   Vorsitzenden 10.000,- EUR, den stellv. 
   Vorsitzenden 8.000,- EUR, jedes weitere 
   Mitglied 6.000,- EUR.'_ 
8. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt die TREURATIO GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungs- und 
   Steuerberatungsgesellschaft, Wiesbaden, vor. 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des 
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse 
bis zum Ablauf des 20. April 2018 anmelden und einen 
von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen 
Nachweis ihres Aktienbesitzes an diese Adresse 
übermitteln: 
 
SCHWÄLBCHEN MOLKEREI AG 
c/o Commerzbank AG 
GS-MO 3.1.1 General Meetings 
60261 Frankfurt a.M. 
Fax: 069/ 136-26351 
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 06. 
April 2018 zu beziehen und muss der Gesellschaft unter 
vorgenannter Adresse spätestens am 20. April 2018 
zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis über den 
Anteilsbesitz bedürfen der Textform und müssen in 
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen 
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des 
Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach 
dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. 
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der SCHWÄLBCHEN MOLKEREI 
Jakob Berz AG 3.640.000,00 EUR und ist in insgesamt 
1.400.000 ausgegebene Stückaktien eingeteilt. Jede 
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung 100.000 eigene Stückaktien. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung unter entsprechender 
Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte, z. B. 
die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder 
andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Für den 
Fall, dass ein Aktionär mehr als eine Person 
bevollmächtigt, kann die Gesellschaft eine oder mehrere 
von diesen zurückweisen. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären wieder an, 
einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine 
Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die notwendigen 
Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre 
zusammen mit der Eintrittskarte. 
 
Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere nach Maßgabe 
des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person 
bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung einer 
Vollmacht, deren Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung der Textform (§ 126 b BGB). Für die 
Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der 
Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung 
des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten 
erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf, 
steht die nachfolgende Adresse zur Verfügung: 
 
SCHWÄLBCHEN MOLKEREI AG 
Abt. HV 
Postfach 12 51 
65302 Bad Schwalbach, 
Fax: +49 (0) 6124/ 503-57 
E-Mail: hv2018@schwaelbchen-molkerei.de 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht 
verwendet werden kann, wird den Aktionären, die sich 
form- und fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden, 
mit der Eintrittskarte zugesandt. Dieses Formular steht 
auch zum Download unter 
 
www.schwaelbchen-molkerei.de 
 
zur Verfügung. 
 
Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und 
gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen und 
Vereinigungen kann auch in einer sonstigen nach § 135 
AktG zulässigen Art und Weise erfolgen; wir weisen 
jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
bevollmächtigenden Kreditinstitute, Personen oder 
Vereinigungen möglicherweise eine besondere Form der 
Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die 
Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
 
*Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären* 
 
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren 
Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals 
oder einen anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR 
erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Verlangen muss 
der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 27. März 
2018, ausschließlich an die nachfolgende Adresse, 
zugehen. 
 
Eventuelle Anträge oder Wahlvorschläge gemäß §§ 
126 Abs. 1, 127 AktG von Aktionären müssen bis 
spätestens zum Ablauf des 12. April 2018, mit Nachweis 
der Aktionärseigenschaft, ebenfalls ausschließlich 
an die nachfolgende Adresse gerichtet werden. 
 
SCHWÄLBCHEN MOLKEREI AG 
Abt. HV 
Postfach 12 51 
65302 Bad Schwalbach, 
Fax: +49 (0) 6124/ 503-57 
E-Mail: hv2018@schwaelbchen-molkerei.de 
 
Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG 
kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden. 
 
Eingegangene Anträge oder Wahlvorschläge sowie alle 
weiteren zugänglich zu machenden Unterlagen gemäß 
§ 124a AktG werden im Internet unter der Adresse 
 
www.schwaelbchen-molkerei.de 
 
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der 
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
Internetadresse veröffentlicht. 
 
Bad Schwalbach, im März 2018 
 
*SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
*Hinweis* 
 
*Unsere Hauptversammlung am Freitag, den 27. April 
2018, findet am Vortag der offiziellen Eröffnung der 
Landesgartenschau im Kurhaus statt. Parkplätze nahe des 
Kurhauses stehen nicht zur Verfügung. 
Park-Möglichkeiten gibt es im Parkhaus Jahnplatz, 
Adolfstraße 36 in Bad Schwalbach. Es wird eine 
rechtzeitige Anreise empfohlen.* 
 
2018-03-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz Aktiengesellschaft 
             Bahnhofstraße 38 
             65307 Bad Schwalbach 
             Deutschland 
E-Mail:      info@schwaelbchen-molkerei.de 
Internet:    http://www.schwaelbchen-molkerei.de 
ISIN:        DE0007218901 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
665657 2018-03-19 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 19, 2018 10:05 ET (14:05 GMT)

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